Verkehrsunfall...wie soll ich nun vorgehen??? -.-
Guten Tag,
ich bin letzte Woche Samstag mit meinem Auto auf der Landstraße richtung sportplatz gefahren und habe beim abbiegen auf den Parkplatz, den Motorradfahrer übersehen. Es kam zum "Crash". Dem Motorradfahrer fehlt eigentlich nichts..er hat ein paar Prälungen aber ansonsten geht es ihm gut... laut seiner Aussage am Telefon.
Nun habe ich Post von der Polizei bekommen und ich soll mich nun "Schriftlich zu diesem Verkehrsunfall äußern". An dem Unfall bin ich wohl Schuld, doch ich weiss nicht, wie ich nun vorgehen soll.... -.-
Mit wird vorgeworfen:
(1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall ( Abbiegen unter Missachtung des Vorranges des Gegenverkehrs)
(2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)
Anwort Möglichkeiten:
...Ich möchte mich wie folgt schriftl. äußern
...Ich gebe die Straftat zu
...Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
...Ich werde einen RA m. d. Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
...Ich gebe die Straftat nicht zu
...Ich möchte mich nicht äußern
...Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
Dazu muss ich noch sagen, dass ich nie in den 5-6 Jahren seid ich meinen Führerschein habe, in irgendeiner Art und Weise auffällig geworden bin. Habe keine Punkte, hatte keinen Unfall...einfach nichts!
Dazu muss ich noch sagen, dass die Polizei mir am Unfallort garnicht zugehört hat, sondern immer abgeblockt hat, wenn ich versucht habe, denen zu schildern wie es passiert ist.
Könntet ihr mir Bitte helfen.. ??? -.-
Beste Antwort im Thema
Die Polizei nimmt automatisch eine Strafanzeige bei Personenschaden vor. Frag die Juristen vom ADAC, dafür ist der da.
Der Mopedfahrer bekommt spätestens heute am Vattertach von Kumpels erklärt, dass er Schmerzensgeld fordern kann. Ob er dann immer noch so entspannt bleibt?
Deine Versicherung hat auch Rechtsberatung, denn die wollen ja möglichst auch, dass du nicht Schuld bist. Wenn aber doch, dann fänden die es klasse, wenn du sturzbesoffen gewesen wärst, damit sie nicht zahlen müssen.
Summe aus allem: Ab zum Anwalt!
67 Antworten
Die Anzeige kommt wohl vom Motorradfahrer wa?
Zitat:
Original geschrieben von as90
Die Anzeige kommt wohl vom Motorradfahrer wa?
Also laut Telefonat mit dem Fahrer, hat er keine Anzeige gemacht. Also ich weiss jetzt nicht so recht, ob das stimmt oder nicht... -.-
Jedenfall....wie soll ich am besten vorgehen... ??
Hi,
Ist denn bekannt, wie hoch die Geldbuße ausfallen soll ? Wenn diese nicht sonderlich hoch angesetzt ist, würde ich aus eigener Erfahrung heraus letzteren Weg wählen, bevor da richtig was ins Rollen kommt.
Hatte vor gut 2 Jahren auch einen selbstverschuldeten Unfall, bei dem der andere Verkehrsteilnehmer (PKW-Fahrer) verletzt wurde, in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde mir nahegelegt, 150,- € an eine gemeinnützige Einrichtung zu überweisen, was ich dann auch schleunigst getan habe, und somit war die Sache vom Tisch.
Gruß
Da wohl niemand hier den Sachverhalt genau kennt und dir mit gutem Gewissen einen entsprechenden Rat geben kann, ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor Du wegen falscher Formulierungen o.ä. Probleme bekommst. Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder bist Du im ADAC? Dort kannst Du evtl. auch fragen, wie hoch diese "Einstellungssumme" (letzter Punkt) sein kann.
Da Du hier ja zugibst, den Unfall verursacht zu haben, ist die Sachlage auf dem Papier klar. Die Frage ist eben nur, ob der Motorradfahrer verscuht [Spekulation] Dir noch ein paar Scheine aus der Tasche zu ziehen [/Spekulation]. Lässt sich absehen, ob von Seiten des Geschädigten noch ein Anspruch auf Dich zu kommen wird?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von JungWinkelried
Hi,
Ist denn bekannt, wie hoch die Geldbuße ausfallen soll ? Wenn diese nicht sonderlich hoch angesetzt ist, würde ich aus eigener Erfahrung heraus letzteren Weg wählen, bevor da richtig was ins Rollen kommt.
Hatte vor gut 2 Jahren auch einen selbstverschuldeten Unfall, bei dem der andere Verkehrsteilnehmer (PKW-Fahrer) verletzt wurde, in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft wurde mir nahegelegt, 150,- € an eine gemeinnützige Einrichtung zu überweisen, was ich dann auch schleunigst getan habe, und somit war die Sache vom Tisch.Gruß
Also in dem Schreiben steht leider nichts drine... -.- Kann ich mich denn bei der Polizei erkundigen oder muss ich erst diesen "BEscheid" von denen zuschicken und dann auf die Post des Staatanwaltes warten.. ???
WIe hoch könnte die denn dann bei mir ausfallen, weil ich bin gesagt noch nie in Erscheindung getreten, sprich: Keine Punkte, keine Straftaten jeglicher Art etc.
Zitat:
Original geschrieben von Steezy
Da wohl niemand hier den Sachverhalt genau kennt und dir mit gutem Gewissen einen entsprechenden Rat geben kann, ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bevor Du wegen falscher Formulierungen o.ä. Probleme bekommst. Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder bist Du im ADAC? Dort kannst Du evtl. auch fragen, wie hoch diese "Einstellungssumme" (letzter Punkt) sein kann.Da Du hier ja zugibst, den Unfall verursacht zu haben, ist die Sachlage auf dem Papier klar. Die Frage ist eben nur, ob der Motorradfahrer verscuht [Spekulation] Dir noch ein paar Scheine aus der Tasche zu ziehen [/Spekulation]. Lässt sich absehen, ob von Seiten des Geschädigten noch ein Anspruch auf Dich zu kommen wird?
Ja ich habe einen Rechtschutz bei der ADAC.
Der Geschädigte meinte am Telefon, dass er gegen mich keinen Anzeige erstatten wird, sondern dies alles die Versicherung klären lassen wird.
DIe Polizei hat wohl die Anzeige erstattet... -.-
Die Polizei nimmt automatisch eine Strafanzeige bei Personenschaden vor. Frag die Juristen vom ADAC, dafür ist der da.
Der Mopedfahrer bekommt spätestens heute am Vattertach von Kumpels erklärt, dass er Schmerzensgeld fordern kann. Ob er dann immer noch so entspannt bleibt?
Deine Versicherung hat auch Rechtsberatung, denn die wollen ja möglichst auch, dass du nicht Schuld bist. Wenn aber doch, dann fänden die es klasse, wenn du sturzbesoffen gewesen wärst, damit sie nicht zahlen müssen.
Summe aus allem: Ab zum Anwalt!
ruf bei deiner versicherung an,die sollen dich in die rechtsabteilung durchstellen und schilder denen den fall,wenn du beim ADAC bist dann dort anfunken
gruß
Zitat:
Original geschrieben von lin0r
Also in dem Schreiben steht leider nichts drine... -.- Kann ich mich denn bei der Polizei erkundigen oder muss ich erst diesen "BEscheid" von denen zuschicken und dann auf die Post des Staatanwaltes warten.. ???
Bezüglich der (möglichen) Höhe des Bußgeldes würde ich mich einfach mal bei der Polizei erkundigen, wäre vielleicht sogar angebracht, wenn Du Dich mal persönlich auf der Diensststelle meldest, um die Sache zu klären.
Gruß
Bringt gar nix. Selbst wenn der Sachbearbeiter gerade Dienst hätte - sowas geht zur Staatsanwaltschaft. Wenn dann mal dahin gehen.
die Post auf keinen Fall selber beantworten. Anwalt anrufen, ihm den Brief geben und die Sache von ihm regeln lassen. Du brauchst nirgendswo hingehen...auch zu keiner Wache 🙂. Was manche hier fuer stressige Tipps geben *tztz* 🙂.
Hmm...
also ich will einfach nur günstig von der Sache wegkommen ... -.-
ALso Fakt ist, ich soll meinen Anwalt benachrigtigen und nocht auf eigene Faust handeln.????
_nicht_ auf eigene Faust. Wenn du Rechtsschutz beim ADAC hast, melde dich dort.
ein tatbestand der fahrlaessigen koeperverletzung ist hier recht eindeutig erfuellt. da es sich bei koerperverletzungen grundsaetzlich immer um offizialdelikte handelt, ist die polizei regelmaessig aufgefordert selbststaendig einen entsprechende anzeige bei der staatsanwaltschaft zu lancieren sobald sie kenntnis von eine derartigen ereignis erlangt.
das verhalten des motoradfahrers in naechster zeit, oder auch ein vermeintlich klaerendes gespraech mit der polizei (kannst du dir sparen, weil sinnlos) kann den verlauf der ermittlungen gegen dich im grunde nach nicht mehr beeinflussen.
es gibt drei moegliche wege was passieren koennte:
1.) die staatsanwaltschaft stellt die ermittlungen gegen dich wieder ein
-> eher komplett unwahrscheinlich, da es a) einen verletzten gibt und du b) als verursacher ja wohl fest stehst
2.) nach abschluss der ermittlungen ergeht ein strafbefehl gegen dich
-> das ist wahrscheinlich, du koenntest den geforderten betrag dann entweder zahlen, oder ggf. noch die eroeffnung der hauptverhandlung betreiben - das ist allerdings tendenziell meistens nicht anzuraten, in vielen faellen wirds danach naemlich noch teurer. in beiden faellen haettest du uerigens eine im bundeszentralregister eingetragene vorstrafe. abhaengig von der hoehe der geldstrafestrafe (>90 tagesaetze) taucht diese dann auch im polizeilichen fuehrungszeugnis auf.
3.) die staatsanwaltschaft will die ermittlungen gegen dich nach zahlung einer geldsumme einstellen
-> damit ersparst du der staatsanwaltschaft ermittlungsarbeit und zeit sowie dir eine potentielle vorstrafe. ermittlungseinstellungen gegen zahlung sind d-land fuer kleinere delikte sehr beliebt und absolut ueblich.
gruesse vom doc