Verschrottet

BMW 3er E46

Nun ja der Titel ist vielleicht ein wenig übertrieben. Meine Frau war gestern auf einem Treffen - einem Leitplankentreffen. Der Rechte Spiegel ist Schrott, die Beifahrertür, die hintere Tür rechts, das Seitenteil und die Stoßstange, ach ja die Rückleuchte auch. Der Freundliche schätzt einen Schaden von ca. 3500 bis 4000 €.
Ein Freund (Lackierer) meinte, dass wir das für ca. 800 hinbekommen. So, was nun? Kann ich von der Versicherung (Vollkasko) die Kohle nehmen und das Auto selber machen? Was würdet ihr mir Raten. Die Versicherung meint das ab 2000 € Schaden ein Gutachter von denen vorbei kommt...
Hatte noch nie einen Kaskoschaden den ich abwickeln musste, weiß also nicht so recht was das Beste ist.

36 Antworten

Du musst ein Gutachten machen lassen und bekommst dann das Geld abzüglich der Mehrwertsteuer.

Bei einer Ersparnis von über 2000€ würde sich das auf jeden Fall lohnen.

Gruß, Carlo.

Das bedeutet, wenn der Typ von der Versicherung kommt und das Gutachten gemacht hat, kann ich der Versicherung sagen ich will das Geld überwiesen haben. Die von der Versicherung werden dann auch nicht komisch oder so?
Sollte ich auf irgendetwas achten wenn der Gutachter von der Versicherung kommt?

genau,die MwsT bekommst du nicht,wenn du laut gutachten mit deiner versicherung abrechnest...

Du musst auch nicht den Gutachter nehmen, den dir deine Versicherung schicken will.

Ich bin damals zu BMW gegangen und hab gefragt, ob die mir einen Gutachter empfehlen können. Die haben dann auf meinen Wunsch einen bestellt. Das lustige war: Der hat eigentlich nur aufgeschrieben, was der Meister ihm diktiert hat 🙂🙂

Den Betrag ohne Mwst, der auf dem Gutachten steht, kannst du dir auszahlen lassen. Wieso sollte die Versicherung da was sagen? Das ist dein gutes Recht.

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Wenn du es dann machen lässt, auch wenn es günstiger ist als das Gutachten, kannst du allerdings die Mwst von dem Rechnungsbetrag nachreichen und bekommst diese dann auch erstattet! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN


Wenn du es dann machen lässt, auch wenn es günstiger ist als das Gutachten, kannst du allerdings die Mwst von dem Rechnungsbetrag nachreichen und bekommst diese dann auch erstattet! 🙂

Ich denke mal, für 800€ bekommt man so einen Schaden nicht mit Rechnung repariert 😁😁

Danke, dann werde ich mich mal an den Gutachter meines Vertrauens wenden.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Du musst auch nicht den Gutachter nehmen, den dir deine Versicherung schicken will.

Doch muss er,es sei denn er kommt für die Gutachterkosten selbst auf ..

Zitat:

Original geschrieben von abef17


Danke, dann werde ich mich mal an den Gutachter meines Vertrauens wenden.

Im Rahmen der Kaskoversicherung hast Du kein Weisungsrecht, d.h. der Versicherer selbst bestimmt den Gutachter .. 😉

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


Doch muss er,es sei denn er kommt für die Gutachterkosten selbst auf ..

Dann erzähl das mal meinem Anwalt, der wusste das nicht 😁😁

Es ist doch so: Alle Gutachter sind unabhängig. Daher kann die Verischerung nicht auf einem bestimmten Gutachter bestehen, da theoretisch bei jedem Gutachter dasselbe rauskommen müsste.

Außerdem musst du bei dem Gutachter von der Versicherung befürchten, dass du Nachteile dadurch hast, weil der Gutachter eventuell knapper rechnet.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Alle Gutachter sind unabhängig. Daher kann die Verischerung nicht auf einem bestimmten Gutachter bestehen

Leider ist es nunmal so,dass das Weisungsrecht und somit die Entscheidungsgewalt über die Beauftragung eines KFZ–Sachverständigen einzig und allein der Versicherer hat ..

Weiteres siehe hier ..
http://www.kfz-gutachter-germering.de/kfz1.html

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


Leider ist es nunmal so,dass das Weisungsrecht und somit die Entscheidungsgewalt über die Beauftragung eines KFZ–Sachverständigen einzig und allein der Versicherer hat ..

Weiteres siehe hier ..
http://www.kfz-gutachter-germering.de/kfz1.html

Mag ja sein, dass das bei einem Vollkasko Schaden so ist. Aber bei meinem Unfall, wo die gegnerische Versicherung bezahlt hat, hat mir mein Anwalt extra gesagt, dass ich den Gutachter selbst bestimmen darf. So allgemein gilt deine Aussage also nicht.

Wenn schon eine VK vorhanden ist,wieso so einen (nicht unerheblichen) Schaden ordentlich reparieren lassen?
Spätestens beim Verkauf des Wagens wirst du merken,wie die Interessenten auf sowas reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Mag ja sein, dass das bei einem Vollkasko Schaden so ist. Aber bei meinem Unfall, wo die gegnerische Versicherung bezahlt hat, hat mir mein Anwalt extra gesagt, dass ich den Gutachter selbst bestimmen darf. So allgemein gilt deine Aussage also nicht.

VK- und HP-Schäden sind aber 2 Paar Schuhe.

Bei VK hat man nicht mal Anspruch auf Leihwagen,Ausfallentschädigung etc.

Du musst bloß aufpassen das die des net mitbekommen irgendwie denn dann wirds als Versicherungsbetrug ausgelegt und du bist am arsch.

MFG

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