Pendlerpauschale einforden, aber welche Schritte und welches Vorgehen?

Audi A4 B7/8E

hallo,

ersteinmal sorry das ich das hier posten musste, aber im ganzen motortalkforum gibts nicht eine sparte, wo der thread gepasst hatte, also bin ich einmal unter meinesgleichen gegangen, um ihn dann hier zu posten ;-)

zuerst einmal zu meiner person..ich habe bis juni 2007 eine ausbildung gemacht, ganze 2,8 jahre und hatte einen täglichen arbeitsweg von 20 km hin und 20 km rückweg..

seit august 2007 habe ich einen hinweg von 44km und ebenfalls den rückweg von 44km von meiner neuen arbeitsstelle..

da die sache ja bald vor das bundesverfassungsgericht geht und es gut ausschaut, das die kürzung der pendlerpauschale verfassungswiedrig ist, wollte ich mir das geld auch rückwirkend auf all die jahre in meiner ausbildung und des halben jahres meines neuen arbeitgeber natürlich die euros zurückholen, dir mir dann eventuell zustehen..

falls die kürzung der pauschale NICHT verfassungswiedrig sein sollte, muss ich sie ja nur im schlimmsten falle zurückzahlen,aber lieber trotzdem erstmal einfordern und haben, denn zurückzahlen kann ich dann ja immernoch..

nun meine fragen :

1.habe ich einen anspruch auf die pendlerpauschale,während meiner ausbildungszeit?
2.wie fordere ich denn nun genau beim finanzamt die gelder ein?

hat vielleicht jemand erfahrungen in welchen schritten und wie ich das anstellen soll, ohne das ich zum steuerberater gehen muss?

danke und gruss

8 Antworten

Schaust Du mal hier rein.

Und noch einiges dazu.

danke,aber dort sind ja leider nicht die nötigen schritte beschrieben, sondern nur das, was ich schon aus medien usw kenne, das das volk hofft, das es als verfassungswiedrig eingestuft wird die kürzung der entferungs- oder pendlerpauschale..

danke dir aber trotzdem erstmal..

gruss

zu 2)

also bei uns in österreich würde ich zuerst beim finanzamt anrufen und dei situation erklären. dann kann man das formular online bearbeiten und ausdrucken. beim nächsten finanzamt abgeben und fertig.

ODER du machst da am jahresende beim Lohnsteurausgleich (Arbeitnehmerveranlagung). Fortbildungskosten können immer abgeschrieben werden.

Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben, wird ja in DE ähnlich wie in AT sein.

Hi,

Du musst tatsächlich gar nichts unternehmen, außer rechtzeitig Deine Steuererklärung für 2007 (und evtl. auch 2008, je nachdem wie lange das BVerfG für die Entscheidung braucht) bei Deinem zuständigen Finanzamt (FA) einzureichen. Der Steuerbescheid, der daraufhin ergehen wird, wird die Erläuterung tragen "Der Bescheid ergeht vorläufig wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale" (oder so ähnlich). Wenn dann das BVerfG entscheiden sollte (wovon auszugehen ist), dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig war (und damit die alte Regelung wieder gilt), ändert das FA Deinen Steuerbescheid rückwirkend zu Deinen Gunsten automatisch, ohne dass Du etwas tun musst. Die steuerliche Auswirkung der Pendlerpauschale erhältst Du dann erstattet, ohne dass es eines Antrages, Einspruches o. ä. bedarf.

Das gilt selbstverständlich nur, wenn die Pendlerpauschale bei Deinem Lehrlingsgehalt überhaupt eine steuerliche Auswirkung hat, d. h. wenn Dir Steuern einbehalten wurden, die erstattet werden können.....

Grüße
Markus

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Zitat:

Original geschrieben von dynamic d


hallo,

ersteinmal sorry das ich das hier posten musste, aber im ganzen motortalkforum gibts nicht eine sparte, wo der thread gepasst hatte, also bin ich einmal unter meinesgleichen gegangen, um ihn dann hier zu posten ;-)

zuerst einmal zu meiner person..ich habe bis juni 2007 eine ausbildung gemacht, ganze 2,8 jahre und hatte einen täglichen arbeitsweg von 20 km hin und 20 km rückweg..

seit august 2007 habe ich einen hinweg von 44km und ebenfalls den rückweg von 44km von meiner neuen arbeitsstelle..

da die sache ja bald vor das bundesverfassungsgericht geht und es gut ausschaut, das die kürzung der pendlerpauschale verfassungswiedrig ist, wollte ich mir das geld auch rückwirkend auf all die jahre in meiner ausbildung und des halben jahres meines neuen arbeitgeber natürlich die euros zurückholen, dir mir dann eventuell zustehen..

falls die kürzung der pauschale NICHT verfassungswiedrig sein sollte, muss ich sie ja nur im schlimmsten falle zurückzahlen,aber lieber trotzdem erstmal einfordern und haben, denn zurückzahlen kann ich dann ja immernoch..

nun meine fragen :

1.habe ich einen anspruch auf die pendlerpauschale,während meiner ausbildungszeit?
2.wie fordere ich denn nun genau beim finanzamt die gelder ein?

hat vielleicht jemand erfahrungen in welchen schritten und wie ich das anstellen soll, ohne das ich zum steuerberater gehen muss?

danke und gruss

Hab ich das richtig verstanden...,du willst Km-Geld-Erstattung von den letzten 2,8Jahren?

Ich bin kein Fachmann,aber ich bin mir sicher das dies nicht mehr geht.Denn die Frist für die Steuererklärung von einem Jahrgang läuft ja immer zu einem bestimmten Zeitpunkt ab.Danach kann man nix mehr geltend machen.Also jetzt kannst du bestimmt nicht mehr irgendwelche Kosten von 2006 einfordern.

Aber frag einfach mal beim Finanzamt nach...,die kennen sich damit ja wohl besser aus 😉

btw.

Wenn ich mich auch hier nich irre,gilt die neue Pendlerpauschale erst seit 2007. Also wäre dir bis 2007 auch nix gekürzt worden in deiner Ausbildung,ergo kannst au nix nachfordern 😉

Zitat:

Original geschrieben von Thecriss



Zitat:

Original geschrieben von dynamic d


hallo,

ersteinmal sorry das ich das hier posten musste, aber im ganzen motortalkforum gibts nicht eine sparte, wo der thread gepasst hatte, also bin ich einmal unter meinesgleichen gegangen, um ihn dann hier zu posten ;-)

zuerst einmal zu meiner person..ich habe bis juni 2007 eine ausbildung gemacht, ganze 2,8 jahre und hatte einen täglichen arbeitsweg von 20 km hin und 20 km rückweg..

seit august 2007 habe ich einen hinweg von 44km und ebenfalls den rückweg von 44km von meiner neuen arbeitsstelle..

da die sache ja bald vor das bundesverfassungsgericht geht und es gut ausschaut, das die kürzung der pendlerpauschale verfassungswiedrig ist, wollte ich mir das geld auch rückwirkend auf all die jahre in meiner ausbildung und des halben jahres meines neuen arbeitgeber natürlich die euros zurückholen, dir mir dann eventuell zustehen..

falls die kürzung der pauschale NICHT verfassungswiedrig sein sollte, muss ich sie ja nur im schlimmsten falle zurückzahlen,aber lieber trotzdem erstmal einfordern und haben, denn zurückzahlen kann ich dann ja immernoch..

nun meine fragen :

1.habe ich einen anspruch auf die pendlerpauschale,während meiner ausbildungszeit?
2.wie fordere ich denn nun genau beim finanzamt die gelder ein?

hat vielleicht jemand erfahrungen in welchen schritten und wie ich das anstellen soll, ohne das ich zum steuerberater gehen muss?

danke und gruss

Hab ich das richtig verstanden...,du willst Km-Geld-Erstattung von den letzten 2,8Jahren?
Ich bin kein Fachmann,aber ich bin mir sicher das dies nicht mehr geht.Denn die Frist für die Steuererklärung von einem Jahrgang läuft ja immer zu einem bestimmten Zeitpunkt ab.Danach kann man nix mehr geltend machen.Also jetzt kannst du bestimmt nicht mehr irgendwelche Kosten von 2006 einfordern.
Aber frag einfach mal beim Finanzamt nach...,die kennen sich damit ja wohl besser aus 😉
btw.
Wenn ich mich auch hier nich irre,gilt die neue Pendlerpauschale erst seit 2007. Also wäre dir bis 2007 auch nix gekürzt worden in deiner Ausbildung,ergo kannst au nix nachfordern 😉
Ja ja, die Steuererstattung

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von Thecriss



Hab ich das richtig verstanden...,du willst Km-Geld-Erstattung von den letzten 2,8Jahren?
Ich bin kein Fachmann,aber ich bin mir sicher das dies nicht mehr geht.Denn die Frist für die Steuererklärung von einem Jahrgang läuft ja immer zu einem bestimmten Zeitpunkt ab.Danach kann man nix mehr geltend machen.Also jetzt kannst du bestimmt nicht mehr irgendwelche Kosten von 2006 einfordern.
Aber frag einfach mal beim Finanzamt nach...,die kennen sich damit ja wohl besser aus 😉
btw.
Wenn ich mich auch hier nich irre,gilt die neue Pendlerpauschale erst seit 2007. Also wäre dir bis 2007 auch nix gekürzt worden in deiner Ausbildung,ergo kannst au nix nachfordern 😉
Ja ja, die Steuererstattung

Na zum Glück haben wir dich😉

Ich schrieb ja bin kein Fachmann,somit hab auch ich jetzt was gelernt,danke😉

Falls Deine Werbungskosten in den Jahren der Ausbildung die Einkünfte überschritten haben (ist nicht selten der Fall, wenn man z.B. zuhause gelebt und von den Eltern noch zusätzlich Geld bekommen hat), sollte man einen Antrag auf "Festellung des Verlustvorages" stellen (geht noch für 2004). Was das genau ist, wird Dir der Berater des zuständigen FA erläutern.

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