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Verstecker Mangel beim Kauf eines VW POLO 6R`s

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 5. April 2015 um 23:13

Hallo liebes Community,

 

Ich habe am 12.2.2015 ein VW Polo vom VW Partner gekauft. Nach einer Woche ist ein Mangel aufgetreten, der wäre, dass das Auto beim anlassen sehr lange braucht. Das Auto war am 26.02.2015 in der Werkstatt, aber der Mangel konnte nicht durch ein update behoben werden. Der Nächster versuch war der 17.03.2015, aber wieder ohne erfolg, diesmal wurde das Abgasrückführungs-Ventil ausgetauscht.

Ich habe vor kurzem wieder angerufen, sie rufen wieder zum Service, bin langsam angepisst..

 

 

Meine Frage an euch:

 

könnte ich jetzt schon vom Kaufvertrag zurücktreten?

 

wie sieht es aus mit der Abrechnung für die Gefahrenen km (1.500km)?

 

bitte um schnelle antworten :D

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

... eigentlich ist das Problem nicht der Wagen, sondern dass die Werkstatt den Fehler nicht findet. Hier wäre es wohl normal, dass du die "Experten" mal drauf ansprichst, dass ggF nun ein dritter Reparaturversuch im Raum stünde und wie sie sich das weitere Vorgehen denn vorstellen.

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am 6. April 2015 um 7:28

Ein versteckter Mangel wäre es nur wenn du beweisen kannst, dass der Mangel schon da war beim Kauf. Da dein Fahrzeug zwei Wochen problemlos funktioniert hat denke ich das eher nicht.

Themenstarteram 6. April 2015 um 11:55

Das Auto fuhr nicht mal eine Woche problemlos!

... eigentlich ist das Problem nicht der Wagen, sondern dass die Werkstatt den Fehler nicht findet. Hier wäre es wohl normal, dass du die "Experten" mal drauf ansprichst, dass ggF nun ein dritter Reparaturversuch im Raum stünde und wie sie sich das weitere Vorgehen denn vorstellen.

am 6. April 2015 um 11:58

Um was gehts hier? 1,6 TDI ?

Verstecker Mangel glaub ich nich...du traust den Jungs zuviel zu.

Ich glaub eher kein Bock oder Inkompetenz

Themenstarteram 6. April 2015 um 12:03

1.6 TDI

90 PS

Automatiik

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Man muss dem Vertragspartner erst mal mehrfache Gelegenheit dazu geben, den Sachmangel abzustellen.

Ggf. solltest Du einen damit bewanderten Anwalt befragen!

Themenstarteram 6. April 2015 um 12:08

Zitat:

@Taubitz schrieb am 6. April 2015 um 14:05:43 Uhr:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Man muss dem Vertragspartner erst mal mehrfache Gelegenheit dazu geben, den Sachmangel abzustellen.

Ggf. solltest Du einen damit bewanderten Anwalt befragen!

wie gesagt, ich habe das Auto schon zweimal abgegeben

am 6. April 2015 um 12:10

Dann stell ihnen ne Frist und sag denen das du kein Bock mehr hast.

Aber sei froh das die dir nich erzählen wollen das das normal ist oder deren besch* "Stand der Technik"

Eine Gelegenheit hat er noch und wenn nich geb die Gurke zurück. Da es sich um einen Gebrauchten handelt kannst ja nichtmal zu einem anderen Fritzen fahren

Zitat:

@Polofahrer36 schrieb am 6. April 2015 um 14:08:21 Uhr:

wie gesagt, ich habe das Auto schon zweimal abgegeben

Es gibt eine minimal notwendige Zahl von Nachbesserungsversuchen, die man als Eigner dem Verkäufer einräumen muss.

Kann man aber alles selbst online recherchieren, per Google, wenn man selbst will.

u.a.

https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/neuwagen/maengel.aspx

Themenstarteram 6. April 2015 um 12:17

Zitat:

@vw typ17 schrieb am 6. April 2015 um 14:10:30 Uhr:

Dann stell ihnen ne Frist und sag denen das du kein Bock mehr hast.

Aber sei froh das die dir nich erzählen wollen das das normal ist oder deren besch* "Stand der Technik"

Eine Gelegenheit hat er noch und wenn nich geb die Gurke zurück. Da es sich um einen Gebrauchten handelt kannst ja nichtmal zu einem anderen Fritzen fahren

so einfach zurück geben kann ich nicht oder? also es ist mir viel lieber den abzugeben, weil ich keine lust habe auf dem Fehler sitzen zu bleiben. Wie sieht diese frist aus, was muss ich veranlassen ? (oder doch lieber zum anwalt)

am 6. April 2015 um 12:24

Ich würde erstmal freundlich aber zielstrebig mit dem VK reden.

Mit freundlichkeit kommt man idr. erstmal weiter.

Sag ihm das das Auto schlecht anspringt und die Kollegen in der WS den Fehler nicht beheben können.

Wen nder Fehler nicht behebbar ist möchtest du das AUto zurückgeben

Wenn er nicht einsichtig wird: Anwalt

Vllt geben sie sich ja auch jetzt mehr Mühe

Der Vorteil deinerseits ist, dass es sich um einen reproduzierbaren Fehler handelt

Themenstarteram 6. April 2015 um 12:27

Zitat:

@vw typ17 schrieb am 6. April 2015 um 14:24:33 Uhr:

Ich würde erstmal freundlich aber zielstrebig mit dem VK reden.

Mit freundlichkeit kommt man idr. erstmal weiter.

Sag ihm das das Auto schlecht anspringt und die Kollegen in der WS den Fehler nicht beheben können.

Wenn er nicht einsichtig wird: Anwalt

Vllt geben sie sich ja auch jetzt mehr Mühe

ich habe beim letzten Anruf angekündigt und aufschreiben lassen, dass ich das Auto beim nächsten scheitern abgeben werde. wäre das ne nachfrist ?

am 6. April 2015 um 12:28

Dann warte jetzt erstmal die Reparatur ab

Für mich hat sich nicht richtig erschlossen, ob es sich um einen Gebrauchtwagen, oder einen Neuwagen handelt.

Eine Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ist in beiden Sachverhalten grundsätzlich unter gewissen "Spielregeln" möglich.

Hier mal eine Antwort in einem Fall mit einem Gebrauchtwagen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...m-Gebrauchtwagenkauf---f261929.html

Wenn Du kein gutes Gefühl bei dem Wagen hast, würde ich dem Rat meiner Vorschreiber folgen und ein freundliches Gespräch mit dem Verkäufer führen in dem Du eine Rückabwicklung besprichst. Sollte dieses Gespräch nicht in Deinem Sinne verlaufen, würde ich auch einen Anwalt einschalten. in Ermangelung einer Rechtsschutzversicherung bliebe noch der Gang zur KFZ-Innung, vorausgesetzt der Betrieb ist Innungsmitglied.

Daumendrück & Grüsse vom

Grizzly

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