Verkehrsunsicher = Abmeldung?

Hallo,

jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.

Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...

Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.

Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?

86 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. August 2021 um 15:21:06 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. August 2021 um 09:22:54 Uhr:



Die Werkstatt hat aber keine Handhabe, das Fahrzeug nicht rauszugeben, sollte sich der Besitzer entscheiden, es nicht repariert abzuholen.

Das kann die Zulassungsstelle aber auch nicht verhindern. Im Gegensatz zur Werkstatt erfährt sie ja noch nichtmals, wenn das Fahrzeug wieder in den Verkehr gebracht werden soll.

Letztlich ist die Betriebsuntersagung doch auch nur ein Stück Papier auf dem steht, dass man mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Ein solches Stück Papier hat der Halter bzw. Verfügungsberechtigte aber ohnehin schon bei der HU bekommen. Der unterschiedliche rechtliche Hintergrund interessiert denjenigen der trotzdem fahren will doch ohnehin nicht.

Für mich ist deswegen weiterhin unverständlich, warum die Zulassungsstelle dem Halter nicht zunächst eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumt (was ja §5(1) FZV ausdrücklich vorsieht!). Sie kann ja bei der Gelegenheit nochmal auf das "Betriebsverbot kraft Gesetz" nach §23 StVO und §31 StVZO hinweisen.

Genau so sehen die meisten VT die schreiben von Behörden (Wisch, Zettel , etc)
Deshalb Ist bei der BU von VU Mitteilungen die sofortige Vollziehung angeordnet. Bekommt die Zulassungsstelle die PZU zurück und das Fzg ist noch angemeldet bzw die Mängelbeseitigung noch nicht nachgewiesen, geht der Auftrag an die Vollstreckungsbediensten, die Entsiegelung vorzunehmen.

und genau dieses Vorgehen halt ich weiterhin für unverhältnismäßig.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass "die meisten VT" schon die mündliche Aussage (des HU-Prüfers oder auch nur einer Werkstatt) "mit dem Auto dürfen Sie so keinen Meter mehr fahren!" ernst nehmen und befolgen werden.

Nur um den Rest geht es ja., und bei dem befürchte ich ernsthaft, dass der Zettel mit der BU dann seine Handlungen auch nicht mehr nennenswert beeinflusst. Trotzdem bekommen aber wegen diesem Rest auch alle anderen (die das Auto brav in der Werkstatt lassen und vor erfolgter Reparatur auch wirklich nicht nutzen) nun ganz massiv Probleme, weil sie zur Abmeldung aufgefordert werden ohne vorher eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt zu bekommen.

Darfst Du ja gern für unverhältnismäßig halten, ein weiterer Grund für die Anordnung der sofortigen Vollziehung, damit ein Widerspruch nicht die BU bremst.

Das die meisten Teilnehmer VT sich an die mündliche Aussage eines Prüfers geschweige einer Werkstatt halten, halte ich für ein Gerücht.

Moin Moin !

Zitat:

Die Behörde soll einer Werkstatt vertrauen?

 

Sollte der Prüfer der Werkstatt vertrauen?

Zitat:

Es ist ja nicht so, dass immer ein völlig wildfremder Prüfer ins Haus kommt. Eine gute Werkstatt baut im Lauf der Zeit ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Prüfern auf. Wenn die Werkstatt das Vertrauen missbraucht und das kommt heraus, dann wirkt sich das unschön auf die durchgeführten zukünftigen HUs aus.

Zu dem Vertrauensverhältnis gehört nämlich, dass der Prüfer sich darauf verlässt, dass kleinere Mängel repariert werden, bevor der Kunde den Wagen wieder bekommt. So bekommt der Wagen schon die Plakette, während er bei einer Prüfung bei einer reinen Prüfstelle nochmal zu Nachprüfung müsste.

Hier liegt ein grosses Missverständnis vor!
Die Behörde vertraut insofern der Werkstatt, dass sie darauf vertraut, dass das Fzg dort steht und repariert wird.
Der Prüfer ist bei der ganzen Aktion überhaupt nicht involviert , es sei denn , das kommt hier öfter vor, die Zul.stelle ruft mich an und fragt, was mit dem Fzg ist. da gibt es dann eigentlich immer Aufschub , wenn ich bestätige, dass das Fzg in der Werkstatt zwecks Rep. verblieben ist. Im Extremfall waren das auch mal 4 Wochen , wg. Schwierigkeiten bei der ET-Beschaffung.
keinesfalls wird bei einem VU-Fzg oder eines mit erh. Mängeln die Plakette "im Voraus" erteilt !! Da gibt es immer eine Nachbesichtigung.

MfG Volker

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Hallo, Windelexpress,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. August 2021 um 09:22:54 Uhr:


Die Werkstatt hat aber keine Handhabe, das Fahrzeug nicht rauszugeben, sollte sich der Besitzer entscheiden, es nicht repariert abzuholen.

das stimmt, aber die Werkstätten haben Telefon und nutzen dies immer wieder, um die Polizei zu verständigen, wenn jemand ein verkehrsunsicheres Fahrzeug abholen will, bevor es repariert wird.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. August 2021 um 21:37:40 Uhr:



keinesfalls wird bei einem VU-Fzg oder eines mit erh. Mängeln die Plakette "im Voraus" erteilt !! Da gibt es immer eine Nachbesichtigung.

Ich habe leider kürzlich die Unterlagen entsorgt, da der Wagen vor gut zwei Jahren verschrottet wurde. Wenn ich es richtig im Kopf habe, war das beim letzten TÜV, den der Wagen bekommen hatte. Da hatte der Wagen schon die Plakette bekommen, obwohl noch die Bremsbelege gewechselt und ein Löchlein im Auspuff zugeschweißt werden mussten. Da wollte der Prüfer nicht noch kontrollieren, ob diese Routinearbeiten tatsächlich durchgeführt wurden.

Vor vielen Jahren fehlten für die erfolgreiche HU zwei Reifen und eine Spureinstellung. Da wollte der Prüfer auch nicht sehen, ob wirklich die Reifen gewechselt und die Spur eingestellt wurde. Da reichte dem Prüfer die Info, dass ich telefonisch mein OK zu den Arbeiten gab. Dann vertraute der Prüfer darauf, dass das tatsächlich gemacht wurde.

Das meinte ich, dass zumindest in meiner Stammwerkstatt Routinearbeiten mit Erfolgsgarantie an einem Golf oder Astra, wo es auch keine Ersatzteilwartezeiten gibt, nicht unbedingt zur Nachprüfung führen. Natürlich sieht es bei VU oder einem Mangel, wo die Beseitigung nicht trivial ist, anders aus.

Und diese, ich nenne es mal illegale, Vorgehensweise musst du jetzt hier in diesem Thread kundtun?

Willst du uns auch die Werkstatt nennen, wo die falschbeurkundung stattfindet?

Behalte doch das für dich. Diese vorgangsweisen darf man hier nicht dem TE oder anderen (auch Behörden) nahe bringen.

Ähnliches hatte mal ein Kumpel, der sein FZ verliehen hatte. Zwangsweise muste der den geliehen hatte, in die Werkstatt, da der Auspuff abgefallen war. Nun wurden während der Auspuffreparatur diverse gravierende Mängel festgestellt, und mit der TÜV Plakette/Bescheininung auch was nicht so recht stimmte. Polizei geholt, der Wagen wurde beschlagnahmt, und entstempelt. Im Falle des TE könnte man ihn mit Autotransporter/Anhänger zur nächtsten Werkstatt überführen, ohne ihn abzumelden.

Zitat:

@tommel1960 schrieb am 22. August 2021 um 10:50:10 Uhr:


Im Falle des TE könnte man ihn mit Autotransporter/Anhänger zur nächtsten Werkstatt überführen, ohne ihn abzumelden.

Der TE hat HU in einer Werkstatt durchführen lassen. Die Werkstatt hat umgehend die Reparatur durchgeführt. Da gibt es nichts zu überführen.

Hörte sich so an, das es sein Schrauber machen wollte. Wenn das ganze auf dem Werkstatthof stattgefunden hat, scheint es an dem Prüfer gelegen zu haben, der es weiterleitet. Auch wenn die Bremsleitungen, oder Radzylinder undicht sind kann man ihn mit Anhänger vom Grundstück zum Schrauber entfernen, und nicht so ein Faß aufmachen es der Zulassungsstelle zu melden.

Wir hatten weiter oben, was auch mir nicht klar war, festgestellt dass der Prüfer die Verkehrsunsicherheit zwingend der Zulassungsstelle melden muss.

Und das ist auch gut so.

Hinterher wird gejault von wegen Fass aufmachen.

Ein verantwortungsbewusster Fahrzeughalter wird in 24 Monaten seit der letzten HU sein Fahrzeug nicht so runter Rocken, dass es VU geprüft wird.
Mann könnte es sogar von einem Schrauber vor der HU durchchecken lassen, selbst der wenigst begabteste sollte Mängel, die VU zur Folge haben erkennen können.

Das ist nicht gesagt. Nicht selten kommt es vor, dass auf dem Prüfstand eine Bremsleitung platzt, weil da mal richtig reingetrampelt wird. Wenn die hinter Kunststoffverkleidungen verlegt ist, fällt das nicht immer vorher auf, wenn die vorher rostgeschwächt war. Überm Tank genauso. Da kann das Auto sonst 1A sein, dann hast du deine VU.

Von meinen Fzg.en war noch keins VU.

Was ich an Protokollen von VU Fahrzeugen schon gesehen hab, da waren keine bei, wo nur eine geplatzte Bremsleitung Grund für VU war. Also nicht die Standard Ausnahme für VU wie hier gern vermittelt wird.

Da ist meine Erfahrung trotzdem das glatte Gegenteil:

Einzelne VU-Mängel aber mehrheitlich eben keine "runtergerockten" Autos. Vielleicht einer von zwanzig oder so.

Letztlich bleibt die Konsequenz, mit der Einstufung "VU" noch zurückhaltender zu sein und auf die Vernunft der Halter zu hoffen.

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