ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. versuchte Strafvereitelung?

versuchte Strafvereitelung?

Themenstarteram 19. November 2020 um 11:36

Hallo vor ca 6 wochen war eine Bekannte zu besuch,wie sich später rausstellte hatte sie beim ausparken von einem unsere Stellplätze auf dem ich normal parke aber auf Arbeit war ein anderes Auto leicht an der Front beschädigt.

Meine Frau hatte nichts nichts davon mitbekommen da zuhsuse war

Erst als nach 22 uhr polizei bei uns klingelte und meine Frau fragten ob sie wisse wem ein Ford gehört der bei uns bis ca 22 uhr geparkt hatte, sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.

Die Bekannte fährt normalerweise Opel wie sich später rausstellte hatte sie Auto von ihrer Mutter gefahren der ein Ford ist,das wusste sie aber zu dem zeitpunkt nicht.

Ich selber bin nach dem polizei schon weg war mit Nachbar mal zu seinem Auto gegangen und der Zeuge der es beobachtete gefragt wann das ca passiert ist,das deckte sich dann mit der Zeit wo die bekannte da war die es telefonisch zu erst abstritt meine Frau sagte ihr das sie gesehen wurde und sie es der Polizei meldet wenn sich nicht selber macht.

Die Bekannte ist dann zur Polizei.

Jetzt hat meine Frau Anhörung bei Polizei wegen versuchter Strafvereitelung obwohl sie zu dem zeitpunkt als die Polizei da war nicht wusste das es der Ford von der bekannten war und das sie auf unserem Stellplatz parkte

Was kommt jetzt auf meine Frau zu wenn sie es so schildert das sie nicht wusste das die Bekannte mit dem Ford da war,wäre sie mit ihrem Opel da gewesen hätte sie der Polizei gesagt das es die Bekannte war zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken?

Beste Antwort im Thema

Deine Frau soll aussagen, wie es war. Dann hat sie objektiv betrachtet nichts zu befürchten. Im Übrigen gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz, wonach man nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachzuweisen ist. Da dürfte Deine Frau auf der sicheren Seite sein.

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Deine Frau soll aussagen, wie es war. Dann hat sie objektiv betrachtet nichts zu befürchten. Im Übrigen gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz, wonach man nur für etwas bestraft werden kann, was einem nachzuweisen ist. Da dürfte Deine Frau auf der sicheren Seite sein.

Themenstarteram 19. November 2020 um 12:15

Ok danke für Antwort

 

vor allem da meine Frau mitten in der Nacht selber recherchiert hatte sonst wäre strafanzeige gegen unbekannt und Nachbar wäre auf kosten sitzengeblieben.

Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 19. November 2020 um 12:36:11 Uhr:

sie sagte ihnen sie wisse nichts von einem Ford der bei uns parkte.

Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 19. November 2020 um 12:36:11 Uhr:

zumal öfters fremde auf unserem Stellplatz parken

Reicht schon komplett aus um die Bemühungen dieses übereifrigen Beamten im Keim zu ersticken.

Wie Holgernilsson schon sagte. Die Polizei muss den Straftatbestand beweisen und nicht umgekehrt.

Themenstarteram 19. November 2020 um 13:12

@ AEG Hast du ein problem? dann halt dich raus wenn du nichts beitragen kannst,es hatte sich herausgestellt das sie das Auto von ihrer Mutter hatte

Und der geschädigte is unser Nachbar und guter Freund und da wir unfallflucht nicht tollerrieren und wie 1 und 1 zusammenzählen können da sie bei uns zu besuch war

Nur das Auto war nicht Stimmig da sie normal immer opel insignia fährt und nie mit Auto von ihrer Mutter da war!!

Und wie geschrieben sehr oft Fremde unseren stellplatz nutzen zu unserem leidwesen ist aber andere geschichte

Bei der Polizei wahrheitsgemäß aussagen, dass:

a) eine Bekannte zu Besuch war,

b) diese jedoch einen Opel Insignia fährt - optimal Fahrzeugschein in Kopie beifügen

c) hier nach einem Ford gefragt wurde und deine Frau niemand kennt, der einen Ford fährt

d) der Parkplatz unregelmäßig von Fremden genutzt wird.

und schon sollte das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Die Polizei ermittelt nur und gibt dann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Einstellung oder Anklageerhebung? Das obliegt dann allein der Staatsanwaltschaft.

Kleine Bitte noch: Ab und zu ein Tippfehler, okay; ein derartiges Durcheinander ist aber schwer zu verstehen.

Themenstarteram 19. November 2020 um 13:59

Tippfehler Handy und kurz gebunden da auf Arbeit

mea culpa man möge mir verzeihen

te absolvo

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. November 2020 um 15:03:36 Uhr:

te absolvo

Angeber:D;)

Zitat:

@ktown schrieb am 19. November 2020 um 15:34:59 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. November 2020 um 15:03:36 Uhr:

te absolvo

Angeber:D;)

Für irgendwas muss das Latinum doch gut sein...

 

Was würdest du denn auf "mea culpa" antworten?

Mit Wissen kann man doch ruhig angeben, immerhin habe ich das große Latinum :D. Komisch, hab mein Leben noch keinen alten Römer getroffen, mit dem ich mich dann in Latein hätte unterhalten können :p.

Deswegen weiß ich davon auch nix mehr. Hab es auch mit ner richtig guten Note abgeschlossen aber hab es seither im Leben nie wieder gebraucht. Wie unser Lehrer damals schon sagte, war wohl wirklich nur für Mediziner und Historiker sinnvoll. :D

Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 19. November 2020 um 14:59:00 Uhr:

Tippfehler Handy und kurz gebunden da auf Arbeit

mea culpa man möge mir verzeihen

Nein, ein entschuldbarer Grund ist das nun wahrlich nicht.

In einem Posting sollte man schon auf Rechtschreibung und Grammatik achten.

Das hat etwas mit Respekt gegenüber den Lesern zu tun und ist letztendlich auch ein Spiegelbild des Verfassers. Sorry, wenn ich jetzt hier vom Thema abgekommen bin.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. versuchte Strafvereitelung?