Versicherung des Unfallgegeners unbekannt
Hallo,
mir ist Samstag in einer unübersichtlichen Situation jemand in den Kotflügel meines 4 Monate alten Autos gefahren. Situation war folgende: Ich auf der rechtsn Spur, er links hinter mir. Ich musste einem Hindernis ausweichen, weiß durch den Schock nicht mehr was es war. Ich glaube ein extrem langsam abbiegendes Auto. Ich habe geblinkt und auch in den Spiegel geschaut und ihn dann eben hinter mir gesehen. Ich dachte dass er das Blinken auch gesehen hat und habe rübergezogen um auszuweichen. Dann streifte er mich halt. Kotflügel vorn links ist eingedrückt, auch die Stoßstange leicht beschädigt. Sonst nichts. Beim Unfallgegener ist kein Schaden (Jeep). Er behauptet natürlich ich habe nicht geblinkt...
Nun ist es so, dass die Straße zwar breit genug für zwei Autos ist, aber keine Mittenmarkierung hat. Es ist eine Einbahnstraße. In der Straße kommt es extrem oft vor, dass Autos mitten auf der Straße (links und rechts in zweiter Reihe) halten und man sie umfahren muss. Daher ist die Straße eigentlich für mich nur einspurig anzusehen. Für Ortskundige: Es handelt sich um die Moritzstr. in Wiesbaden.
Frage ist jetzt, wer ist schuld? Es steht Aussage gegen Aussage.
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke. Er forderte zwar mich indirekt auf meinen Führerschein zu zeigen, wollte seinen aber selbst nicht zeigen. Die Versicherungskarte wollte er mir nicht überlassen, sondern ich musste sie abschreiben. Dabei vergass ich das Logo der Versicherung mit abzuschreiben. Nun habe ich zwar Kenzeichen und Versicherungsnummer, aber keine Versicherung. Seine Adresse habe ich natürlich.
Außerdem wüßte ich gerne, wie ich das mit der Versicherung handhabe. Ich habe diese Woche Urlaub, bräuchte dann keinen Leihwagen. Wenn die Versicherung aber so lange braucht (Gutachten etc. ) dann brauche ich zwingend einne Leihwagen.
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von redactros
In der Situation fahre ich auch an dir vorbei wenn die Strasse breit genugZitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Ich habe geblinkt, dann aber erstmal gehalten. Ich dachte, dass er eben auch hält. Aber er dachte halt er kann noch kurz Gas geben und sich vorbeischieben.
ist . Wenn du mir dann rein fährst habe ich noch nicht einmal ein schlechtes
Gewissen und laß die Polizei die Sache mal begutachten .
wenn Du Dich dabei nicht täuscht ... . Genau dies ist in dem ähnlichen Fall passiert. Da es um Straße mit nur einer Spur geht, gilt das Rechtsfahrgebot und damit ist nichts mit vorbeifahren.
Im ähnlichen Fall war's sogar so, dass - ohne Beschilderung - aus 2 Spuren 1 überbreite Spur und dann wieder 2 Spuren werden. In dem kurzen Zwischenstück hat der rechts Fahrende rübergezogen und ist dem links Fahrenden reingefahren. Rennleitung ist gekommen und es gab Bußgeld für den Linksfahrenden, da Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung.
Ganz so simpel ist dies bei den überbreiten Spuren nicht. Es ist und es bleibt nunmal nur eine Spur.
Viele Grüße
Peter
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Versicherung übernimmt den Schaden erstmal bis 2000 €, damit kann ich sofort reparieren lassen.
solange du das nicht schriftlich von der versicherung hast, würde ich an deiner stelle noch keinen reparaturauftrag erteilen!
häh? Die Versicherung selbst hat uns am Telefon gesagt, dass wir den Wagen reparieren lassen können , bis 2000 €. Wieso soll das jetzt plötzlich nicht gelten? Eben gerade weil der Wagen nicht fahrbereit ist. Ich bin da sehr zufrieden mit der WGV. So eine schnelle Kostenübernahme-Zusage hätte ich nicht erwartet.
Das mit der Polizei sagen in Hessen alle.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Die Versicherung selbst hat uns am Telefon gesagt,
kannst du dies
- wenn sich im nachhinein keiner bei der versicherung mehr daran erinnern kann, dir telefonisch die freigabe erteilt zu haben -auch gerichtsfest beweisen?
nein? dann weißt du ja jetzt auch, warum die dir (bzw. der werkstatt) das schriftlich geben sollen!
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Ich weiß ja nicht, bei welcher Versicherung du bist, aber bei der WGV wird man so sicher nicht mit Kunden umgehen. Wir sind seit Jahren dort (ganze Familie) und es gab nie irgendwelche Probleme. Klar soll man sich alles schriftlich geben lassen, aber ich habe eben nicht die Zeit jetzt 3 Tage auf den Brief zu warten!
Hi,
ist die WGV deine versicherung oder die des Unfallgegners?
2000€ ist schon ziemlich viel für eine telefonische Freigabe,bei 750-1000€ ok aber so?
Vor allem was ist mit der Wertminderung? Wie wird die ermittelt?
Zumindest sollte deine Werkstatt die das richtet und auch du viele viele Bilder machen und am besten auch die defekten Teile aufbewaren und nicht entsorgen!
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
,aber bei der WGV wird man so sicher nicht mit Kunden umgehen.
wenn du wüsstest wie versicherungen mit ihren kunden umgehen, nur um ein paar cent zu sparen... 😰 🙄
Zitat:
aber ich habe eben nicht die Zeit jetzt 3 Tage auf den Brief zu warten!
sowas geht auch
- vorab -per fax!
WGV ist meine Versicherung. Die Werkstatt steht im Kontakt mit der Versicherung und klärt das mit denen ab, was sie machen sollen, falls es noch teurer wird und ob ein Gutachter gewünscht ist, etc. pp. Ich habe der Werkstatt das auch gesagt und ich gehe mal davon aus, dass die 2000 € direkt mit der Versicherung verrechnet werden. Mache mir da mal keine Sorgen.
Wenn die wirklich die 2000 € zurückziehen sollten, wird meine Familie nämlich garantiert viele Versicherungen bei denen kündigen, daher wird man sich solche Aktionen sehr gut überlegen! Bei unbekannten und kleinen Versicherungen bin ich auch vorsichtig, aber der WGV vertraue ich da schon!
Wenn der SB eine Pfeife ist und dir am Telefon Mist erzählt hilft es dir aber auch nicht weiter, wenn du dann kündigst.
Die 2.000€ stehen nach wie vor im Raum.
Das wäre eine Menge Lehrgeld, deshalb würde ich einfach noch einmal bei dem SB anrufen, der dir die Freigabe erteilt hat und ihn darum bitten, dir das kurz per Email oder Fax zu schicken.
Bestenfalls hast 2.000€ gespart, schlimmstenfalls hast du 5-10min vergeudet.
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, dann willst Du den Schaden über Deine Vollkaskoversicherung abwickeln.
Ich gehe davon aus, daß Du der Reparaturwerkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben wirst und die Werkstatt sich mit der Versicherung bezüglich der Reparatur direkt abstimmt.
Nur als Hinweis; wenn später, wovon ich nicht ausgehe, der Unfallgegner die Alleinschuld tragen würde, dann wirst Du trotzdem in der SF-Klasse zurückgestuft und könntest allenfalls einen Nachteilsausgleich vom Unfallgegener einfordern.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke.
du bist auch anscheinend hirngeschädigt!
Es ist doch nur ein Golf, neu hin oder her ob du die blechbüchse reparierst oder nicht egal 😉 und das mit dem Türken ist unter aller Sau!
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Wer sagt das?Zitat:
Polizei kommt in Hessen nicht bei Blechschaden!
Das ist so. Hatte vor Jahren auch einen Unfall in Hessen. Nicht viel Schaden. Klare Sache. Der andere ist mir vom Gehweg aus reingerollt. Angerufen - kommt keiner raus. Hab dann darum gebeten, das Kennzeichen des Unfallgegners mal zu überprüfen. Da kamen sie dann doch. War nicht mehr versichert die Karre. Hurra.
Auf Geld warte ich heute noch. Ist ja auch erst ca. 8 Jahre her.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Das ist so. Hatte vor Jahren auch einen Unfall in Hessen. Nicht viel Schaden. Klare Sache. Der andere ist mir vom Gehweg aus reingerollt. Angerufen - kommt keiner raus. Hab dann darum gebeten, das Kennzeichen des Unfallgegners mal zu überprüfen. Da kamen sie dann doch. War nicht mehr versichert die Karre. Hurra.Zitat:
Original geschrieben von wvn
Wer sagt das?
Auf Geld warte ich heute noch. Ist ja auch erst ca. 8 Jahre her.
eben. Normal kommt die Rennleitung in Hessen (wie auch in anderen Bundesländern) bei reinen Blechschäden nicht. Wenn man aber geeignete Begründungen hat (wie Du mit der Kennzeichenprüfung), müssen sie raus. Die sind dann zwar nicht begeistert und es gibt sicher die Knolle für den Unfall, aber kommen tun sie.
Nach meinen - gottlob sehr seltenen - Erfahrungen ist es leider fast zwingend, dass die Rennleitung rauskommt, damit man die richtigen Daten bekommt; hab' da beruflich bei Anderen schon die merkwürdigsten Fälle gesehen.
@TE: Ich würde mir zwingend eine schriftliche Bestätigung der VS holen. Versicherungen sind da (leider) nicht die vertrauenswürdigsten Geschäftspartner.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Golf-VII
Hallo,mir ist Samstag in einer
unübersichtlichen Situationjemand in den Kotflügel meines 4 Monate alten Autos gefahren. Situation war folgende: Ich auf der rechtsn Spur, er links hinter mir. Ich musste einem Hindernis ausweichen, weiß durch den Schock nicht mehr was es war. Ich glaube ein extrem langsam abbiegendes Auto. Ich habe geblinkt und auch in den Spiegel geschaut und ihn dann eben hinter mir gesehen.
So wie du es schilders ist es nicht wirklich unübersichtlich!
Zitat:
Ich dachte dass er das Blinken auch gesehen hat und habe rübergezogen um auszuweichen.
Denken ist nunmal leider nicht wissen!
Du hast in dieser Situation die hohe Sorgfaltspflicht!
Zitat:
Er behauptet natürlich ich habe nicht geblinkt...
Was du ihm naturgemäss auch nicht nachweisen kannst! Hier steht Aussage gegen Aussage. Es ist nur zu bedenken, dass dein Blinken (davon gehen wir mal aus) NICHT zum einfachen Rüberfahren berechtigen würde!
Zitat:
Frage ist jetzt, wer ist schuld?
Ich bin de Meinung, dass du die Hauptunfallursache gesetzt hast. Über Schuld kann nur ein Richter entscheiden.
Zitat:
So und nun das zweite Problem. Der Unfallgegner war Türke.
Was soll das mit dem Unfallherrgang zu tun haben?!?
Zitat:
Außerdem wüßte ich gerne, wie ich das mit der Versicherung handhabe. Ich habe diese Woche Urlaub, bräuchte dann keinen Leihwagen. Wenn die Versicherung aber so lange braucht (Gutachten etc. ) dann brauche ich zwingend einne Leihwagen.
Dann würde ich das an deiner Stelle schnellstmöglich mit deiner Vollkasko abklären.
Hast du ja sicherlich schon, wenn man von der Rep.-freigabe bis 2.000,- EUR ausgeht.