Versicherung ausländischer Unfallgegner - Wann erfolgt die Zahlung?

Opel Vectra B

Hallo alle zusammen, hatte am samstag einen Unfall in Deutschland. Mir ist ein Ausländer aufgefahren. hat vielleicht jemand Erfahrung en, wie lange es dauern kann bis die Versicherung der Gegenseite die Deckungsfreigabe gibt?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

es hilft vielleicht nicht den Usern, bei denen die Regulierung schon lange dauert, aber ich wollte mal meine Erfahrungen mit der Regulierung über das Grüne-Karte-Büro mitteilen:

Dienstags ist mir eine Dame mit einem in Belgien zugelassenen Fahrzeug aufgefahren. Ich habe daraufhin telef. die belgische Verisicherung kontaktiert, die mir eine Regulierung über das Grüne-Karte-Büro empfohlen hat. Bereits Dienstagmittag bekam ich telef. die HUK in Coburg als Regulierungspartner genannt. Am Mittwoch habe ich ein Gutachten erstellen lassen, was ich am Freitag bekommen und direkt zur HUK geschickt habe.

Wegen Zweifeln am Verfahren habe ich zunächst um Fiktivabrechnung gebeten. Zu meinem Erstaunen hatte ich am folgenden Mittwoch, d. h. 8 Tage nach dem Unfall, schon das Geld auf dem Konto. Auch die spätere Erstattung von MwSt. und Nutzungsausfall nach Vorlage der Reparaturrechnung lief problemlos.

Was ich damit sagen möchte: Ein Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug muss nicht zwangsläufig zu Problemen mit der Regulierung führen. Dabei habe ich noch von der Sachbearbeiterin bei der HUK erfahren, dass der beauftragte deutsche Versicherer nicht zwangsläufig eine Schadensmeldung das ausländischen Unfallgegners braucht. Die Unfallmitteilung der Polizei mit eindeutiger Zuordnung des Verursachers hat zur Regulierung gereicht. Daher sollte man hier auf jeden Fall bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen die Polizei hinzuziehen.

Gruß Rainer

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Der Anwalt meinte ich benötige dazu eine verkehrs Rechtsschutz Versicherung. Verstehe dabei nicht warum ich auf Kosten sitzen bleiben soll oder kennt sich da jemand mit aus wer die kosten nachher übernimmt.
Der Fall ist klar . Er ist auf mein parkende Auto gefahren Polizei hat das aktenkundig gemacht.
Nach der zweiten Mahnung an die in Deutschland vertretene Versicherung keine Resultate.
Anwalt meint nu ich benötige eine solche Versicherung um zu klagen.

Leider bekommt man rückwirkend keine Versicherung weil der Anwalt bereits ein Schriftverkehr mit der Versicherung hatte.

Zitat:

@Frank7845 schrieb am 18. Februar 2020 um 12:39:42 Uhr:


kennt sich da jemand mit aus wer die kosten nachher übernimmt.
Der Fall ist klar . Er ist auf mein parkende Auto gefahren Polizei hat das aktenkundig gemacht.

.

Die gegnerische Versicherung.

Gruß Lastpfad

Wenn die Sache klar ist muss die gegnerische das eh zahlen, eventuell die deutsche Vertretung wenn die dafür verantwortlich sind.

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Ist das ein Verkehrsrechtsanwalt oder einer mit Themenschwerpunkt Familien- und Patentrecht?

Schnapp dir x€ in Bar, leg dem Anwalt seine Kosten und die des Gerichts aus. Wenn er dann keine Klage einreichen will ist er entweder dämlich oder hat wegen Reichtum geschlossen, wie man hier sagt.

Deiner Beschreibung nach wäre die gegn. Versicherung zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet.

Dein Anwalt hat mit seinem Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung nicht ganz Unrecht. Zwar kannst du in Deutschland klagen, aber das Schadenersatzrecht bleibt das polnische auch in Bezug auf die Erstattbarkeit von Anwalts- und Gerichtskosten.

Und solch ein Risiko weiß man gerne in anderen Händen.

Nein, es wird nach deutschem Recht reguliert, sobald eine deutsche Versicherung eintrittspflichtig ist.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 18. Februar 2020 um 15:26:03 Uhr:


Dein Anwalt hat mit seinem Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung nicht ganz Unrecht. Zwar kannst du in Deutschland klagen, aber das Schadenersatzrecht bleibt das polnische auch in Bezug auf die Erstattbarkeit von Anwalts- und Gerichtskosten.

Und solch ein Risiko weiß man gerne in anderen Händen.

Ist er aber nicht aus genau diesem Grund zu der deutschen vers. Und die Zahlen nicht?!
Die ausl@ndische kann doch auch nichts dafür wenn die deutsche Vertretung nicht zahlt oder?

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Februar 2020 um 15:28:46 Uhr:


Nein, es wird nach deutschem Recht reguliert, sobald eine deutsche Versicherung eintrittspflichtig ist.

Wenn der Unfall in Deutschland war, dann ja. Dazu gibt der Sachverhalt aber nichts her.

Eintrittspflichtig ist die polnische Haftpflichtversicherung, die man nach KH-Richtlinie in Deutschland in Anspruch nehmen kann.

Deswegen versteh ich die Sache nicht..der Pole mit zweit Wohnsitz in Deutschland und der oben genannten Versicherung. Dann dürften die hier kein Auto fahren wenn Versicherungen so Mucken. Da ich eine polizeiliches aktenzeichen.. wozu ist da seine Aussage nötig.Streitwert sind zwar nur 2500 Euro aber trotzdem alles ärgerlich

Unfall War in deutschland

Oftmals kommt beim Eingang der Klageschrift urplötzlich Bewegung in die Sache.

Wenn es keine Sachverhalte gibt, die dagegen sprechen, dass die HDI eintrittspflichtig wäre, ist das hier eine relativ sichere Kiste.

Ein Grund war glaub ich das die keine Kfz Steuer haben in Polen, bzw. Der Diesel da sehr günstig ist in der Steuer.
Daher Soviele Polen mit dieseln, leben in Deutschland aber vers. Und angemeldet ist die Schüssel in Polen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Februar 2020 um 16:34:06 Uhr:


Oftmals kommt beim Eingang der Klageschrift urplötzlich Bewegung in die Sache.

Wenn es keine Sachverhalte gibt, die dagegen sprechen, dass die HDI eintrittspflichtig wäre, ist das hier eine relativ sichere Kiste.

.

Der HDI ist weder eintrittspflichtig noch kann er in Anspruch genommen werden.
Er ist lediglich für die Abwicklung zuständig aber nicht passiv legitimiert.

Verklagen müsste man den Fahrer, Halter und die Versicherer oder eben alternativ das DBGK.

Zitat:

@Frank7845 schrieb am 18. Februar 2020 um 16:31:32 Uhr:


Unfall War in deutschland

Schon mal gut. Den Rest hat Lastpfad genau passend erklärt.

Also Geld in die Hand nehmen und klagen oder warten.

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