Versicherung des Unfallgegeners unbekannt
Hallo,
mir ist Samstag in einer unübersichtlichen Situation jemand in den Kotflügel meines 4 Monate alten Autos gefahren. Situation war folgende: Ich auf der rechtsn Spur, er links hinter mir. Ich musste einem Hindernis ausweichen, weiß durch den Schock nicht mehr was es war. Ich glaube ein extrem langsam abbiegendes Auto. Ich habe geblinkt und auch in den Spiegel geschaut und ihn dann eben hinter mir gesehen. Ich dachte dass er das Blinken auch gesehen hat und habe rübergezogen um auszuweichen. Dann streifte er mich halt. Kotflügel vorn links ist eingedrückt, auch die Stoßstange leicht beschädigt. Sonst nichts. Beim Unfallgegener ist kein Schaden (Jeep). Er behauptet natürlich ich habe nicht geblinkt...
Nun ist es so, dass die Straße zwar breit genug für zwei Autos ist, aber keine Mittenmarkierung hat. Es ist eine Einbahnstraße. In der Straße kommt es extrem oft vor, dass Autos mitten auf der Straße (links und rechts in zweiter Reihe) halten und man sie umfahren muss. Daher ist die Straße eigentlich für mich nur einspurig anzusehen. Für Ortskundige: Es handelt sich um die Moritzstr. in Wiesbaden.
Frage ist jetzt, wer ist schuld? Es steht Aussage gegen Aussage.
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke. Er forderte zwar mich indirekt auf meinen Führerschein zu zeigen, wollte seinen aber selbst nicht zeigen. Die Versicherungskarte wollte er mir nicht überlassen, sondern ich musste sie abschreiben. Dabei vergass ich das Logo der Versicherung mit abzuschreiben. Nun habe ich zwar Kenzeichen und Versicherungsnummer, aber keine Versicherung. Seine Adresse habe ich natürlich.
Außerdem wüßte ich gerne, wie ich das mit der Versicherung handhabe. Ich habe diese Woche Urlaub, bräuchte dann keinen Leihwagen. Wenn die Versicherung aber so lange braucht (Gutachten etc. ) dann brauche ich zwingend einne Leihwagen.
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von redactros
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genugZitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
wenn Du Dich dabei nicht täuscht ... . Genau dies ist in dem ähnlichen Fall passiert. Da es um Straße mit nur einer Spur geht, gilt das Rechtsfahrgebot und damit ist nichts mit vorbeifahren.
Im ähnlichen Fall war's sogar so, dass - ohne Beschilderung - aus 2 Spuren 1 überbreite Spur und dann wieder 2 Spuren werden. In dem kurzen Zwischenstück hat der rechts Fahrende rübergezogen und ist dem links Fahrenden reingefahren. Rennleitung ist gekommen und es gab Bußgeld für den Linksfahrenden, da Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung.
Ganz so simpel ist dies bei den überbreiten Spuren nicht. Es ist und es bleibt nunmal nur eine Spur.
Viele Grüße
Peter
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Von daher hilft Dir das Rechtsfahrgebot nicht weiter, dies greift nur bei den überbreiten Spuren, die zwar 2 PKW nebeneinander zulassen, aber nicht die Normbreite für 2 echte Spuren haben, so dass nur eine Spur markiert ist. Klassisches Beispiel (fällt mir spontan ein, da ich da häufig fahre) ist die Mainzer Landstraße in Frankfurt (z.B. zwischen Platz der Republik und Galluswarte). Kracht's da, hat der links Fahrende ein Problem, da's nur eine Spur gibt. Aber an Deiner Unfallstelle??Viele Grüße
Peter
Genau so ist es ja auch an meiner Unfallstelle. Es gibt eben keine Mittenmarkierung, wohl weil die Spuren rechtlich gesehen minimal zu schmal wären. Genau das ist ja der springende Punkt. Manche Fahrer fahren trotzdem zweispurig, es ist aber laut Markierung eine einspurige Straße.
Wollte euch hier mal auf den neusten Stand bringen. Meine Haftpflicht hat dem Unfallgegener 25% angeboten. Er hat einen ähnlich hohen Schaden wie ich (knapp 3k), obwohl man von außen nichts sehen konnte. Schon komisch. Aber er hat ein Gutachten, somit wird das schon seine Richtigkeit haben.
Mit den 25% ist er natürlich nicht zufrieden. Sein Anwalt argumentiert, dass er vor Jahren eine Kanzelei dort hatte und da werde immer zweispurig gefahren. Meine Versicherung hat dann mal bei der Stadt angefragt: Antwort: Die Moritzstraße ist einspurig (abgesehen vom Ende). Jetzt kann man argumentieren, dass man auf einer einspurigen Straße ja garkeinen Fahrspurwechsel durchführen kann. Das Gericht hat nun erstmal ein Vergleichsangebot gemacht, was wir aber abgelehnt haben.
Es bleibt also spannend.
Was meint ihr, sollte ich ebenfalls klagen? Ich hatte ja auch einen hohen Schaden und mein Auto war ein Neuwagen, daher deftiger Wertverlust. Seine Haftpflicht hat die Regulierung bereits abgelehnt. Wenn die Schuld wirklich zu 75% bei ihm liegt, dann lohnt sich eine Klage wohl.
Hallo,
verstehe ich das richtig, daß deine Versicherung vom Unfallgegener verklagt wurde und in Verfahren ein gerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet wurde; wie lautet dieses Vergleichsangebot, das ihr abgelehnt habt?
Du solltest das rational betrachten.
Was nützt Dir eine Klage, wenn Du eine erhebliche Teilschuld bekommst und dadurch trotzdem die SB fällig wird und Du zurückgestuft wirst.
Das ist ein Rechenexempel.
Ich würde den Ausgang des laufenden Verfahrens abwarten und anhand des Ergebnisses dann entscheiden und entsprechende Forderungen stellen.
Liebe Grüße
Herbert
Das Vergleichsangebot hieß, dass meine Versicherung 1700 € an den Kläger zahlen soll. Allerdings sind hier vermutlich bereits bezahlte Beträge und möglicherweise Anwaltskosten drin, somit ist das etwas unklar. Ich vermute mal, dass es 50:50 ist. Muss ja letztlich auch meine Versicherung entscheiden, ob sie das zahlt. Ich bin zwar auch verklagt, aber zahlen muss ja meine Haftpflicht.
Natürlich werde ich abwarten was herauskommt. Wenn die 75% Haftung des Klägers bestehen bleibt, würde sich eine Klage eventuell lohnen.
Hier wäre es mal sehr aufschlussreich ähnliche Fälle und Urteile mit Unfällen auf einspurigen Einbahnstraßen zu haben, die trotzdem zweispurig befahren werden. Die Frage ist. Ob das "Gewohnheitsrecht" etwas wert ist. Also die Behauptung "Es fahren viele zweispurig, also ist das erlaubt". Wenn man das mal mit den Radfahrern vergleicht. viele Radfahrer fahren bei rot über Ampeln. Erlaubt ist das trotzdem nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Natürlich werde ich abwarten was herauskommt. Wenn die 75% Haftung des Klägers bestehen bleibt, würde sich eine Klage eventuell lohnen.
Was willst du denn da noch klagen?
Dir werden von einem Gericht 75% Schadenersatz zugesprochen, was willst du mehr?
Die Schadensregulierung hat doch dann ein Gericht schon geklärt. Du könntest dann eventuell gegen das Urteil vorgehen und mehr verlagen. Aber ob sich das dann lohnt ist eine andere Frage!
Echt? Also der Kläger hat gegen meine Haftpflicht geklagt, dass sie ihm nur 25% seines Schadens zahlen wollen. Mit meinem Schaden hat das ja nichts zu tun. Den hat meine Vollkasko übernommen, da sich die generische Haftpflicht geweigert hat. Stimmt das echt, dass ich bei einem für mich positivem Urteil auch z.B. den Wertverlust meines Fahrzeugs geltend machen kann?
Hallo ins Forum,
ein Unfall kann nur einheitlich beurteilt werden (ok, unterschiedliche Gerichte sehen's manchmal anders). Wenn Dein Gegner also nur eine Teilquote (z.B. 25%) bekommt, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass er zu 75% Schuld hat. Daher muss dann eine Versicherung für 75% Deines Schadens (incl. Wertverlust) ran.
Viele Grüße
Peter
PS: Wenn die Quoten anders sind, ändern sich natürlich die Angaben oben.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Wenn Dein Gegner also nur eine Teilquote (z.B. 25%) bekommt, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass er zu 75% Schuld hat. Daher muss dann eine Versicherung für 75% Deines Schadens (incl. Wertverlust) ran.
So wie ich das lese, behauptet die Versicherung des TE, der Gegner habe 75% Schuld und bietet ihm 25% des Schadens an.
Die Versicherung des Gegners sieht 100% Schuld beim TE und bietet ihm daher nichts an.
Jetzt hat der Gegner geklagt, weil ihm 25% zu wenig sind.
Aus dem Vergleichsangebot (1750,- € bei ca. 3000,- € Schaden) leite ich mal ab, dass der Richter eine 50/50 Schuld sieht.
Geht das so durch, kann der TE 50% seiner Kosten von der Versicherung des Gegners einfordern.
Ach das sind ja mal gute Neuigkeiten 😁 Ich dachte es geht hier überhaupt nur um seinen Schaden. Das hieße also wenn ein Urteil gefällt wird, muss seine Versicherung mit automatisch was zahlen. Selbst Klagen bringt dann natürlich nix mehr.
Wie ist das mit dem Wertverlust, wie ermittle ich den? Rechnung von der Werkstatt habe ich natürlich, ob die Versicherung einen Sachverständigen beauftragt hat weiß ich garnicht, die Werkstatt meinte damals sie klären das mit der Versicherung ab.
Mal kl. Update: Der Kläger wurde dazu verdonnert 1300 € für den Sachverständigen auszulegen. Ob er das macht? Es bleibt spannend!