Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!

Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.

Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.

Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.

Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.

Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?

Der Unfall passierte wie folgt :

Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.

Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )

Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.

Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.

Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?

Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.

Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Mehr Abstand halten?

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Könnte sein, dass Du mit dem Kerzenleuchter deine verbotene Tat verschleiern wolltest und einen Zeugen beseitigen wolltest.....dann wird es ganz schnell zum Mord...😉

Aber das regelt ein Richter und dessen Fachleute....

Von fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall schwenkt man jetzt um auf Mord - und Totschlag. Es wird immer besser hier. 😁

Deswegen bist Du doch noch hier, oder? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Deswegen bist Du doch noch hier, oder? 😉

Stimmt auch wieder🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Nu ist zu spät 😉 sollte man heutzutage aber haben.
Was hätte die in dem Falle genutzt ?
Ich würde mich schämen jetzt die Schuld jemanden anderen in die Schuhe zu schieben.
Ich kann wirklich nicht erkennen, das die Rechtsschutzversicherung, das RECHT des TE vetreten könnte.

Die RS ist ja nicht dazu da, die Schuld zu verteilen sondern auch eine adäquate Verteidigung bei Anschuldigung zu gewährleisten.

Den jeder Täter hat auch das Recht auf eine faire Verteidigung 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Mord und Totschlag können beide nur vorsätzlich begangen werden.

Dazu im Unterschied: Mord setzt unbedingt den Vorsatz voraus.
Ein Totschlag ist nicht vom Vorsatz abhängig. Nehmen wir mal einen Einbruch. Du wirst erwischt und ziehst dem Hausherren mit einem Kerzenleuchter eine drüber. Ist das Mord ? Nein, schliesslich war das so nicht geplant.

Nur wenn du den Kerzenleuchter mitgebracht hast. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


[...]

Hart gegen mich selbst, grausam gegen die anderen. Mein Leitsatz.
Nur so kommt man weiter, und nur so kann man ehrlich sich selbst gegenüber sein.

Ist ja klar, dass hier Unterhaltungswert über alles geht, aber irgendwie habe ich bei so Sprüchen merkwürdiges Kopfkino.

So was in der Art ergrauter Möchtegern-Rocker, der irgendwann sein Selbstbild in so einem "free man in god's own Country"-Rausch komplett derangiert hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


[...]

Hart gegen mich selbst, grausam gegen die anderen. Mein Leitsatz.
Nur so kommt man weiter, und nur so kann man ehrlich sich selbst gegenüber sein.

Ist ja klar, dass hier Unterhaltungswert über alles geht, aber irgendwie habe ich bei so Sprüchen merkwürdiges Kopfkino.
So was in der Art ergrauter Möchtegern-Rocker, der irgendwann sein Selbstbild in so einem "free man in god's own Country"-Rausch komplett derangiert hat. 😁

Dein Kopfkino bringt nur Müll.

Aber die Gedanken sind frei.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Was hätte die in dem Falle genutzt ?
Ich würde mich schämen jetzt die Schuld jemanden anderen in die Schuhe zu schieben.
Ich kann wirklich nicht erkennen, das die Rechtsschutzversicherung, das RECHT des TE vetreten könnte.

Die RS ist ja nicht dazu da, die Schuld zu verteilen sondern auch eine adäquate Verteidigung bei Anschuldigung zu gewährleisten.

Den jeder Täter hat auch das Recht auf eine faire Verteidigung 😉

Woran erkennt man das ein Rechtsanwalt lügt ?

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Wenns noch wichtig ist zu erwähnen, er war auch ein Polizist und das war sein Dienstwagen.

Schon hast du verloren.

Da wird solange gelogen und betrogen bist du der dumme am Ende sein wirst.

Das ist der ganz normale Weg von den Menschen der ersten Klasse in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von martins42


Ist ja klar, dass hier Unterhaltungswert über alles geht, aber irgendwie habe ich bei so Sprüchen merkwürdiges Kopfkino.
So was in der Art ergrauter Möchtegern-Rocker, der irgendwann sein Selbstbild in so einem "free man in god's own Country"-Rausch komplett derangiert hat. 😁

Dein Kopfkino bringt nur Müll.

Sagt der Souffleur.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Aber die Gedanken sind frei.

Aber hallo. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Woran erkennt man das ein Rechtsanwalt lügt ?

Wenn er den Mund aufmacht ist zumindest Vorsicht geboten. 😁

Zum Thema:
Da aus "vorsätlich" ja zwischenzeitlich "fahrlässig" wurde ist doch eigentlich alles klar.
Der TE macht warheitsgemäse Aussagen und wartet ab was passiert. Daß er völlig freigesprochen wird ist sowieso ausgeschlossen, also muß die Versicherung sowieso was regeln. Wie viel kann dir dann fast egal sein (dürfte sich ein Rückkauf nicht lohnen). Da sollen sich die Verischrungen streiten (dafür sind die ja da).

Zum Thema Scherzen im Genick: Die merkt man, meiner Erfahrung nach, erst am nächsten Tag (fühlt sich an wie extremer Muskelkater). Hatte selber schon das Erlebnis einer 60km/h Breitseite.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


3. Die Bremsen von deinem Smart einfach scheiße sind, kein Wunder bei den Fahrradreifen.

Sonst hast du aber keine Vorurteile? Woher hast du die "fundierten Informationen"? Stammtisch?

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Er hätte nicht 100 Meter vorher Bremen müssen. Ein rechtzeitiges Blinker setzen hätte gereicht.

Vor kurzem gab es genau zu diesem Thema ein Gerichtsurteil. Welche Gerichtsbarkeit es nun war , weiß ich (leider) nicht mehr.

Fakt ist, das dem ABBIEGER ein Verschulden an dem Unfall angelastet wurde, weil kein Hintermann mit einem plötzlichen abbiegen rechnen muss, egal wie groß der Abstand war. In dem verurteilen Fall hatte der Abbiegende plötzlich und für den Hintermann unerwartet erst kurz vor dem Abbiegevorgang geblinkt.

Dazu gibt es z.B. eine Internetseite Guckst du

Und die Mär mit dem "Wer auffährt hat Schuld" ist durch diverse Gerichtsurteile längst abgehandelt worden. Denn nicht immer ist derjenige Schuld der auffährt! Ich erspare mir nun einen Unfall, der mir vor Jahren mit einem Fahrschulwagen passierte. Da der hauptsächliche Schaden an meinem Firmenwagen war, habe ich auf weitergehende Schritte verzichtet. Von Seiten der Polizei kam auch direkt der Spruch: Wer auffährt hat Schuld und ich hätte Abstand halten müssen. Klar doch, wenn ich bei GRÜNER Ampel losfahre und mein Vordermann macht unerwartet eine Vollbremsung, weil er nicht wusste wohin er fahren sollte. Ok, die Ecke in Köln ist inzwischen entschärft.
Wie geschrieben, bin ich der Meinung, dass dem Vorausfahrenden zumindest eine Mitschuld trifft. Am Ende mache ich es allerdings von dem Bussgeld inclusive möglichen Punkten abhängig, ob ich einen Anwalt konsultiere. Ansonsten, es gibt genug Portale die von Juristen betrieben werden und bei denen man zumindest eine erste Einschätzung der Situation bekommen könnte, ohne gleich ein Vermögen ausgeben zu müssen.
Viele Glück!

Zitat:

Original geschrieben von jarompe



Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Wenns noch wichtig ist zu erwähnen, er war auch ein Polizist und das war sein Dienstwagen.
Schon hast du verloren.
Da wird solange gelogen und betrogen bist du der dumme am Ende sein wirst.

Das ist der ganz normale Weg von den Menschen der ersten Klasse in Deutschland.

Uuups. Da muss aber einer frustriert sein um so einen geistigen Dünnsch.... zu schreiben.😮

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