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Versicherung Leasingnehmer / Ehepartner

Themenstarteram 13. August 2020 um 19:42

Guten Abend,

ich lebe mit meinem Vater zusammen und werde demnächst ein regelmäßiges Einkommen beziehen, weswegen ich ein Auto für uns beide leasen möchte, das von uns beiden genutzt wird. Da beim Leasing sowohl die höhe als auch ein regelmäßiges Einkommen notwendig ist, möchte ich, dass das Auto auf meinen Namen geleast wird.

Es handelt sich hierbei um mein erstes Fahrzeug, sodass ich in der Schadenfreiheitsklasse 0 bin. Die Beiträge für die Kfz Haftpflichtversicherung sowie die Volkaskoversicherung sind dementsprechend ziemlich hoch.

Ist es rechtens, wenn das Fahrzeug auf den Namen meines Vaters, deutlich höhere SK Klasse, versichert wird und er dabei natürlich angibt, dass das Fahrzeug auch von mir benutzt wird?

 

Grüße

Martin

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing auf mich und Kfz-Versicherung auf meinen Vater' überführt.]

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16 Antworten

Klar. Du kannst aber auch die Sf-klassen größtenteils übernehmen und dann laufen die nächsten Jahre auf dich. Kommt drauf an, ob ihr nochmal zwei aut haben werdet.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing auf mich und Kfz-Versicherung auf meinen Vater' überführt.]

Ist bei uns auch so, also kein Problem. Prozente übernehmen kann man nur soweit, wie man selbst hätte erfahren können. Da ich vermute Du hast den Lappen auch noch nicht so lange, würde ich es so lassen wie Du es geplant hast.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing auf mich und Kfz-Versicherung auf meinen Vater' überführt.]

am 24. August 2020 um 12:43

Die Versicherungen verlangen in der Regel einen kleinen Preisaufschlag (ganz grob 20 Prozent), wenn der Versicherungsnehmer nicht der Fahrzeughalter ist.

Aber prinzipiell bei vielen Versicherungen kein Problem. Manchmal gibt es das jedoch nur auf Nachfrage (d.h. nicht im Online Rechner).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing auf mich und Kfz-Versicherung auf meinen Vater' überführt.]

Zitat:

@Andy2000xxl schrieb am 24. August 2020 um 14:43:02 Uhr:

Die Versicherungen verlangen in der Regel einen kleinen Preisaufschlag (ganz grob 20 Prozent), wenn der Versicherungsnehmer nicht der Fahrzeughalter ist.

Aber prinzipiell bei vielen Versicherungen kein Problem. Manchmal gibt es das jedoch nur auf Nachfrage (d.h. nicht im Online Rechner).

Bei meiner Versicherung (HUK-Coburg) ist dieser Aufschlag wesentlich geringer, nur einige Euro (einstellig) pro Jahr.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing auf mich und Kfz-Versicherung auf meinen Vater' überführt.]

am 5. Dezember 2020 um 20:32

Moin zusammen,

nachdem mein CLK320 w208 nun die 290tkm Marke überschritten hat und das Fahrzeug definitiv im Februar 2020 nicht durch die HU kommt, muss ein neues Fahrzeug her.

Ich habe für mich ein Angebot angefordert für ein Leasingfahrzeug, die Konditionen passen mir sehr gut und der Vertrag ist bereit für die Unterschrift. Laut Vertrag ist der LG der Halter und der LG lässt das Fahrzeug auch auf sein Unternehmen zu - soweit sogut.

Der LG benötigt von mir eine Vollkaskoversicherung mit max. 500€ Selbstbeteilung usw. damit das Fahrzeug zugelassen werden kann - auch logisch ;)

Jetzt ist es so, dass der alte CLK320 auf meine Frau versichert war (Ich = Halter, Sie = Versicherungsnehmer) und ich gerne ihre SF Klasse dafür weiter nutzen würde (diverse Vergünstigungen wegen Beamtenstatus usw.).

Aber geht das Überhaupt ? Im Vertrag konnte ich keine Einschränkung finden.... Die Konstellation wäre dann ja:

Halter = Leasinggeber Firma ABC GmbH

Leasingnehmer = Ich

Versicherungsnehmer= Meine Frau

Oder gibt es übervertragliche Einschränkungen, dass beim Leasing der Leasingnehmer auch der Versicherungsnehmer sein muss?

Danke vorab!

Warum klärst du das nicht mit dem LG?

Alternativ könnte deine Frau auch das Fahrzeug leasen.

Ansonsten ist es schon merkwürdig, dass die Leasingesellschaft auch Fahrzeughalter sein wird.

am 5. Dezember 2020 um 21:15

Zitat:

@Oetteken [url=https://www.motor-talk.de/.../...ngnehmer-ehepartner-t6995633.html?...]

Ansonsten ist es schon merkwürdig, dass die Leasingesellschaft auch Fahrzeughalter sein wird.

Nunja, steht so im Vertrag: Zulassung auf Firma XYZ, der Leasingnehmer stellt sicher, dass das Fahrzeug bei einer Versicherungsgesellschaft mit deckungssummer xyz usw. versichert wird.

Im Grunde kann es ja dem Leasinggeber "egal" sein, solange ich für eine Versicherung sorge .... zumindest ist das mein gefährliches halbwissen.

Je mehr Beteiligte, desto eher treten Komplikationen auf.

Nochmal, kläre das mit dem Leasinggeber, besonders weil das eine ungewöhnliche Konstellation ist, und denke auch nochmal darüber nach, ob deine Frau nicht besser als Leasingnehmerin auftreten sollte.

Versicherungsnehmer kann Deine Frau sein, im Vertrag müssen halt alle Fahren eingetragen sein. Dient das Leasing ausschließlich privaten Nutzen? GAP nicht vergessen...

bei meinem aktuellen Leasingvertrag wollte der LG auch, dass ich Halter und VN bin. Wir wollten das Auto auf Halter meine Lebensgefährtin zulassen, weil sie in einem wesentlich besser eingestuften Landkreis den Wohnsitz hat... nicht möglich. LN = Halter = VN

Mit welcher Marke? Bei BMW kein Problem. Wäre Interessant, welche Automarken das nicht so sehen.

Volkswagen mit der VWFS (Volkswagen Financial Services)

Hatte ich mir schon gedacht. Aber Danke für die Bestätigung

Zitat:

@Fendac schrieb am 5. Dezember 2020 um 21:32:19 Uhr:

Moin zusammen,

nachdem mein CLK320 w208 nun die 290tkm Marke überschritten hat und das Fahrzeug definitiv im Februar 2020 nicht durch die HU kommt, muss ein neues Fahrzeug her.

Ich habe für mich ein Angebot angefordert für ein Leasingfahrzeug, die Konditionen passen mir sehr gut und der Vertrag ist bereit für die Unterschrift. Laut Vertrag ist der LG der Halter und der LG lässt das Fahrzeug auch auf sein Unternehmen zu - soweit sogut.

Der LG benötigt von mir eine Vollkaskoversicherung mit max. 500€ Selbstbeteilung usw. damit das Fahrzeug zugelassen werden kann - auch logisch ;)

Jetzt ist es so, dass der alte CLK320 auf meine Frau versichert war (Ich = Halter, Sie = Versicherungsnehmer) und ich gerne ihre SF Klasse dafür weiter nutzen würde (diverse Vergünstigungen wegen Beamtenstatus usw.).

Aber geht das Überhaupt ? Im Vertrag konnte ich keine Einschränkung finden.... Die Konstellation wäre dann ja:

Halter = Leasinggeber Firma ABC GmbH

Leasingnehmer = Ich

Versicherungsnehmer= Meine Frau

Oder gibt es übervertragliche Einschränkungen, dass beim Leasing der Leasingnehmer auch der Versicherungsnehmer sein muss?

Danke vorab!

Du fährst seit 11 Monaten ohne HU?

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