Verwarnung wegen Rückstrahler ???
Hi
Habe Heute eine Verwarnung und einen Mängelbescheid an meinem B4 drangehabt nach der Arbeit.
Wegen Fehlender Rückstrahler (Schwarze Rückleuchten).
Strahler anbringen und vorführen bei der Pölizei - kein Problem , aber kann ich wegen den 15.-€Verwarnung wiederspruch einlegen(oder Probieren).
Was wäre euer Rat??
Help please. Thx
46 Antworten
ich mag die roten Rückleuchten vom B4 Kombi an meinem Satinschwarzen eindeutig lieber als schwarze Leuchten...
Zitat:
Original geschrieben von Designs
Hi,also wegen 15€ lohnt ja wohl kein Einspruch. Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage momentan aussieht, aber ich erinnere mich an meinen Kumpel, der damals auch wegen weggelassener Reflektoren und dunklen Rückleuchten an seinem GolfII 150DM abdrücken musste und dafür sogar (glaube einen oder zwei) Punkte kassiert hat...
Gruß Jürgen
ich denk,dass is alles ne sache der zweckmässigkeit
wenn einer vom "trachtenverein grün-weiss" erkennt dass es sich um leuchten handelt,die den bestimmungen entsprechen & nur von so ner lappalie abweichen,wird keiner anfangen die plaketten abzukratzen ?!
wenn das einer bei mir machen würde,dann gäbs mit sicherheit alarm 😠