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Kulanzanfrage an Audi wg. Späne im Getriebeöl bei MT, wie vorgehen?

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 13:23

Hallo zusammen,

 

wir haben vor ca. fünf Wochen einen A4 Avant mit Automatik/Multitronic, Baujahr 2002 und Laufleistung 101 tkm gekauft (170 PS, 2,4L Benziner).

Der Audi-Werkstatt-Meister bemerkte bei einer Probefahrt ein leichtes Rupfen des MT. Bei der Fehlersuche stellte die Werkstatt Späne im Getriebeöl fest.:(

Ein Umbau auf die 7-Lamellen-Kupplung würde in diesem Falle keine Besserung erbringen. Das Getriebe müßte getauscht werden. Kosten der Audi-Werkstatt ca. 7.200,00 EUR. Die Gebrauchtwagengarantie würde max. 1.700,00 EUR übernehmen, da diese uns alternativ ein generalüberholtes Getriebe von einem Art Schrottplatz mit einer Laufleistung von 110 tkm!! zur Verfügung stellen würde.:(

 

Da wir jetzt einen Eigenanteil von ca. 5.500 EUR für ein Fahrzeug - welches wir bei Feststellung des Problems keine zwei Wochen gefahren hatten - zahlen sollen, wollen wir einen "Kulanzantrag" bei Audi direkt stellen.

Scheinbar stellt sich eine Kulanzanfrage für einen Wagen, der älter als vier Jahre ist, als eher schwierig dar...

Wären für Hilfe jeder Art echt dankbar!

Gruß, Melanie

PS: Der Wagen ist übrigens scheckheftgepflegt und alle Reperaturen/Wartungsdienste wurden bei Audi direkt durchgeführt.

 

 

 

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pm1302

....

 

wir haben vor ca. fünf Wochen einen A4 Avant mit Automatik/Multitronic, Baujahr 2002 und Laufleistung 101 tkm gekauft (170 PS, 2,4L Benziner). ......

nabend, erstmel die frage wurde das fahrzeug privat oder bei einem händler gekauft? du hast in beiden fällen aufjedenfall gewährleistung. beim händler wird es halt einfacher werden diese in anspruch zu nehmen.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von vito112

Zitat:

Original geschrieben von pm1302

....

 

wir haben vor ca. fünf Wochen einen A4 Avant mit Automatik/Multitronic, Baujahr 2002 und Laufleistung 101 tkm gekauft (170 PS, 2,4L Benziner). ......

nabend, erstmel die frage wurde das fahrzeug privat oder bei einem händler gekauft? du hast in beiden fällen aufjedenfall gewährleistung. beim händler wird es halt einfacher werden diese in anspruch zu nehmen.

gruß

Hallo, vermute mal der Händler will ein Gebrauchtes mit ähnl. Km-Stand einbauen und schon ist der Mangel beseitigt, denn ein Anspruch auf Neugetriebe wirds wohl nicht sein, da wäre man ja deutlich besser gestellt.

Die Frage zielt m.E. auf die vielen Kulanzabwicklungen zur MT, wäre nett, wenn mal Erfahrungen unabhängig vom Motortyp gepostet werden, sonst kommt man zu dem Schluss, es gab gar keine Probs mit der MT.

Gruß Peter

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 22:27

Guten Morgen,

Das Auto haben wir über einen freien Händler gekauft, der auf die Garantiefirma verweist. Er sagt immer, es ist halt ein gebrauchtes Fahrzeug, da kann man nix machen. Außerdem wäre ein Automatikgetriebe nun mal anfälliger als eins mit Handschaltung, das hätte uns bewußt sein müssen.:(

Naja, und das mit der Gewährleistung sieht ja so aus, das wir irgendein generalüberholtes Teil aus nem Unfallwagen bekämen (Kostenpunkt wie erwähnt insges. 2.300,00 €, Eigenanteil ca. 550,00 €). Und das vermittelt uns nicht wirklich ein sicheres Gefühl... Daher hätten wir schon gern ein Getriebe, welches von Audi direkt kommt. Außerdem wäre da die Garantie bei zwei Jahren, beim Getriebe aus dem Unfallwagen nur ein halbes Jahr.

Hallo

 

Lies doch mal z.b hier nach  http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung vielleicht hilft das weiter...

Denn unabbhängig von der Gebrauchtwagen Garantie hat auch der HÄNDLER eine Gewährleistungspflicht!

 

Gruß

Frank

Themenstarteram 5. Oktober 2007 um 22:52

Hallo Frank,

danke für die Info, nur leider ist dieser schwindlige Händler mehr als uneinsichtig! Wir hatten mehrere Mängel, die er beseitigen mußte und das einzige Argument was er uns immer entgegensetze, war, daß es nun mal ein Gebrauchtwagen ist und wir für das Geld doch eigentlich ein gutes Fahrzeug haben!!:rolleyes:

Er verweist halt immer auf die Gebrauchtwagengarantie. Und die wollen ein neues Getriebe von Audi nicht bezahlen.

Gruß, Melanie

am 6. Oktober 2007 um 6:35

Hallo Melanie,

ich hatte mal sowas an einer Maschine. (auch Getriebeschaden).

Nach damaliger Auskunft über einen RA ist eine Bemerkung "Ohne Garantie" o.Ä. unwirksam, bzw. sogar verboten.

Erst recht bei einem Händler.

Was ich damit sagen will ist, er muß etwas tun, dazu ist er verpflichtet.

Und zwar etwas, was im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie liegt.

Was Du sicher nicht bekommst ist eine neue MT, es sein denn ihr gleicht es durch eine Restzahlung aus.

Und woher will er so ohne Weiteres eine vergleichbare MT herholen, die nachweisbar ok ist ?

 

Am Ende wird Euch vermutlich keine andere Wahl bleiben auf eine neue MT zurückzugreifen, was wahrscheinlich auch nicht das Schlechteste wäre, altern. das Auto zurückgeben.

 

Gruß

Heinz

Ich würd versuchen das Auto zurück zu geben und gar nicht mehr lange rumlamentieren. Das gibt nur noch mehr Hick Hack.

Da sieht man mal wieder was diese freien (Schwindel)Händler abziehen, ich vertrau diesen "Schotterplatz" Autoverkäufern nicht von 12 bis Mittags. Also denk mal drübern ach und versuche das Auto wieder an ihn abzustoßen. Einen anderen besseren gebrauchten findest du allemal.

Hi Melanie,

1. Der Händler hat eine Gewährleisatungsverpflichtung, die 12 Monate gilt.

2. In den ersten 6 Monaten gilt die sog. "umgekehrte Beweislast", d. h. es wird gesetzlich zu Deinen Gunsten vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf am Auto vorhanden war und der Händler ist verpflichtet, entweder das Gegenteil zu beweisen, oder den Mangel zu beseitigen. In Deinem Fall wird er den Mangel wohl beseitigen müssen, denn er wird das Gegenteil nicht beweisen können.

3. Du hast keinen Anspruch auf ein neues MT-Getriebe, sondern nur auf eines, das funktioniert und dem entspricht was im Auto drin war/ist. Wenn es dieselbe Laufleistung hat, wird der Händler damit seine Verpflichtung erfüllt haben.

4. Eigenanteil hast Du in keinem Fall zu übernehmen, da Gewährleistung.

5. Eventuell kommt auch Rückgabe (Wandlung) des Fahrzeugs in Betracht.

6. Die Gebrauchtwagengarantie hat nichts mit diesem Fall zu tun.

Mache den Händler auf seine Verpflichtung schriftlich (Achtung: Nachweis!) aufmerksam, setze ihm eine Frist zur Erledigung (so oder so) und weise ihn gleich darauf hin, dass Du bei erfolglosem Fristablauf einen Rechtsanwalt einschalten wirst. Nur damit Du nicht auf den RA-Kosten sitzen bleibst..... ;)

Mehr kannst Du nicht tun. Der Rest liegt dann am Händler. Und sobald Du die Sache einem RA übergeben hast, lehnst Du Dich zurück und lässt den das machen. ;)

Grüße

Markus

Das Recht ist eindeutig auf deiner Seite und ich würde dir dringend raten

unverzüglich einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Die Aussagen des Verkäufers es handele sich um einen Gebrauchtwagen

und der Verweis auf die Versicherung sind zwar nicht grundsätzlich falsch,

aber es ist und bleibt eben sein Problem und nicht deins.

Gleiches gilt für einen Kulanzantrag, wenn der Aussicht auf Erfolg hätte,

dann hätte der Händler diese Möglichkeit schon aus Eigeninteresse genutzt.

Bereits aufgrund des Alters/Laufleistung ist m.E. ein Kulanzantrag aussichtslos.

Nun versucht jemand euch ganz gewaltig über den Tisch zu ziehen, gehören aber immer zwei zu...

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