Versicherungsbetrüger? Unfall - benötige Rat
Vor paar Tagen bin ich beim Abbiegen aus der Spur geraten und habe einen Golf 6 an der Stoßstange getroffen. Ich denke aber, dass der Golffahrer Teilschuld hat weil er auch leicht beim Abbiegen seine Spur verlassen hat. Jedenfalls hat die Polizei mich als Unfallverursacher notiert und keine Zweifel an dem Golffahrer gehabt.
Folgendes:
Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Meine Bedenken sind nun jedoch, dass der Golf zum Gutachter geht sich gleich einen hohen Schaden anrechnen lässt und ich diesen bezahlen muss.
Es sind Lackschäden an der Stoßstange vorhanden. Was ist aber, wenn der Gutachter gleich die Parksensoren, die SRA etc mit aufnimmt und der Golffahrer die Schäden sofort beheben lässt...
Muss meine Versicherung für den Schaden aufkommen? Ich habe jetzt ziemlich Schiss. Fotos vom Schaden liegen vor.
Meine Versicherung kann doch die Rechnung der Reparatur verlangen oder spielt es keine Rolle wie und wo repariert wurde?
Bitte keine Kommentare wie "Geh zum Anwalt und gut is" oder "Warte erstmal ab"
PS: Ich habe keine Rechtschutzversicherung aber habe dennoch einen Anwalt kontaktiert...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@R0LLI schrieb am 12. Juni 2015 um 10:39:04 Uhr:
wie hoch ist denn der Schaden überhaupt?
Solange man das nicht weiß, ist diese ganze Diskussion doch sinnfrei.
Hallo,
ich sehe die ganze Diskussion von Anfang an als sinnfrei an, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Unfälle dieser Art laufen folgendermaßen ab. 1.Schuldfrage wird durch Polizei geklärt (oder auch nicht). 2.Schaden wird an die Versicherung gemeldet. 3. Versicherung kontaktiert den Unfallgegner und schätzt den Schaden bzw. der Schaden wird auf Wunsch von einem unabhängigen Gutachter geschätzt. Unfallgegner kann nun den Schaden reparieren lassen oder sich laut Gutachten abfinden lassen. Die Versicherung zahlt. 4 Innerhalb eines Jahres hast du dann die Möglichkeit, der Versicherung die Schadenssumme rückzuerstatten, um den Schadensfreiheitsrabatt zu retten. An der Schadenssumme kannst du gar nichts ändern, außer du zweifelst das Gutachten gerichtlich an. Und dazu wünsche ich dir viel Glück. Es gibt keinen anderen Weg. Außer du einigst dich mit dem Unfallgegner auf eine Summe, die du ihm freiwillig ohne Einschaltung der Versicherung zahlst. Und das geht zu 99,9% aller Fälle schief. Also lasse der Sache freien Lauf und zicke hier im Forum nicht weiter rum. So wie es aussieht hast du Schuld und musst für den Schaden geradestehen. Über die Schadenshöhe wirst nicht du, sondern das Gutachten entscheiden. Und dabei würde ich es auch belassen, wenn du dir nicht noch zusätzlichen Ärger einhandeln willst.
Gruß IgFf24
64 Antworten
Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall wo die Polizei meinte ich sei am Unfall Schuld. Dann das Gegenteil vor Gericht beweisen wird sehr schwer. Man wird ja von den Beamten sozusagen "Vorverurteilt" und eine Verwarnung erteilt. Deine Versicherung wird vermutlich erstmal zahlen, es sei denn du hast Zeugen, dass der UG seine Fahrspur vorne vor dir verlassen hat und dir dadurch in die Spur gefahren ist. Hast das nicht - Pech gehabt.
Schiss brauchst keinen haben. Dafür ist man versichert. Wie und ob der UG den Schaden reparieren lässt oder das Geld einsackt ist seine Sache. Das kannst du nicht beeinflussen.
PS: Ja, Anwalt ist für die Katz. Keine Zeugen, kann er auch nix machen, außer dir ne Rechnung schreiben auf der du dann auch noch sitzen bleibst.
Anliegen kann ich nicht verstehen, die Versicherung zahlt, dann ist doch egal was oder wie viel. Derjenige der Geld haben will muss das machen/geben was die Versicherung üblicherweise verlangt. Also was juckts dich. Dann noch Anwalt gefragt, was sollen wir hier noch sagen.......?
Wegen solchen Leuten wie dir, die nicht einsehen wollen einen Unfall verursacht zu haben, sollte man eigentlich sofort zum Anwalt und die Sache regeln lassen. Wenn du unvorschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, dann wirst du wohl dein Auto auch wieder perfekt herrichten lassen oder fiktiv abrechnen und das meiste "rausholen" ! Jetzt stell dir vor der unfallgegner unterstellt dir Betrug?! ich sehe hier kein Betrug.
Deine Versicherung könnte sich bei Ihm die Tage melden und falls der Golf-Fahrer zustimmt, kann deine Versicherung einen eigenen Gutachter kommen lassen. Er kann es aber ablehnen und einen unabhängigen GA aufsuchen. Der "interne" GA wird natürlich den Schaden "herunterspielen" und den Durchschnittspreis der Werkstätten in deiner Umgebung kalkulieren.
Wenn du die Fotos hast, dann kannst du die deiner Versicherung zukommen lassen. Jedoch können die anhand der Fotos nicht überprüfen, ob der Stoßstangenträger oder ähnl beschädigt worden ist. Aber zumindest lässt es sich einschätzen,auf welche Summe es ungefähr hinausläuft
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Zitat:
@FredMM schrieb am 10. Juni 2015 um 21:54:27 Uhr:
Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall wo die Polizei meinte ich sei am Unfall Schuld. Dann das Gegenteil vor Gericht beweisen wird sehr schwer. Man wird ja von den Beamten sozusagen "Vorverurteilt" und eine Verwarnung erteilt. Deine Versicherung wird vermutlich erstmal zahlen, es sei denn du hast Zeugen, dass der UG seine Fahrspur vorne vor dir verlassen hat und dir dadurch in die Spur gefahren ist. Hast das nicht - Pech gehabt.Schiss brauchst keinen haben. Dafür ist man versichert. Wie und ob der UG den Schaden reparieren lässt oder das Geld einsackt ist seine Sache. Das kannst du nicht beeinflussen.
PS: Ja, Anwalt ist für die Katz. Keine Zeugen, kann er auch nix machen, außer dir ne Rechnung schreiben auf der du dann auch noch sitzen bleibst.
Gut, ich bin zu 100% schuldig. Aber ich sehe 1. nicht ein das für ein Schaden (Scheinwerfer, SRA ....) aufgekommen wird wo kein Schaden ist und 2. würd ich gerne bei niedriger Summe die Kosten selbst tragen damit meine SF Klasse nicht beeinträchtigt wird. Bei dem geringen Streifschaden lohnt es sich eher nähmlich.
...es kann nur darum gehen, ob man den Schaden des Unfallgegners selbst zahlt, um eine Rückstufung zu meiden.
Für diese Entscheidung hat man m.W. bis zum Ende des Versicherungsjahres Zeit.
So gesehen, ist die Schadenhöhe wesentlich.
Wenn der Geschädigte selbst - oder garnicht - repariert, hat er Anspruch auf die festgestellte Schadensumme - allerdings ohne die Mehrwertsteuer.
Bist du Sachverständiger? Oder woher willst du wissen, dass nicht irgendwelche Plastikteile doch kaputt sind?
Zitat:
@Alex2412 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:02:11 Uhr:
Deine Versicherung könnte sich bei Ihm die Tage melden und falls der Golf-Fahrer zustimmt, kann deine Versicherung einen eigenen Gutachter kommen lassen. Er kann es aber ablehnen und einen unabhängigen GA aufsuchen. Der "interne" GA wird natürlich den Schaden "herunterspielen" und den Durchschnittspreis der Werkstätten in deiner Umgebung kalkulieren.
Wenn du die Fotos hast, dann kannst du die deiner Versicherung zukommen lassen. Jedoch können die anhand der Fotos nicht überprüfen, ob der Stoßstangenträger oder ähnl beschädigt worden ist. Aber zumindest lässt es sich einschätzen,auf welche Summe es ungefähr hinausläuft
bis zu einer bestimmten Summe wird meine SF Klasse nicht hochgestuft. Zudem steht mir die Wahl den Schaden selbst zu bezahlen um meine SF Klasse nicht zubelasten. Ob es Sinn macht muss man natürlich kalkulieren. Frage ist nur, wenn er den Schaden sofort repaieren lässt, dann hat meine Versicherung gar keine Möglichkeit mehr selbst einen Gutachter hinzuschicken.
Zitat:
@wobPower schrieb am 10. Juni 2015 um 22:04:37 Uhr:
Bist du Sachverständiger? Oder woher willst du wissen, dass nicht irgendwelche Plastikteile doch kaputt sind?
😠 natürlich nicht
ich will mich nur schützen und solchen Leuten, die im Gutachten jeden Scheiss eintragen lassen keine Chance geben. Der Golf hat Xenon und PDC. Jedoch ist der Schaden echt nur am Lack. Werde ein Foto hochladen, dann wisst ihr was ich meine. Zumindest die, die für ge(Recht) einen Sinn haben
Wieso glaubst du dass ein Gutachter was auf das Gutachten setzt (z.B. Scheinwerfer) wenn es gar nicht kaputt ist?
Zitat:
@Audi_bis_zastava schrieb am 10. Juni 2015 um 22:04:52 Uhr:
bis zu einer bestimmten Summe wird meine SF Klasse nicht hochgestuft. Zudem steht mir die Wahl den Schaden selbst zu bezahlen um meine SF Klasse nicht zubelasten. Ob es Sinn macht muss man natürlich kalkulieren. Frage ist nur, wenn er den Schaden sofort repaieren lässt, dann hat meine Versicherung gar keine Möglichkeit mehr selbst einen Gutachter hinzuschicken.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss er zunächst ein Angebot der Werkstatt einholen bzw ein Gutachten erstellen lassen, und anschließend es der Versicherung vorlegen. Sonst kann sich die Versicherung quer stellen....
Zitat:
@MartinBru schrieb am 10. Juni 2015 um 22:08:28 Uhr:
Wieso glaubst du dass ein Gutachter was auf das Gutachten setzt (z.B. Scheinwerfer) wenn es gar nicht kaputt ist?
um die Versicherungssumme zu erhöhen?? Das weisst doch heutzutage jeder wie schamlos das ausgenutzt wird. 🙁
wenn ich meine Beiträge so lese, dann merkt man sofort wie angepisst ich bin.
Sorry Leute, aber hoffe jemand kann auf meine ursprüngliche Frage antworten
Lade erstmal das Foto hoch, damit wir die "paar Kratzer" sehen, wie man so schön sagt 😉
Grundsätzlich wir sich dein Unfallgegner an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, damit er von deiner Versicherung nicht beschissen wird 😉
Gruß Thomas