Verlassenes Fahrzeug | Halterdaten ermitteln / Eigentumsaufgabe? Ideen?
Hallo zusammen,
kurz zur etwas unglaubwürdigen Geschichte.
Vor ca einer Woche habe ich in der "Auto Bild" einen Artikel mit "Fundstücker der Woche" entdeckt, dort konnten Leser Bilder von Verlassenen/Vergessenen Autos einsenden.
U.a. war dort ein alter Porsche 911 G-Modell Targa WTL. Standzeit ca 8-10 Jahre
Als ich gelesen hatte, das dieser in meinem näheren Umkreis (Nürnberg-Fürth-Erlangen) steht, wollte ich diesen unbedingt finden. Schnell habe ich davon geträumt den ziemlich heruntergekommen Wagen wieder fit zu machen und als mein erstes richtiges Projekt zu nutzen.
Kurz und Knapp, ich habe nach Stunden der Suche über Google Maps und Google Earth den Wagen in einer 100.000 Einwohnerstadt gefunden... 😁 unglaublich
Steht auf einem Parkplatz umgeben von Häusern...mitten in einem etwas abgelegenen Wohngebiet.
Jetzt geht es darum irgendwie herauszufinden, wer dem Wagen gehört (hat?)
ODER
Wie sich das mit Eigentumsaufgabe bei Fahrzeugen verhält...
Problem: altes englisches Kennzeichen sowie rundherum riesen Mehrfamilienhäuser.
Hättet Ihr eine Idee?
Muss seitdem an nichts mehr anders denken, als das ich anfangen kann mich an der Restauration zu probieren... 🙂
(ggf. kennt sich auch jemand mit Eigentums/Besitzrechten aus bzgl Eigentumsaufgabe)
Danke euch vorab
144 Antworten
OK ... SORRY ... Denkfehler bei mir ... exakt umgekehrt Besitzer - Eigentümer
"Wenn das Auto auf einem Privatgrund steht, ist der Besitzer des Grundstücks der Eigentümer" schreibt die Behörde ... richtig wäre gewesen
"Wenn das Auto auf einem Privatgrund steht, ist der Eigentümer des Grundstücks der Besitzer"
Das hattest Du vermutlich gemeint ... mein Fehler
Damit wird es aber auch nicht richtiger,
Nehmen wir mal das Beispiel eines Supermarkt-Parkplatzes:
Eigentümer des Grundstücks sei eine Immobilienfirma, Besitzer ist der Betreiber des Supermarkts.
Weder hat die Immobilienfirma die tatsächliche Verfügungsgewalt (Besitz) über die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge, noch überträgt man durch das Parken dort das Eigentum an den Betreiber des Supermarkts.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 24. April 2023 um 16:33:30 Uhr:
richtig wäre gewesen"Wenn das Auto auf einem Privatgrund steht, ist der Eigentümer des Grundstücks der Besitzer"
Das stimmt aber auch nicht. Mein Auto steht gerade im Moment auf fremdem Privatgrund (Tiefgarage), aber ich bin immer noch Besitzer, denn die tatsächliche Verfügungsgewalt (Sachherrschaft) habe immer noch ich.
Sachherrschaft ist glaube ich das Stichwort bzw die Definition von "Besitz" und desweiteren auch die Vorraussetzung zum "finden".
Ähnliche Themen
Der Grundstückseigentümer könnte eine Besitzstörungsklage gegen Unbekannt erheben. Dann müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln. Bei Nichterfolg der Ermittlungen könnte der Grundstückseigentümer über den Wagen verfügen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 24. April 2023 um 20:29:04 Uhr:
Der Grundstückseigentümer könnte eine Besitzstörungsklage gegen Unbekannt erheben. Dann müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Besitzstörung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, für die sich der Staatsanwalt nicht interessiert.
Wenn der Eigentümer des Porsche noch Mietschulden hat, entweder für die Wohnung oder für den Stellplatz, könnte der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch machen, was aber i.d.R. einen vollstreckbaren Titel benötigt. Außerdem ist das ja Sache des Grundstückeigentümers, insofern für den TE derzeit uninteressant.
Das Ding hat doch einen Wert von 0,00 €. Ich bin sicher da kann man keine einzige Schraube mehr verwenden. Im Gegenteil, man müsste noch Geld bezahlen fürs verschrotten. Ich würde den nicht geschenkt wollen.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 25. Apr. 2023 um 09:44:10 Uhr:
Ich würde den nicht geschenkt wollen.
Doch, ich schon.
Als "schlafende Schönheit", entleert von allen Schadstoffen, im Garten weiter verrotten lassen. Wunderschön!
Zitat:
@Bamako schrieb am 25. April 2023 um 09:56:40 Uhr:
[]Doch, ich schon.
Als "schlafende Schönheit", entleert von allen Schadstoffen, im Garten weiter verrotten lassen. Wunderschön!
😁 seid mal bisschen optimistisch, zumindest der Auspuff sah von unten aus wie neu…denke mal Edelstahl
Zitat:
@Rockville schrieb am 25. April 2023 um 09:09:16 Uhr:
Wenn der Eigentümer des Porsche noch Mietschulden hat, entweder für die Wohnung oder für den Stellplatz, könnte der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch machen, was aber i.d.R. einen vollstreckbaren Titel benötigt. Außerdem ist das ja Sache des Grundstückeigentümers, insofern für den TE derzeit uninteressant.
Schon klar, aber ich glaube nicht, daß es an Mietschulden hängt. Hier in meiner Wohnanlage kommt es öfters vor, daß Unbekannte irgendwelche Gegenstände (nicht unbedingt als Sperrmüll erkennbar, sondern oft durchaus noch brauchbar, z.B. neulich ein sehr gutes Fahrrad) unerlaubt in den Kellergang oder in die Tiefgarage legen. Die Hausverwaltung eignet sich das dann nach einer Weile an und entsorgt oder verwertet es. Das Fahrrad habe ich z.B. von der Hausverwaltung geschenkt bekommen. Es ist wie neu.
Das müßte doch mit dem Porsche auch funktionieren.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. April 2023 um 10:15:15 Uhr:
Die Hausverwaltung eignet sich das dann nach einer Weile an und entsorgt oder verwertet es.
Dass das einfach so gemacht wird, heißt aber noch lange nicht, dass diese Vorgehensweise auch rechtmäßig ist.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 25. April 2023 um 10:15:15 Uhr:
Das Fahrrad habe ich z.B. von der Hausverwaltung geschenkt bekommen. Es ist wie neu.
Da du ja jetzt weißt, dass das nicht rechtmäßig ist, liegt auch kein gutgläubiger Erwerb mehr vor, sondern Unterschlagung. 😉 Ohne grobe Fahrlässigkeit würde es aber ausreichen, wenn du zum Zeitpunkt der Schenkung gutgläubig warst.
So machen das aber alle, das wird schon rechtmäßig sein, erst gibt es Hinweiszettel, meistens 1-3 Woche Frist, dann wird abgeräumt und es gibt eine Aufbewahrungsfrist voin ein paar Monaten, meistens auf einem Gewerbehof der Wohnungsverwaltung .. ist die Zeit auch verstrichen ist es ganz sicher keine Unterschlagung mehr ...Die Hausverwaltungen in meiner Ecke notieren die Rahmennummern und schicken die zur Polizei ... ist da alles ok ... gehen die Fahrraäder auf den Schrott oder einer kauft das brauchbare im Paket auf...
Städte und Gemeinden machen das mit Autos ähnlich ... da gibt es den Punkt auf die scheibe gebappt, und dann muss ... meine ich 6 Monate gewartet werden, einige Gemeinden sparen sich die Unterstellungskosten und lassen dann solche herrenlosen Autos die 6 Monate da stehen wo sie stehen😁😁 ... ist die Zeit verstrichen kommt der Abschlepper ... Verschrottung/Versteigerung ..