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Rechtsfrage: Fahrzeug abschleppen lassen?

Themenstarteram 10. März 2009 um 20:02

Hi zusammen,

 

ich fühl mich hier zwar etwas falsch, aber eine Laberecke oder ein Thema zu Rechtsfragen gibt es hier leider nicht. Daher frage ich zu meiner eigenen Sicherheit mal hier nach :)

 

Ich bin vor 4 Wochen umgezogen und zu meiner Wohnung gehört auch ein privater Stellplatz hier auf dem Gelände der Wohnanlage. Für diesen Stellplatz bezahle ich 40 Euro pro Monat. Da ich hier auf dem Gelände eine Garage angemietet habe, benötige ich den Stellplatz eigentlich nicht. Nur wenn ich mal kurz auf dem Sprung bin oder Besuch kommt. Nun ist es so, dass der Mietplatz fix zur Wohnung gehört und ich für ihn zahlen muss. Damit habe ich kein Problem, da ich ihn ja hin und wieder auch nutze.

 

Seit zwei Tagen steht nun aber ein Fahrzeug auf dem Stellplatz, das definitiv nicht zur Wohnanlage gehört. Den Halter habe ich auch noch nicht angetroffen. Ich habe eigentlich kein Problem damit, wenn sich jemand mal kurz auf den Platz stellt. Aber nach 2 Tagen finde ich das schon irgendwie dreist. Immerhin zahle ich 40 Euro dafür, dass der andere bei mir parken kann. Um mich gleich mal beliebt zu machen, habe ich vorhin einen Zettel an das Auto geklemmt mit der Bitte, es innerhalb des nächsten Tages zu entfernen. Ansonsten lasse ich es abschleppen.

 

Zum Abschleppen hätte ich jetzt die Frage: Muss ich dazu die Polizei rufen oder wie läuft das? Wenn ich den Wagen privat entsorgen lasse, bleibe ich erstmal auf den Kosten sitzen und müsste sie zivilrechtlich einklagen. Kann man die Polizei wegen so einem Kram einfach nerven - also nicht auf der 110, sondern unter der normalen Nummer? :D

 

Also wie müsste ich hierzu vorgehen?

 

Vielen Dank & Gruß

Karl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn nämlich nirgendwo steht, das das Private Parkpläte sind, woher soll der Falschparker das wissen?

Weil man von ausgehen kann, dass ein Autofahrer mal in der Fahrschule aufgepasst hat?

Im öffentlichen Straßenbereich ist das Parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist.

Im nicht-öffentlichen Straßenbereich ist das Parken verboten, wenn es nicht erlaubt ist.

Ein Gelände innerhalb einer Wohnanlage gehört mit Sicherheit nicht zum öffentlichen Straßenbereich, auch wenn es zum öffentlichen Verkehrsbereich gehört.

 

Selbstverständlich kann in solchen Situationen abgeschleppt werden und selbstverständlich ist der Fahrzeughalter dafür kostenpflichtig. Allerdings muss muss man die Spielregeln beachten:

- Der Auftraggeber muss die Kosten erstmal bezahlen und dann kann er diese Kosten zivilrechtlich einklagen.

- Er muss es richtig einklagen und daran scheitern die meisten Klagen und werden abgewiesen. Eine Behinderung gem. StVO ist es nämlich nicht. Ebenso wenig eine Nötigung nach StGB, beides wird gerne und oft beklagt und führt gegen die Wand.

- Klagen sollte man nach § 862 Abs. 1 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung), wonach dem Grundstücksbesitzer eine Beseitigungsanspruch auf Kosten des Störers (hier der Fahrzeughalter als Verantwortlicher) hat.

- aber genau darin liegt der nächste Haken, Anspruchsberechtigt ist ausschließlich der Grundstücksbesitzer und das ist entweder der Eigentümer oder ein Pächter, aber nicht ein Mieter. Der Mieter hat keine Ansprüche aus dem §862, und wer keine Ansprüche hat, kann auch nichts durchsetzen.

Somit wie hier schon genannt, wäre der einzig mögliche Weg: den Vermieter auffordern den gemieteten Gegenstand auch zur Nutzung gem. des Mietvertrages zur Verfügung zu stellen. Macht er das nicht, dann kann man ggf. nach den üblichen Regularien die Miete entsprechend kürzen. Der Vermieter hatt die Möglichkeit, den Wagen "letztendlich kostenfrei" abschleppen zu lassen.

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am 10. März 2009 um 20:42

hallo,

parkt er jeden tag dort? oder ist das fahrzeug da dauerhaft abgestellt? steht ein hinweisschild auf privatparkplatz da? generell bezahlst du als auftraggeber das abschleppen. einklagen musst die kosten hinterher. die polizei hilft dir da nicht grossartig weiter, es sei den das fahrzeug wurde da entsorgt^^

 

gruss

da kein öffentliches interesse daran besteht wird die polizei da nix machen...außer dir vllt. die telefonnumer des halter geben (was aber wiederrum gegen datenschutz verstößt).....

den abschlepper musst also DU beauftragen, DU bist somit vertragspartner und damit auch rechnungsempfänger....

wenn keine notwendigkeit zum abschleppen bestand (z.b. das du zugeparkt wurdest und zwingend auf dein auto angewiesen warst) wirst du zu 100% auf den kosten sitzen bleiben und der abgeschleppte kann dir auch noch seine umkosten die er hatte um sein fz wieder zu erlangen (verdienstausfall, taxi-/bus-/bahnfahrkarten) in rechnung stellen....

nichts desto trotz kannst du aber bei der polizei anrufen (ob du das über die 110 oder die "normale festnetznummer" machst ist egal, läuft eh auf einem telefon zusammen, und davon gibts mehrere) denen den sachverhalt shcildern und wenn die gut gelaunt sind werden die auch sicherlich den halter informieren.....

zu dem thema gabs aber auch schon einige threads -> SUFU benutzen!

Themenstarteram 10. März 2009 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

parkt er jeden tag dort? oder ist das fahrzeug da dauerhaft abgestellt?

Seit 2 Tagen. Das Kennzeichen ist auch nicht aus dieser Gegend. Eventuell zugezogen ... keine Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

steht ein hinweisschild auf privatparkplatz da?

Njein. Das Wohngelände verfügt über einen Besucherparkplatz, der auch als solches explizit ausgewiesen ist (Beschilderung). Die Anwohnerparkplätze befinden sich auf dem Gelände der Wohnanlage, sind also kein öffentlicher Raum und von der Straße nicht mal einsehbar - im Prinzip wie ein großer Hinterhof. Viele Anwohner haben ihre Parkplätze als "privat" gekennzeichnet. Die Parkplätze sind alle durchnummeriert und den entsprechenden Wohnungen zugeordnet. Das heißt, jeder hat seinen festen Platz.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

die polizei hilft dir da nicht grossartig weiter

Können die nicht wenigstens den Halter ermitteln und dem sagen, dass er auf einem privaten Anwohnerparkplatz steht? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

es sei den das fahrzeug wurde da entsorgt^^

Oh, das wäre toll. Ist ein relativ neuwärtiges, bayrisches Fahrzeug - Klischee erfüllt, nicht wahr? :D

Themenstarteram 10. März 2009 um 21:22

@MagirusDeutzUlm:

Aber es kann doch nicht sein, dass ich 40€ für den Platz bezahle, ich ihn nicht nutzen kann und sich der andere da unbehelligt hinstellen darf. Soll ich ihm den Wagen zum Dank noch volltanken? Wenn der morgen da noch steht, gibt's halt eine Anzeige. Die ist wenigstens kostenlos...

am 10. März 2009 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

@MagirusDeutzUlm:

Aber es kann doch nicht sein, dass ich 40€ für den Platz bezahle, ich ihn nicht nutzen kann und sich der andere da unbehelligt hinstellen darf. Soll ich ihm den Wagen zum Dank noch volltanken? Wenn der morgen da noch steht, gibt's halt eine Anzeige. Die ist wenigstens kostenlos...

Du hat geschrieben, dass andere Anwohner ihren Parkplatz als "Privat" gekennzeichnet haben.

Du auch? Wenn nämlich nirgendwo steht, das das Private Parkpläte sind, woher soll der Falschparker das wissen?

Oder hängt an jedem Parklatz eine Kopie vom Mietvertrag in welchem steht. Dieser Parkplat gehört zur Wohnung XX. ;)

Hatte mal ein ähnliches Problem. Stand immer jemand auf meinem Parkplatz. Habe ihm einen Zettel hinter den Scheibenwischer geklemmt. "Diesen Parkplatz können sie für 300 € im Monat von mir mieten.

Weiß nicht warum, aber seit dem Tag ward er nicht mehr gesehen.

Gruß

Frank

Themenstarteram 10. März 2009 um 21:54

Der Zettel hängt schon - hoffe nur, dass er morgen weg ist; also das Auto. Ob die Anwohnerparkplätze tatsächlich als solche gekennzeichnet sind, muss ich mal gucken. Ich weiß nur mit Sicherheit, dass der Besucherparkplatz explizit als solches ausgewiesen ist. Habe gerade noch etwas gegooglet und bin zum Schluss gekommen, dass man als Mieter oder Grundstücksbesitzer der doofe ist. Ein Urteil sagt aus, dass Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden dürfen und der Halter/Fahrer des Fahrzeugs trägt. Wiederum ein anderes Urteil sagt, dass nur dann die Kosten übernommen werden, wenn der Fahrer ausfindig gemacht werden kann; also auf frischer Tat ertappt wird. Das ist doch wieder typisch Deutschland. Als ehrlicher Bürger hat man die A-Karte gezogen :rolleyes:

am 10. März 2009 um 21:57

Tach auch...

Würde es auch erst mal mit nem Freundlichen Zettel versuchen, mit, Mieterparkplatz und so...

bzw kannste ja auch mal deinen Vermieter fragen, vielleicht kennt er den Halter zufällig,

bevor ich die Cop´s anrufe! Sollte das nichts nutzen und oder du nicht weist,ob er bewegt wurde, kannste ja wie die Politessen mal ne Markierung an den Reifen machen... und dann kannste ja mal bei den Cop´s nachfragen wie du dich verhalten kannst, die müssen dir Helfen, und wenn´s nur mit nem Tipp ist... ;)

Abschleppen ist so eine Sach und auch nicht raus, ob sie das überhaupt machen,von wegen Privatgelände, da schleppen sehr ungerne runter... und wenn dann auch nicht ganz billig...

am 10. März 2009 um 22:01

Ja das mit dem Abschleppen kann Kostenmäßig ins Auge gehen.

Mir wurde vom Vermieter so was empfohlen.

Klick

Aber da war dann die Eigentümergemeinschft dagegen. Komisch das war Damals in etwa der gleiche Preis. Nur in DM.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

Wenn der morgen da noch steht, gibt's halt eine Anzeige...

wegen was willst du ihn anzeigen?

weil er auf einem parkplatz steht, der weder als "privatparkplatz" noch als "kostenpflichtiger parkplatz" gekennzeichnet ist? :confused:

Zitat:

Das ist doch wieder typisch Deutschland.

die rechtslage ist da ziemlich eindeutig.....sofern du nicht zugeparkt bist und zwingend auf dein auto angewiesen bist, bleibst du aufgrund der nicht gegebenen verhälnismäßigkeit auf den kosten sitzen.....

Zitat:

Als ehrlicher Bürger hat man die A-Karte gezogen

klär erstmal ab, ob die parkplätze überhaupt als privatparkplätze gekennzeichnet sind!

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

und wenn dann auch nicht ganz billig...

120-180€ sollte man als auftraggeber für eine solche umpark-/abschleppaktion bereithalten.....in einem solchen fall ists durchaus üblich das direkt vom auftraggeber in bar bzw. kredit-/ec-karte das geld kassiert wird, und das auto nur ne straßenecke weiter abgestellt wird.....wie der auftraggeber dann an sein geld kommt, bleibt ihm überlassen, aber zu 99,9999% wird er auf den kosten sitzen bleiben...

am 10. März 2009 um 22:18

Hi...

Würde wenn dann aber den Schupo-Kipp-Pfosten nehmen, wir montieren des öfteren welche...

bei denen, die wir nehmen, kannst du sogar den Schliesszylinder tauschen und in zb. gleischließend mit deinem Garagen- oder Wohnungsschlüssel machen lassen, dann haste nicht soviele Schlüssel!

Bei dem auf der Abbildung, ist oft das Problem, das es dazu kommen kann das du über die seitlichen Bügel rollst,weil vielleicht nicht genug Platz zum rangieren ist, dann kann (muß nicht) es dazu kommen, das sich das Fundament lockert, ist aber immer ne Frage des Untergrunds, Pflaster, Rasengitter usw...

Oder erst mal mit nem Schild (Privat) auf nem kleinen Pfosten!? Wäre auch wesentlich günstiger... ;)

am 11. März 2009 um 3:19

Ich würde in jedem Fall der örtl. Pol. mal das Kennzeichen durchgeben, wenn der schon 2 Tage da steht.

Man weiß ja nie, vielleicht ist ja ne Leiche im Kofferraum, oder Kfz. gestohlen, oder . . .

mfg. Matt

Hi Karl,

ich nehme an, das du den Prarkplatz schlicht und einfach mietest. In diesem fall kannst du dem vermieten bescheid geben, das deine Meitsache für dich nicht nutzbar ist. In diesem Fall kannst du die Miete aussetzen. Ich würde dir aber raten das genze super zu dokumentieren. (Fotos und Zeugen) Die beste möglichkeit soeinen Parker los zu werden ist schlicht eine Unterlassungserklärung, die er zu unterschrieben hat. (mit Vertragsstrafe natürlich) Soll heißen: Er unterschreibt einen Vertrag mit dir, in welchem festgehalten ist, das er dort nicht zu parken hat. Tut er dies trotzdem muss der die "Vertragsstrafe" zahlen. Den Wagen direkt von deinem Parkplatz abschleppen zu lassen wird nur teuer für dich... da er sich weigern wird die Kosten zu tragen.

tschau Red

..hatte mal das gleiche Problem.Konnte den Fremdparker weder erreichen ,noch reagierte er auf meine Benachrichtigung.

Dann sah ich Öl unter seinem Wagen(wie das wohl dort hin gekommen ist),ein Anruf beim Ordnungsamt,"Ölalarm" gegeben und die Sache/Auto wurde von deren Seite ruckzuck entfernt.

Halter wurde ermittelt und wohl zur Kasse gebeten.

Seitdem hatte ich Ruhe.

Gruß

am 11. März 2009 um 8:49

Das Problem kenne ich leider auch. Hier passiert sowas täglich und man kann schon drauf warten, bis wieder einer auf dem Parkplatz steht.

Zitat:

Du hat geschrieben, dass andere Anwohner ihren Parkplatz als "Privat" gekennzeichnet haben.

Du auch? Wenn nämlich nirgendwo steht, das das Private Parkpläte sind, woher soll der Falschparker das wissen?

Für sowas haben normale Autofahrer auch ein Gehirn und schalten es vor dem fahren nicht aus. Ich würde nie auf die Idee kommen und auf einem Privatparkplatz oder Innenhof zu parken. Bei uns z.B. ist die Nebenstraße mit immer freien Parkplätzen 40 meter entfernt aber die Leute scheinen einfach zu faul zu sein.

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