Versicherung ausländischer Unfallgegner - Wann erfolgt die Zahlung?
Hallo alle zusammen, hatte am samstag einen Unfall in Deutschland. Mir ist ein Ausländer aufgefahren. hat vielleicht jemand Erfahrung en, wie lange es dauern kann bis die Versicherung der Gegenseite die Deckungsfreigabe gibt?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
es hilft vielleicht nicht den Usern, bei denen die Regulierung schon lange dauert, aber ich wollte mal meine Erfahrungen mit der Regulierung über das Grüne-Karte-Büro mitteilen:
Dienstags ist mir eine Dame mit einem in Belgien zugelassenen Fahrzeug aufgefahren. Ich habe daraufhin telef. die belgische Verisicherung kontaktiert, die mir eine Regulierung über das Grüne-Karte-Büro empfohlen hat. Bereits Dienstagmittag bekam ich telef. die HUK in Coburg als Regulierungspartner genannt. Am Mittwoch habe ich ein Gutachten erstellen lassen, was ich am Freitag bekommen und direkt zur HUK geschickt habe.
Wegen Zweifeln am Verfahren habe ich zunächst um Fiktivabrechnung gebeten. Zu meinem Erstaunen hatte ich am folgenden Mittwoch, d. h. 8 Tage nach dem Unfall, schon das Geld auf dem Konto. Auch die spätere Erstattung von MwSt. und Nutzungsausfall nach Vorlage der Reparaturrechnung lief problemlos.
Was ich damit sagen möchte: Ein Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug muss nicht zwangsläufig zu Problemen mit der Regulierung führen. Dabei habe ich noch von der Sachbearbeiterin bei der HUK erfahren, dass der beauftragte deutsche Versicherer nicht zwangsläufig eine Schadensmeldung das ausländischen Unfallgegners braucht. Die Unfallmitteilung der Polizei mit eindeutiger Zuordnung des Verursachers hat zur Regulierung gereicht. Daher sollte man hier auf jeden Fall bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen die Polizei hinzuziehen.
Gruß Rainer
55 Antworten
Mit einem Auslandsversicherer ist das meist schwierig.
Nach dem was ich weiß, wird in diesem Fall ein deutscher Versicherer mit der Regulierung beauftragt.
Frage mal Deinen RAW nach dem Stand der Dinge (Klage).
Hallo,
es hilft vielleicht nicht den Usern, bei denen die Regulierung schon lange dauert, aber ich wollte mal meine Erfahrungen mit der Regulierung über das Grüne-Karte-Büro mitteilen:
Dienstags ist mir eine Dame mit einem in Belgien zugelassenen Fahrzeug aufgefahren. Ich habe daraufhin telef. die belgische Verisicherung kontaktiert, die mir eine Regulierung über das Grüne-Karte-Büro empfohlen hat. Bereits Dienstagmittag bekam ich telef. die HUK in Coburg als Regulierungspartner genannt. Am Mittwoch habe ich ein Gutachten erstellen lassen, was ich am Freitag bekommen und direkt zur HUK geschickt habe.
Wegen Zweifeln am Verfahren habe ich zunächst um Fiktivabrechnung gebeten. Zu meinem Erstaunen hatte ich am folgenden Mittwoch, d. h. 8 Tage nach dem Unfall, schon das Geld auf dem Konto. Auch die spätere Erstattung von MwSt. und Nutzungsausfall nach Vorlage der Reparaturrechnung lief problemlos.
Was ich damit sagen möchte: Ein Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug muss nicht zwangsläufig zu Problemen mit der Regulierung führen. Dabei habe ich noch von der Sachbearbeiterin bei der HUK erfahren, dass der beauftragte deutsche Versicherer nicht zwangsläufig eine Schadensmeldung das ausländischen Unfallgegners braucht. Die Unfallmitteilung der Polizei mit eindeutiger Zuordnung des Verursachers hat zur Regulierung gereicht. Daher sollte man hier auf jeden Fall bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen die Polizei hinzuziehen.
Gruß Rainer
So mein Zwischenbericht... nach jetzt knapp 5 Monaten wurde etwa 2/3 tel des Schadens überwiesen, und das auch nur in etappen und nach dutzenden Mahnbriefen meines Anwalts... Ohne Anwalt würde ich bestimmt immernoch kein Cent sehen... mal sehen wann ich das abschließen kann 🙁
Zitat:
@tiga29 schrieb am 18. September 2011 um 13:00:44 Uhr:
... Aber mal sehen vielleicht bekommt mein Anwalt ja mehr raus, da habe ich am Montag einen Termin.
Das einzig Richtige in diesem Fall, wie tiga29 schreibt: Unbedingt vom Anwalt abwickeln lassen!
Zitat:
@Minkee schrieb am 23. Januar 2015 um 11:51:19 Uhr:
So mein Zwischenbericht... nach jetzt knapp 5 Monaten wurde etwa 2/3 tel des Schadens überwiesen, und das auch nur in etappen und nach dutzenden Mahnbriefen meines Anwalts... Ohne Anwalt würde ich bestimmt immernoch kein Cent sehen... mal sehen wann ich das abschließen kann 🙁
Ungefähr so lief es bei mir auch, nur dauerte es nicht ganz so lange, und den Rest mitsamt den Anwalts- und Gutachterkosten haben Sie dann auch noch bezahlt. Nur wenn ich das selbst hätte regeln müssen - ohne Anwalt - hätte ich einige graue Haare mehr bekommen.
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Hey das Thema ist sicher schon längst vom Tisch des TE.. Aber ich hab Hoffnung auf Feedback. Wie lange hat es jetzt letztendlich gedauert bis euer Fall abgeschlossen und das Geld überwiesen war?
Ich mach mir auch Gedanken ob mein Fall noch mit rechten Dingen zu geht. Ich hatte am 13.10.17 einen Auffahrunfall wo mir (Stauende) ein polnisches KFz draufgefahren ist. Schaden ~9000€ / WBW ~14000€
Anwalt hat schon sämtliche Mahnung versendet. Und vor 1 Woche gegen das Büro grüne karte Klage erhoben.
Wenn ich hier so lese, dass trotz Klage es sich noch über Monate hinziehen kann.. Dann Zweifel ich an unserem System. Kann doch nicht sein, dass das alles so ausartet und der geschädigte, es hinnehmen muss. Ich bin seit 2 Monaten Fußgänger und hab langsam die Nase voll.
Falls Du das Pech hast und in Berlin einen Verkehrsunfall erleidest und dann mit der Klage an eine ganz bestimmte Abteilung des Amtsgerichts Mitte gerätst, wirst Du Langsamkeit neu definiert bekommen. Klage einreichen, nach 6 Wochen eine Ladung für einen Termin bekommen, der zeitlich frühestens in 1,5 Jahren nach diesem Schreiben liegt. Ommmmmmmmm .... Sind aber nicht alle so schlimm.
Ich hatte im Jahr 2010 in NRW einen (leichten) Unfall mit einer polnischen LKW.
Am nächsten Tag war ich bei meinem Gutachter und anschliessend beim Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das Geld war nach 7 Wochen auf meinem Konto.
Selbstverständlich wird der Anwalt und das Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Wer aber meint er braucht keinen Anwalt, kann gerne 1 Jahr auf sein Geld warten.
Das dauert noch 2-12 Monate. Kauf dir ein Übergangsfahrzeug für 1000€. So schnell geht das nicht. Entweder man hat sein Geld schnell oder muss ewig warten.
Zitat:
@munition76 schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:56:42 Uhr:
Ich hatte im Jahr 2010 in NRW einen (leichten) Unfall mit einer polnischen LKW.Am nächsten Tag war ich bei meinem Gutachter und anschliessend beim Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das Geld war nach 7 Wochen auf meinem Konto.
Selbstverständlich wird der Anwalt und das Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt.Wer aber meint er braucht keinen Anwalt, kann gerne 1 Jahr auf sein Geld warten.
Hättest Du den Beitrag auf den Du geantwortet hast auch gelesen, so hättest Du sicherlich bemerkt dass der Fragesteller einen Anwalt beauftragt hat, und bisher trotzdem kein Geld bekommt.
Wieso Klage gegen "Büro grüne Karte" ? Haben die Dich geschädigt? Die vermitteln doch nur zu den ausländischen Versicherungen?
GRUß Martin
Nein, die kann man auch direkt in Anspruch nehmen, notfalls eben auch mit einer Klage. Die holen sich das Geld dann bei der betreffenden Versicherung zurück. Es ist u.a. der Sinn des BgK, dass man nicht im Ausland prozessieren muss.
@windelexpress es ist so, wie mein Vorredner schon geschrieben hat. Das Büro grüne Karte ist dein Ansprechpartner, wenn du einen Unfall mit einer ausländischen Versicherung hattest. Das Büro grüne karte hat mir Auskunft darüber gegeben, ob der Schädiger eine KFz-Versicherung hat und welche in D ansässige Versicherung die Schadensregulierung übernimmt. Das hat den Vorteil, dass der Fall nicht einen Dolmetscher bedarf.
Ein Feedback zu meinem Fall, nachdem mein Anwalt Anfang Januar gegen das Büro grüne karte und damit gegen die gegnerische Versicherung geklagt hat, sind die Uhren nicht mehr stehen geblieben sondern gerannt, soll heißen, die Versicherung hat 80% überwiesen. Mit dem Geld habe ich das Auto reparieren lassen. Ende nächster Woche sind wir wieder vereint. Den Rest der Kohle erhoffe ich mir danach wiederholen zu können. Denn wusstet ihrs, wenn man nachweisen kann, dass das KFz Scheckheft gepflegt ist, darf die gegnerische Versicherung den ursprünglichen Schadenspreis nicht kürzen.
Zitat:
@84_Passerati schrieb am 11. Februar 2018 um 08:06:14 Uhr:
Denn wusstet ihrs, wenn man nachweisen kann, dass das KFz Scheckheft gepflegt ist, darf die gegnerische Versicherung den ursprünglichen Schadenspreis nicht kürzen.
Ganz so einfach ist das nicht,
ich versuche es mal so wiederzugeben, wie ich es für meinen seinerzeitigen Schaden recherchiert hatte:
Wenn das Fahrzeug nachweislich bisher ausschließlich in Vertragswerkstätten des Herstellers gewartet wurde, hat man bei einer Fiktivabrechnung Anspruch auf Erstattung der Stundensätze einer Vertragswerkstatt des Herstellers und darf nicht auf markenfremde bzw. freie Werkstätten und deren Stundensätze verwiesen werden.
In meinem Fall hatte die Versicherung auf die Stundensätze einer örtlichen freien Werkstatt gekürzt, sie dann aber nach Vorlage einer Kopie des Serviceheftes umgehend nachgezahlt.
Gruß Rainer
Hallo.. mir ist ein Pole drauf gefahren.. trotz Polizei und Anwalt weigert sich die deutsche Vertretung. In diesem Fall die h.d.i Versicherungen den Schaden zu begleichen. Es liegt sogar ein Gutachten vor ect.aber es kommt kein Geld. .