Versicherungsbetrüger? Unfall - benötige Rat

BMW 5er F10

Vor paar Tagen bin ich beim Abbiegen aus der Spur geraten und habe einen Golf 6 an der Stoßstange getroffen. Ich denke aber, dass der Golffahrer Teilschuld hat weil er auch leicht beim Abbiegen seine Spur verlassen hat. Jedenfalls hat die Polizei mich als Unfallverursacher notiert und keine Zweifel an dem Golffahrer gehabt.

Folgendes:
Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Meine Bedenken sind nun jedoch, dass der Golf zum Gutachter geht sich gleich einen hohen Schaden anrechnen lässt und ich diesen bezahlen muss.
Es sind Lackschäden an der Stoßstange vorhanden. Was ist aber, wenn der Gutachter gleich die Parksensoren, die SRA etc mit aufnimmt und der Golffahrer die Schäden sofort beheben lässt...
Muss meine Versicherung für den Schaden aufkommen? Ich habe jetzt ziemlich Schiss. Fotos vom Schaden liegen vor.

Meine Versicherung kann doch die Rechnung der Reparatur verlangen oder spielt es keine Rolle wie und wo repariert wurde?

Bitte keine Kommentare wie "Geh zum Anwalt und gut is" oder "Warte erstmal ab"

PS: Ich habe keine Rechtschutzversicherung aber habe dennoch einen Anwalt kontaktiert...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@R0LLI schrieb am 12. Juni 2015 um 10:39:04 Uhr:


wie hoch ist denn der Schaden überhaupt?
Solange man das nicht weiß, ist diese ganze Diskussion doch sinnfrei.

Hallo,

ich sehe die ganze Diskussion von Anfang an als sinnfrei an, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Unfälle dieser Art laufen folgendermaßen ab. 1.Schuldfrage wird durch Polizei geklärt (oder auch nicht). 2.Schaden wird an die Versicherung gemeldet. 3. Versicherung kontaktiert den Unfallgegner und schätzt den Schaden bzw. der Schaden wird auf Wunsch von einem unabhängigen Gutachter geschätzt. Unfallgegner kann nun den Schaden reparieren lassen oder sich laut Gutachten abfinden lassen. Die Versicherung zahlt. 4 Innerhalb eines Jahres hast du dann die Möglichkeit, der Versicherung die Schadenssumme rückzuerstatten, um den Schadensfreiheitsrabatt zu retten. An der Schadenssumme kannst du gar nichts ändern, außer du zweifelst das Gutachten gerichtlich an. Und dazu wünsche ich dir viel Glück. Es gibt keinen anderen Weg. Außer du einigst dich mit dem Unfallgegner auf eine Summe, die du ihm freiwillig ohne Einschaltung der Versicherung zahlst. Und das geht zu 99,9% aller Fälle schief. Also lasse der Sache freien Lauf und zicke hier im Forum nicht weiter rum. So wie es aussieht hast du Schuld und musst für den Schaden geradestehen. Über die Schadenshöhe wirst nicht du, sondern das Gutachten entscheiden. Und dabei würde ich es auch belassen, wenn du dir nicht noch zusätzlichen Ärger einhandeln willst.

Gruß IgFf24

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Warum sollte man etwas reparieren lassen was nicht kaputt ist?

Und sofort den Generalverdacht hier zu äußern halte ich für etwas übertrieben.

Es gibt mehr ehrliche Menschen als man denkt, auch wenn dies in den aktuellen Nachrichten nicht immer so aussieht.

Zitat:

@Audi_bis_zastava schrieb am 10. Juni 2015 um 22:08:20 Uhr:



ich will mich nur schützen und solchen Leuten, die im Gutachten jeden Scheiss eintragen lassen keine Chance geben. Der Golf hat Xenon und PDC. Jedoch ist der Schaden echt nur am Lack. Werde ein Foto hochladen, dann wisst ihr was ich meine. Zumindest die, die für ge(Recht) einen Sinn haben

Du musst dich aber drauf einstellen, dass man in einer Fachwerkstatt die komplette Stoßstange abmontieren und lackieren wird. Das ist das übliche Prozedere. Der Lackdoktor kommt hier nicht in Frage. Auch wenn er diesen im Nachhinein wohl beauftragen wird, nachdem er die Angebotssumme ohne MwSt. sich auszahlen lässt

Du kannst nur warten was der Gutachter/ Werkstatt des UG feststellt. Danach wird deine Versicherung entscheiden was sie bezahlen. Du kannst dann nur bei der Vers. erfragen wie hoch der Schaden war und dann entscheden ob du deinen Rabatt riskierst oder nicht. Eine andere Wahl hat man vermutlich nicht, außer man einigt sich vorab mit dem UG - was meistens nie hinhaut. Der will vermutlich alles repariert haben was dabei kaputt ging und es ist auch sein gutes Recht das anhand eines Gutachtens/Werkstattberichts vorher feststellen zu lassen.

Da kann man vorab nichts unterstellen oder beeinflussen.

Irgendetwas stimmt an deiner Darstellung nicht.
Wenn ihr beide eure Spur verlassen habt, müsstet ihr euch eigentlich frontal getroffen haben.
Das hinterlässt im Allgemeinen mehr Spuren als ein paar Kratzer.

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Zitat:

@Audi_bis_zastava schrieb am 10. Juni 2015 um 22:08:20 Uhr:


...
ich will mich nur schützen und solchen Leuten, die im Gutachten jeden Scheiss eintragen lassen keine Chance geben. Der Golf hat Xenon und PDC. Jedoch ist der Schaden echt nur am Lack. Werde ein Foto hochladen, dann wisst ihr was ich meine. Zumindest die, die für ge(Recht) einen Sinn haben

Ruhe bewahren und abwarten! Du hast doch bisher keinerlei Indikation dafür, dass ein "gefaktes" Gutachten vorgelegt werden könnte. Und die Schadenshöhe kann ggf. auch bei korrektem Gutachten unerwartet hoch ausfallen, ohne dass Du jemanden anders als dich selber dafür verantwortlich machen kannst => Dann hast Du schlicht Pech gehabt!

Wenn Du immer so "schwarz malst", solltest Du auch vorsichtshalber nie allein mit einer fremden Frau im Aufzug fahren: Sie könnte dich anschließend mit etwas schauspielerischem Talent erfolgreich wegen sexueller Belästigung anzeigen, ohne dass dir der Unschulds-Beweis möglich ist ... 😉

Zitat:

@FredMM schrieb am 10. Juni 2015 um 22:19:47 Uhr:


Du kannst nur warten was der Gutachter/ Werkstatt des UG feststellt. Danach wird deine Versicherung entscheiden was sie bezahlen. Du kannst dann nur bei der Vers. erfragen wie hoch der Schaden war und dann entscheden ob du deinen Rabatt riskierst oder nicht. Eine andere Wahl hat man vermutlich nicht, außer man einigt sich vorab mit dem UG - was meistens nie hinhaut. Der will vermutlich alles repariert haben was dabei kaputt ging und es ist auch sein gutes Recht das anhand eines Gutachtens/Werkstattberichts vorher feststellen zu lassen.

Da kann man vorab nichts unterstellen oder beeinflussen.

danke für die Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor 3 Jahren, woraufhin meine Versicherung ein Gegengutachten gemacht hat, und eine Minderung der Schadenskosten nachweislich bewirken konnte. Was ist aber wenn der Golffahrer den Schaden beseitigt. Dann kann man ja gar kein Gegengutachten mehr erstellen??

Zitat:

@spider2 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:22:41 Uhr:


Irgendetwas stimmt an deiner Darstellung nicht.
Wenn ihr beide eure Spur verlassen habt, müsstet ihr euch eigentlich frontal getroffen haben.
Das hinterlässt im Allgemeinen mehr Spuren als ein paar Kratzer.

Er stand links und ich rechts. Er wollte einen U Turn machen (darf er) und ich geradeausfahren.

Schaden bei mir hinten links und bei ihm vorne rechts

Zitat:

@TheChemist schrieb am 10. Juni 2015 um 22:22:49 Uhr:



Zitat:

@Audi_bis_zastava schrieb am 10. Juni 2015 um 22:08:20 Uhr:


...
ich will mich nur schützen und solchen Leuten, die im Gutachten jeden Scheiss eintragen lassen keine Chance geben. Der Golf hat Xenon und PDC. Jedoch ist der Schaden echt nur am Lack. Werde ein Foto hochladen, dann wisst ihr was ich meine. Zumindest die, die für ge(Recht) einen Sinn haben
Ruhe bewahren und abwarten! Du hast doch bisher keinerlei Indikation dafür, dass ein "gefaktes" Gutachten vorgelegt werden könnte. Und die Schadenshöhe kann ggf. auch bei korrektem Gutachten unerwartet hoch ausfallen, ohne dass Du jemanden anders als dich selber dafür verantwortlich machen kannst => Dann hast Du schlicht Pech gehabt!

Wenn Du immer so "schwarz malst", solltest Du auch vorsichtshalber nie allein mit einer fremden Frau im Aufzug fahren: Sie könnte dich anschließend mit etwas schauspielerischem Talent erfolgreich wegen sexueller Belästigung anzeigen, ohne dass dir der Unschulds-Beweis möglich ist ... 😉

der Vergleich ist Hammer 😁 aber ja, da hast du Recht.

Zitat:

@Audi_bis_zastava schrieb am 10. Juni 2015 um 22:12:51 Uhr:



Zitat:

@MartinBru schrieb am 10. Juni 2015 um 22:08:28 Uhr:


Wieso glaubst du dass ein Gutachter was auf das Gutachten setzt (z.B. Scheinwerfer) wenn es gar nicht kaputt ist?
um die Versicherungssumme zu erhöhen?? Das weisst doch heutzutage jeder wie schamlos das ausgenutzt wird. 🙁

Ja schon, nur wird der Gutachter doch auch an seinem Job hängen. Und das war sicher sein letztes Gutachten, wenn er was raufschreibt, was gar nicht durch den Unfall beschädigt wurde.

Und darf der Geschädigte den Schaden nicht erst dann reparieren lassen, wenn deine Versicherung die Schadensübernahme zugesichert hat? Das soll eben genau bezwecken, dass du die Chance zu einem Gegengutachten hast.

Wenn deine Versicherung immer einfach unbesehen alles zahlen würde, was der andere behauptet, wäre dem Betrug wirklich Tür und Tor geöffnet. Aber keine Versicherung zahlt freiwillig irgendwas. Die werden alles daran setzen, die Schadensumme so niedrig wie möglich zu halten. Da gibt es dann noch die "Abwehr unberechtigter Ansprüche". Das macht deine Haftpflicht auch ohne Rechtsschutzversicherung für dich.

Und hat die Polizei bei der Unfallaufnahme keine Fotos gemacht? Darauf müsste doch klar erkennbar sein, was alles beim anderen Auto kaputt war.

Also nach Deiner Darstellung wäre ich mit dem Wort "Versicherungsbetrüger" auch erst mal vorsichtig.

Fakt ist, dass der Unfallgegner den Schaden an seinem Auto vollständig beheben lassen kann. Üblich ist in diesen Fällen, dass die Haftpflicht des Verursachers (also Deine) ein neutrales Gutachten (DEKRA, TÜV) anfordert. Was da drin aufgeführt ist, lässt sich im allgemeinen nur schwer widerlegen und wird von der Versicherung auch anstandslos bezahlt.

Bei den heute üblichen lackierten Stoßstangen kann das dann leider ganz schnell mal Größenordnungen von > 1.500 Euro erreichen. Ob der Unfallgegner das Geld einsackt und den Schaden gar nicht oder nur billig beheben lässt, ist seine Entscheidung. Daran kannst Du nichts ändern.

Das einzige, was Du machen kannst, ist, Deiner Versicherung alle Deine Bedenken und das Foto schicken. Die Versicherer haben schon ein gewisses Eigeninteresse, nicht zu viel zu zahlen. Und sie haben auch die Experten, die recht zuverlässig Erfolgsaussichten etwaiger Einwendungen gegen die von der Polizei festgestellte Schuld und/oder das Gutachten beurteilen können. Wenn die Versicherung da abwinkt, ist für Dich und Deinen Anwalt in aller Regel auch nichts mehr zu holen. Wenn nicht, wird die Versicherung schon irgendwas machen. So gesehen brauchst Du eigentlich keinen eigenen Anwalt.

Letztlich musst Du aber wohl oder übel akzeptieren, was der Geschädigte und die Versicherung machen. Wenn die Versicherung aufgrund Deiner Schilderung und Deines Fotos nicht misstrauisch wird, wird sie wohl eine Schadenssumme bis 2.000 Euro anstandslos zahlen. Ob es sich dann lohnt, der Versicherung den Schaden abzukaufen, um die Schadensfreiheit zu erhalten, kannst (und solltest) Du hinterher beurteilen.

Danke für die Antworten. Die Polizei hat keine Fotos gemacht. Meine Fotos habe ich meiner Versicherung bereits zugeschickt.

Letzte Frage: Darf denn der Geschädigte nach erfolgtem Gutachten sein Fahrzeug reparieren lassen bevor die Versicherung zusagt? Etwa aufgrund einer Notwendigkeit? Der Golffahrer hat einen riesen Wirbel gemacht, weil er wohl er wohl nächste Woche nach Italien fahren wollte.

Zitat:

@9876543210 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:13:17 Uhr:


Wieso wird hier Betrug unterstellt? Bitte begründen.

Ganau!!!!!!!!!!!!!! das wollte ich auch fragen.

Du weisst noch anscheinend gar nichts und schreibst schon Betrüger?!

Aus meiner Erfahrung, die ich schon ´82 gemacht habe, als ich mit einem Golf1 koliediert bin.
Bei meinem Unfallgegner bzw. dessen Golf1 war auch nur die hintere Stoßstange eingedrückt (dammals konnte man noch sehen, ob das blech dahinter auch beschädigt ist). Kurze Zeit später habe ich eine Mitteilung der Versicherung bekommen, dass die über 2000 DM an den Unfallgegner überwiesen hat.
Daraufhin habe ich die Versicherung angeschrieben, dass ich Zeugen habe , dass nichts ausser der Stoßstange beschädigt war (die hat 80 DM gekostet und war mit 4 Schrauben befestigt).
Auf diesen Schreiben gab es keine reaktion seitens der Versicherung.

Fazit: es ist egal wie hoch der Schaden sein wird, die Versicherung zahlt.

Zitat:

@Audi_bis_zastava schrieb am 11. Juni 2015 um 09:38:51 Uhr:


Letzte Frage: Darf denn der Geschädigte nach erfolgtem Gutachten sein Fahrzeug reparieren lassen bevor die Versicherung zusagt? Etwa aufgrund einer Notwendigkeit? Der Golffahrer hat einen riesen Wirbel gemacht, weil er wohl er wohl nächste Woche nach Italien fahren wollte.

Klar darf (kann) er das. Aber auf eigenes Risiko. Wenn die von der Versicherung später zugesagte Summe nicht die von ihm ausgelösten Reparaturkosten deckt (aus welchem Grund auch immer), bleibt er auf der Differenz sitzen. Er kann dann natürlich klagen, aber das wiederum auf eigenes Risiko. Außerdem wird er wohl in Vorkasse gehen müssen. Keine halbwegs vernünftige Werkstatt wird irgendeinen Finger rühren, bevor nicht die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung vorliegt.

Bezüglich der Schadenshöhe kann man sich auch sehr leicht täuschen.

Mir ist mal einer auf meinen damals gerade erst 1/2 Jahr alten E60 leicht aufgefahren: Nach erstem Eindruck war das nur ein kleiner Lackschaden an der hinteren Stossstange, kostet bestimmt nicht mehr als 250 EUR (habe ich auch spontan ggü. dem Unfallgegner so geäußert). Also auch gar nicht erst die Polizei geholt, sondern nur den Unfallhergang vom Unfallgegner schriftlich bestätigen lassen (also nicht etwa "Ich bin schuld" sondern "ich bin am xx.xx.2006, xx:xx Uhr, am Stauende auf der A31, Abfahrt xxx, auf den BMW 530d mit dem Kennzeichen xxx aufgefahren"😉.

Sowohl ich selber als auch der Unfallgegner haben dann nicht schlecht gestaunt, als die Kostenschätzung und später auch die Reparaturabrechnung von BMW kam: Ca. 1.000 EUR, denn von außen nicht sichtbar war auch der Stossstangenträger beschädigt worden ...

wie hoch ist denn der Schaden überhaupt?
Solange man das nicht weiß, ist diese ganze Diskussion doch sinnfrei.

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