Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!

Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.

Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.

Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.

Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.

Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?

Der Unfall passierte wie folgt :

Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.

Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )

Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.

Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.

Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?

Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.

Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

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Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Mehr Abstand halten?

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Zitat:

hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.

Zitat:

hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht

Der Abstand war denn aber nicht ausreicht. Wie schnell wart ihr denn?

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Da es auch um vorsätzliche Körperverletzung geht ist ein Anwalt für Verkehrsrecht erstmal der richtige Ansprechpartner (Achtung: Evtl. Kosten für dich).

Ansonsten solltest du in Zukunft mehr Abstand halten, dann passiert sowas auch nicht.

Wo kommt denn der Vorwurf des Vorsatzes her?

Ja, mit der Dummheit/Dreistigkeit der anderen ist immer zu rechnen, wobei eine Dash-Cam geholfen hätte (nicht natürlich, wenn sie den eigenen zu geringen Abstand dokumentiert).

Du im Smart, er im SUV? Such dir ´nen Anwalt und warum tut dir eigentlich nichts weh?

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Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Mehr Abstand halten?

Hallo,
die Geschwindigkeit war um die 50 km/h.
Ich kamm mit Kopfschmerzen und einem Schleudertrauma und paar Kratzern von Gurt noch gut weg.
Der Unfallgegner sagte mir, dass ihm nichts passiert ist. Als die Polizei kam, hatte er Schmerzen im Nacken.
Wenns noch wichtig ist zu erwähnen, er war auch ein Polizist und das war sein Dienstwagen.
Der Abstand war noch Ordentlich und mein Hintermann konnte noch ausweichen und hat das auch gesehen und mir Bestätigt. Als ich die Unfallstelle absichern war ist er wieder weggefahren und leider hab ich die Kennzeichen nicht. Die DashCam wäre hier genau richtig. Nur leider sind die vor Gericht nicht zugelassen.

Ich kann dir auch nur zu einem Anwalt raten. Was wäre denn wenn vor ihm ein Kind auf die Straße gesprungen wäre und er hätte es geschafft zu bremsen, aber du nicht mehr? Hättest ihn eventuell in das Kind rein geschoben.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, wenn nicht gerade seine Bremsleuchten defekt waren, hast du eindeutig viel zu wenig Abstand gehalten und solltest dir jetzt dringend einen Anwalt nehmen um da halbwegs glimpflich rauszukommen - und in Zukunft deinen Abstand deutlich großzügiger wählen.

Edit meint noch:
50 km/h => 25 Meter abstand wären "passend"/ vorgeschrieben gewesen

Selbst wenn er eine GEFAHRENBREMSUNG durchgeführt hätte, wäre er nach 12,5 Metern stehengeblieben. Das sind für dich 37,5 Meter um zu bremsen.

Dein Anhalteweg (mit Schrecksekunde) beträgt bei 50 km/h 40 Meter
Allerdings musst du die Schrecksekunde weglassen (bzw. vorziehen), da du ja schon reagieren müsstest sobald du siehst, dass er bremst und nicht erst wenn er still steht.

Bremsweg bei 50km/h: 25 Meter (bei normaler Bremsung oder sogar 12,5 Meter bei Gefahrenbremsung, s.o.)

=> Entweder du warst abgelenkt oder du hattest VIEL zu wenig Abstand.

Das mit dem schmerzenden Nacken ist doch DER Klassiker überhaupt, um etwas Schmerzensgeld abzugreifen 😁

Es kann doch aber nicht sein, dass man ohne Rücksicht auf Verluste so Bremsen kann und der Hintermann hat Schuld ?
So kann sich doch jeder ein Opfer suchen und Bremsen bis der Hintermann reinkracht.
Wäre da ein Kind dann wäre das keine Bremsung nach Lust und Laune.
Was mich so Ärgert, dass es hier einfach um eine Abkürzung zu nehmen so ein Bremsmanöver eingeleitet wurde.

Was kann mir den passieren, wenn ich das so wie schon oben beschrieben der Polizei Anworte ? Ich bin ja nicht absichtlich Aufgefahren und möchte da keine Anzeige dafür haben.

1. Der, der hinten drauf fährt ist in der Regel erst einmal Schuld
2. Das er nur den weg abkürzen wollte (Ampel umfahren) musst du erst mal belegen können
3. Er ist Polizist ;-)
4. Dein Zeuge ist weg und du hast keine Daten von ihm
5. Zum Opfer wirst du nur bei fehlendem Abstand oder Unaufmerksamkeit

Was mich wundert, kennst du ihn und er umfährt diese Ampel immer oder wie kommst du drauf ihm das generell zu unterstellen?
Ist er Ortskundig?

Wie weiter oben schon erwähnt..am Besten zum Anwalt.

Grüße
Splash

Ich würd einfach zum Anwalt gehen, hier sammelt sich immer nur viel gefährliches Halbwissen :-)

Aber wenn du reingekracht bist, war der Abstand erst mal nicht ausreichend, wenn du tatsächlich ne Vollbremsung gemacht hast. Der Bremsweg aus 50km/h ist ca 12m, selbst mit einem e30 BMW ohne ABS (schon getestet). Der Abstand von 3 Wagenlängen, also ca 15m hätte also locker ausreichen müssen um in den insgesamt 27m zu bremsen, soweit bin ich mit meinem Vorredner (25m Abstand, insgesamt 37m) einer Meinung. Demnach warst du zu nah dran oder hast gepennt oder so.
Ist aber nur meine Einschätzung, keine rechtlich belastbare Aussage
Du musst soviel Abstand lassen, dass du bei einer Plötzlichen Vollbremsung deines Vordermanns, warum auch immer, rechtzeitig anhalten kannst, soweit kenn ichs noch aus der Fahrschule.

Halt uns doch bitte aufm Laufenden, nix is schlimmer wenn die Geschichte nicht zu ende erzählt wird, viel glück dabei 🙂

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?

Wahrheitsgemäß den Unfall aus deiner Sicht schildern und keine Spekulationen reinschreiben. Denn was dein Vordermann vorhatte geht Dich im Grunde nichts an und die Einfahrt dort ist ja nicht verboten.

Im städtischen Bereich muss man mit hektischen Reaktionen des Vordermanns/frau einfach rechnen. Vor allem kurzfristiges anvisieren eines Parkplatzes ist doch der innerörtliche Klassiker.

Nackenschmerzen können erst nach einer gewissen Zeit auftreten, bzw spürt man es erst wenn der Adrenalinspiegel wieder auf Normal steht.
Und das der Vordermann Nackenschmerzen hat wenn Du selbst auch Welche hast ist ja jetzt nichts Unwahrscheinliches.
Die Anzeige wegen Körperverletzung dürfte eh eingestellt werden, solche Kleinigkeiten sind Alltag und damit hält sich höchstens ein übereifriger Staatsanwalt auf. Die Polizei ist allerdings verpflichtet die Anzeige zu schreiben wenn Jemand Schmerzen äußert.

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.

Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Bis du sicher, dass hier vorsätzlich und nicht fahrlässig steht? Wenn du ihm mit Vorsatz draufgefahren wärst, um ihn zu verletzen, wären wir bei einer Straftat nach 315b StGB.

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen.

Hat er dir das gesagt, oder woher hast du diese Info?

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.

Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.

Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes : Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?

Das kann eventuell später zivilrechtlich eine Rolle spielen. Und du weißt schon, dass du deine Fahrweise so einzurichten hast, dass du dein Fahrzeug jederzeit anhalten kannst, falls jemand unvorhergesehen bremst. Hätte ja auch ein Kind auf die Straße laufen können, oder ähnliches.

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.

Was dann zu beweisen wäre.

Wird gewiss nur fahrlässige KV sein oder wolltest du ihn schädigen? 😉

Und wer links abbiegt, hat besondere Vorsicht auch für den nachfolgenden Verkehr zu beachten (Spiegel- oder Schulterblick). Einfach mal ohne Blinker abbiegen, ist nicht.

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