versuchte Strafvereitelung?

Hallo vor ca 6 wochen war eine Bekannte zu besuch,wie sich später rausstellte hatte sie beim ausparken von einem unsere Stellplätze auf dem ich normal parke aber auf Arbeit war ein anderes Auto leicht an der Front beschädigt.
Meine Frau hatte nichts nichts davon mitbekommen da zuhsuse war
Erst als nach 22 uhr polizei bei uns klingelte und meine Frau fragten ob sie wisse wem ein Ford gehört der bei uns bis ca 22 uhr geparkt hatte, sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.
Die Bekannte fährt normalerweise Opel wie sich später rausstellte hatte sie Auto von ihrer Mutter gefahren der ein Ford ist,das wusste sie aber zu dem zeitpunkt nicht.
Ich selber bin nach dem polizei schon weg war mit Nachbar mal zu seinem Auto gegangen und der Zeuge der es beobachtete gefragt wann das ca passiert ist,das deckte sich dann mit der Zeit wo die bekannte da war die es telefonisch zu erst abstritt meine Frau sagte ihr das sie gesehen wurde und sie es der Polizei meldet wenn sich nicht selber macht.
Die Bekannte ist dann zur Polizei.
Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte
Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,wäre sie mit ihrem Opel da gewesen hätte sie der Polizei gesagt das es die Bekannte war zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken?

Beste Antwort im Thema

Deine Frau soll aussagen, wie es war. Dann hat sie objektiv betrachtet nichts zu befürchten. Im Übrigen gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz, wonach man nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachzuweisen ist. Da dürfte Deine Frau auf der sicheren Seite sein.

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Kann das sein, dass hier einige an Verfolgungswahn hinsichtlich der Vernehmung bei der Polizei leiden? Gleich kommt noch die berühmte Lampe ins Spiel.
Hier wird in diese Richtung wieder sehr viel verallgemeinert. Warum sollte nicht objektiv ermittelt werden. Mag es vereinzelt geben. Ich kenne es jedoch anders. Will aber keinem den Gang zum Anwalt ausreden. Die müssen schließlich auch leben.
Edit
Ich glaube hier übrigens auch nicht an die Möglichkeit einer Verurteilung wenn die Angaben die hier gemacht wurden dann so stimmen. Warum sollte man sich also nicht genau so äußern.

@AS60

Du bist doch schon länger bei MT und weisst, wie mancher Hase hier so läuft 😉

Ok, ist ja nicht so, dass ich mich auch mal verlaufen habe... 😉

Stimmt auch wieder.

Eigentlich ist doch alles klar..

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Wäre der Polizist objektiv gewesen, hätte er den Verdacht nicht konstruiert, sondern hätte versucht zu klären, ob die Aussage eine Tatsachenbehauptung und damit eventuell eine Falschaussage oder eine Vermutung ist (möglicherweise hat er dies getan und wir wissen nicht, ob sich die Frau unglücklich ausgedrückt oder der Polizist etwas falsch verstanden hat).

Natürlich ist es unschön, wenn Menschen ein generelles Mißtrauen gegen ihre Staatsdiener aufbauen, aber wenn man erstmal so ein Schreiben im Briefkasten hat, sollte die Leichtgläubigkeit enden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. November 2020 um 19:06:05 Uhr:


Anhörung ist als Beschuldigte in einem Strafverfahren, oder meinst du, die machen das aus Langeweile. Anfangsverdacht reicht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Du schreibst es selbst :,,Ermittlungsverfahren,,. Das ist noch lange kein Srafverfahren. Welches die Polizei nichtmal durchführen könnte. Die Polizei hat ausschliesslich Fakten zu sammeln, welche für oder gegen den Täter(so es einen gibt) sprechen können. Die Auswertung der Fakten obliegt dann dem Staatsanwalt. Und nur dieser kann im Fall des Falles ein Strafverfahren auslösen.
Da in vorliegendem Fall nur ein Irrtum vorlag, kann daraus kein Strick gedreht werden. Sonst würde kaum noch wer als Zeuge auf irgendeine Frage der Polizei antworten.
Man müsste hier allerdings auch die genaue Fragestellung wissen. Denn dass dort ein Fahrzeug geparkt war, ist unstrittig. Aber sehr wohl die Frage, ob die Bekannte einen Ford XX fährt. Das kann die Frau mit gutem Gewissen verneinen. Schliesslich hängt man sich kein Schild an den Hals, dass man heute ein anderes Fahrzeug fährt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsverfahren

Dann lies dir das mal in Ruhe durch. Und google mal nach Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Was nutzt es eigentlich, wenn von 100 Polizeibeamten 90 objektiv in beide Richtungen ermitteln und 10 nur in die zu Lasten des Beschuldigten? Steht schließlich nicht an der Tür des Dienstzimmers.

Ich sehe die Geschichte von @bmwforall80 kritischer.

Neben unerwünschten Fahrzeuge benutzen wohl auch Besucher regelmäßig den Stellplatz vom TE. Damit wohl in der Vergangenheit auch Frau B(esucherin).

Polizisten werden darauf geschult, nur notwenige Informationen zu geben und allgemeine Fragen zu stellen. Heißt in diesem Fall: Die werden Frau TE mitgeteilt haben, dass gegen ... Uhr ein auf dem Stellplatz parkender Opel ... beim Losfahren einen Unfall verursacht hat. Kann Frau TE dazu etwas sagen oder sonstwie weiterhelfen?

Die übliche Antwort wäre: Nein, ich weiß nichts. Ich hatte Besuch von Frau B, die fährt aber ein anderes Auto. Die ist zu dem Zeitpunkt losgefahren. Vielleicht hat die beim Losfahren etwas gesehen?

Das Verschweigen des Besuchs von Frau B durch Frau TE ist meiner Meinung nach (mal direkt geschrieben) eine Lüge als Zeugin durch verschweigen. Ob ihr das nachgewiesen werden kann hängt davon ab, wie das Gespräch mit der Polizei wirklich gelaufen ist.

Und bevor die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Strafvereitelung eröffnet klärt sie ab, wie das Gespräch zwischen den Polizisten und Frau TE gelaufen ist.

Die Geschichte des TE ist da eher realitätsfern.

Frau TE scheint hier aber Beschuldigte, nicht Zeugin zu sein.
Oder ich hab was falsch verstanden.

Ja, das hast du wohl falsch verstanden. Jedenfalls anders als ich. Zum Zeitpunkt der Befragung durch die Polizei war sie Zeugin. Beschuldigte ist sie jetzt durch ihre wahrscheinlich falschen Angaben durch Verschweigen. Im Zusammenhang mit dem Unfall ist sie immer noch Zeugin.

„Beschuldigte ist sie jetzt durch ihre wahrscheinlich falschen Angaben durch Verschweigen.“

Und diese Form der Formulierung ist es, die es schon wieder so interessant macht. Es wird daran gedacht, dass sie etwas verschwiegen haben könnte, obwohl viel eher anzunehmen ist, dass der Polizist unzureichend gefragt hat. Die Frau kann nichts dafür, dass der Polizist davon ausgeht, dass sie wissen müsste wo und womit der Besuch geparkt hat.

Falsche Angaben durch Verschweigen?
Klingt nicht stimmig.
Wie ist das dann mit dem Wire Card Manager der neulich keine Aussagen machen wollte?
Oder damals 2000 mit Dr.Helmut Kohl, der sein Ehrenwort über das "Recht" gestellt hat?
Der ging immerhin straffrei aus.

Hatten Sie Besuch, der bis ca. 22.00 Uhr auf Ihrem Stellplatz hätte geparkt haben können?

Kennen Sie jemanden, dem der Ford gehört, der bis ca. 22.00 Uhr auf Ihrem Stellplatz geparkt hat?

Im ersten Fall wäre ein nein falsch gewesen, im zweiten doch wohl richtig. Wenn die Profis nicht in der Lage sind, richtig zu fragen, sollte von einem Laien nicht erwartet werden, alle möglichen Alternativen in seiner Antwort aufzuzeigen.

@PeterBH sehr schön gegenübergestellt.

@Kornpeter Zeugnisverweigerung kam hinsichtlich der Bekannten nicht in Betracht...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. November 2020 um 13:07:43 Uhr:


Hatten Sie Besuch, der bis ca. 22.00 Uhr auf Ihrem Stellplatz hätte geparkt haben können?

Kennen Sie jemanden, dem der Ford gehört, der bis ca. 22.00 Uhr auf Ihrem Stellplatz geparkt hat?

Im ersten Fall wäre ein nein falsch gewesen, im zweiten doch wohl richtig. Wenn die Profis nicht in der Lage sind, richtig zu fragen, sollte von einem Laien nicht erwartet werden, alle möglichen Alternativen in seiner Antwort aufzuzeigen.

Genauso war mein Denken. Daher auch mein Hinweis, dass wir eben nicht wissen, wie genau die Frage gestellt wurde. Bei Frage 2 gibts nichts zu verfolgen.

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