Versicherung des Unfallgegeners unbekannt
Hallo,
mir ist Samstag in einer unübersichtlichen Situation jemand in den Kotflügel meines 4 Monate alten Autos gefahren. Situation war folgende: Ich auf der rechtsn Spur, er links hinter mir. Ich musste einem Hindernis ausweichen, weiß durch den Schock nicht mehr was es war. Ich glaube ein extrem langsam abbiegendes Auto. Ich habe geblinkt und auch in den Spiegel geschaut und ihn dann eben hinter mir gesehen. Ich dachte dass er das Blinken auch gesehen hat und habe rübergezogen um auszuweichen. Dann streifte er mich halt. Kotflügel vorn links ist eingedrückt, auch die Stoßstange leicht beschädigt. Sonst nichts. Beim Unfallgegener ist kein Schaden (Jeep). Er behauptet natürlich ich habe nicht geblinkt...
Nun ist es so, dass die Straße zwar breit genug für zwei Autos ist, aber keine Mittenmarkierung hat. Es ist eine Einbahnstraße. In der Straße kommt es extrem oft vor, dass Autos mitten auf der Straße (links und rechts in zweiter Reihe) halten und man sie umfahren muss. Daher ist die Straße eigentlich für mich nur einspurig anzusehen. Für Ortskundige: Es handelt sich um die Moritzstr. in Wiesbaden.
Frage ist jetzt, wer ist schuld? Es steht Aussage gegen Aussage.
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke. Er forderte zwar mich indirekt auf meinen Führerschein zu zeigen, wollte seinen aber selbst nicht zeigen. Die Versicherungskarte wollte er mir nicht überlassen, sondern ich musste sie abschreiben. Dabei vergass ich das Logo der Versicherung mit abzuschreiben. Nun habe ich zwar Kenzeichen und Versicherungsnummer, aber keine Versicherung. Seine Adresse habe ich natürlich.
Außerdem wüßte ich gerne, wie ich das mit der Versicherung handhabe. Ich habe diese Woche Urlaub, bräuchte dann keinen Leihwagen. Wenn die Versicherung aber so lange braucht (Gutachten etc. ) dann brauche ich zwingend einne Leihwagen.
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von redactros
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genugZitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
wenn Du Dich dabei nicht täuscht ... . Genau dies ist in dem ähnlichen Fall passiert. Da es um Straße mit nur einer Spur geht, gilt das Rechtsfahrgebot und damit ist nichts mit vorbeifahren.
Im ähnlichen Fall war's sogar so, dass - ohne Beschilderung - aus 2 Spuren 1 überbreite Spur und dann wieder 2 Spuren werden. In dem kurzen Zwischenstück hat der rechts Fahrende rübergezogen und ist dem links Fahrenden reingefahren. Rennleitung ist gekommen und es gab Bußgeld für den Linksfahrenden, da Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung.
Ganz so simpel ist dies bei den überbreiten Spuren nicht. Es ist und es bleibt nunmal nur eine Spur.
Viele Grüße
Peter
54 Antworten
hier -> http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html bekommst du die versicherung genannt. alles weitere kannst du dann mit denen besprechen.
Ich habe anscheinend etwas an der Schilderung nicht ganz verstanden.
Wenn er hinter dir fuhr als du rübergezogen bist, wie kann dann dein Kotflügel vorne defekt sein? Demnach war er mindestens auf gleicher Höhe (bzw. auf Höhe des Kotflügels) als es zur Berührung kam.
Hi,
ich denke das wird ohne Polizeiliche Unfallaufnahme eine eher schwierige Sache werden.
Selbst wenn du Blinkst darft du nicht einfach die Spur wechseln. Andererseits gibt es dort womöglich gar keine 2. Spur.
Der Unfallgegener kann natürlich auch behaupten das er kurz vor einem Linksabbiegen stand und sich deshalb vorschriftsmäßig soweit links wie möglich eingeordnet hat.
Der Schaden vorne Links deutet auch eher darauf hin das du derjenige bist der Schuld ist,denn dein Unfallgegener muß ja schon auf deiner höhe gewesen sein.
Unter umständen wäre derjenige dem du ausweichen mußtest Teilschuld an dem Unfall aber du weißt ja nicht mal mehr ob es überhaupt ein anderes Auto war.
Aber ich bin kein Richter und allein aus deiner Beschreibung etwas abzuleiten ist natürlich ziemliche raterei.
Was ich aber damit sagen will,du solltest sehr vorsichtig damit sein Kosten zu verursachen (Mietwagen) da du damit rechnen mußt mindestens einen teil wenn nicht alles selbst zahlen zu müssen.
DIe versicherung deines Unfallgegener kannst du über den Zentralruf der Autoversicher herausfinden.
Klick
Das weitere Vorgehen ist gar nicht so einfach,eben weil du damit rechnen mußt Mitschuld oder volle Schuld zu bekommen. Wenn der Unfallgegener keine Ansprüche an dich hat kann es günstiger sein den Schaden komplett selbst zu bezahlen als noch Mietwagen und Gutacherkosten zu verursachen die du dann womöglich noch zusätzlich zahlen mußt.
Gruß Tobias
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
Habe dazu das hier gefunden
Zitat:
OLG Koblenz v. 26.01.2004:
Eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf. Sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte.KG Berlin v. 15.08.2005:
Eine unklare Verkehrslage ist dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden. Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war.
Polizei kommt in Hessen nicht bei Blechschaden! Schaden vorne links erkläre ich mir so, dass ich eben im letzten Moment noch einen Schatten im Augenwinkel gesehen und das Steuer rumgerissen habe. Der Unfallgegener war offensichtlich deutlich schneller unterwegs als ich.
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Hi,
Recht haben und REcht bekommen sind nun mal zwei verschiedene paar Schuhe.
Ohne Zeugen und Polizeiliche Aufnahme wird es schwierig da eine eindeutige Schuldzuweisung zu machen. Dein Unfallgegener wird auch net blöd sein und sich sehr genau Informieren was und wie er es zu sagen hat.
Kurz gesagt du mußt mit einer schuldteilung rechnen. Und das ganze wird sich wahrscheinlich ne ganze weile hinziehen.
GRuß Tobias
Hallo ins Forum,
ich habe dienstlich eine ganz ähnliche Situation zu bearbeiten gehabt. Wenn es nur einen Fahrstreifen gibt, gilt für alle das Rechtsfahrgebot. Also hätte der Jeep nicht links neben Dir sein dürfen. Überholen geht auch nur, wenn die Sachlage klar ist. Rechtlich hat also der Jeep-Fahrer nicht gerade gute Karten. Du aber auch nicht, da's offenbar keine Zeugen gibt.
Ich würde letztlich mir die Versicherung des Jeep über den Zentralruf holen und den Schaden dort melden. Mal sehen, was die dazu sagen. Mein Gefühl sagt mir, dass es auf ein 50:50 rauslaufen wird.
Viele Grüße
Peter
PS: Die Unfallstelle kenne ich regionsbedingt gut, die Polizei kommt aber auch in Hessen bei Blechschäden noch, wenn man's richtig begründet, was aber bei der Rennleitung nicht gerade auf Freude stößt. Im Normalfall kommen die nämlich nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genug
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
Meint ihr denn, dass bei so nem einfachen Blechschaden ein Gutachter kommen muss? Sowas haben die Versicherer doch tausendfach. Foto sollte doch ausreichen. Bin bei der WGV. Gerade wenn ich eben keinen Mietwagen bezahlt bekommen sollte, würde ich das eben doch sehr gern diese Woche machen lassen, da ich das Auto für den Arbeitsweg dringend brauche. Ich kann die Kosten ja auch vorstrecken und die Versicherung zahlt es dann an mich zurück, wenn die Schuldfrage entschieden ist?
Der Unfallgegner wollte keine Polizei, ich wollte Polizei. Ein Zeuge hat dann die Polizei gerufen, aber gleich gesagt, dass die nicht kommen würden. Ich kann aufgrund meiner Hörschädigung selber garnicht telefonieren.
Hi,
solltest du nicht ohne Absprache machen! Denn die Unfallschäden können Rückschlüsse auf den Unfallhergang zulassen.
Ob ein Kostenvoranschlag ausreicht hängt von der Schadenshöhe ab.
Wenn es auf einen neuen Kotflügel und ne neue Stoßstange hinausläuft wird es wohl so teuer das ein Gutachten nötig wird.
Ist der wagen so schwer beschädigt das er nicht fahrbereit ist? Ich mein mit einer Beule und ein paar kratzern kannst du ja notfalls auch ein paar wochen rumfahren.
Gruß Tobias
Wagen ist fahrbereit. Aber da wo ich arbeite gibts keine Werkstatt, d.h. ich muss mir dann was organisieren, was ziemlich blöd ist. So eine Reparatur dauert ja mindestens 2 Tage. Und während dieser zwei Tage muss ich dann irgendwie mit ÖPNV zur Arbeit (Dauer: 1,20h).
Ok, werden morgen mal da anrufen und fragen ob das geht.
Hier mal n Foto des Schadens https://www.dropbox.com/s/w035qw5lp51cz3l/2013-03-09%2012.54.07.jpg
https://www.dropbox.com/s/ko38rk1olyzda70/2013-03-09%2012.54.47.jpg
Kotflügel sollte man wohl austauschen, Stoßstange kann man wohl assen, die ist nur am Rand leicht verbogen und gelackt werden muss halt beides. Aber es is halt n Neuwagen (wars zumindest mal 🙁 )
Hi,
na das sieht aber schon recht heftig aus,fahrbereit ist der Wagen damit nur bedingt schon aus sicherheitsgründen (fußgänger)
Die Felge hat wohl auch was abbekommen womöglich sogar die Radaufhängung!
Da solltest du auf jeden Fall mal ne Werkstatt drüber gucken lassen!
ich denke das läuft auf jeden Fall auf ein Gutachten raus! Allein wegen des Wertverlustes macht das bei einem fast neuwagen Sinn.
Wenn ein Gutachten erstellt wurde kannst du den Wagen unter umständen gleich reparieren lassen, der Gutachter macht ja auch Foto´s usw.
Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung ist aber Sinnvoll.
Gruß Tobias
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von redactros
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genugZitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
wenn Du Dich dabei nicht täuscht ... . Genau dies ist in dem ähnlichen Fall passiert. Da es um Straße mit nur einer Spur geht, gilt das Rechtsfahrgebot und damit ist nichts mit vorbeifahren.
Im ähnlichen Fall war's sogar so, dass - ohne Beschilderung - aus 2 Spuren 1 überbreite Spur und dann wieder 2 Spuren werden. In dem kurzen Zwischenstück hat der rechts Fahrende rübergezogen und ist dem links Fahrenden reingefahren. Rennleitung ist gekommen und es gab Bußgeld für den Linksfahrenden, da Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung.
Ganz so simpel ist dies bei den überbreiten Spuren nicht. Es ist und es bleibt nunmal nur eine Spur.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
so Leid es mit tut, aber ich sehe bei Dir eine erhebliche Mitschuld.
Eine unklare Verkehrslage hat nicht nur für den Unfallgegner, sondern auch für Dich bestanden.
Wie Du selbst angibst, hast Du vor dem Hindernis angehalten und bist dann wieder angefahren, woraufhin es zum Zusammenprall kam.
Du gibst an, daß Du stark hörgeschädigt bist.
Sei vorsichtig, daß Dir das nicht zum Nachteil ausgelegt wird; es wurde schon Leuten die Fahrerlaubnis wegen Behinderung oder Krankheit entzogen.
Der Unfallschaden erscheint mir nicht so gravierend zu sein, daß die Fahrbereitschaft nicht gegeben wäre. Zumindest könnte man bis zur Klärung über ein Provisorium nachdenken.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann konsultiere umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und melde den Unfall Deiner Versicherung, weil Dir ansonsten Ansprüche verloren gehen können.
Liebe Grüße
Herbert
Versicherung übernimmt den Schaden erstmal bis 2000 €, damit kann ich sofort reparieren lassen. Meine Hörschädigung betrifft nur das Sprachverständnis und nicht die Geräusche. Außerdem sind heutige Autos ohnehin so gut gedämmt, dass man von außen fast nix mehr hört. Es kann mir also keiner deswegen die Fahrtüchtigkeit absprechen. Aber danke für die Warnung, so wie mein Unfallgegner mich beleidigt hat, kann es sein, dass er diesen Umstand auszunutzen versucht!
Läuft dann wohl doch auf 50:50 hinaus. Aber das sollen die Versicherungen unter sich klären!