Verkehrsunsicher = Abmeldung?
Hallo,
jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.
Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...
Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.
Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.
Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?
86 Antworten
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 19. Aug. 2021 um 15:53:07 Uhr:
Zu dem Vertrauensverhältnis gehört nämlich, dass der Prüfer sich darauf verlässt, dass kleinere Mängel repariert werden, bevor der Kunde den Wagen wieder bekommt. So bekommt der Wagen schon die Plakette, während er bei einer Prüfung bei einer reinen Prüfstelle nochmal zu Nachprüfung müsste. Ist das Vertrauen gebrochen, müsste der Wagen auch bei der Werkstatt nochmal nachgeprüft werden.
Freilich geht dieser Vertrauensvorschuss nur bei geringen Mängeln, die nicht die sofortige Stilllegung hinter sich herziehen.
Da stecken allerdings mehrere Widersprüche in der Aussage.
Ich kommentiere das nicht weiter, da am Gesetzgeber vorbei.
Vielleicht kann uns der TE @Mettigel aufklären, ob das heutige Gespräch etwas gebracht hat.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. August 2021 um 10:24:20 Uhr:
Wer ein wenig auf sein Fzg schaut, wird nicht in einem Verkehrsunsicheren Haufen Schrott zur HU fahren und dann Bauklötze stauen, dass man durch die Prüfung gefallen ist.
Die Aussage dürfte zwar in 95 Prozent der Fälle zutreffen, aber es gibt ja nun durchaus auch denkbare andere Szenarien. Wenn es ganz doof läuft, entsteht oder offenbart sich ein Defekt erst auf der Fahrt zum TÜV.
Federbrüche beispielsweise bleiben gar nicht so selten unbemerkt. Je nach Bruchstelle auch durchaus ohne Verschulden des Halters/Fahrers.
Ganz so pauschal würde ich daher nicht den Stab über allen Betroffenen brechen 😉
Zitat:
@ixtra schrieb am 20. Aug. 2021 um 10:34:05 Uhr:
Federbrüche beispielsweise bleiben gar nicht so selten unbemerkt.
Das ist kein VU.
Das ist in der Regel EM. Erheblicher Mangel.
Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht. Es gibt Fahrzeuge, wo man beispielsweise die Bremsleitungen nicht offensichtlich sieht. (verkleidet)
Wenn man dann auf dem Bremsenprüfstand den Bremsdruck etwas erhöht, knallt die Leitung an der Korrosion durch.
Die meisten schauen dann komisch. Weil man in den meisten Fällen nicht in den Druckbereich kommt.
Was mir auch auffällt, das bei Inspektionen solche Dinge oft nicht gesehen, oder beachtet werden. Selbst bei den üblichen Verdächtigen (204 Mercedes usw.) Ist mir das schon oft aufgefallen. Viele Haken nur noch stumpf ihre Inspektionslisten ab, ohne sich ein Gesamtbild zu machen. 🙁
Und dafür kassieren die mittlerweile Beträge, da schlackern einem die Ohren.
So @Mettigel
Wie ist es denn nun abgelaufen.
Gibt es hier ein Feedback?
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 20. August 2021 um 10:41:43 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 20. Aug. 2021 um 10:34:05 Uhr:
Federbrüche beispielsweise bleiben gar nicht so selten unbemerkt.
Das ist kein VU.
Das ist in der Regel EM. Erheblicher Mangel.
Wenn ich eine unmittelbare Verkehrsgefährdung sehe ist es VU (bzw. heute ggf. auf VM).
VU zum Beispiel, wenn das abgebrochene Ende den Reifen aufschlitzen könnte.
Oder wenn der Rest der Feder die Radlast nicht mehr gesichert übertragen kann, also entweder unten vom Federteller gerutscht ist oder oben (heute ggf. VM) im Radhaus aufliegt, wie im angehängten Beispiel.
(ja, der kam wirklich genau so zur HU. Schon als ich zum Ausparken das erste Mal am Lenkrad gedreht habe wusste ich sofort was mich erwarten würde. Obwohl ich den Fall zum ersten Mal hatte...)
Hallo, hk_do,
Zitat:
@hk_do schrieb am 20. August 2021 um 21:57:30 Uhr:
Wenn ich eine unmittelbare Verkehrsgefährdung sehe ist es VU (bzw. heute ggf. auf VM).VU zum Beispiel, wenn das abgebrochene Ende den Reifen aufschlitzen könnte.
stimmt.
Wenn der Fahrer / Halter das Fahrzeug nun aber in eine seriöse Werkstatt bringt (z. B. per Abschlepper) und diese ihm bestätigt, dass es, aus welchen Gründen auch immer, z. B. zwei Wochen dauert, bis das Auto repariert ist und es solange in der Werkstatt bleibt, sehe ich keine Handhabe für die Zulassungsstelle, eine zeitweise Abmeldung zu fordern.
Bei einem Unfallfahrzeug, dessen Reparatur sich über ein oder zwei Wochen hinzieht, wäre mir so eine Praxis absolut unbekannt und das ist im Endeffekt genau das gleiche.
Viele Grüße,
Nachteule
Der Unterschied ist, dass die Zulassungsstelle es bei dem Unfallfahrzeug schlichtweg nicht erfährt.
Und beim HU-Ergebnis Verkehrsunsicher haben sie es nachweislich erfahren und sind im Zweifelsfall in der Erklärungsnot, warum sie nichts unternommen haben.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 20. August 2021 um 23:56:20 Uhr:
Hallo, hk_do,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 20. August 2021 um 23:56:20 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 20. August 2021 um 21:57:30 Uhr:
Wenn ich eine unmittelbare Verkehrsgefährdung sehe ist es VU (bzw. heute ggf. auf VM).VU zum Beispiel, wenn das abgebrochene Ende den Reifen aufschlitzen könnte.
stimmt.Wenn der Fahrer / Halter das Fahrzeug nun aber in eine seriöse Werkstatt bringt (z. B. per Abschlepper) und diese ihm bestätigt, dass es, aus welchen Gründen auch immer, z. B. zwei Wochen dauert, bis das Auto repariert ist und es solange in der Werkstatt bleibt, sehe ich keine Handhabe für die Zulassungsstelle, eine zeitweise Abmeldung zu fordern.
Bei einem Unfallfahrzeug, dessen Reparatur sich über ein oder zwei Wochen hinzieht, wäre mir so eine Praxis absolut unbekannt und das ist im Endeffekt genau das gleiche.
Viele Grüße,
Nachteule
Die Werkstatt hat aber keine Handhabe, das Fahrzeug nicht rauszugeben, sollte sich der Besitzer entscheiden, es nicht repariert abzuholen.
Die Bestätigung einer Werkstatt ist demzufolge nichts Wert. Deshalb wird der Betrieb untersagt.
Und wirst Du mit einem Unfallfahrzeug fahrend am öffentlichen Verkehr teilnehmend erwischt und, die Rennleitung schleift Dich zur Prüfstelle wo VU festgestellt wird,hast Du 3 Tage später die BU im Kasten.
dann kann die werkstatt der zulassungsbehörde immer noch mitteilen, dass das fz unrepariert im verkersunsicherem zustand wieder im verkehr ist, und diese kann dann immernoch entsprechende maßnahmen einleiten ............
Unverständlich ist mir dass der Wagen abgemeldet werden soll. Diese Praxis ist mir unbekannt.
Es kann ja immer sein dass sich der Wagen in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet, aber auch nicht auf der Straße bewegt wird. Das ist zum Beispiel dan immer der Fall wenn die Werkstatt gerade die Bremsen tauscht oder das Lenkrad ersetzt. Dann muss auch nicht abgemeldet werden.
Auch wenn der Wagen zur Überholung in der heimischen Garage steht gibts keine Zwangsabmeldung.
Ich würde mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und nach dem Hintergrund der Aktion fragen.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. Aug. 2021 um 14:2:51 Uhr:
Ich würde mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und nach dem Hintergrund der Aktion fragen.
Hintergrund ist die StVZO und natürlich die FZV.
Das braucht nicht infrage gestellt werden, die Praxis ist seit mindestens 14 Jahren bekannt.
Schade ist eigentlich, dass hier immer wieder Threads eröffnet werden, wo keine Rückmeldung kommt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. August 2021 um 09:22:54 Uhr:
Die Werkstatt hat aber keine Handhabe, das Fahrzeug nicht rauszugeben, sollte sich der Besitzer entscheiden, es nicht repariert abzuholen.
Das kann die Zulassungsstelle aber auch nicht verhindern. Im Gegensatz zur Werkstatt erfährt sie ja noch nichtmals, wenn das Fahrzeug wieder in den Verkehr gebracht werden soll.
Letztlich ist die Betriebsuntersagung doch auch nur ein Stück Papier auf dem steht, dass man mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Ein solches Stück Papier hat der Halter bzw. Verfügungsberechtigte aber ohnehin schon bei der HU bekommen. Der unterschiedliche rechtliche Hintergrund interessiert denjenigen der trotzdem fahren will doch ohnehin nicht.
Für mich ist deswegen weiterhin unverständlich, warum die Zulassungsstelle dem Halter nicht zunächst eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumt (was ja §5(1) FZV ausdrücklich vorsieht!). Sie kann ja bei der Gelegenheit nochmal auf das "Betriebsverbot kraft Gesetz" nach §23 StVO und §31 StVZO hinweisen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. August 2021 um 14:42:20 Uhr:
Das braucht nicht infrage gestellt werden, die Praxis ist seit mindestens 14 Jahren bekannt.
Gut. Dann fehlt mir ein Loch in meiner Bildungslücke.
Was genau ist gängige Praxis? Reicht schon ein verkehrsunsicheres Fahrzeug oder muss es dafür erst durch die Hauptuntersuchung rasseln?
Das HU-Ergebnis "Verkehrsunsicher" wird an die Zulassungsstelle gemeldeet.
Früher ging das per Fax, und man konnte (jedenfalls bei uns) gleich noch angeben, wann die Nachkontrolle geplant ist oder ob das Fahrzeug direkt abgemeldet werden soll.
Inzwischen geht das tagesaktuell elektronisch, und das führt zu erheblich schnellerem Handeln der Zulassungsstellen.
Hab gerade selbst ein bisschen gegoogelt. Ja, ist so, weiß ich jetzt auch. Trotzdem danke für die Info und sorry für meinen falschen Wissensstand.