versuchte Strafvereitelung?
Hallo vor ca 6 wochen war eine Bekannte zu besuch,wie sich später rausstellte hatte sie beim ausparken von einem unsere Stellplätze auf dem ich normal parke aber auf Arbeit war ein anderes Auto leicht an der Front beschädigt.
Meine Frau hatte nichts nichts davon mitbekommen da zuhsuse war
Erst als nach 22 uhr polizei bei uns klingelte und meine Frau fragten ob sie wisse wem ein Ford gehört der bei uns bis ca 22 uhr geparkt hatte, sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.
Die Bekannte fährt normalerweise Opel wie sich später rausstellte hatte sie Auto von ihrer Mutter gefahren der ein Ford ist,das wusste sie aber zu dem zeitpunkt nicht.
Ich selber bin nach dem polizei schon weg war mit Nachbar mal zu seinem Auto gegangen und der Zeuge der es beobachtete gefragt wann das ca passiert ist,das deckte sich dann mit der Zeit wo die bekannte da war die es telefonisch zu erst abstritt meine Frau sagte ihr das sie gesehen wurde und sie es der Polizei meldet wenn sich nicht selber macht.
Die Bekannte ist dann zur Polizei.
Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte
Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,wäre sie mit ihrem Opel da gewesen hätte sie der Polizei gesagt das es die Bekannte war zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken?
Beste Antwort im Thema
Deine Frau soll aussagen, wie es war. Dann hat sie objektiv betrachtet nichts zu befürchten. Im Übrigen gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz, wonach man nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachzuweisen ist. Da dürfte Deine Frau auf der sicheren Seite sein.
83 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. November 2020 um 22:25:33 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/ErmittlungsverfahrenDann lies dir das mal in Ruhe durch. Und google mal nach Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Hab ich was anderes geschrieben ? Dem Ermittlungsverfahren folgt erst das Strafverfahren. Wenn nämlich der Staatsanwalt zu dem Schluss kommt, dass hier vielleicht bewusst gelogen wurde.
Ansonsten kann er das Ermittlungsverfahren auch einstellen.
Nein, das Strafverfahren beginnt bereits mit dem Ermittlungsverfahren. Aber vielleicht beziehst du "Strafverfahren" allein auf das Verfahren vor Gericht.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 22. November 2020 um 13:03:42 Uhr:
Falsche Angaben durch Verschweigen?
Klingt nicht stimmig.
Wie ist das dann mit dem Wire Card Manager der neulich keine Aussagen machen wollte?
Als Beschuldigter kannst du Aussage verweigern und lügen daß sich die Balken biegen.
Ein Zeuge hat dieses Recht nicht (verweigern geht nur bei Verwandten/Verschwägerten).
Trotzdem ist der Vorwurf seitens der Polizei hier ein absolutes Armutszeugnis.
Gruß Metalhead
Nur beim Lügen aufpassen, dass niemand anders zu Unrecht beschuldigt wird, das wäre nämlich strafbar.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. November 2020 um 16:58:12 Uhr:
Nur beim Lügen aufpassen, dass niemand anders zu Unrecht beschuldigt wird, das wäre nämlich strafbar.
Ja, irgendwas ist immer. 😉
Gruß Metalhead
Tja, metalhead, großer Irrtum, das mit dem Armutszeugnis.
Hat ein Polizist hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer möglichen Straftat, so hat er Ermittlungen aufzunehmen und eine Anzeige vorzulegen.
Er kann sich das nicht aussuchen, er muss schreiben. Punkt.
Macht er es nicht, macht er sich ggfls. selber einer Strafvereitelung verdächtig. Und das macht kein Wachtmeister gerne.
Es ist auch kein Polizist gerne Wachtmeister...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. November 2020 um 20:47:35 Uhr:
Es ist auch kein Polizist gerne Wachtmeister...
Genau, die Herren heißen
Polizeimeister oder
Komissar,
Je nach Bundesland.
Damit dürfte diese Diskussion wieder zur Fragestellung zurück finden.
Moorteufelchen
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. November 2020 um 20:12:01 Uhr:
Tja, metalhead, großer Irrtum, das mit dem Armutszeugnis.
Hat ein Polizist hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer möglichen Straftat, so hat er Ermittlungen aufzunehmen und eine Anzeige vorzulegen.
Aha, und die wären?
- Der "Kunde" wusste nix vom Fahrzeugwechsel der Schädigerin
- Der "Kunde" war so nett bei dieser telefonisch nachzufragen um die Sache aufzuklären
Der Vorwurf ist mit dem kleinsten bisschen Nachdenken als völlig absurd einzustufen.
Gruß Metalhead
Ich kann die Logik nicht nachvollziehen. Die geht offensichtlich nach dem Motto: Emil klaut Otto seinen einzigen Kamm. Wenn Otto dann mangels Kamm ungekämmt erscheint stellt Emil ihm seinen zur Verfügung und lässt sich als "Retter" feiern, obwohl er ein mieser Dieb ist. Hä?
Für mich ist die Logik vom TE und seiner Frau nicht nachvollziehbar, außer als Ausrede. Das sehen Staatsanwaltschaft und Polizei wohl ähnlich.
Frau TE hat wahrscheinlich die Strafverfolgung eines Verbrechens zumindest verzögert. Darum geht es.
Durch das Verschweigen des Besuchs von Frau B war es der Polizei nicht möglich die Straftat zeitnah zu verfolgen und damit in möglichst vielen Aspekten aufzuklären. Wenn jemand beim ganz schnöden Ausparken einen Unfall verursacht und dann egoistisch abhaut steht zwangsweise die Frage nach Drogen und Alkohol im Raum. Je zeitnäher die Polizei das klären kann desto genauer einfacher wird das. Durch die Verzögerung von Frau TE hat Frau B die Möglichkeit zur Manipulation ihres körperlichen Zustands zum Unfallzeitpunkt erhalten.
Das der TE seine Frau zur vermeintlichen Retterin deklariert, obwohl ihr Verhalten das Aufklären der Unfallflucht verzögert und damit eventuell auch teilweise verhindert hat, ist für mich nicht mit dem tatsächlichen Geschehen vereinbar.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. November 2020 um 08:53:13 Uhr:
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. November 2020 um 20:12:01 Uhr:
Tja, metalhead, großer Irrtum, das mit dem Armutszeugnis.
Hat ein Polizist hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer möglichen Straftat, so hat er Ermittlungen aufzunehmen und eine Anzeige vorzulegen.
Aha, und die wären?
- Der "Kunde" wusste nix vom Fahrzeugwechsel der Schädigerin
- Der "Kunde" war so nett bei dieser telefonisch nachzufragen um die Sache aufzuklärenDer Vorwurf ist mit dem kleinsten bisschen Nachdenken als völlig absurd einzustufen.
Gruß Metalhead
Der Vorwurf, somit der Anfangsverdacht einer Straftat steht aber im Raum. Und das reicht. Legalitätsprinzip nennt man das. Und die Polizei hat über die Absurdität nicht zu entscheiden. Da hat der Kollege JumpingJack schon recht.
Und ich glaube, die Unwissenheit über den Fahrzeugwechsel hat sich erst später rausgestellt. Von daher.....
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 24. November 2020 um 10:31:23 Uhr:
Ich kann die Logik nicht nachvollziehen. Die geht offensichtlich nach dem Motto: Emil klaut Otto seinen einzigen Kamm. Wenn Otto dann mangels Kamm ungekämmt erscheint stellt Emil ihm seinen zur Verfügung und lässt sich als "Retter" feiern, obwohl er ein mieser Dieb ist. Hä?Für mich ist die Logik vom TE und seiner Frau nicht nachvollziehbar, außer als Ausrede. Das sehen Staatsanwaltschaft und Polizei wohl ähnlich.
Frau TE hat wahrscheinlich die Strafverfolgung eines
VerbrechensVergehens zumindest verzögert. Darum geht es.
Musste ein bisschen klugschei... und hab´s mal verbessert😉. Man soll ja nicht übertreiben.
Unfallflucht steht im Strafrecht und wird mit bis zu 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Straftaten werden umgangssprachlich auch als Verbrechen bezeichnet.
Mit Falschparken und ähnlichen Taten hat das nichts mehr zu tun. Vergehen ist für mich eine Verharmlosung.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 24. November 2020 um 11:16:14 Uhr:
Unfallflucht steht im Strafrecht und wird mit bis zu 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Straftaten werden umgangssprachlich auch als Verbrechen bezeichnet.Mit Falschparken und ähnlichen Taten hat das nichts mehr zu tun. Vergehen ist für mich eine Verharmlosung.
Nö. Das ist abhängig von der Strafandrohung. Und Vergehen ist vielleicht für dich eine Verharmlosung, im wahren Leben aber ein Begriff aus dem StGB.
Und Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber lassen wir das OT besser.
Ich habe geschrieben "umgangssprachlich" und "für mich". Von daher scheinst du mich falsch zu interpretieren.