versteckte Preiserhöhung 2010!!!!!!!!!!!!

VW Polo 5 (6R / 6C)

Neben der bekannten Preiserhöhung zum heutigen Tag hat VW auch offenbar einige wirklich böse Preiserhöhungen eingebaut:

so ist zum Beispiel im Highline KEIN Radio mehr drin!!!!!

grrrrrrrrrrrrrrrrrrr... wer findet nochwas?

musicmann

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Zitat:

Original geschrieben von musicmann


Neben der bekannten Preiserhöhung zum heutigen Tag hat VW auch offenbar einige wirklich böse Preiserhöhungen eingebaut:
so ist zum Beispiel im Highline KEIN Radio mehr drin!!!!!
grrrrrrrrrrrrrrrrrrr... wer findet nochwas?

😕 was schreist Du hier rum?

und dann auch noch Unfug?

Im Polo ist (in Deutschland) noch nie ein Radio Serie gewesen.

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Dann haste ja Glück gehabt, ganz davon ab wirst du auch kein Problem bekommen weil nicht der tatsächliche Liefertermin gilt sondern derjenige der von VW als erstes ans Autohaus übermittelt wurde. Kommt es also während der Produktion zu schwulitäten dann bist du eh raus aus dem Thema, Verschulden von VW (z.B. Lieferengpässe) wirkt sich natürlich nicht negativ auf deinen Preis aus !

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Dieser Passus wird aber in den meisten AGBs stehen da er vom Bund des Kraftfahrzeuggewerbes vorgeschlagen wird. Ich kenne keinen Händler der das nicht so macht. Klar Ausnahmen gibt es immer aber dann ist der Händler auch selbst Schuld.

Würde ja auch Sinn machen, denn auch der Hersteller muß sich absichern..

Man denke da z.B. nur an die ehemaligen Lieferzeiten vom Tiguan. Wenn dann 8-9 Monate vergehen bis das Auto gebaut ist könnten schon viele Zulieferer ihr Preise an den Markt angepasst haben. Man denke da z.B. nur an die "Schnellebigkeit" von Stahl 😉

Ob ich das als Endverbraucher jetzt gut finden muß ist jedem selbst überlassen 😎

Wie gesagt es gilt der Termin den VW dem Händler zu Beginn der Bestellung zusagt, den kann man sich sogar aus dem System ausdrucken und weis sofort bescheid ob der Preis alt oder neu gilt. Das ist transparent und eigentlich kann sich niemand beschweren das es ach so überraschend kommt ! 🙂 ...

Einseitige Preisänderung nach Vertragsabschluss??? Wäre ja noch schöner, das kann sogar im Kleingedruckten oder in den AGB drinstehen, ob das rechtlich wirksam wäre steht auf einem anderen Blatt. Für mich wäre das auf jeden Fall eine Überraschende nachteilige Klausel. Ich glaube kaum, das die Preisänderung vor Gericht stand hielte.
Also macht die Pferde nicht scheu und winkt falls es, was ich nicht glaube, nötig werden sollte mit Eurem Vertrag und der Visitenkarte eines Anwalts.
Die Finanzielle Absicherung von VW ist ganz bestimmt nicht das Problem des Kunden.

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Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Wie gesagt es gilt der Termin den VW dem Händler zu Beginn der Bestellung zusagt

ich habe beim Kauf damals deutlich gespürt:

mein Verkäufer würde bis zum letzten Tag nie einen Termin verbindlich zusagen (und vermutlich machen das alle so!)

Zitat:

Original geschrieben von HaPolo


inseitige Preisänderung nach Vertragsabschluss??? Wäre ja noch schöner, das kann sogar im Kleingedruckten oder in den AGB drinstehen, ob das rechtlich wirksam wäre steht auf einem anderen Blatt

da dies Gang und Gäbe ist, müssten sich Quellen darüber finden, was passiert, wenn der Fall eintritt.

Da ich meinen Wagen schon längst habe, is mir das aber nun ziemlich wurscht.

Zitat:

Original geschrieben von HaPolo


Einseitige Preisänderung nach Vertragsabschluss??? Wäre ja noch schöner, das kann sogar im Kleingedruckten oder in den AGB drinstehen, ob das rechtlich wirksam wäre steht auf einem anderen Blatt. Für mich wäre das auf jeden Fall eine Überraschende nachteilige Klausel. Ich glaube kaum, das die Preisänderung vor Gericht stand hielte.
Also macht die Pferde nicht scheu und winkt falls es, was ich nicht glaube, nötig werden sollte mit Eurem Vertrag und der Visitenkarte eines Anwalts.
Die Finanzielle Absicherung von VW ist ganz bestimmt nicht das Problem des Kunden.

Was soll daran nicht remäßig sein?

Der Händler ist ja quasi auch der Kunde nur eben von VW und fungiert quasi nur als Vermittler. Wenn VW also der Meinung ist sie müßen die Preise erhöhen können sie das machen. Der Händler wiederum sichert sich mit so einem Pasus, die wie oben ja auch schon geschrieben eh eingeschränkt ist, ja auch nur ab um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wie sollte der Händler das sonst handhaben ? Wie soll er denn bitte seine zusätzlichen Kosten, falls wirklich welche entstehen sollten, auffangen und womit ?

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber für mich leuchtet das ein zumal es diesen Pasus auch geben muß im Vertrag und die oben genannten Bedingungen erstmal erfüllt werden müßten. Und selbst dann läßt sich sicherlich immer noch mit dem 🙂 reden...

Es geht hier auch nicht um den verbindlichen Termin sondern um den Termin den VW als erstes zurückübermittelt. Dieser ist meist noch sehr wage gehalten aber für den Preis gilt er trotzdem.

Normalerweise setzt ein Vertrag eine "übereinstimmende Willenserklärung" voraus, sprich:
"Was kostet es und was krieg ich dafür" - das muss eindeutig festgelegt sein.

Offensichtlich sind Ausnahmen jedoch möglich (unter bestimmten Bedingungen).
Die Häuser sind nicht blöd - ich geh davon aus, daß die sich diesbezgl. absichern.

Alles weitere ist imho Halbwissen und auch ich schreibe ab hier nicht weiter, weil ich zu wenig weiss.

Also... Ich hatte es ja schon mal geschrieben, aber ich wiederhole gerne meinen Wissensstand noch einmal:

Ich habe bei meinem 🙂 nachgefragt und der sagte mir, dass eine Weitergabe der Preiserhöhung von VW-Seite nicht vorgesehen ist. Jeder Händler hat jedoch einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen er solche Klauseln in seine Verträge einarbeiten kann. Tut er das und wälzt die Preiserhöhung tatsächlich auf den Käufer ab, dann sieht VW von diesem Geld nix. Dieses Geld geht postwendend in die Taschen des Verkäufers. Sprich: Da hat er sich den vorher gegebenen Rabatt direkt wieder reingeholt. 😉 Da mein Händler dies aber nicht tut, hat mir der 🙂 gleich ein Schreiben aufgesetzt, in dem versichert wird, dass die Preiserhöhung uns keinesfalls treffen wird, selbst wenn das Auto erst später kommt. Falls eure Händler euch was anderes erzählen... 🙄 Ich hatte nämlich auch solche... Und bei dieser Erklärung war dann plötzlich keine Rede mehr davon.

In der Regel fordert VW von seinen Händlern nicht den neuen Preis, wenn das Farzeug "rechtzeitig" vor der lange feststehenden Preiserhöhung bestellt wurde. Es gibt natürlich immer schwarze Schafe, die dennoch versuchen sich den Mehrpreis vom Kunden zu holen und damit etwas mehr zu verdienen...

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