versteckte Preiserhöhung 2010!!!!!!!!!!!!
Neben der bekannten Preiserhöhung zum heutigen Tag hat VW auch offenbar einige wirklich böse Preiserhöhungen eingebaut:
so ist zum Beispiel im Highline KEIN Radio mehr drin!!!!!
grrrrrrrrrrrrrrrrrrr... wer findet nochwas?
musicmann
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von musicmann
Neben der bekannten Preiserhöhung zum heutigen Tag hat VW auch offenbar einige wirklich böse Preiserhöhungen eingebaut:
so ist zum Beispiel im Highline KEIN Radio mehr drin!!!!!
grrrrrrrrrrrrrrrrrrr... wer findet nochwas?
😕 was schreist Du hier rum?
und dann auch noch Unfug?
Im Polo ist (in Deutschland) noch nie ein Radio Serie gewesen.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wahlencia
Aber eben auch nur, wenn die Auslieferung mehr als 4 Monate nach Bestelldatum stattfindet!
Stimmt. So war das genau. Danke für die Vervollständigung. 4 Monate könnte aber knapp werden!😉
Zitat:
Original geschrieben von moep82
Ach blöd hoffe das bleibt dann innerhalb der 4 Monate sonst trete ich gerade vom Kauf zurück ^^ also wenn es mehr als 5% sind
😕 wieviel % es sind, das siehste doch nun im Konfigurator. - Das
istdoch die Preiserhöhung.
Eine zweite wird wohl innerhalb Deiner Lieferzeit nicht zu erwarten sein.
Zitat:
Original geschrieben von simonhst
Wir hatten das Thema der Preiserhöhung ja schonmal und da hieß es, dass der Händler durchaus die Preiserhöhung an den Kunden weitergeben kann. Müsste aber nochmal die Sufu bemühen um den Thread zu posten.
du sagst selber kann... wenn er dies aber macht hat man auf jeden fall die moeglichkeit vom vertrag zurueck zu treten... und welcher haendler will seinen kunden verlieren?
Zitat:
zum Glück kann man dann vom Vertrag zurück treten
Das wäre mir neu, schau mal lieber in deine AGBs die du bekommen hast.
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Zitat:
Original geschrieben von moep82
Also bei Lieferung innerhalb 4 Monaten nach Vertragsabschluß gelten die Preise wie beim Tag der bestellung. Und danach? ^^ Können sie sagen ja hier 500€ kostet es jetzt mehr.... zum Glück kann man dann vom Vertrag zurück treten
Hm, warum sollte man vom Kauf zurücktreten können wenn der Pasus im Vertrag steht das eine Preiserhöhung an den Kunden weiter gegeben werden kann ???
Hast es dann ja unterschrieben und akzeptiert, wie ihr euch dann einigt steht auf einem anderen Blatt Papier ist aber kein Vertragsbruch oder so...
EDIT: Edroxx war schneller 😉
wenn nach einem vertragsabschluss der preis nochmal geaendert wird kann man auf jeden fall vom vertrag zurueck treten...
sonst koennte der haendler beliebig den preis erhoehen
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Das wäre mir neu, schau mal lieber in deine AGBs die du bekommen hast.Zitat:
zum Glück kann man dann vom Vertrag zurück treten
wenn es mehr als 5% sind kann man zurück treten
Zitat:
Original geschrieben von kaber
wenn nach einem vertragsabschluss der preis nochmal geaendert wird kann man auf jeden fall vom vertrag zurueck treten...
sonst koennte der haendler beliebig den preis erhoehen
die Klausel gibts -allerdings mit Einschränkungen- und wurde hier mehrfach besprochen! Dein Statement hilft nicht weiter. Lies erstmal den vollen Wortlaut.
Zitat:
Original geschrieben von kaber
wenn nach einem vertragsabschluss der preis nochmal geaendert wird kann man auf jeden fall vom vertrag zurueck treten...
sonst koennte der haendler beliebig den preis erhoehen
Wrong, in den AGBs steht klar geregelt das der Händler Preiserhöhungen des Herstellers an den Kunden weigergeben
kannwenn diese nicht innerhalb der 4 Monats Klausel liegen.
Die AGBs sind nicht alle gleich. Das muss jeder in seinem Vetrag unter seinen Vertragsbedingungen nachlesen. Das empfehle ich jedem, bevor er sich (und einige andere hier) verrückt macht!
Zitat:
Original geschrieben von kaber
wenn nach einem vertragsabschluss der preis nochmal geaendert wird kann man auf jeden fall vom vertrag zurueck treten...
sonst koennte der haendler beliebig den preis erhoehen
Nein, kann er eben nicht... Steht doch alles im Vertrag 🙄
Er KANN eine Preiserhöhung weiter geben wenn diese durch eine Modell-Preisanpassung durch seiten VW auf die Grundpreisliste erfolgt...
Der Händler kann also nicht hier und da mal eben was machen, sonder nur dann wenn:
1. Diese 4 Monate um sind
2. Eine Preisanpassung durch VW erfollgt ist
Und wie gesagt MUSS ER ES NICHT, sondern kann... und wenn er dich als Kunde behalten will tut er das auch nicht 🙂
Dieser Passus wird aber in den meisten AGBs stehen da er vom Bund des Kraftfahrzeuggewerbes vorgeschlagen wird. Ich kenne keinen Händler der das nicht so macht. Klar Ausnahmen gibt es immer aber dann ist der Händler auch selbst Schuld.
okay, ich lasse mich gerne eines besseren belehren...
nur bin ich in meinem Vertag halt nicht auf solch eine Klausel gestoßen
Gruß
kaber