Verlassenes Fahrzeug | Halterdaten ermitteln / Eigentumsaufgabe? Ideen?
Hallo zusammen,
kurz zur etwas unglaubwürdigen Geschichte.
Vor ca einer Woche habe ich in der "Auto Bild" einen Artikel mit "Fundstücker der Woche" entdeckt, dort konnten Leser Bilder von Verlassenen/Vergessenen Autos einsenden.
U.a. war dort ein alter Porsche 911 G-Modell Targa WTL. Standzeit ca 8-10 Jahre
Als ich gelesen hatte, das dieser in meinem näheren Umkreis (Nürnberg-Fürth-Erlangen) steht, wollte ich diesen unbedingt finden. Schnell habe ich davon geträumt den ziemlich heruntergekommen Wagen wieder fit zu machen und als mein erstes richtiges Projekt zu nutzen.
Kurz und Knapp, ich habe nach Stunden der Suche über Google Maps und Google Earth den Wagen in einer 100.000 Einwohnerstadt gefunden... 😁 unglaublich
Steht auf einem Parkplatz umgeben von Häusern...mitten in einem etwas abgelegenen Wohngebiet.
Jetzt geht es darum irgendwie herauszufinden, wer dem Wagen gehört (hat?)
ODER
Wie sich das mit Eigentumsaufgabe bei Fahrzeugen verhält...
Problem: altes englisches Kennzeichen sowie rundherum riesen Mehrfamilienhäuser.
Hättet Ihr eine Idee?
Muss seitdem an nichts mehr anders denken, als das ich anfangen kann mich an der Restauration zu probieren... 🙂
(ggf. kennt sich auch jemand mit Eigentums/Besitzrechten aus bzgl Eigentumsaufgabe)
Danke euch vorab
144 Antworten
Kommunen gehen meist ganz anders vor. Da wird zunächst mal mit einer ganz anderen Rechtsgrundlage argumentiert, nämlich mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dann werden die Fahrräder meist noch mit Banderolen gekennzeichnet (vergleichbar dem "roten Punkt" am Auto). Und dann wird oft noch überprüft, ob es eine Rahmennummer gibt und das Rad ggf. als gestohlen gemeldet ist.
Dein Link bestätigt es ja .. einfach wegräumen ist nicht ... logisch ... vernünftig vorbereitet und ausgeführt, spricht nichts dagegen und ist auch nötig, ansonsten würden einige Hinterhöfe nur aus Bergen von Fahrradleichen bestehen ...
Und so wird es auch mit einem Autowrack auf Wohnungsbaugesellschaftsgrundstück😁 sein ..
DEr Te müsste an den dafür Verantwortlichen ran kommen ...das er dann derjenige ist, der den Wagen abräumen darf .... wie es dann mal später mit der Zulassung sein wird, ist ein aneres Thema ..
"heißt aber noch lange nicht, dass diese Vorgehensweise auch rechtmäßig ist."
Kann sein. Bitte skizziere eine rechtmäßige Lösung des Problems, wenn der Eigentümer nicht ermittelbar ist.
Es heißt ja in § 1004 BGB:" Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen."
Und § 984: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."
Wem obliegt es denn, den Eigentümer in so einem Fall festzustellen und wie wird rechtlich klar, daß er nicht feststellbar ist und man nun selbst tätig werden kann?
Zum 984: gilt nicht, es lag ja nicht verborgen.
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Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. April 2023 um 11:00:19 Uhr:
Bitte skizziere eine rechtmäßige Lösung des Problems, wenn der Eigentümer nicht ermittelbar ist.
Ich könnte dir jetzt ein theoretisch denkbares Szenario schildern. Das würde aber rein auf Spekulationen basieren und führt deswegen nicht zum Ziel.
Man müsste u.a. wissen, ob der (ehemalige) Eigentümer des Porsche auch Mieter einer Wohnung und Mieter des Stellplatzes ist/war, d.h. ob er den Wagen ursprünglich rechtmäßig oder rechtswidrig dort abgestellt hat. Dann hat der Grundstückseigentümer eine gewisse Nachforschungspflicht und muss Maßnahmen durch Aushang/Zettel ankündigen.
Immerhin steht der Wagen seit ca. 8 bis 10 Jahren dort. In der Zeit hat es offenbar auch der Eigentümer des Parkplatzes nicht für notwendig gehalten irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Da gibt es jetzt 1000 Möglichkeiten, warum das so ist. Wenn beispielsweise der Grundstückseigentümer mit schwerer Demenz im Altersheim ist und die nächsten Verwandten ein paar Hundert Kilometer entfernt wohnen, diese aber wiederum überhaupt kein Interesse an der Angelegenheit haben, dann enden alle Bemühungen in einer Sackgasse.
Die theoretischen Überlegungen führen aber zu nichts, was dem TE weiterhelfen könnte. Er müsste eben den Eigentümer des Wagens und/oder den Eigentümer des Grundstücks ausfindig machen, wobei letzteres sicher möglich ist. Dann erst kommen die nächsten Schritte.
Ein Schatz mag der Porsche für den TE sein, aber sicherlich nicht im Sinne des BGB.
Also ich würde so vorgehen:
- Eigentümer des Grundstücks ausfindig machen (z.B. über Befragung der Mieter der Wohnanlage)
- diesen ansprechen, ihm vorschlagen, sich die anfallenden Kosten zu teilen,
- im Auftrag des Grundstückseigentümers an die Stadt schreiben, um Auskunft über das Auto bitten (kommt wahrscheinlich nicht)
- Zettel (Absender Grundstückseigentümer) ans Auto hängen "zu beseitigen bis in 4 Wochen"
- Auto nach Ablauf der Frist verwerten.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. April 2023 um 11:52:14 Uhr:
Also ich würde so vorgehen:
- Eigentümer des Grundstücks ausfindig machen (z.B. über Befragung der Mieter der Wohnanlage)
- diesen ansprechen, ihm vorschlagen, sich die anfallenden Kosten zu teilen,
- im Auftrag des Grundstückseigentümers an die Stadt schreiben, um Auskunft über das Auto bitten (kommt wahrscheinlich nicht)
- Zettel (Absender Grundstückseigentümer) ans Auto hängen "zu beseitigen bis in 4 Wochen"
- Auto nach Ablauf der Frist verwerten.
So oder so ähnlich werde ich ab Donnerstag vorgehen.
- Ich habe schon drei Telefonnummern von Mietern gesammelt.
-> falls ich dort nicht weiterkomme werde ich klingeln
mit dem Kontakt der Hausverwaltung versuche ich dann herauszufinden, ob die Parkplätze vermietet/verkauft sind.
Darüber komme ich dann entweder/hoffentlich an die Kontaktdaten des Mieters/Eigentümers
ODER
Ich kläre das mit der Hausverwaltung...
Ich denke das sind ganz gute Ansätze.
Danke euch für eure Ideen und Antworten!
Bei Mietshäusern steht die Anschrift der Hausverwaltung oft am "schwarzen Brett" im Eingangsbereich des Treppenhauses
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Juni 2023 um 06:41:04 Uhr:
Gab es denn schon Erfolge zu verzeichnen?
Würde mich jetzt auch brennend interessieren. Wahrscheinlich ist der TE so mit der Restauration beschäftigt, dass er keine Zeit hat, hier mal wieder reinzuschauen. ;-)
Ähnlicher Fall im Freundeskreis. Kumpel entdeckt zwei verwitterte alte Motorräder (Africa Twin) auf einem Privatgrundstück. Klingelt an der Haustür, "nee, da müssen Sie da und da klingeln".
Die Schwester des Eigentümers der beiden Bikes erklärte dann, dass ständig Leute deswegen klingeln und dem Bruder sehr bewusst sei, dass die Bikes dort noch stehen. Sie verware die beiden für ihn auf, da er sie mal als Ersatzzteillager hernehmen möchte. Ob und wann das passiert, wusste sie auch nicht. Nur dass sie langsam anfange, Adressen und Telefonnummer von Interessenten zu sammeln.
Nachdem ich jetzt den ganzen Thread gelesen habe, bin ich doch ein wenig angefixt. Wie geht es denn nun weiter in der Geschichte vom herrenlosen Porsche?!?
@MHof einfach mal anfunken und warten, ob er sich meldet.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. August 2023 um 15:28:17 Uhr:
@MHof einfach mal anfunken und warten, ob er sich meldet.
Ach was, da war nix und wird auch nix mehr passieren, sonst hätte er es doch schon längst voller Stolz verkündet.