Versicherungsschutz Insignia 2.8 T

Opel Insignia A (G09)

Einen schönen Abend an die Insignia Gemeinde,

habe heute Post von meiner bisherigen Versicherungsgesellschaft erhalten.Die Gesellschaft teilt mir verschlüsselt mit, dass mein Pkw nicht mehr Vollkasko oder Teilkasko versichert werden kann. Der
Anruf bestätigte meine Deutung dieses Schreibens. Der Insignia
soll nach Aussagen der Mitarbeiterin zu den diebstahlgefährdetsten Pkw in D. zählen. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht,bzw. hat Jemand einen Tipp wo ich mich versichern kann? Ach ja die Ver-sicherung ist die CosmosDirekt.

Mit freundlichen Grüßen

Birke16

Beste Antwort im Thema

und wer Zugfahren will geht zur Bahn ???

Achja- ist ja jetzt billiger mit der neuen Bahncard 50°+ 50%Rabatt bei 50° und für jedes weitere ein 1% mehr .... 😁😁😁

wenn ich Lust auf Schine bekomm, kauf ich mir ne Draisine.... is schneller und das Klima is besser....

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Wieso zahlen denn diverse Versicherungen nicht bei Diebstahl - und vorallem mit welcher Begründung???

Zitat:

Original geschrieben von OpelJogi


Wieso zahlen denn diverse Versicherungen nicht bei Diebstahl - und vorallem mit welcher Begründung???

z.B. Eigenverschulden, wenn die Frau ihre Handtasche mit Schlüssel

im Kofferraum läßt. Selbst wenn zwischen Aussteigen aus dem Fahrzeug und wiedereinsteigen wollen nur 2... 3 min liegen.

Ergebnis: kein Geld

... ja und die Gerichte entscheiden such nicht in der Sache, wenn
sie sich geschickt daraus halten können.

Gruß

Birke16

'Schon mal was von HIS/ Uniwagnis gehört?
http://de.wikipedia.org/wiki/Uniwagnis
http://www.welt.de/.../...herer-muessen-schwarze-Liste-offenlegen.html

Zitat:

Original geschrieben von OpelJogi


Wieso zahlen denn diverse Versicherungen nicht bei Diebstahl - und vorallem mit welcher Begründung???

Das ist ganz easy: Grobe Fahrlässigkeit oder -wenn es absolut eindeutig ist, dass die Sache getürkt ist !

Ganz einfach !

Mir kann niemand erzählen,dass bei einem "sauberen" Diebstahl, bei dem alles mit rechten Dingen zuging,
eine Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigert.

Niemand...

Wenn Ihr wüßtet, was man mir/uns manchmal für haarsträubende Geschichten erzählen will !

O man...

Mit einem Schulabschluß 9. Schuljahr würde jeder begreifen, das sowas nicht funktionieren kann

Ralf

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schöne Diskussion 🙂
Ich selber hatte damals bei der Allianz meine Ausbildung gemacht und hatte aber dann Jahre danach das Unternehmen verlassen und bin zu einem anderen Servicversicherer gegangen. Mit ein Grund waren schon damals die immer schlimmer werdendere Praxis in der Schadensregulierung! Man lehnte Schäden ab, die man bisher immer gezahlt hatte. Unter der Hand wurde einem dann die Auskunft sinngemäß erteilt: "Wissen Sie, von 10 Ablehnungen kommen nur bei 4-6 härtere Proteste. Den Rest aktzeptiert es". Angemerkt sei, dass es damals nicht die Autoversicherung sondern eine Gebäudehaftpflichtversicherung war. Dennoch sah man schon damals, dass die Regulierungspraxis spartenübergreifend sich zum Nachteil der Kundschaft änderte.
Fragt heutzutage mal einen Generalvertreter der Allianz wie zufrieden er mit der Schadensregulierungspraxis der Allianz ist 😎
Ich kenne noch genügend langverdiente Generalvertreter, welche mir immer wieder aufs neue bestätigen, dass es immer schlimmer wird ...
Dies nur mal deshalb, weil hier die Allianz teilweise derart in den Himmel gelobt wird.

Was das Nicht-Bezahlen eines Kaskoschadens wie hier angesprochen wurde angeht folgendes:
Sofern der Versicherer einem keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann muss gezahlt werden. Es sei denn das Auto wurde z.B. auf der asiatischen Seite der Türkei gestohlen und der Versicherer hat diese Region in seinen Kasko-Bedingungen nicht eingeschlossen. Also alle türkischen Leser hier: Fragt lieber mal bei Eurem Versicherer nach wenn Ihr wieder in die Türkei fahrt und Kaskoschutz benötigt 😉

Übrigens denke ich nicht, dass das Ablehnen der Kaskoeindeckung automatisch zur Kündigung der Haftpflicht berechtigt. Schliesslich kann man theoretisch die Kasko getrennt bei einem anderen Versicherer eindecken.

Zitat:

Original geschrieben von Birke16


[...]
wenn die Frau ihre Handtasche mit Schlüssel im Kofferraum läßt. Selbst wenn zwischen Aussteigen aus dem Fahrzeug und wiedereinsteigen wollen nur 2... 3 min liegen.

Ergebnis: kein Geld[...]

Damit würde ich zu vor Gericht gehen. Und hat gute Chance auf Erfolg.

Denn woher soll der Dieb wissen, dasss im Kofferraum eine Handtasche mit Schlüssel drin ist? Denn die Handtasche war ja sicher nicht von außen Sichtbar?

Es gibt ein Urteil, wo ein Besitzer sein Zweitschlüssel im Sako gelassen hat und das Sakko auf den Rücksitzen liegen gelassen hat. Das Gericht hat beschlossen, dass es nicht ersichtlich war, dass da der Fahrzeugschlüssel drin zu sein scheint und hat somit das grobfahrlässige ausgehebelt und die Versicherung musste Zahlen.

Anssonsten muss ja auch davon ausgegangen werden, das man das Auto nicht bezahlt bekommt, wenn einem in die Hosentasche gegriffen wird, und da der Schlüssel entwendet wird ...

hi, meine lieben Schlauberger....
die ganz Jungen können es nicht besser wissen, aber in ganz D
wurde bei Zweitschlüssel im Fahrzeug nicht gezahlt. Die Gerichte zogen sich mit Hilfsentscheidungen wie " der Kläger ließ kein außreichendes Schutzbedürfnis erkennen" aus der Verantwortung (mein RE hat es nicht geschaft nach Mitteilung über eine Gebührenerhöhung dieses Geld
rechtzeitig bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Er war im Urlaub) Für die nächste Instanz war er nicht mehr zugelassen.Die Anzahlung für den empfohlenen Kollegen habe ich mir nach langer Disk. über die währscheinl. Erfolglosigkeit gespart und in die Anzahlung meines neuen Pkw gesteckt. Und glaubt mir vor Gericht kommt es meistens anders als man denkt.

Gruß

Birke 16

PS: in der Zwischenzeit ist es keine grobe Fahrlässigkeit mehr
den Zweitschlüssel bei Diebstahl im Fahrzeug zu haben. Jedenfalls
nach Urteil OLG München

Zitat:

Original geschrieben von Ralf49124


Wenn Ihr wüßtet, was man mir/uns manchmal für haarsträubende Geschichten erzählen will !

O man...

Mit einem Schulabschluß 9. Schuljahr würde jeder begreifen, das sowas nicht funktionieren kann

Ralf

Hallo Ralf,

das ist aber nicht der Punkt.

TK versichert Risiko des gestohlenen Autos > Auto gestohlen, Vers. zahlt. Ganz einfach.
Nicht wer wie was hat was falsch gemacht. Das ist vollkommen uninteressant. Siehe analogCDS
Rechnung bezahlt > keine Leistung erbracht. Ganz einfach.

Entweder als Vers erwirtschaftest du genug Geld, auch am Kapitalmarkt, oder das Geschäft wird liquidiert. Gestiegene Schadenvolumina werden doch eh via höhere Prämie an den Kunden weitergereicht. Vermutlich sollte die BaFin am Besten allen Vers mit Quote>1 inkl. Zusatzerlöse die Geschäfte untersagen.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Vermutlich sollte die BaFin am Besten allen Vers mit Quote>1 inkl. Zusatzerlöse die Geschäfte untersagen.

Wenn Du hier die Schadensdeckungsquote meinst, wären die Konsequenzen aus Deiner BaFin-Forderung aber ganz schön heftig:

Entweder fast alle Versicherer würden kein Kraft-Geschäft mehr zeichnen dürfen oder die Prämien würden mal locker flockig im Schnitt um 5-10% angehoben werden 😁

Wie Du sicher weißt legen fast alle Versicherer im Kraft-Geschäft erheblich drauf und sind fast alle über 100%.

Echt??

gibt es Versicherungen die den Insi OPC ablehnen??

Habe seinerzeit Angebote von:
Allianz
LVM
Huk Coburg
WWK
R&V
eingeholt!

Mit Abstand am günstigstens war die R&V, dann die HUK, LVM, WWK und am teuersten die Allianz...

aber abgelehnt hat keine der o.g. Verischerungen auch nicht bei Teil- oder Vollkasko!

TK:  150 € Selbstbeteiligung
VK:  300 € Selbstbeteiligung

Gruß Stefan

...über Vers.-Prämien in Foren wie diesen zu diskutieren, ist sinnlos !

Ich denke nicht, dass Du durchschaut hast, ob Du jetzt vergleichbare Tarife berechnet bekommen hast.

Zu 100% : N e i n !

Aber...egal...es ist Sonntag, ich hab´ bald Urlaub und will von Kraftfahrtversicherungen sowieso nichts mehr hören, geschweige diese verkaufen müssen.

Nice Weekend !

Ralf

@Ralz
Zustimmung
@Stefan
es ging um Direktversicherer und da gibts meistens diese Probleme beim Kaskoschutz. Ob jetzt nicht gedeckt in bestimmten Fällen oder gleich gar nicht versicherbar.
Die von Dir zitierten sind ja wohl keine Direktversicherer oder? lol

nein sind es nicht stimmt :-))

kommt davon wenn man nur halb liest *gg*

P.S.
Ist  bei gleicher Leistung etc. verglichen worden :-)

Zitat:

Original geschrieben von bullrider



Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Vermutlich sollte die BaFin am Besten allen Vers mit Quote>1 inkl. Zusatzerlöse die Geschäfte untersagen.
Wenn Du hier die Schadensdeckungsquote meinst, wären die Konsequenzen aus Deiner BaFin-Forderung aber ganz schön heftig:
Entweder fast alle Versicherer würden kein Kraft-Geschäft mehr zeichnen dürfen oder die Prämien würden mal locker flockig im Schnitt um 5-10% angehoben werden 😁
Wie Du sicher weißt legen fast alle Versicherer im Kraft-Geschäft erheblich drauf und sind fast alle über 100%.

Das wäre die eine Option, die andere wäre: die Leute zahlen dann bei ner anderen Sparte weniger....

Zitat:

Original geschrieben von Ralf49124


Mir kann niemand erzählen,dass bei einem "sauberen" Diebstahl, bei dem alles mit rechten Dingen zuging,
eine Versicherungsgesellschaft die Leistung verweigert.

Geile Formulierung. 😁

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