Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!
Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.
Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.
Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.
Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.
Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?
Der Unfall passierte wie folgt :
Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.
Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )
Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.
Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.
Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?
Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.
Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AlexH25
Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?
Mehr Abstand halten?
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
...da setzt der im letzten Moment noch "rechts schneller vor mir fahrende", der gerade rechts an mir vorbeigeschossen war, im selben Moment den Blinker und bremst.
Und wie rechtfertigt deine kleine, aber völlig am Thema vorbeilaufende, Geschichte nun das Fehlverhalten des TE?
Willkommen im KiGa. Scheinst dich ja schon gut eingelebt zu haben.
SORRY ! Im schreiben steht FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG.
Werde das so wie es war schildern und abschicken. Hoffe das alles eingestellt wird.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Bei Verletzten wird der Vorwurf erstmal in den Raum gestellt, bis er bewiesen ist. Einfach nur Amtsdeutsch.Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Wo kommt denn der Vorwurf des Vorsatzes her?
nein.
Der Regelfall ist, dass bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird (der TE hat ja inzwischen klargestellt, dass das auch in seinem Fall so ist).
Beim Bremsen des Vordermanns ohne Lichtzeichen kann ihm eine Mitschuld angelastet werden. Soweit ich weiß, landet man dann üblicherweise bei 50:50. Es bleibt, wie üblich, das Problem der Beweisbarkeit, ob nicht geblinkt wurde. Vorsatz ist es nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wer abstreitet das viele nicht im geringsten den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten ist entweder blind oder jemand von denen die es nicht besser wissen und können.
Hab ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und wie rechtfertigt deine kleine, aber völlig am Thema vorbeilaufende, Geschichte nun das Fehlverhalten des TE?Willkommen im KiGa. Scheinst dich ja schon gut eingelebt zu haben.
Du warst doch gar nicht gemeint, oder heißt du Pepperduster und bringst solche Argumente wie:
"Es liegt am Smart, ist eben eine XYZ-Karre mit Fahrradreifen!"
Das ist Kindergarten, Tatsache.
Zitat:
Original geschrieben von AlexH25
SORRY ! Im schreiben steht FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG.Werde das so wie es war schildern und abschicken. Hoffe das alles eingestellt wird.
Der TE kann nicht lesen und damit verschwenden wir unsere Zeit... 😮 😁
Die durchschnittliche Reaktionszeit liegt bei einer Sekunde, eine halbe Sekunde mehr, warum auch immer und es fehlen 7 m... ist eben so... dann hat man wo der mit einer Sekunde schon steht, noch 42 km/h drauf...
Wer meint, dass ihm das niemals passieren kann. Hut ab! 😎
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das mag leider so sein in unserer Kuscheltier Rechtssprechung.Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das wäre allerhöchstens grob fahrlässig. Hat aber mit Vorsatz nichts zu tun.
Sorry, hier widerspreche ich vehement.
Vorsatzund
Fahrlässigkeitsind keine Auslegungssache und erst recht keine Synonyme, sondern genau definierte Rechtsbegriffe.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Sorry, hier widerspreche ich vehement. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind keine Auslegungssache und erst recht keine Synonyme, sondern genau definierte Rechtsbegriffe.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das mag leider so sein in unserer Kuscheltier Rechtssprechung.
Da ich kein Richter bin kann ich das auslegen wie ich will. Ich sehe die Sache halt etwas härter.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da ich kein Richter bin kann ich das auslegen wie ich will. Ich sehe die Sache halt etwas härter.Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Sorry, hier widerspreche ich vehement. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind keine Auslegungssache und erst recht keine Synonyme, sondern genau definierte Rechtsbegriffe.
Das hat nichts mit hart oder weich zu tun, sondern mit Begriffsdefinition in einer gemeinsamen Sprache.
Natürlich kannst du alle Worte definieren wie du magst. Am Ende geht es dir dann wie diesem armen Tropf:
http://www.univie.ac.at/ims/koeppl_lv/Mth_04/Bichsel_Tisch.htmAber manch einer mag als letzte Worte ja auch "Sinn Féin"
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Das hat nichts mit hart oder weich zu tun, sondern mit Begriffsdefinition in einer gemeinsamen Sprache.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da ich kein Richter bin kann ich das auslegen wie ich will. Ich sehe die Sache halt etwas härter.
Natürlich kannst du alle Worte definieren wie du magst. Am Ende geht es dir dann wie diesem armen Tropf: http://www.univie.ac.at/ims/koeppl_lv/Mth_04/Bichsel_Tisch.htm
Aber manch einer mag als letzte Worte ja auch "Sinn Féin"
Keine Ahnung was euch jicht daran gefällt, das meine persönlichen Definitionen etwas härter ausfallen.
Hart gegen mich selbst, grausam gegen die anderen. Mein Leitsatz.
Nur so kommt man weiter, und nur so kann man ehrlich sich selbst gegenüber sein.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das wäre allerhöchstens grob fahrlässig. Hat aber mit Vorsatz nichts zu tun.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Vorsatz könnte schon bewusstes zu dichtes Auffahren sein, man sollte die event. Folgen von zu dichtem auffahren kennen,
Man geht zumindest davon aus, dass es kaum einen Verkehrsteilnehmer gibt, welcher mit voller Absicht einem anderen reinfährt. Es sei denn, es handelt sich um Versicherungsbetrug( Stichwort Autobumser). Hier wäre es tatsächlich Vorsatz.
Da kennst Du aber manch ein Auto Fahrer schlecht. Bei uns sind mal zwei Spinner rum gefahren, bei denen hab ich nur geguckt, dass die ganz schnell aus meinen Blickfeld verschwinden. Das ist der hintere dem Vorderen ständig hinten drauf gefahren und die fanden es ziemlich lustig. Ampel rot, wieso bremsen den vor mir kenn ich doch, während der Fahrt auch ein- bis zweimal. Ich denk mal die hatten zuviel was auch immer intus oder we Du auch schon schreibst, haben es danach der Versicherung gemeldet.
Wenn du dir unsicher bist was du schreiben sollst, dann schreib doch einfach gar nichts.
Egal ob vörsätzliche oder fahrlässige Körperveletzung, bist du Beschuldigter einer Straftat und hast damit ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn du nicht aussagst, darf man dir das auch nicht negativ zur Last legen.
Ermittelt wird eigentlich immer, wenn die Polizei davon Kenntnis hat das jemamd verletzt wurde. Wird aber meistens eingestellt.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Egal ob vörsätzliche oder fahrlässige Körperveletzung,
Gruß
Frank
Das ist eben nicht egal. Vorsatz wird im Allgemeinen härter bestraft und kann im Extremfall darüber entscheiden, ob es Mord oder Totschlag war.
@ Gleiterfahrer: Warum schneidest du von dem Zitat den halben Satz ab, um ihm dann zu widersprechen? Ohne die Kürzung war der Satz völlig richtig - wem etwas vorgeworfen wird, der braucht zur Sache nichts zu sagen. Und da ist es tatsächlich egal, ob der Vorwurf auf Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz lautet.
Dass das Strafmaß unterschiedlich ist, ist zwar richtig, aber darauf wollte dein Vorredner nicht hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Das ist eben nicht egal. Vorsatz wird im Allgemeinen härter bestraft und kann im Extremfall darüber entscheiden, ob es Mord oder Totschlag war.
auch wenn es jetzt schon wieder sehr, sehr weit vom Topic dieses Fadens entfernt ist:
nein.
Mord und Totschlag können beide nur vorsätzlich begangen werden.
Der Unterschied sind das Vorliegen von Mordmerkmalen.
diese werden im StGB aufgezählt:
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Mord und Totschlag können beide nur vorsätzlich begangen werden.
Dazu im Unterschied: Mord setzt unbedingt den Vorsatz voraus.
Ein Totschlag ist nicht vom Vorsatz abhängig. Nehmen wir mal einen Einbruch. Du wirst erwischt und ziehst dem Hausherren mit einem Kerzenleuchter eine drüber. Ist das Mord ? Nein, schliesslich war das so nicht geplant.