Vermessungswerte ok??
Ahoi und sorry dass ich aktuell so viel Punkte anspreche und auch den ein oder anderen nerven kann.
Habe ja erwähnt dass mein Fiesta seit Übergabe ein leicht nach links stehendes Lenkrad habe. Bei geradestellung zieht er nach rechts.
Nun war ich heute bei einem anderen Händler zum vermessen. Die Werte waren innerhalb der Toleranz leicht verstellt.
Wurde korrigiert,ich zahlte brav 54€ und siehe da das Problem bleibt.
Was mich wundert ist, dass ich immer den Eindruck habe, dass das Lenkrad immer einen Tock nach links zuckt.
Ich habe mal die Werte angehangen.
Luftdruck wurde auch angepasst.
Woran kann es noch liegen?
Neben meinem Sitz bei dem ich hoffentlich nur noch nicht die richtige Position fand und ich es nicht mehr im Rücken merke hoffe ich, ihr habe Ideen
Auto ist ja neu und KM Stand ist 590
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hoemberger schrieb am 29. August 2018 um 09:58:39 Uhr:
habe ich mich entschieden, dem ganzen ein Ende per Rücktritt anzudrohen den ich auch bereit bin zu beschreiten.
Wegen...ich zitiere mal "Es ist echt minimal. Ich sag mal circa ein halber Finger wenn’s hochkommt. " , und Du Dir nichtmal sicher bist, ob's jetzt nach links oder rechts zieht, und alle Werte Dir sagen, dass Dein Auto vollkommen in Ordnung ist ??? Na viel Spaß beim Rücktrittsgesuch...
83 Antworten
Rücktritt von was eigentlich?
Du hast das Fzg. doch schon gekauft und ser Kaufvertrag ist abgeschlossen.
Eine eventuelle Finanzierung, egal bei welcher Bank, hat mit dam Kaufvertrag nichts zu tun.
Wenn dann kannst du den Wagen höchstens beim Händer wandeln.
@LJ1. Die Info ist nicht richtig, erstens bei der Finanzierung gilt, bei als verbundenen Verträgen oder einem Koppelgeschäft (KFZ Kredit im Autohaus abgeschlossen) was anderes als bei der Hausbank.
Im Autohaus werden zwei Verträge geschlossen. Wenn man allerdings einen der beiden kündigt, gilt der andere automatisch auch als gekündigt (§ 358 BGB).
Bei der Hausbank kommst Du um die ordentliche Kündigung, mit vermutlich 3 Monaten Frist und den Verbunden Vertragsbestandteilen nicht herum.
Ob Wandlung oder Rücktritt: Die Begriffe können synonym verwendet werden aber Wandlung ist veraltet und wird nicht mehr genutzt. Interessant wird erst die Rückabwicklung, wenn die gegenseitigen Nutzen ausgeglichen werden müssen. Hier gibt es Interssen abzuwägen und einen nicht zu stark zu benachteiligen also kleinste Mängel begründen „allgemein“ keinen Rücktritt sondern ehr einen finanziellen Ausgleich.
Zitat:
@hotfire schrieb am 24. August 2018 um 08:51:44 Uhr:
@LJ1. Die Info ist nicht richtig, erstens bei der Finanzierung gilt, bei als verbundenen Verträgen oder einem Koppelgeschäft (KFZ Kredit im Autohaus abgeschlossen) was anderes als bei der Hausbank.Im Autohaus werden zwei Verträge geschlossen. Wenn man allerdings einen der beiden kündigt, gilt der andere automatisch auch als gekündigt (§ 358 BGB).
Bei der Hausbank kommst Du um die ordentliche Kündigung, mit vermutlich 3 Monaten Frist und den Verbunden Vertragsbestandteilen nicht herum.
Ob Wandlung oder Rücktritt: Die Begriffe können synonym verwendet werden aber Wandlung ist veraltet und wird nicht mehr genutzt. Interessant wird erst die Rückabwicklung, wenn die gegenseitigen Nutzen ausgeglichen werden müssen. Hier gibt es Interssen abzuwägen und einen nicht zu stark zu benachteiligen also kleinste Mängel begründen „allgemein“ keinen Rücktritt sondern ehr einen finanziellen Ausgleich.
Gerade der Ausgleich und die erheblichkeit finde ich grad spannend. Ich sehe eine Beeinträchtigung in der Lenkung schon erheblich. Ich bin mal gespannt ob doch beim hänselt jemand meldet. Das 2. Schreiben ging gestern per Fax und Einschreiben raus und zusätzlich per Mail.
Der Ausgleich an einem neuen Fahrzeug ist eher ungünstig für den Verkäufer - für dich als Käufer fährst du relativ günstig ein neues Auto.
Zitat:
@hotfire schrieb am 24. August 2018 um 11:48:59 Uhr:
@hoembergerDer Ausgleich an einem neuen Fahrzeug ist eher ungünstig für den Verkäufer - für dich als Käufer fährst du relativ günstig ein neues Auto.
Erstmal warte ich Frist ab. Vielleicht geschieht ja was. Mich persönlich würde ja einfach mal interessieren was genau der Grund für den schiefstand ist. Wenn ein tüv Mensch es zumindest bemerkt, Spinne ich zumindest nicht.
Ob das nun erheblich ist ist eine andere Sache. Ich habe keine Ahnung ob ein Rücktritt statthaft wäre. Jedoch bekommt mein Händler es nicht hin bzw. sagt es ist ok.
Ist das Auto nun gekauft, finanziert oder geleast?
Beim Leasing ist doch der Leasinggeber Eigentümer, nur er könnte eigentlich rechtlich vorgehen. Du könntest dann doch nur vom Leasingvertrag zurücktreten wenn es denn überhaupt möglich wäre. Folglich müsstest Du doch den Leasinggeber mahnen, dass das Fahrzeug schlussendlich gerichtet wird. Darum bringt ein Einschreiben mit Rückschein wenig. Nur wenn Du das an den LG richtest mit der Drohung von Rückabwicklung. Allerdings muss das auch im Verhälnis stehen.
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 24. August 2018 um 14:00:06 Uhr:
Beim Leasing ist doch der Leasinggeber Eigentümer, nur er könnte eigentlich rechtlich vorgehen. Du könntest dann doch nur vom Leasingvertrag zurücktreten wenn es denn überhaupt möglich wäre. Folglich müsstest Du doch den Leasinggeber mahnen, dass das Fahrzeug in gerichtet wird. Darum bringt ein Einschreiben mit Rückschein wenig. Nur wenn Du das an den LG richtest mit der Drohung von Rückabwicklung. Allerdings muss das auch im Verhälnis stehen.
Im Gegenteil da alle Ansprüche aus der sachhaftung an mich abgetreten wurden. Einzig habe ich eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Leasinggeber
Somit bin ich dem Käufer ansich gleichgestellt.
Ansprüche mache ich an den Händler zunächst geltend.
Aussage von Hoemberger ist korrekt.
Und bei Finanzoerung sind es keine kombinierten Verträge.
Wenn der Wandlung zugestimmt wird bekommt det Käufer den Rückkaufpreis bzw. der Händler überweist ihn an die Bank.
Immer wieder interessant zu sehen wie manche die rechtliche Lage sehen.
Aber dad ist nicht meine Sache.
Zitat:
@LJ1. schrieb am 24. August 2018 um 17:23:39 Uhr:
Aussage von Hoemberger ist korrekt.
Und bei Finanzoerung sind es keine kombinierten Verträge.
Wenn der Wandlung zugestimmt wird bekommt det Käufer den Rückkaufpreis bzw. der Händler überweist ihn an die Bank.Immer wieder interessant zu sehen wie manche die rechtliche Lage sehen.
Aber dad ist nicht meine Sache.
Und diese Zustimmung wird ne spannende Geschichte wenn es soweit kommt. Noch habe ich ja Hoffnung dass auf mein 2. schreiben reagiert wird.
Falls nicht gehe ich schwer davon aus, dass eine Zustimmung erstmal ausbleibt.
Ich hab ja auch erst gedacht, dann steht das Lenkrad halt nen paar mm schief, aber ich habe gestern mal auf freier Strecke mein Lenkrad bei ca. 60 km/h bewusst um ein Fingerbreit nach rechts und links gelenkt... Das macht optisch nicht viel aus, aber wenn ich mir vorstelle, dass das Lenkrad verstellt ist und man instinktiv davon ausgeht (und davon ausgehen können sollte), dass alles gut ist, dann zieht der Wagen schon nicht grad wenig zur Seite!
Kann deinen Ärger mittlerweile nachvollziehen. Aus aus Sicherheitsgründen. Schließlich lernt bereits jeder Fahrschüler, dass man beide Hände in gleicher Höhe am Lenkrad haben sollte. Das ist hier aber nicht mehr möglich, wenn die ergonomischen Daumen-Ablagen verschoben sind.
Falls es vor Gericht landen sollte, was ich nicht für dich hoff, dann würde ich diesen Punkt an deiner Stelle ganz weit oben anführen!
Zitat:
@Schmidtchen82 schrieb am 24. August 2018 um 18:13:23 Uhr:
Ich hab ja auch erst gedacht, dann steht das Lenkrad halt nen paar mm schief, aber ich habe gestern mal auf freier Strecke mein Lenkrad bei ca. 60 km/h bewusst um ein Fingerbreit nach rechts und links gelenkt... Das macht optisch nicht viel aus, aber wenn ich mir vorstelle, dass das Lenkrad verstellt ist und man instinktiv davon ausgeht (und davon ausgehen können sollte), dass alles gut ist, dann zieht der Wagen schon nicht grad wenig zur Seite!Kann deinen Ärger mittlerweile nachvollziehen. Aus aus Sicherheitsgründen. Schließlich lernt bereits jeder Fahrschüler, dass man beide Hände in gleicher Höhe am Lenkrad haben sollte. Das ist hier aber nicht mehr möglich, wenn die ergonomischen Daumen-Ablagen verschoben sind.
Falls es vor Gericht landen sollte, was ich nicht für dich hoff, dann würde ich diesen Punkt an deiner Stelle ganz weit oben anführen!
Eben rief mein Händler an und möchte gerne am Dienstag ne Probefahrt machen um Löw Lenkrad Stellung zu fotografieren.
Bin ja mal gespannt.
Ich würde das eher filmen... Auf dem Foto kann doch keiner erkennen und nachvollziehen, wie die Räder stehen 😁
Einfach von der Mitte hinten filmen und auf ner Straße fahren, die wiedererkennbar ist und nachweislich gerade verläuft 🙂
Zitat:
@Schmidtchen82 schrieb am 24. August 2018 um 19:46:41 Uhr:
Ich würde das eher filmen... Auf dem Foto kann doch keiner erkennen und nachvollziehen, wie die Räder stehen 😁Einfach von der Mitte hinten filmen und auf ner Straße fahren, die wiedererkennbar ist und nachweislich gerade verläuft 🙂
Vielleicht wollen die ja auch Filmen. Das kann sein. Ich nur gespannt was die außer Foto/Film noch so vorhaben.
Wenn es beim filmen bleibt dann wäre es schade.
Eigentlich sollten die es ja bis einschließlich Dienstag beheben.
Bin ja mal gespannt. Was Fotos oder Film bringen sollen weis ich nicht.