Versicherung des Unfallgegeners unbekannt
Hallo,
mir ist Samstag in einer unübersichtlichen Situation jemand in den Kotflügel meines 4 Monate alten Autos gefahren. Situation war folgende: Ich auf der rechtsn Spur, er links hinter mir. Ich musste einem Hindernis ausweichen, weiß durch den Schock nicht mehr was es war. Ich glaube ein extrem langsam abbiegendes Auto. Ich habe geblinkt und auch in den Spiegel geschaut und ihn dann eben hinter mir gesehen. Ich dachte dass er das Blinken auch gesehen hat und habe rübergezogen um auszuweichen. Dann streifte er mich halt. Kotflügel vorn links ist eingedrückt, auch die Stoßstange leicht beschädigt. Sonst nichts. Beim Unfallgegener ist kein Schaden (Jeep). Er behauptet natürlich ich habe nicht geblinkt...
Nun ist es so, dass die Straße zwar breit genug für zwei Autos ist, aber keine Mittenmarkierung hat. Es ist eine Einbahnstraße. In der Straße kommt es extrem oft vor, dass Autos mitten auf der Straße (links und rechts in zweiter Reihe) halten und man sie umfahren muss. Daher ist die Straße eigentlich für mich nur einspurig anzusehen. Für Ortskundige: Es handelt sich um die Moritzstr. in Wiesbaden.
Frage ist jetzt, wer ist schuld? Es steht Aussage gegen Aussage.
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke. Er forderte zwar mich indirekt auf meinen Führerschein zu zeigen, wollte seinen aber selbst nicht zeigen. Die Versicherungskarte wollte er mir nicht überlassen, sondern ich musste sie abschreiben. Dabei vergass ich das Logo der Versicherung mit abzuschreiben. Nun habe ich zwar Kenzeichen und Versicherungsnummer, aber keine Versicherung. Seine Adresse habe ich natürlich.
Außerdem wüßte ich gerne, wie ich das mit der Versicherung handhabe. Ich habe diese Woche Urlaub, bräuchte dann keinen Leihwagen. Wenn die Versicherung aber so lange braucht (Gutachten etc. ) dann brauche ich zwingend einne Leihwagen.
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von redactros
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genugZitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
wenn Du Dich dabei nicht täuscht ... . Genau dies ist in dem ähnlichen Fall passiert. Da es um Straße mit nur einer Spur geht, gilt das Rechtsfahrgebot und damit ist nichts mit vorbeifahren.
Im ähnlichen Fall war's sogar so, dass - ohne Beschilderung - aus 2 Spuren 1 überbreite Spur und dann wieder 2 Spuren werden. In dem kurzen Zwischenstück hat der rechts Fahrende rübergezogen und ist dem links Fahrenden reingefahren. Rennleitung ist gekommen und es gab Bußgeld für den Linksfahrenden, da Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung.
Ganz so simpel ist dies bei den überbreiten Spuren nicht. Es ist und es bleibt nunmal nur eine Spur.
Viele Grüße
Peter
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Wenn die wirklich die 2000 € zurückziehen sollten, wird meine Familie nämlich garantiert viele Versicherungen bei denen kündigen, daher wird man sich solche Aktionen sehr gut überlegen! Bei unbekannten und kleinen Versicherungen bin ich auch vorsichtig, aber der WGV vertraue ich da schon!
Das lässt natürlich jede VS vor Angst schlottern!
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
Du denkst scheinbar zu viel für andere!
Zitat:
Habe dazu das hier gefunden
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Zitat:
OLG Koblenz v. 26.01.2004:
Eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf. Sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte.KG Berlin v. 15.08.2005:
Eine unklare Verkehrslage ist dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war.
Erkennst du was?
Der nachfolge Verkehr muss dein Blinken erkennen können, hat er ja nach seiner Aussage aber nicht.
Und hinzu kommt der letzte Teilsatz in deinem letzten zitierten Urteil: er muss angemessen reagieren können, wie soll er das denn machen wenn du weiter schreibst:
Zitat:
... erkläre ich mir so, dass ich eben im letzten Moment noch einen Schatten im Augenwinkel gesehen und das Steuer rumgerissen habe.
Da kommt dann noch eine Frage auf:
wie nun, angehalten und geblinkt und dann rüber oder Schatten gesehen und Steuer rumgerissen? In Fall zwei würde aus meiner Sicht das Blinken nicht stattfinden. Jedenfalls hab ich persönlich in solchen Fällen (Steuer rumgerissen) noch nie an den Blinker gedacht!
geblinkt, langsamer geworden, schließlich kurzgehalten, dann rübergezogen, dann den Schatten gesehen und rumgerissen. Du hast übrigens völlig falsch verstanden, was es mir dem Rumreissen auf sich hatte. Damit habe ich lediglich den Schaden VORNE erklärt. Mit dem Abbiegevorgang an sich hat das nicht im Geringsten zu tun. Übrigens fahren selbst Linienbusse in der Straße mitti (und missachten damit das Rechtsfahrgebot), eben weil da soviele Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe stehen.
Mir ist natürlich klar, dass ich vor dem rüberziehen nochmal Schulterblick hätte machen müssen. Die Frage ist nur, ob das in einer einspurigen Straße überhaupt nötig ist. Aber wahrscheinlich läuft es eh auf 50:50 hinaus. Ich habe mich nicht ganz korrekt verhalten, der andere aber eben auch nicht! Welches Fehlverhalten hier ehr wiegt, muss die Versicherung klären.
Finde ich gut, dass du so einsichtig ist. Die meisten Threadersteller reagieren da deutlich anders.
Ich finde es übrigens erstaunlich, dass bei dem Schaden der Gegner keinen Schaden davon getragen haben soll. Wie geht das? Welche stelle hast du bei ihm berührt?
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Das ist wohl der Vorteil eines Jeeps. Bei ihm sah es so aus. https://www.dropbox.com/s/9mj2xelisbgvig7/2013-03-09%2012.56.17.jpg
Höchstens ein Kratzer also. Er hat mich ja nur gestreift. Die Karosserieform des Golf an der Stelle ist halt auch idiotisch. Verbiegt sich sehr leicht durch die exponierte Lage.
Die generische Versicherung teilt mir jetzt mir, dass sie Regulierung ablehnen, weil ich nicht geblinkt haben soll. Was kann ich dafür, wenn der Mensch keine Augen im Kopf hat? Was heißt das denn nun für mich? Meine Versicherung hat ja auch Anwälte 🙂 Und MIR ist es ja prinzipiell egal ob das reguliert wird, wenn das einen interessiert, dann meine Versicherung. Bisschen komisch dieses Schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Die generische Versicherung teilt mir jetzt mir, dass sie Regulierung ablehnen, weil ich nicht geblinkt haben soll.
DAS wurde dir ja bereits zu beginn des threads mitgeteilt, dass das hier etwas komplizierter wird!
Zitat:
Was kann ich dafür, wenn der Mensch keine Augen im Kopf hat?
was kann der mensch dafür, wenn du einfach in seine fahrspur reinfährst?
Zitat:
Was heißt das denn nun für mich?
vorerst bleibst du auf deinem schaden sitzen, bzw. da du ihn ja scheinbar über deine vollkasko abgerechnet hast, wirst du hochgestuft...
...hat der unfallgegener eigentlich was bei deiner versicherung geltend gemacht?
Das ist mir schon klar. Steht hier auch überhaupt nicht mehr zur Diskussion. Es sind eben beide schuld, was für mich heißt, dass der entstandene Schaden summiert und geteilt werden sollte.
Der Gegner hatte überhaupt keinen Schaden. Ich weiß aus dem Schreiben seiner Versicherung nur, dass er angeblich auch über nen Anwalt versucht, Schäden geltend zu machen. Mich würde ja interessieren, was für Schäden das sein sollen. Zu sehen war absolut nichts und das Auto war älter. Wieso versucht er das über nen Anwalt und nicht über seine Versicherung? Nen Anwalt kostet ja immer Geld, egal ob er was rausholt oder nicht. Ja habe den Schaden natürlich über VK abgewickelt, die Frage ist für mich jetzt nur noch, ob die Hochstufung davon beeinflusst wird, was die Anwälte der Versicherung da rausholen.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
..was für mich heißt, dass der entstandene Schaden summiert und geteilt werden sollte.
das läuft in der praxis aber anders! bei 50/50 zahlst du 50% vom schaden des gegeners und der 50% von deinem schaden..."summiert" wird da nichts!
Zitat:
Der Gegner hatte überhaupt keinen Schaden.
wenn du einen schaden hast, wird er auch einen haben....
Zitat:
Wieso versucht er das über nen Anwalt und nicht über seine Versicherung?
weil seine versicherung nunmal nichts damit zu tun hat...sondern er seine ansprüche bei deiner versicherung geltend macht!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das läuft in der Praxis aber anders! bei 50/50 zahlst du 50% vom schaden des gegeners und der 50% von deinem schaden..."summiert" wird da nichts!
Was ich wiederum sehr gut finde, denn mein Schaden muss erheblich höher sein als seiner. Bei ihm waren oberflächlich nichtmal Kratzer zu sehen. Bei mir der Kotflügel eingedrückt etc. Und meins war ein Neuwagen. Insgesamt fast 3k €. Ich habe ja auch ein Foto und kann da auch mit viel gutem Willen außer Dreck auf der Plastikverkleiduzng der Stoßstange wenig erkennen.
Meinst du, dass dieses "wer-zahlt-wieviel" Einfluss auf meine Hochstufung hat? Oder ist die davon komplett unabhängig?
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Oder ist die davon komplett unabhängig?
sobald deine versicherung
(egal ob kasko oder haftpflicht)auch nur 0,01€ zahlt wirst du hochegstuft....
Das ist mir ebenfalls klar. Nur stuft (meine) Versicherung eben abhängig vom Schaden hoch. Ich hatte früher mal nen Parkrempler, da wurde ich auch nicht gleich auf die maximale Stufe gesetzt sondern erstmal nur ganz wenig. Und genau das wollte ich wissen. Aber das ist wohl nicht bei jeder Versicherung so. Hochgestuft ist also nicht gleich hochgestuft.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Und genau das wollte ich wissen.
wie du genau hochgestuft wirst, kannst du aus der rückstufungstabelle die deinem vertrag beiligt erlesen, dabei ist es aber i.d.r. egal ob der schaden nun 1€ oder 10.000€ beträgt!
Gegen die ablehnende Haltung der gegnerischen Versicherung Einspruch einzulegen bringt wohl nichts, oder? Die sagen nämlich er sei auf dewr linken Fahrspur gefahren. Dort gab es aber nur eine Fahrspur und wir haben ja Rechtsfahrgebot. Meint ihr man sollte das nochmal klar sagen?
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Gegen die ablehnende Haltung der gegnerischen Versicherung Einspruch einzulegen bringt wohl nichts, oder? Die sagen nämlich er sei auf dewr linken Fahrspur gefahren. Dort gab es aber nur eine Fahrspur und wir haben ja Rechtsfahrgebot. Meint ihr man sollte das nochmal klar sagen?
Einspruch wird die VS nicht interessieren. Aber wieso denn jetzt eine Fahrspur? Wenn ich die Örtlichkeit richtig im Kopf habe (komme ja aus der Umgebung) sind da doch mehrere Spuren, von denen eine meist (zulässig) beparkt ist.
Von daher hilft Dir das Rechtsfahrgebot nicht weiter, dies greift nur bei den überbreiten Spuren, die zwar 2 PKW nebeneinander zulassen, aber nicht die Normbreite für 2 echte Spuren haben, so dass nur eine Spur markiert ist. Klassisches Beispiel (fällt mir spontan ein, da ich da häufig fahre) ist die Mainzer Landstraße in Frankfurt (z.B. zwischen Platz der Republik und Galluswarte). Kracht's da, hat der links Fahrende ein Problem, da's nur eine Spur gibt. Aber an Deiner Unfallstelle??
Viele Grüße
Peter