Verkehrsunfall...wie soll ich nun vorgehen??? -.-
Guten Tag,
ich bin letzte Woche Samstag mit meinem Auto auf der Landstraße richtung sportplatz gefahren und habe beim abbiegen auf den Parkplatz, den Motorradfahrer übersehen. Es kam zum "Crash". Dem Motorradfahrer fehlt eigentlich nichts..er hat ein paar Prälungen aber ansonsten geht es ihm gut... laut seiner Aussage am Telefon.
Nun habe ich Post von der Polizei bekommen und ich soll mich nun "Schriftlich zu diesem Verkehrsunfall äußern". An dem Unfall bin ich wohl Schuld, doch ich weiss nicht, wie ich nun vorgehen soll.... -.-
Mit wird vorgeworfen:
(1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall ( Abbiegen unter Missachtung des Vorranges des Gegenverkehrs)
(2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)
Anwort Möglichkeiten:
...Ich möchte mich wie folgt schriftl. äußern
...Ich gebe die Straftat zu
...Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
...Ich werde einen RA m. d. Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
...Ich gebe die Straftat nicht zu
...Ich möchte mich nicht äußern
...Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
Dazu muss ich noch sagen, dass ich nie in den 5-6 Jahren seid ich meinen Führerschein habe, in irgendeiner Art und Weise auffällig geworden bin. Habe keine Punkte, hatte keinen Unfall...einfach nichts!
Dazu muss ich noch sagen, dass die Polizei mir am Unfallort garnicht zugehört hat, sondern immer abgeblockt hat, wenn ich versucht habe, denen zu schildern wie es passiert ist.
Könntet ihr mir Bitte helfen.. ??? -.-
Beste Antwort im Thema
Die Polizei nimmt automatisch eine Strafanzeige bei Personenschaden vor. Frag die Juristen vom ADAC, dafür ist der da.
Der Mopedfahrer bekommt spätestens heute am Vattertach von Kumpels erklärt, dass er Schmerzensgeld fordern kann. Ob er dann immer noch so entspannt bleibt?
Deine Versicherung hat auch Rechtsberatung, denn die wollen ja möglichst auch, dass du nicht Schuld bist. Wenn aber doch, dann fänden die es klasse, wenn du sturzbesoffen gewesen wärst, damit sie nicht zahlen müssen.
Summe aus allem: Ab zum Anwalt!
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Man sollte Anwälte grundsätzlich nur nach Erfolg bezahlen dürfen.
das problem liegt erfahrungsgemaess eher darin, dass anwaelte ihren klienten gerne das blaue vom himmel erzaehlen (alles kein problem...) anstatt ihnen klar zu sagen ob es einen sinn hat oder nicht einen vorgang zu betreiben. ob dies daraus resultiert dass sie a) selbst keine ahnung haben oder b) es absichtlich nicht sagen um trotzdem geld zu verdienen, mag dahingestellt bleiben.
das von dir vorgeschlagen modell wuerde allerdings beinhalten, dass jeder anwalt der die unterlegene partei vertreten hat in die roehre guckt. sowas funktioniert vielleicht im popcorn-kino, aber nicht im echten leben 😉
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
das von dir vorgeschlagen modell wuerde allerdings beinhalten, dass jeder anwalt der die unterlegene partei vertreten hat in die roehre guckt. sowas funktioniert vielleicht im popcorn-kino, aber nicht im echten leben 😉Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Man sollte Anwälte grundsätzlich nur nach Erfolg bezahlen dürfen.gruesse vom doc
Warum?
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Warum?
weil getane arbeit bezahlt werden muss wenn man sich frueh ein paar broetchen auf den teller legen will ?!
gruesse vom doc
Moin,
aus eigener Erfahrung (habe vor knapp zwei Jahren zwei Fußgänger übersehen, die über die Ampel gegangen sind, waren dunkel gekleidet, die Frau lag über Weihnachten und Sylvester im KH 😰, und ich hatte schon einiges auf dem Kerbholz)
deshalb mein Tipp
1. zum Anwalt vor irgendwelchen Äußerungen (hatmir sogar bei der Unfallstelle direkt der Beamte empfohlen!)
2. ob Strafanzeige aufrechterhalten wir, hängt ganz von den Geschicken Deines Anwaltes ab)
3. Kontakt zum Geschädigten dokumentieren, sowas wie schriftliche Entschuldigung (hat mein Anwalt auch bei der Stattsanwaltschaft eingereicht)
4. wie schon beschrieben wird der geschädigte im Nachgang wohl Schmerzensgeld fordern, dies regelt aber alles die Haftpflicht.
Bei mir waren es aufgrund der Schwere der Verletzungen, ohne Strafanzeige(wurde fallen gelassen) und Fahrverbot am Ende
ca. 750 € an eine Opferhilfe in 5 Raten
BTW: ich hatte den Beamten sogar erwähnt, das ich etwas getrunken hatte, nach dem Pusten sind die darauf aber nicht weiter eingegangen.
Solche Dinge passieren nunmal, denke mit Deinen 150 E liegst Du ganz gut im Vergleich zu meinem Fall. Konsequenzen, sind bei nem guten Verkehrsanwalt nicht zu befürchten.
Wo kommst Du her, vorsicht bei Anwälten vom ADAC, das ist kein Qualitätsgarant, und nehmen kannst Du Dir jeden.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von A4HH
Wo kommst Du her, vorsicht bei Anwälten vom ADAC, das ist kein Qualitätsgarant, und nehmen kannst Du Dir jeden.
Jooo...habe einen ADAC Anwalt.
Ich komme aus Tönisvorst/ NRW
Habe das erwähnt, da ich auch mal einen ADAC Anwalt hatte wegen zu schnellem Fahren. War mir sicher das ich nur max10 drüber war, die bei der Bußgeldstelle der Meinung 31, ergo Lappen wech. Der Anwalt hat nach Vorlage der Unterlagen gesagt es wäre alles Rechtens. Doch als ich mir selbst die Unterlagen angeschaut habe fiel mir auf das die von dem Foto falsche Daten übertragen haben. Foto 63 und auf dem Blatt stand 83, der Anwalt meinte nur Upps. Soviel dazu.
In Hamburg hätte ich Dir nen Spitzenanwalt für sowas empfehlen können. Also schau einfach ob er sich damit beschäftigt oder nur den Fall nur schnell abarbeitet nach Aktenlage.
Wie gesagt war es bei mir schon pikanter und ich bin ohne Anzeige, geschweige denn einem Eintrag in meiner Verkehrsakte davon gekommen.
Und das Geld war für die Aktion schon gerechtfertigt.
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
weil getane arbeit bezahlt werden muss wenn man sich frueh ein paar broetchen auf den teller legen will ?!Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Warum?gruesse vom doc
Welche Leistung, die eine Bezahlung rechtfertigt, hat ein Anwalt gebracht, wenn er jemanden in einen Prozess schickt, den er verliert?
Das Problem ist doch, dass unsere Gerichte völlig überlastet sind. Und warum? Weil Anwälte MIT Prozess mehr verdienen, als bei außergerichtlicher Einigung. Daher hat jeder Anwalt zuerst seine eigenen Interessen vor Augen, dann erst die des Mandanten.
Wenn ein Anwalt gut arbeitet, dann diskutiert er vorher die denkbaren Wege und Ausgänge. Hab schon erlebt, dass mir ein Anwalt vor dem Gerichtssaal noch sagte, ich solle jetzt mal meine Freundlichkeit ablegen und härtere Bandagen anlegen. Toller Tipp... noch dazu beim Familiengericht! 🙄
Der hat nur den einen Gerichtstermin mit mir gehabt... Kam im Jaguar. Alle weiteren Verfahren hab ich gewonnen oder wurden außergerichtlich geklärt. Diese Anwältin fährt n kleinen Corolla...
Die kann aber auch ungemütlich werden, aber nur, wenn sie sich ihrer /meiner Sache ganz sicher ist. Dann sollte man in Deckung gehen.... 😁
nein, es ist eben kein Pokerspiel, wenn du einen Anwalt die Sache regeln laesst, denn der kennt sich immer um Laengen besser aus als du...wieso willst du unbedingt ohne Anwalt an die Front? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
nein, es ist eben kein Pokerspiel, wenn du einen Anwalt die Sache regeln laesst, denn der kennt sich immer um Laengen besser aus als du...wieso willst du unbedingt ohne Anwalt an die Front? 🙄
Wer geht nun ohne Anwalt an die Front??????????
Ich habe am Montag einen Termin bei meinem^^
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
ach, das klang so auf Seite 2 🙂. Viel Erfolg.
😛 hehe...nix da..ohne meinen Anwalt, mache ich nichts^^
Ist aber ein ADAC Anwalt..schauen wir mal, was er vor hat^^
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Welche Leistung, die eine Bezahlung rechtfertigt, hat ein Anwalt gebracht, wenn er jemanden in einen Prozess schickt, den er verliert?Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
weil getane arbeit bezahlt werden muss wenn man sich frueh ein paar broetchen auf den teller legen will ?!
gruesse vom doc
Das Problem ist doch, dass unsere Gerichte völlig überlastet sind. Und warum? Weil Anwälte MIT Prozess mehr verdienen, als bei außergerichtlicher Einigung. Daher hat jeder Anwalt zuerst seine eigenen Interessen vor Augen, dann erst die des Mandanten.
Wenn ein Anwalt gut arbeitet, dann diskutiert er vorher die denkbaren Wege und Ausgänge. Hab schon erlebt, dass mir ein Anwalt vor dem Gerichtssaal noch sagte, ich solle jetzt mal meine Freundlichkeit ablegen und härtere Bandagen anlegen. Toller Tipp... noch dazu beim Familiengericht! 🙄
Der hat nur den einen Gerichtstermin mit mir gehabt... Kam im Jaguar. Alle weiteren Verfahren hab ich gewonnen oder wurden außergerichtlich geklärt. Diese Anwältin fährt n kleinen Corolla...
Die kann aber auch ungemütlich werden, aber nur, wenn sie sich ihrer /meiner Sache ganz sicher ist. Dann sollte man in Deckung gehen.... 😁
Also ein guter Anwalt versucht auf jeden Fall eine Anklage und Prozess zu verhindern(Verkehrsrecht). Aber wieso sollten Anwälte nach Erfolg bezahlt werden. Schließlich hast du als Inanspruchnehmer einen Schaden/Unfall verursacht. Wie oben der TE auch noch schuldig. Was ist dann bitte schön für dich in diesem Fall Erfolg. Wenn es so laufen würde, könntest du in diesem Fall als Unfallverursacher bei jedem Anwalt die Tür gleich wieder von außen schließen. Da ja grundlegend nicht viel bei raus kommen würde, da du ja voll schuldig bist. Da der Anwalt deiner Meinung nach Erfolg bezahlt werden soll kann dieser dann gleich sehen das bei deinem Fall nicht's zu holen ist. Ergo würdest du wenn du klar schuldig bist immer ohne Anwalt da stehen, da dich kein Anwalt mehr vertreten wollte. Lassen wir es lieber so wie's heute praktiziert wird.
Zitat:
Original geschrieben von lin0r
😛 oder ich warte bis ich meine 120000 voll habe^^Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Das ist sehr günstig, aber du kannst ja noch 109.500km warten... 😁 😎Aber scherz bei seite^^ Ich habe grade zugesagt und die Werkstatt bestellt die ganzen Ersatzteile und die machen dies dann für 365€.
Mal ganz im ernst. Was soll dir das nun bringen. Du musst doch nun bei 130000 km den ZR wieder wechseln. Das Geld ist in meinen Augen rausgeworfen. Und das hätte dir nen vernüftiger Meister auch gesagt. Da denkt mal jemand wieder nur ans Geld verdienen. Du hattest noch fast 110 000 km bis zum Wechsel. Wegen 10000 km 365 Euro ausgeben ist Blödsinn. Hätte der Wagen 50-60000tkm auf der Uhr gehabt wäre der Wechsel für 365 Euro nachvollziehbar gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Mal ganz im ernst. Was soll dir das nun bringen. Du musst doch nun bei 130000 km den ZR wieder wechseln. Das Geld ist in meinen Augen rausgeworfen. Und das hätte dir nen vernüftiger Meister auch gesagt. Da denkt mal jemand wieder nur ans Geld verdienen. Du hattest noch fast 110 000 km bis zum Wechsel. Wegen 10000 km 365 Euro ausgeben ist Blödsinn. Hätte der Wagen 50-60000tkm auf der Uhr gehabt wäre der Wechsel für 365 Euro nachvollziehbar gewesen.Zitat:
Original geschrieben von lin0r
😛 oder ich warte bis ich meine 120000 voll habe^^
Aber scherz bei seite^^ Ich habe grade zugesagt und die Werkstatt bestellt die ganzen Ersatzteile und die machen dies dann für 365€.
Was haben denn die 110000km damit zutun..? Laut ANleitung und Scheckheft soll man den Zahnriemen bei 120.000km wechseln. Die zieh ich jetzt mit 15.000km vor...In meinen Augen spar ich doch Geld, wenn das Auto grade so offen ist... hinterher zahlt man doch das Doppelte oder sogar Dreifache...
Also ich sage, dass ich hier klar am sparen bin...
Oder gibt es da irgednwie eine Garantieregelung bei Audi...sprich: Kostenloser wechsel, den ich irgendwie verpasst habe.. ?????????