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Bluttest = Körperverletzung?

Themenstarteram 17. August 2006 um 19:03

Hallo,

ein Kollege erzählte mir, dass er mit 2 Kumpels abends ein paar Bierchen trinken war und die 3 von seiner Frau dann abgeholt werden sollten.

Alle 3 waren total hacke nur seine Frau hatte natürlich nichts getrunken. Dann kamen die in ne Kontrolle wo eine Polizistin in der Ausbildung war und irgend ein Ausbilder oder so das beobachtete. Sie musste glaub ich ins Röhrchen pusten und es wurden 0.0 Promille festgestellt. Dann wollte die Polizistin seiner Frau nen Bluttest aufbrummen, wodrauf mein Kollege meinte, dass er sie dann wegen Körperverletzung anzeigen könne.

Dann war Polizistin da am rumdiskutieren, bis der Wachtmeister dazu kam und meinte zur Frau von meinem Kollegen sie solle die Männer heil nach hause bringen und hat sie fahren gelassen.

Ganz zu schweigen von dem Sinn oder Unsinn einer Anzeige wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung in so einem Fall stellt sich mir die Frage in wie fern man damit durchkommt?

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112 Antworten
am 17. August 2006 um 19:12

Ein Bluttest darf bei begründetem Verdacht (durch Atemalkoholtest) angeordnet werden. Bei 0,00 Promille wird es schwer zu beweisen, dass der begründete Verdacht auf Alkohol bestand...

am 17. August 2006 um 19:13

Siehs mal so:

Du möchtest ein KFZ im Straßenverkehr bewegen, dazu hast du dich von Zeit zu Zeit gewissen (stichprobenartigen) Kontrollen zu unterziehen, manchmal auch Bluttests.

Bei 0,0 Promille ist es natürlich völlig unangemessen (weiß nicht, ob das bei Ergebnissen unter 0,5 überhaupt erlaubt ist) - bei anderen Werten muss das ganze nunmal gerichtlich verwertbar sein, außerdem ist es ja oftmals auch in deinem Interesse, da der Atemalkohol leicht mal völlig über dem Blutalkohol liegt.

Körperverletzung würde ich ausschließen, da es von einem Arzt gemacht wird und die Beeinträchtigung durch Schmerzen dabei so gering wie möglich gehalten wird.

Ist einfach eine ganz klare Abwägung zwischen dem Sicherheitsinteresse und der persönlichen Freiheit. Ohne Alkoholtests geht es nunmal nicht und ohne Bluttests wären die nicht verwertbar. Mir fällt jetzt jedenfalls keine Lösung ein, die nach dem momentanen rechtlichen Stand schmerzfreier ist.

Sofern sich kein ausreichender Anfangsverdacht begründen lässt, hätte eine Anzeige wegen Körperverletzung recht gute Erfolgsaussichten. Hier dürfte dieser Fall eindeutig gegeben sein, da schon der Atemalkoholtester 0 mg/l anzeigte. Eine Anzeige würde ich in der beschriebenen Situation auch durchziehen. Es kann ja nicht angehen, dass man willkürlich mit auf die Wache geschleppt und angezapft wird.

PS:

Spätestens der Arzt hätte in diesem Fall dem merkwürdigen Treiben der Polizisten ein Ende bereitet. Er will sich auch nicht strafbar machen und hätte die Entnahme der Blutprobe wohl verweigert.

am 17. August 2006 um 19:21

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich auf jeden Fall aufgeben.

Anzeige dürfte schwer werden: Was macht es für einen Unterschied, ob du 0,0 oder 1,0 Promille hast? Entweder die Blutabnahme ansich ist rechtens oder sie ist es nicht. Der Begriff des Anfangsverdachts ist extrem dehnbar ("der ist Schlangenlinien gefahren") und eine Körperverletzung leitet sich für mich immer noch aus der Tat selbst und nicht dem Zwang bzw. der Unangemessenheit ab.

Wenn man der Blutentnahme nicht zustimmt, ist es meines Wissens Körperverletzung (§ 223 StGB Körperverletzung).

Glaube ich zumindest, ich bin kein Rechts-Experte oder Anwalt.

Freundliche Grüße

Franz

Haftungsausschluss:

Dieses Post stellt KEINE Rechtsberatung dar, sondern gibt meine persöndliche Meinung wieder.

am 17. August 2006 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von franz_99

Wenn man der Blutentnahme nicht zustimmt, ist es meines Wissens Körperverletzung (§ 223 StGB Körperverletzung).

Das ist definitiv nicht der Fall. Die Blutentnahme stellt ja keinen freiwilligen (Vor-)Test dar, sondern dient der Beweissicherung NACH einem möglichen Vergehen. Ich kann ja auch keine U-Haft ablehnen, wenn genügend Beweise vorliegen.

Wie gesagt, bei einer Atemalkoholkonzentration unter 0,5 Promille ist eine Blutentnahme wahrscheinlich durch eine Dienstvorschrift verboten, ob man daraus eine Körperverletzung herleiten kann, halte ich jedoch für fraglich.

Es könnte Körperverletzung sein. Betonung liegt auf könnte.

Du gehst zum Arzt zur Untersuchung und der sagt dir du brauchst ne Spritze. Du lehnst die Spritze ab und bekommst sie trotzdem, so ist das Körperverletzung.

Ohne hinreichenden Anfangsverdacht könnte eine Blutentnahme gegen deinen Willen durchaus Körperverletzung sein. Fachpersonal hin oder her.

§81a StPO Blutprobe: eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, OHNE EINWILLIGUNG des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Gruß Meik

Also immer ein Attest in der Tasche haben.

Herr X aus Y ist allergisch gegen Nadeln aus Metall und Kunststoff...... :-)

am 17. August 2006 um 19:41

So gesehen ist bei jeder Verkehrskontrolle eine Blutentnahme von Bedeutung für ein (mögliches) Verfahren. ;)

Aber deswegen gibt es ja Atemalkoholkontrollen und die offenbar vorhandene Vorschrift mit dem Anfangsverdacht.

Dachte immer die Atemprüfung wäre nur um aus kostengründen die Zahl der Bluttests gering zu halten.

Gruß Meik

am 17. August 2006 um 19:46

Re: Bluttest = Körperverletzung?

 

Zitat:

Original geschrieben von xfx

Dann war Polizistin da am rumdiskutieren, bis der Wachtmeister dazu kam und meinte zur Frau von meinem Kollegen sie solle die Männer heil nach hause bringen und hat sie fahren gelassen.

Wie ich es heute schon mal zum Besten in einem anderen Polizei-Thread gab :D, sind es häufig die Erfahrenen und Ruhigen unter den Beamten, die weniger zur allgemeinen Missstimmung in einer Kontrollsituation beitragen. In diesem Fall hat der "Wachtmeister" wohl noch einiges gerettet und der "polizeiliche Jungspund" hoffentlich aufgepasst, das nächste Mal eventuelle schlechte Laune nicht mit Hilfe seiner „Autorität“ missbräuchlich auszuleben.

Also ich habe mal aus "involvierten" Kreisen gehört, dass man einer Blutprobe nicht zustimmen soll. Die wird zwar trotzdem durchgeführt, aber dann soll es angeblich Körperverletzung sein.

Mal ne Frage: Was ist denn begründeter Verdacht? Wenn ich Schlangenlinien fahre ok, aber sonst?

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