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TÜV , Fahrzeug verweilen lassen

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 10:54

Hallo erstmal,

bin neu im Forum und wollte erstmal Hallo sagen.

Ich bin grad dabei ,einen Führerschein zu machen.Ich habe die Theorieprüfung hinter mir, jetzt fängts mit dem Fahren an.

Aber nun zur Frage:

Ich habe Interesse an einem Auto, dass HU / AU bis 2008/2010 hat. Ich möchte das gerne kaufen und auf einem Privatgrundstück, dass ich habe , abstellen ,bis ich den Führerschein habe, und dann anmelden.

1. Frage: Verfällt der TÜV in der Zeit , wo ich das Fahrzeug nicht nutze?

2. Frage: Kann ich das überhaupt auf einem Privatgrundstück einfach so abstellen,und an dem Tag , wenn ich den Führerschein habe, wieder anmelden gehen?Oder muss das angemeldet bleiben? Wie sieht das aus mit Versicherung????

 

p.:S: natürlich arbeite ich auch so schnell wie möglich an meinem Führerschein, damit, ich auch schnell das Auto anmelden und nutzen kann..

Danke für die Antworten im vorraus

mfg

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2009 um 11:00

1. Nein - verfällt nicht. Wenn du die Bestätigung hast. Wie soll man dein HU / AU lesen? HU bis 2008, AU bis 2010?

2. Auf einem (nicht öffentlich zugänglichen! - also z.B: keine Tiefgarage) grundstück kannst du ein Auto unangemeldet stehen lassen und jederzeit wenn du willst anmelden (AU / HU müssen gültig sein). Solange ein Auto abgemeldet ist brauchst du auch keine Versicherung.

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am 28. Juni 2009 um 11:00

1. Nein - verfällt nicht. Wenn du die Bestätigung hast. Wie soll man dein HU / AU lesen? HU bis 2008, AU bis 2010?

2. Auf einem (nicht öffentlich zugänglichen! - also z.B: keine Tiefgarage) grundstück kannst du ein Auto unangemeldet stehen lassen und jederzeit wenn du willst anmelden (AU / HU müssen gültig sein). Solange ein Auto abgemeldet ist brauchst du auch keine Versicherung.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 11:02

DANKE für die schnelle Antwort.

Nein ,es soll heissen 08/2010 , hatte mich verschrieben, sorry:D

ergo muss ich also auch keine Steuer zahlen? Ich kann also ''kostenlos'' die Karre stehen lassen?

thx

btw: wie meinst du das mit ´´ wenn du die Bestätigung '' hast? Vielen Dank!!!

was heißt 2008/2010???

meinst du HU 2008 und AU 2010 dann kannst du es nicht mehr anmelden, da HU abgelaufen ist oder beides Monat 08.2010

dann kannst du den Wagen abmelden und bis zum Ende der Plaketten jederzeit mit dem HU/AU Bericht anmelden, Stichtag wäre:

der 31.08.2010 danach brauchst du neue HU/AU vor der Anmeldung, manche Ämter wollen auch schon am 01.08.2010 einen neuen HU und AU Bericht mit vollen 2 Jahren Gültigkeit!

Abmelden und auf dem Privatgrundstück ist nicht ohne, kann dir einen Strick draus drehen, besser abgeschlossene Garage oder weg aus dem Sichtfeld der Nachbarn und der Polizei!

hoffe das reicht aus, wenn die Karre abgemeldet ist und die HU/AU abgelaufen ist, überlege wie du die Karre zur Werkstat oder dem TÜV/Dekra bekommst, darfst ja nciht fahren, wenn du den morgen abmeldest, übermorgen HU/AU neu machen lässt und dann in 5 Monaten anmeldest hast du 5 Monate verloren, nächste Fälligkeit geht ab Stichtag der Prüfungen weiter 24 Monate!

abgemeldet darf man nicht fahren und zahlt somit keine Steuern und Versicherung!

am 28. Juni 2009 um 11:04

Ich glaube wenn du Steuer zahlen müsstest würde keiner mehr nen Schrottplatz oder ein Autohaus betreiben :D

Für einen abgemeldeten Wagen ist natürlich keine Steuer zu zahlen.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

Abmelden und auf dem Privatgrundstück ist nicht ohne, kann dir einen Strick draus drehen, besser abgeschlossene Garage oder weg aus dem Sichtfeld der Nachbarn und der Polizei!

o.k., also würdest du mir empfehlen, es nicht sichtbar zu stellen,sondern in einer Garage... Ist ja auch eigentlich logisch! Auch aus versicherungstechnischen Gründen...

genau so würde ich es machen!

bei mir auf der Straße stand 3 Jahre oder so ein Unimog, den der Besitzer irgendeine Firma aus Köln vergessen hat, laut Auskunft vom Ordnungsamt der Stadt Krefeld wird in Köln Steuer dafür entrichtet, die Deppen sahen keinen Grund den Unimog abzuschleppen, irgenddann lief die HU Plakette ab, dann habe ich nochmal darum gebeten, 2 Tage später war die Karre weg.

ist zwar ein anderes Fall, aber wer sagt nicht das deine Karre auf deinem Grundstück nicht irgendwenn stört, außerdem könnte Öl auf den Boden tropfen und die kann jemand anzeigen, gab es alles schon hier^^

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 11:13

Vielen Dank nocheinmal für die schnellen Antworten, noch eine Frage zum procedere...

wenn ich dann den Tag habe, wo ich das anmelden will, und die HU/AU sind noch gültig... kann ich das also OHNE jegliches Problem garantiert machen??? Mit roten Kennzeichen dann zum Strassenverkehrsamt fahren, soviel ich weiß ;)???

am 28. Juni 2009 um 11:29

Du brauchst nicht einmal mit dem Auto dorthin zu fahren. LAss dich dorthin fahren von wem, nimm HU / AU Bescheinigung mit und melde an.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 11:33

Super, danke nochmal an euch beide. Jetzt sind alle meine Fragen beantwortet. Wünsche euch noch ein schönes Restwochenende!!!!!

wenn die Karre auf dich laufen soll:

gültige HU

gültige AU

Versicherungskarte

Fz.-Schein entwertet

Fz.-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Perso

und deine Bankdaten

etwas Kohle oder EC-Karte, kostet ja auch Geld eine Anmeldung, Abmeldung ja auch^^

sonst wenn er über die Eltern läuft sollen die das halt machen.

achja, Zeit ist auch nötig^^

am 28. Juni 2009 um 11:42

1. Es reicht, wenn du nur mit allen Papieren dorthin fährst zum Zulassen

2. Wenn du den Wagen mitnehmen willst, Schraub die alten, entwerteten kennzeichen dran, nimm alle Papiere mit, die du für die Zulassen brauchts und fahr zum Stva. Auch das ist erlaubt.

3. Den Wagen kannst du natürlich auf deinem Grundstück abstellen ohne Zulassung. Ist kein Problem.

Und noch ein kleiner Tipp am Rande: Du darfst einen Wagen auf dich Zulassen, auch wenn du keinen Führerschein hast. Wenn es also im September mit deinem Lappen noch nicht soweit ist, dann melde den Wagen schon an, solange die AU und HU noch gültig sind. Das erleichtert die Fahrten zur Werkstatt nachher, wenn du erst im Nov. deinen Lappen bekommst.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

2. Wenn du den Wagen mitnehmen willst, Schraub die alten, entwerteten kennzeichen dran, nimm alle Papiere mit, die du für die Zulassen brauchts und fahr zum Stva. Auch das ist erlaubt.

war früher erlaubt, seit es die Fahrzeugzulassungsverordnung gibt, ist das nicht so easy, außerdem war er früher nur mit Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk und den angrenzenden erlaubt... (aber nur mit Versicherungskarte oder wie das damals hieß)

also Wohnort Berlin und in München die Karre gekauft war nie erlaubt

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