Versicherung für 323ti compact
Guten Morgen,
sagt mal seit Ihr auch so drastisch mit eurem 323ti in der Versicherung hochgestuft worden? Sowohl Vollkaskasko, also auch Haftpflicht?
Die Huk möchte einfach so mal eben 110 Euro mehr im Vierteljahr haben... Muss doch ein irrtum sein oder? Hatte keinen Unfall nix.
18 Antworten
Kotz mich das alles an:
habe jetzt folgendes der HUK Filiale geschrieben:
Sehr verehrte Frau XXXXXX,
im Dezember 08 schloss ich zwei KFZ Versicherungen bei Ihnen ab (Die Mitarbeiterin rechts neben der Türe). Mir wurde die HUK empfohlen vom Autohaus-XXXX (Vertragspartner von Ihnen, wo ich auch tätig bin) und von Frau XXX aus XXXXX.
Ich brachte die original Unterlagen des Vorversicherers mit und an Hand derer wurde neu ausgerechnet.
Nun bekomme ich einen Versicherungsnachtrag ohne jegliche Begründung, das ich 110 Euro/Vierteljahr mehr zahlen solle und auch schon nachzahlen soll.
Daraufhin, habe ich mich zuerst an die HUK übers Internet gewandt, welche aber auf Ihre Klauseln usw. besteht.
Ich fühle mich im wahrsten Sinne des Wortes auf den Arm genommen.
Wie ich nach langer Suche rausgefunden habe, war ein Fahrzeug sondereingestuft (auch das stand in den Unterlagen bei Vorlage), sprich Zweitwagenregelung.
Diese soll nun nicht mehr gelten, obwohl man mich nicht drauf aufmerksam gemacht hat.
In dem Emailwechsel mit der HUK-Kundenbetreuung habe ich bereits mit sofortiger Kündigung beider Fahrzeuge gedroht.
Es kann sich doch wirklich nur um ein Irrtum handeln, so kann man doch mit Kunden nicht umgehen.
Ich bitte um Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Die HUK hat vorher das geschrieben:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Nach unseren Bestimmungen rechnen wir eine Vorversicherungszeit an, wenn uns diese
durch eine Bescheinigung des bisherigen Versicherers nachgewiesen wird. Der Versicherungsnehmer
wird so behandelt, als wäre er während der Vorversicherungszeit bereits bei uns
versichert gewesen. Das bedeutet, dass wir Sondereinstufungen, die in unserem Tarif nicht
geregelt sind, leider nicht berücksichtigen können.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Öffnung des Binnenmarkts
die Tarifbindung aufgehoben wurde. Dadurch kann jeder Versicherer seine Prämien,
Tarife und Bedingungen frei gestalten. Dies hat zur Folge, dass die verschiedenen Versicherer
zum Teil recht unterschiedliche Ersteinstufungsregelungen anwenden.
Ihr Vorversicherer bestätigte uns eine Versicherungszeit vom 19.05.2005 bis 31.12.2008 und
dass dort die Ersteinstufung auf Grund einer Sonderregelung erfolgte. Da unser Tarif diese
Sonderregelung nicht vorsieht, können wir lediglich die Versicherungszeit berücksichtigen.
Da der Vertrag in 2005 mit einem Haftpflichtschaden belastet war, ist für 2009 in der Haftpflichtversicherung
die Schadenfreiheitsklasse (SF) 3 mit einem Beitragssatz (BS) von 70 %
und in der Vollkaskoversicherung die SF 4 mit einem BS von 70 % maßgebend.
Das kam jetzt auch noch als Schreiben:
Wobei ich Versicherungsnehmer bin sonst gar keiner.
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
Ihre E-Mail haben wir zur Kenntnis genommen. Den Sachverhalt hatten wir bereits erklärt.
Hiermit beenden wir die Korrespondenz mit Ihnen, da Sie nicht unser Versicherungsnehmer
und somit auch nicht Ansprechpartner sind. Vertragsänderungen, Schriftwechsel und Kündigungen
können nur von unserer Versicherungsnehmerin, Frau xxxxxxxx, vorgenommen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg
Ihre Kundenbetreuung
also ich bin 88 geboren 🙂 zahle für einen premium tarif mit schutzbrief und teilkasko 150sb in SF1 220€ / Vierteljährlich .
Habe alle Daten korrekt angegeben.