ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrlässiges Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (PKW)?

Fahrlässiges Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (PKW)?

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 18:06

Hallo, ich habe eine etwas komplexe Frage an die zuständigen Fachleute. Ich hatte am 11.07.17 um 15:00 Uhr mein Fahrzeug veräußer, da ich mein Auto verkauft hatte. Am selben Tag um 17:10 Uhr wurde der Käufer beim falsch Parken (Bußgeld 20€) erwischt (Bußgeldbescheid ging am 26.07.17 bei mir ein). Der Käufer bekam von seinem Zulassungsdienst die Nachricht, dass die Ummeldung fehlgeschlagen ist, da er ausstehende KfZ-Steuer hat, die er nicht bezahlt hatte (bei seinem Zulassungsdienst angerufen, die haben es mir bestätigt).

 

Ich musste den Kauf daher rückgängig machen. Da ich das Auto nicht verkaufen konnte, habe ich das Auto am 13.07.17 verschrotten lassen und am 20.07.17 abgemeldet.

 

Als ich das Auto abholen war, hat er mir mitgeteilt, dass er sowieso keinen Führerschein hat, da er sein Führerschein abgeben musste. Leider habe ich nicht nach einem Führerschein gefragt, als ich das Fahrzeug veräußert habe. Ich habe der Bußgeldstelle heute mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrer war, sondern der Käufer. Eine Veräußerungsanzeige habe ich unterschreiben lassen, aber leider nicht nach seinem Führerschein gefragt.

 

Was wird auf mich zukommen? Ich bitte um ernst gemeinte Antwort, danke!

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen nix, zum Autokauf braucht man keinen Führerschein. Wenn der Käufer 18 ist dann ist er für ein Handeln selbst verantwortlich.

Wieso hast du das Auto überhaupt wieder zurück genommen?

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Ich würde sagen nix, zum Autokauf braucht man keinen Führerschein. Wenn der Käufer 18 ist dann ist er für ein Handeln selbst verantwortlich.

Wieso hast du das Auto überhaupt wieder zurück genommen?

am 26. Juli 2017 um 18:12

Man muss keinen Führerschein besitzen um ein Auto zu kaufen.

Was soll da schon auf dich zukommen.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 18:25

Danke für die Antwort.

Ich habe das Auto zurück genommem, weil der Käufer Schulden hat beim Staat. Eine Ummeldung ist nicht zustande gekommen, da er halt Schulden hat. Ich denke mal er hat seine KfZ-Steuer nicht gezahlt. Das Fahrzeug war noch auf mich zugelassen. Über eine Veräußerungsanzeige habe ich das Auto dem Käufer übergeben.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 26. Juli 2017 um 20:11:06 Uhr:

Wenn der Käufer 18 ist dann ist er für ein Handeln selbst verantwortlich.

Das ist so nicht zwangsweise richtig. Als Halter ist man durchaus nach §21 StVG verpflichtet, zu überprüfen, dass der Fahrer einen Führerschein hat.

Die Frage ist, ob der Halter beim Abschluss des Kaufvertrags oder mit der Ummeldung wechselt. Halter und Eigentümer müssen nicht zwangsweise gleich sein.

am 26. Juli 2017 um 18:46

Zitat:

@Blue346L schrieb am 26. Juli 2017 um 20:43:13 Uhr:

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 26. Juli 2017 um 20:11:06 Uhr:

Wenn der Käufer 18 ist dann ist er für ein Handeln selbst verantwortlich.

Das ist so nicht zwangsweise richtig. Als Halter ist man durchaus nach §21 StVG verpflichtet, zu überprüfen, dass der Fahrer einen Führerschein hat.

Quatsch.

Solange der Käufer keine Probefahrt macht kann es dem Verkäufer egal sein ob er einen Schein hat. Nach dem Kauf ist es Sache des Käufers.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 18:51

Blue346L hat zum Teil recht. Auf diesen Paragraph bin ich auch gestoßen.

Jedoch habe ich dem Käufer nur die Schlüssel übergeben. Ich habe ihm nicht gesagt, dass er mit dem Auto fahren soll.

Zitat:

@SS. schrieb am 26. Juli 2017 um 20:46:45 Uhr:

Quatsch.

Solange der Käufer keine Probefahrt macht kann es dem Verkäufer egal sein ob er einen Schein hat. Nach dem Kauf ist es Sache des Käufers.

Das ist nur richtig, wenn man annimmt, dass der Halter bei Übergabe des Fahrzeugs wechselt. halst Du Belege, dass das wirklich so ist? Zumindest die Polizei hat das in der Vergangenheit schon anders gesehen.

Edit: Persönlich würde ich den Halterübergang auch bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. von Schlüssel und Papieren sehen. Ich finde eben aber nichts belastbares in der Richtung.

am 26. Juli 2017 um 19:10

Was für Belege?

Ich gehe davon aus das der TE einen ordentlichen Kaufvertrag gemacht hat.

Da sollte alles geregelt sein. Wenn nicht, kann man den TE auch nicht helfen.

am 26. Juli 2017 um 19:11

Eigentlich kann auf dich bis auf die 20 euro nichts zu kommen.

 

Jeder kann ein Auto kaufen. Egal ob mit Führerschein oder ohne. Auch wenn er fährt, ist dies nicht dein problem (sofern du es nicht wusstest).

 

Ich hätte das Auto nicht Mal zurück genommen.

 

An deiner stellen, würde ich das knölchen bezahlen und gut. Es ist viel stressiger wenn sowas vor Gericht oder dergleichen landet. Anwaltskosten gibt niemand zurück.

Was hat das mit dem Kaufvertrag zu tun?

Ein Beleg wäre eine schlüssige Herleitung des Halterübergangs aus Gesetzen oder Urteile.

Edit; Der Kaufvertrag regelt die Eigentumsverhältnisse, aber nicht den Halter.

am 26. Juli 2017 um 19:18

Der TE schreibt, dass eine Veräußerungsanzeige - sicher mit einer exakten Angabe der Übergabe - unterschrieben und sicher auch verschickt wurde. Das sollte reichen.

Fahrzeugzulassungsverordnung 13, Halterwechsel ab dort dokumentiertem Zeitpunkt.

Der Kaufvertrag selbst begründet keinen Halterwechsel.

am 26. Juli 2017 um 19:20

Im Kaufvertrag kann man festhalten das der Käufer unverzüglich das Auto ummeldet. Das lässt man sich durch die Unterschrift unter diesen Zusatz bestätigen. Ein Anruf bei der Versicherung und Zulassungsstelle tut sein übriges dazu.

Hat mir auch schon geholfen als der Käufer das Auto einfach auf einer Wiese nahe seines Hauses abstellte.

am 26. Juli 2017 um 19:26

Ein Anruf genügt nicht. Das Formular "Veräußerungsanzeige" ist vorgeschrieben und damit zwingend, wenn man mit rechtlicher Sicherheit aus dem Schneider sein möchte.

am 26. Juli 2017 um 19:29

Das stimmt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrlässiges Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (PKW)?