Verkehrsunsicher = Abmeldung?

Hallo,

jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.

Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...

Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.

Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?

86 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. August 2021 um 13:45:59 Uhr:


Und das ist auch gut so.

Das sehe ich anders und kann auch die Regeln nicht verstehen. Mit der Entfernung des TÜV Siegels ist die Benutzung des Fahrzeugs bereits untersagt. Außerhalb der Hauptuntersuchung kann das Fahrzeug verkehrsunsicher sein wie es will. Das juckt nicht wenn man damit nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Nur bei der Hauptuntersuchung ist eine Abmeldung nötig wenn man mehr als 3 Tage auf Ersatzteile wartet.

Wenn du in eine Kontrolle kommst mit Schrott wird das Ding sofort zu einer Prüfstelle gebracht und ggfs an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen.

so isses, passiert bei osteuropäischen sprintern gerne mal, darum stehen die auch weit oben auf der liste " wen kontroliere ich heute"

Das ist richtig. Was hat das aber mit meinem Beitrag zu tun?

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Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. August 2021 um 15:49:03 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. August 2021 um 13:45:59 Uhr:


Und das ist auch gut so.

Das sehe ich anders und kann auch die Regeln nicht verstehen. Mit der Entfernung des TÜV Siegels ist die Benutzung des Fahrzeugs bereits untersagt. Außerhalb der Hauptuntersuchung kann das Fahrzeug verkehrsunsicher sein wie es will. Das juckt nicht wenn man damit nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Nur bei der Hauptuntersuchung ist eine Abmeldung nötig wenn man mehr als 3 Tage auf Ersatzteile wartet.

Vorher mal das Kfz ordentlich warten.
Meins kann ich 24/7 zur HU fahren, Bedenken,dass ich durchfallen könnte, habe ich nicht.

Mit der Entfernung der HU Plakette ist die Benutzung des KFZ keines Weg's untersagt. Es ist lediglich keine vorgeschriebene HU Plakette am Fahrzeug.
Die Untersagung des Betriebs erfolgt erst mit der BU der Zulassungsstelle.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. August 2021 um 15:32:09 Uhr:



Letztlich bleibt die Konsequenz, mit der Einstufung "VU" noch zurückhaltender zu sein und auf die Vernunft der Halter zu hoffen.

Sind die Prüfer doch, wenn man sieht, was für Schinken teilweise eine frische Plakette drauf haben.

Auf der Webseite des TÜV ist angegeben dass mit der Entstempeung die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Aug. 2021 um 16:57:38 Uhr:


Mit der Entfernung der HU Plakette ist die Benutzung des KFZ keines Weg's untersagt. Es ist lediglich keine vorgeschriebene HU Plakette am Fahrzeug.

Würde ich nicht so sehen.

Es erfolgt schon eine "Untersagung".
Der Fahrzeugführer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Der Halter ist schriftlich auf dem Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen.

Das ist eine Pflichtangabe auf dem Prüfbericht, und ist so in der StVZO verankert.

Es ist ein Hinweis, mehr nicht.

Es ist eine Untersagung.(was soll das sonst sein, wenn dem Halter gesagt wird, es zu unterlassen) 😉 Wenn auch ohne weitere rechtliche Handhabe des Prüfers. Wenn die Behörde das Ding stilllegt, kann der Halter auch losfahren.

In beiden Fällen problematisch.

Ein Hinweis ist es gem. StVZO auf keinen Fall.

Hinweise sind auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. August 2021 um 17:47:04 Uhr:


Es ist ein Hinweis, mehr nicht.

Auch die Zulassungsstelle wird mich, wenn überhaupt darauf hinweisen dass ich mit meinem abgemeldeten Fahrzeug nicht mehr fahren darf.

Natürlich sind das Hinweise, was sonst?

Die Zulassungsstelle wird Dir den Betrieb untersagen, im Falle VU mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Der Unterschied ist formal gewaltig, in der Praxis aber minimal:

Die Betriebsuntersagung der Zulassungsstelle ist eine bewusste Entscheidung mit Regelungswirkung nach außen, somit ein Verwaltungsakt. Die Behörde untersagt den Betrieb des Fahrzeugs.

Der Prüfer dagegen kann und darf den Betrieb nicht untersagen. Er weist lediglich darauf hin, dass das Fahrzeug aufgrund der festgestellten Mängel nicht in Betrieb genommen werden darf, das eigentliche Verbot ergibt sich aber aus §23 StVO und §31 StVZO. Der Betrieb ist also "von Gesetzes wegen" verboten, der Prüfer weist lediglich darauf hin.

In der Praxis bedeutet aber beides das gleiche: Das Fahrzeug darf nicht in Betrieb gesetzt werden, und der Halter darf den Betrieb auch nicht anordnen oder zulassen.

Funfact am Rande:
Der Verstoß gegen das explizite Verbot der Behörde ist im Regelsatz für den Fahrer sogar 10 Euro günstiger als der Verstoß gegen das Verbot aus StVO:

123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
B-Verstoß, 1 Punkt, 80 Euro Regelsatz

805600 Sie befolgten nicht das Verbot/die Beschränkung *), das Fahrzeug in Betrieb zu setzen.
§ 5 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 253 BKat
B-Verstoß, 1 Punkt, 70 Euro Regelsatz

Die StVZO-Verstöße sind je nach Art des Mangels und des Fahrzeugs ggf. noch deutlich teurer, vor allem für den Halter.

Guten Abend,

alle Mängel wurden behoben und ich habe das Vehikel heute wieder übernommen.
HU und AU ohne Mängel bestanden und den HU Bericht habe ich heute per Mail an die Zulassungsbehörde gesendet. Ich werde die Tage da noch einmal persönlich nachfragen ob die Sache damit erledigt ist.

In meiner Stadt ist es leider so das die Zulassungsstelle nicht telefonisch ereichbar ist. Stattdessen wählt man eine Nummer und nach der Warteschlange landet man in der Bürgerberatung wo man es mit mehr oder weniger kompetenten Beamten zu tun bekommt.

Mit "Schrauber" meinte ich den Autoschrauber der an meinem Hobel gearbeitet hat. Es handelt sich um eine seriöse und kompetente Werkstatt in meiner Gegend.

Bei Euch arbeiten Beamte im Bürgerbüro?
Muss ja eine wohlhabende Kommune sein.

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