Verkehrsunsicher = Abmeldung?

Hallo,

jahrelang war ich hier nur stiller Mitleser. Nun habe ich selbst ein Anliegen für welches ich Hilfe benötige.

Am Freitag wollte ich HU/AU in meiner Stammwerkstatt erneuern lassen. Auf einmal rief mich der Prüfer in die Werkstatt und erklärte mir das nach Prüfung die Bremen erhebliche Mängel aufweisen. Bremsleitung hinten und hinten links sind korrosionsgeschwächt, daraus folgt ein zu großer Druckabfall in der Bremsanlage mit unmittelbarer Verkehrsgefärdung. Musste dann zu Fuß nach Hause gehen...

Mein Schrauber rief mich am Montag an und meinte das die Beseitigung der Mängel ca. 800 € kosten werden, wenn ich Glück habe, habe ich das Auto heute wieder.

Heute morgen bekam ich jedoch Post von der Zulassungsbehörde indem mir nochmal die Mängel mitgeteilt wurden und angedroht wurde innerhalb von drei Tagen die Kennzeichen und den Fahrzeugschein dort abzugeben, andernfalls wird das Auto zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

Ich dachte das Auto wurde schon am Freitag vom TÜV außer Betrieb gesetzt indem die Plaketten entwertet wurden? Wenn das Auto heute schon fertig wird und die HU/AU besteht, darf ich den Wagen dann trotzdem nicht bewegen weil die Zulassungsplakette fehlt?

86 Antworten

Hallo, mich hat es nun auch getroffen:
HU (in einer Werkstatt/Reifendienst) an sich mängelfrei, aber auf dem Prüfstand eine Bremsleitung 'durchgegangen' (selbstversändlich die zwischen Tank und Hinterachse). Ergo 'VU'. HU-Plakette ab, Landkreissiegel aber noch dran. Das war am Montag.
Ich habe das Auto am Dienstag vom ADAC von der Reifenbude zu mir bringen lassen und die Reparatur gestern (Mittwoch) abgeschlossen. Das Fz. ist jetzt also als mängelfrei (OM) anzunehmen.
Bis heute (Donnerstag) ist keine amtliche Post bei mir angekommen und einen HU-Bericht habe ich auch nicht gesehen, der liegt bei der Reifenbude.
Gretchenfrage: wie weiter ? Ich habe einen Dekra-Menschen gesprochen, der würde das Fz. bei mir auf der Bühne nachuntersuchen, kann aber frühestens Dienstag. Bis dahin dürfte auch ein Schreiben vom Amt da sein ...
Alternativ könnte die Nachuntersuchung morgen bei der Reifenbude sein (ca. 2km). Aber wie komme ich da hin ?

Soweit ich verstehe (?) ist eine Betriebsuntersagung derzeit noch nicht wirksam ausgesprochen und ein Betriebsverbot nach §31 StVZO greift auch nicht (mehr), da das Fz. ja schon repariert ist. Mit der Nachuntersuchung morgen wäre eine zu erwartende Betriebsuntersagung ja ohnehin vom Tisch.

§5 FZV spricht ja davon, dass die Zulassungsbehörde eine Frist setzen oder den Betrieb untersagen kann (nicht muss ...).

die o.g. OWIs greifen ja mangels behördlich wirksam ausgesprochener BU auch noch nicht - so mein laienhaftes Verständnis.

Kann jemand diese Sicht bestätigen - oder widerlegen ?

Danke euch
Tom

Einfach hinfahren und gut ist.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 30. Mai 2024 um 18:25:44 Uhr:


Einfach hinfahren und gut ist.

Genau.

Da Dich die BU noch nicht erreicht hat, fährst da einfach hin.
Der VU Bericht erreicht die Zulassungsstelle automatisch und dann geht auch gleich die BU raus, je nachdem wie oft der Prüfer seine Daten hochlädt etwas schneller oder später.
Wenn Du bestanden hast, dann mail die Prüfberichte gleich zur Zulassungsstelle, den auch die Übermittlung der Nachprüfung, dauert je nach Prüfer mal etwas länger. So sparst Du Dir den Aufwand, die Gebühren für die BU zurück nehmen zu lassen, wenn sich die Meldungen überschneiden.

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Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 30. Mai 2024 um 17:48:10 Uhr:


Ich habe einen Dekra-Menschen gesprochen, der würde das Fz. bei mir auf der Bühne nachuntersuchen,

Eins ist jedenfalls klar:

Das wäre illegal.

Warum sollte das illegal sein ?

Weil die amtlichen Untersuchungen (also auch die Nachkontrolle) nur an dafür zugelassenen Prüfstützpunkten erfolgen dürfen.

Wenn @lenutomkraft einen solchen hätte, wäre er zur HU ja vermutlich nicht in die Reifenbude gefahren.

Im Übrigen braucht man neben der Bühne für diese Nachkontrolle auch noch einen Bremsenprüfstand. (der natürlich DAkkS-konform kalibriert sein muss...)

Kann auf Deiner Bühne eine HU gemacht werden?
Die Prüforte sind wohl notiert. Auf ner Bühne im Busch, wohl eher nicht möglich.
Und da die Bremse zu prüfen ist, ist auch der entsprechende Prüfstand vorzuhalten

Da war der Fachmann wieder schneller

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Mai 2024 um 19:09:32 Uhr:


Da Dich die BU noch nicht erreicht hat, fährst da einfach hin.

Es kristallisiert sich diese Vorgehensweise heraus. Muss nur los, bevor die Post üblicherweise vorfährt ...

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Mai 2024 um 20:28:30 Uhr:



Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 30. Mai 2024 um 17:48:10 Uhr:


das Fz. bei mir auf der Bühne nachuntersuchen,

Eins ist jedenfalls klar:

Das wäre illegal.

Nun, es geht hier einzig um eine Sichtprüfung, die man eigentlich auch am Strassenrand machen könnte und für die man maximal eine Taschenlampe braucht. Mir wurde mitgeteilt, die Werte waren bis zur Blockiergrenze ok und erst als der Prüfer da noch drüber raus reingestiefelt ist, war Sense.
Wegen des dokumentierten Prüfortes ? Der wäre nach wie vor die Reifenbude, das Fz. wurde nur zufällig andernorts gesehen und da ist genauso zufällig die neue Bremsleitung aufgefallen, weil die so schön glänzt. Für mich ist das eigentlich ein Zeichen von Kundenorientierung. Wäre ein Prüfstand vonnöten gewesen, hätte es diese Offerte sicher nicht gegeben, denn so einen habe ich natürlich nicht.
Und ja, ich kenne Anlage VIIId (ansatzweise) ...

Nuja, wenn man es genau nimmt, müsste eine erneute Bremswirkung nachgewiesen werden.
Könnte nun ungleich sein, weil nicht richtig entlüftet. Oder komplett falsch entlüftet weil leergelaufen ...(ABS Einheit nicht angesteuert)

Stell dir vor, da macht dir "einer" eine Nachkontrolle, ohne sich von der Bremswirkung zu vergewissern, und klebt dir eine Plakette.
Du, dein Kumpel, die Werkstatt oder wer auch immer hat vielleicht einen Fehler gemacht, und nun ist Dreck drin oder Luft, und das Fz. Bremst nicht sicher....

Ich sage, bei Bremsen ist das einfach ein muss, sich nochmals damit zu befassen, und die Bremswirkung nachzuweisen.

Bei anderen Dingen, wo eine einfache Sichtprüfung gemacht werden kann...

PS: gerade wenn es in unbekannter Umgebung repariert wird, muss man ja um so vorsichtiger sein.
Ist ja auch ein Unterschied, ob eine Fachwerkstatt die Bremse Instandgesetzt hat, eine Probefahrt, und eine Bremsprüfung auf einem BPS gemacht hat.

Dachte ich mir eigentlich auch, aber die Aussage war, dass lediglich eine neue Leitung zu präsentieren sei. Vielleicht die Annahme: wer das hinbekommt, wird schon auch am Entlüften nicht scheitern. Ich bin da schon ein bisschen bekannt mit meiner Flotte ...
Zudem, wenn ein Rad hinten grob schlecht entlüftet ist, merkt man das am Pedal und das gegenüberliegende Vorderrad zieht auch nicht ordentlich wegen der diagonalen Aufteilung der Kreise. Dafür reicht eine kurze Probefahrt. Insofern denke ich, dass der Prüfer schon weiss, wie weit er sich aus dem Fenster lehnen kann.

Nun, wir werden sehen. Es wird ja wohl ohnehin nicht zu diesem Alternativszenario kommen.

So, um das hier - zumindest für mich - abzuschliessen:

Heute früh 8:15h zur Reifenbude gefahren, 'bewaffnet' mit einigen ausgedruckten Seiten von FZV und StVZO für den Fall, dass jemand im silbern-blauen Auto Fragen stellt ...
Auto um 12:58h mit 'OM' nachgeprüft und Plakette geklebt.
Bericht gerade auf den Scanner geschmissen und an das Landratsamt gemailt.
Post vom Amt war aber auch heute noch nicht gekommen.

Für die Nachprüfung wurde tatsächlich noch der BPS bemüht, welcher eine Abbremsung von 56.8% bescheinigte. Nicht schlecht für den ollen Kia Magentis mit der kleinen 257mm Bremse vorn ...
Der 'VU' Bericht wies übrigens VL 18 (vermutlich das Schleppmoment des Automatikgetriebes) und HR 0 daN aus, es steht also in dem Bericht etwas anderes, als man mir erzählte. Wie sich der Sachverständige zu der Annahme verstiegen hatte, mit einer Sichtprüfung das ganze abschliessen zu können, lassen wir wohl besser unkommentiert. Die Nachprüfung heute hat ein anderer Kollege gemacht.

Ich bedanke mich für eure Beiträge
Tom

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