Verkehrsunfalll mit [vorsätzlicher] fahrlässiger Körperverletzung !!!

Hallo,
nach einem Auffahrunfall, ist mir ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.

Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher fahrlässiger Körperverletzung.

Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.

Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.

Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?

Der Unfall passierte wie folgt :

Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.

Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )

Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.

Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.

Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes: Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?

Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.

Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AlexH25


Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?

Mehr Abstand halten?

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Du meinst also, dass mit dem Überfahren des Fussgängers und das Ableben desselben rein juristisch gesehen zwar ein Mord wäre, die Anklage aber aufgrund fehlender Mordmerkmale eher auf Totschlag oder eben Körperverletzung mit Todesfolge, etc, erfolgt ?

Vereinfacht und etwas grob dargestellt:

- Ein Mord ist es, wenn die Tatbestandsmerkmale für Mord passen

- Passen die nicht, dann ist es ein Totschlag (der Tot war gewollt oder ist bewusst in Kauf genommen worden)

- Fehlt eine Tötungsabsicht aber bestand eine Verletzungsabsicht, dann ist es Körperverletzung mit Todesfolge
(war die Verletzung selbst relativ harmlos, zB. nur eine Ohrfeige, aber es kommt im weiteren Verlauf ohne Zutun des Täters zum Tod des Opfers zB. durch die Ohrfeige stürzt das Opfer und schlägt mit dem Kopf heftig an eine Steinkante, dann ist es "fahrlässige Tötung"😉

- Fehlt auch noch die Verletzungsabsicht, weil alles die tragische Folge eines ungewollten Unfalls war, dann ist es "fahrlässige Tötung"

Inwieweit passt dann deine Behauptung, dass der Fussgänger ermordet wurde ? Es bestand ja nie eine Tötungsabsícht.
Irgendwie fehlt mir da ein Zusammenhang. Eine Tötungsabsicht setze ich gleich dem Begriff-Vorsatz-.
Und so komme ich auch darauf, dass ein Mord einen Vorsatz innehaben muss, was ja die Tötungsabsicht darstellt.
Das wurde von dir weiter vorne aber vehement abgelehnt.
In deinem letzten Beitrag hast du nun wieder die Tötungsabsicht/Vorsatz eingebracht. Und da hat es ausgehakt. Das Fadenende ist weg.
Denn nach deinem letzten Satz wäre der Fussgänger das Opfer einer fahrlässigen Tötung.
Auch, wenn der Unfall mit der Flucht des Bankräubers geschah, dient der Tod des Fussgängers sicher nicht einer Verschleierung einer Straftat. Im Gegenteil, dadurch wird der Räuber ja richtig auffällig.

Da hier die urspruengliche Fragestellung - offensichtlich - voellig in Vergessenheit geraten ist und jetzt nur noch voellig OT um die Auslegungen jur. Begriffe "gestritten" wird, beende ich das Thema jetzt auch!

*** CLOSED ***

LG, wbf325i, MT-Moderation

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