Vermessungswerte ok??
Ahoi und sorry dass ich aktuell so viel Punkte anspreche und auch den ein oder anderen nerven kann.
Habe ja erwähnt dass mein Fiesta seit Übergabe ein leicht nach links stehendes Lenkrad habe. Bei geradestellung zieht er nach rechts.
Nun war ich heute bei einem anderen Händler zum vermessen. Die Werte waren innerhalb der Toleranz leicht verstellt.
Wurde korrigiert,ich zahlte brav 54€ und siehe da das Problem bleibt.
Was mich wundert ist, dass ich immer den Eindruck habe, dass das Lenkrad immer einen Tock nach links zuckt.
Ich habe mal die Werte angehangen.
Luftdruck wurde auch angepasst.
Woran kann es noch liegen?
Neben meinem Sitz bei dem ich hoffentlich nur noch nicht die richtige Position fand und ich es nicht mehr im Rücken merke hoffe ich, ihr habe Ideen
Auto ist ja neu und KM Stand ist 590
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 29. August 2018 um 09:58:39 Uhr:
habe ich mich entschieden, dem ganzen ein Ende per Rücktritt anzudrohen den ich auch bereit bin zu beschreiten.
Wegen...ich zitiere mal "Es ist echt minimal. Ich sag mal circa ein halber Finger wenn’s hochkommt. " , und Du Dir nichtmal sicher bist, ob's jetzt nach links oder rechts zieht, und alle Werte Dir sagen, dass Dein Auto vollkommen in Ordnung ist ??? Na viel Spaß beim Rücktrittsgesuch...
83 Antworten
Sorry autokorrekur auf Handy.
Kann dir aber natürlich nicht passieren.
Und als Bänker ist es immer noch eine Wandlung
Aber wenns dich beruhigt, nutz einfach Synonyme.
Und deine wahnsinns Intelligenz bringt dich auch nicht weiter auch wenns so klugscheißerich schreibst.
Hauptsache du hasst es gerafft.
Zitat:
@LJ1. schrieb am 1. September 2018 um 17:19:13 Uhr:
Und als Bänker ist es immer noch eine Wandlung
Mag sein, das es als Bänker eine Wandelung (die Wandlung in Österreich wird wohl nicht gemeint sein) ist - als Richter ist es ein Rücktritt: § 346 Abs. 1 BGB - solltest Du da irgendwo im 346er was von Wandlung finden sag bescheid.
Aufgrund der Änderung des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 wurde die Wandelung durch das Rücktrittsrecht gemäß § 437 Nr. 2, §§ 323, 326 Abs. 5 BGB ersetzt - aber ist ja erst 16 ½ Jahre her.
Zitat:
@LJ1. schrieb am 1. September 2018 um 17:19:13 Uhr:
Aber wenns dich beruhigt, nutz einfach Synonyme.
Nein Danke, das machst Du ja mit dem Begriff der Wandelung schon perfekt.
Zitat:
@LJ1. schrieb am 1. September 2018 um 17:19:13 Uhr:
. . . wenns so klugscheißerich schreibst.
Schau Dir mal lieber Deine Postings an:
Zitat:
@LJ1. schrieb am 24. August 2018 um 07:30:18 Uhr:
Rücktritt von was eigentlich?
Du hast das Fzg. doch schon gekauft und ser Kaufvertrag ist abgeschlossen.Eine eventuelle Finanzierung, egal bei welcher Bank, hat mit dam Kaufvertrag nichts zu tun.
Wenn dann kannst du den Wagen höchstens beim Händer wandeln.
Zitat:
@LJ1. schrieb am 1. September 2018 um 09:32:40 Uhr:
Viel Spaß beim Rücktritt, von was eigentlich¿
Zitat:
@LJ1. schrieb am 1. September 2018 um 17:19:13 Uhr:
Hauptsache du hasst es gerafft.
Haben wir da bei Dir denn auch ne Chance das Du es raffst ???
Hallo zusammen,
ich möchte mich nicht beteiligen in der hitzigen Diskussion bzgl. Wandlung und Rücktritt. Das ist eine Grundsatzdiskussion, aber was sicherlich interessant ist, was kann der TE machen. Eigentlich hat er nur einen Leasingvertrag, könnte er da nicht nur von diesem Vertrag zurücktreten? Wie ist es denn bei diesem Dreieck-Verhältnis? Das wäre schon wertvoll zu klären...
Gruß
MAN(N) ALLGEMEIN MACHEN:Zitat:
@Rick_008 schrieb am 1. September 2018 um 19:49:47 Uhr:
. . . was sicherlich interessant ist, was kann
Das war ja schon im Thread beantwortet mit: Nacherfüllung (§ 439), Rücktritt (§§ 440, 323 und 326 Abs. 5) oder Minderung (§ 441) und ggf. Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283 und 311a) ersatzweise vergebliche Aufwendungen (§ 284) - wann er die Zahlung aussetzten darf, ist meist in den Leasingbedingungen geregelt und sonst nach gängiger Praxis, wie Zustimmung durch . . .
Fahrzeugeigentümerin und Kaufvertragspartnerin des Händlers ist ja die Leasinggesellschaft und mal sehen wie weit die mitspielen - da bei Leasingverträgen fast immer "Ansprüche und Rechte der Leasingnehmerin" gegen die Leasinggesellschaft wegen Fahrzeugmängeln ausgeschlossen sind und an deren Stelle der Leasingnehmerin die Ansprüche und Rechte abgetreten werden, welche der Leasinggeberin wegen Fahrzeugmängeln aus dem Kaufvertrag gegen den Lieferanten des Leasingfahrzeugs zustehen, aber es ist immer ein wenig hin und her und der Grund für mich kein Privatleasing zu nutzen.
Und da der Mängel ja ehr stark unerheblich ist (keine Frage aber unschön) und ich denke, wenn man 100 Personen das Auto fahren lässt, würden das auch nur max. 10 Personen als ernsthaftes Problem sehen . . .
Ich bin gespannt wie es ausgeht.
Na mal Daumen rauf für die Info. 😉 und hoffen das der TE uns auf dem Laufenden hält.
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 29. August 2018 um 09:58:39 Uhr:
habe ich mich entschieden, dem ganzen ein Ende per Rücktritt anzudrohen den ich auch bereit bin zu beschreiten.
. . . und, ist die Möhre weg ???
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. September 2018 um 08:15:25 Uhr:
@Hoemberger
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. September 2018 um 08:15:25 Uhr:
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 29. August 2018 um 09:58:39 Uhr:
habe ich mich entschieden, dem ganzen ein Ende per Rücktritt anzudrohen den ich auch bereit bin zu beschreiten.. . . und, ist die Möhre weg ???
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 21. September 2018 um 09:28:03 Uhr:
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. September 2018 um 08:15:25 Uhr:
@Hoemberger
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 21. September 2018 um 09:28:03 Uhr:
Zitat:
@hotfire schrieb am 21. September 2018 um 08:15:25 Uhr:
. . . und, ist die Möhre weg ???
😕😕😕😕
Habe bei meinem Fiesta das gleiche.
Lenkrad zieht ein wenig nach Links.
Ist bei den Sommerreifen ein ticken schlimmer als mit den Winterreifen.
Habe ich mich mit abgefunden.
Edit: Ok, nach dem Lesen des kompletten Threads muss ich sagen, dass es so schlimm bei mir nicht ist 😁