Verkehrsunfall...wie soll ich nun vorgehen??? -.-
Guten Tag,
ich bin letzte Woche Samstag mit meinem Auto auf der Landstraße richtung sportplatz gefahren und habe beim abbiegen auf den Parkplatz, den Motorradfahrer übersehen. Es kam zum "Crash". Dem Motorradfahrer fehlt eigentlich nichts..er hat ein paar Prälungen aber ansonsten geht es ihm gut... laut seiner Aussage am Telefon.
Nun habe ich Post von der Polizei bekommen und ich soll mich nun "Schriftlich zu diesem Verkehrsunfall äußern". An dem Unfall bin ich wohl Schuld, doch ich weiss nicht, wie ich nun vorgehen soll.... -.-
Mit wird vorgeworfen:
(1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall ( Abbiegen unter Missachtung des Vorranges des Gegenverkehrs)
(2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)
Anwort Möglichkeiten:
...Ich möchte mich wie folgt schriftl. äußern
...Ich gebe die Straftat zu
...Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
...Ich werde einen RA m. d. Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
...Ich gebe die Straftat nicht zu
...Ich möchte mich nicht äußern
...Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
Dazu muss ich noch sagen, dass ich nie in den 5-6 Jahren seid ich meinen Führerschein habe, in irgendeiner Art und Weise auffällig geworden bin. Habe keine Punkte, hatte keinen Unfall...einfach nichts!
Dazu muss ich noch sagen, dass die Polizei mir am Unfallort garnicht zugehört hat, sondern immer abgeblockt hat, wenn ich versucht habe, denen zu schildern wie es passiert ist.
Könntet ihr mir Bitte helfen.. ??? -.-
Beste Antwort im Thema
Die Polizei nimmt automatisch eine Strafanzeige bei Personenschaden vor. Frag die Juristen vom ADAC, dafür ist der da.
Der Mopedfahrer bekommt spätestens heute am Vattertach von Kumpels erklärt, dass er Schmerzensgeld fordern kann. Ob er dann immer noch so entspannt bleibt?
Deine Versicherung hat auch Rechtsberatung, denn die wollen ja möglichst auch, dass du nicht Schuld bist. Wenn aber doch, dann fänden die es klasse, wenn du sturzbesoffen gewesen wärst, damit sie nicht zahlen müssen.
Summe aus allem: Ab zum Anwalt!
67 Antworten
Tach leute,
habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und mir wurde folgendes zur Last gelegt:
Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverltzung
Die Ermittlungen können fallen gelassen werden, wenn ich ein Bußgeld von 300€ bezahle... Ist das angemessen????????
Ansonsten würde das Verfahren weiter laufen und ich würde eine Eintragung ins Verkehrs- und Bundeszentralregister bekommen.... Bin ich dann in irgendeinerweise Vorbestraft????
Was würdet ihr tun?....
Zitat:
Original geschrieben von lin0r
Tach leute,
habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und mir wurde folgendes zur Last gelegt:Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverltzung
Die Ermittlungen können fallen gelassen werden, wenn ich ein Bußgeld von 300€ bezahle... Ist das angemessen????????
Ansonsten würde das Verfahren weiter laufen und ich würde eine Eintragung ins Verkehrs- und Bundeszentralregister bekommen.... Bin ich dann in irgendeinerweise Vorbestraft????
Zahl die 300 Oppen, Dann bist den Mist los. Was sagt/rät dein super Anwalt Wieviel Punkte gibt es denn gratis dazu??? Wenn du noch keine hast ist es halb so wild. Ob du dann verbestraft bist kann ich Dir leider auch net sagen. Aber könnte schon sein wenn du verurteilt wirst. LG
Hi,
ich bin absolut kein Rechtsexperte, aber nach dem was ich bisher so mitbekommen habe, sieht die Sachlage folgendermaßen aus:
Man gegen Dich ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Offenbar hat man diese Körperverletzung als minderschwer eingestuft und möchte Dir anbieten, stattdessen ein Bußgeld zu zahlen. Damit bist Du aus meiner Sicht aus der Sache endgültig raus und man lässt die weitere Strafverfolgung fallen. Das heißt, dass die Sache strafrechtlich für Dich ausgestanden ist. Der Motorradfahrer könnte zivilrechtlich noch gegen Dich vorgehen und Schmerzensgeld usw. verlangen. Das erledigt dann aber Deine Versicherung zusätzlich zu den normalen Schadenersatzforderungen.
Wie es in dem Schreiben heißt, würde die Staatsanwaltschaft im Falle eines Einspruchs von Dir gegen die 300€ die Sache weiter verfolgen. Da kann dann das Gleiche bei rauskommen, nur dann ohne Einspruchsmöglichkeit, es kann aber auch eine höhere Strafe dabei rauskommen. Zudem wärest Du im Falle eines anderen Urteils vorbestraft wegen fahrlässiger Körperverletzung und es ist aus meiner Sicht mit einer höheren Strafe in dem Falle zu rechnen. Zudem würdest Du bei einer weiteren Strafverfolgung auch mit Punkten in Flensburg rechnen müssen.
Ich lese das Urteil also so, dass Du 300 € zahlen sollst und damit weder vorbestraft bist, noch Punkte in Flensburg bekommst.
Ich vermute sogar, dass Du nicht mal mehr ein Knöllchen wegen dem Unfall zu erwarten hast, sondern das die Sache für Dich aus strafrechtlicher Sicht mit Zahlung der 300 € absolut beendet ist. Denn ich kann mir mit etwas gesundem Menschenverstand nicht vorstellen, dass zwei Strafverfahren wegen einer Sache angeleiert werden. Also eins wegen Körperverletzung und eins wegen dem Unfall.
Also zahlen und gut is. Dazu wird Dir wohl auch der Anwalt raten.
Gruß
dürfte wohl bei uns auch so sein (Ö), hatte auch einen Unfall mit leichtem Personenschaden, wo ich danach eine Zahlungsaufforderung von *grübel* 120 € warens glaub ich bekommen habe, oder 5 Tage Gardinen ^^, damit sie die Anklage fallen lassen, hab natürlich nächsten Tag gleich eingezahlt und der Fall war vom Tisch, ohne Vorstrafe etc, also wie ein normaler Strafzettel.
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ein Schnäppchen.. sofort zahlen..
Ist tatsächlich so damit ist alles vom Tisch keine Punkte oder ähnliches..
Kannst ja noch mal den Anwalt fragen aber ich sage, wenn der Richter ein Verfahren hat wegen den 300 Euro kannst du davon ausgehen dass er diesen Tarif nicht unterbietet. (Die Schuld ist ja klar, geht ja dann nur ums Strafmaß)
Drei, zwei, eins --> Zuschlagen!!!!!!!!!!!!!
Habe fast nen Tausender gezahlt, okay bei mir lag die Dame auch 2 Wochen
(über Weihnachten und Neujahr 😰) im KH und hatte ne Hüftprellung, sehr unschön!
Männers,
danke euch für die Antworten.
@Rowdy_ffm
Genau so ist es!
Werde gleich zustimmen und dann muss ich auf die nächste Post warten. Und danach kann ich überweisen. So haben die mir das gesagt.
naja dann darf man ja mehr oder weniger gratulieren 😁, aber am wichtigsten das euch beiden fast nichts bis nichts passiert ist