Verkehrsunfall 29.08.2011

Opel Astra F

Hallo,
und zwar hatte ich gestern einen Unfall mit meinem Astra.
Ich fuhr in einem kreisverkehr und jemand ist ohne die Vorfahrt zu beachten in den Kreisverkehr gefahren, ich konnte nicht mehr ausweichen oder bremsen (60km/h Zone) und fuhr ihm in die Fahrerseite.

An meinem Fahrzeug sind folgende Teile beschädigt (zumindest auf dem ersten Blick):

Stoßstange, Blinkerglas/gehäuse (R), Kühlergrill, Kotflügel (R), Tür (R), Windschutzscheibe, Spiegelglas/gehäuse (R), Innenradkasten (VR)

Nun meine Frage, wie gehe ich denn jetzt vor?
- Rufe ich meine Versicherung an?
- Muss ich unbedingt ein Gutachten machen? (Wenn ja, muss ich dafür in Vorkasse treten?)
- Fahre ich zu Opel für einen Kostenvoranschlag?

Die Polizei haben wir nicht verständigt, da er seine Schuld voll eingesehen hat und wir es auch schriftlich festgehalten haben wie das passierte mit Unterschrift beider Parteien.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Dann kann es sein das du von deiner Versicherung keine Geld bekommst,

schlichtweg falsch!

die versicherung des schädigers MUSS dem geschädigten in voller höhe seinen schaden ersetzen - egal ob der schädiger den schaden seiner versicherung "fristgerecht" meldet oder nicht...

Zitat:

Vor Gericht zählt die Meinung der Polzei mehr, wie Deine oder die des Unfallgegners, weil die Polzei eine Staatsmacht und immer unparteiisch ist.

ebenfalls falsch!

in einem solchen fall kommt die polizei lediglich, nimmt die aussagen der beteiligten auf

(die im übrigen jederzeit völlig straffrei wieder zurückgezogen werden können!)

und das wars...eine eigene meinung dazu, haben die nicht - da sie nicht bei dem unfall dabeiwaren und so auch nicht als zeugen auftreten können!

Zitat:

Außer vor Gericht bekommst du Recht, dann KÖNNTE es sein, dass der Anwalt vom Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlt wird.

auch falsch!

der geschädigte hat das recht sich durch einen anwalt seiner wahl vertreten zu lassen - auf kosten der haftpflicht des verursachers...unabhängig davon ob die sache vor gericht geht oder nicht!

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Hallo opel.muehlheim.

Den Unfall unbedingt deiner Versicherung melden, auch wenn du im ersten Moment nicht schuld bist oder der Unfallgegner seine Schuld eingestanden hat. Falls der Gegner später auf dumme Ideen kommt, z.b du bist zu schnell gefahren, oder hattest an deinem KFZ irgendwas verbaut wo die ABE erloschen ist, hast du ein Problem. Dann kann es sein das du von deiner Versicherung keine Geld bekommst, denn als Versicherungsnehmer hast du Pflichten. U.a. einen Unfall innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. Auch evtl. mal über einen Anwalt nachdenken. (Am besten immer mit einer Rechtschutzversicherung)

Außerdem wichtig, IMMER die Polizei rufen auch wenn diese Kohle kostet. Vor Gericht zählt die Meinung der Polzei mehr, wie Deine oder die des Unfallgegners, weil die Polzei eine Staatsmacht und immer unparteiisch ist. Auch immmer ALLES aufheben und ALLES aufschreiben, wann und mit wem du telefoniert hast und was in dem Gespräch besprochen wurde.

Mfg GK02

alls erstes zum anwalt der wird vom verursacher komplett bezahlt der klärt dich genau auf

Ich glaub ich hätt echt die Polizei rufen sollen.
Habe bei der Versicherung angeruf, die mir der Verursacher genannt hat, die kennen das Kennzeichen und den Halter nicht...
Habe nun über diese Zentralnummer der Versicherungen rausbekommen wo er wirklich versichert ist, dort habe ich den Schaden gleich gemeldet. Der Verursacher hatte ihn bis dato noch nicht gemeldet.

Termin bei einem unabhängigen Sachverständigen ist gemacht, alles weitere entscheidet sich dort.

Her mal paar Fotos
Der Knick, welcher grün mackiert ist, kommt vom gewaltsamen öffnen der Türe, da ich auf der Fahrerseite nicht mehr rauskam (Leitplanke zu nah, oder eben ich zu dick^^)

Edit:
Ne ne, Anwalt erst mal nicht. Die Sachlage ist klar, ich fuhr IM Kreisverkehr und er wollte hineinfahren ohne auf mich zu achten (Vorfahrtsverstoß)...

Ich glaub ich hätt echt die Polizei rufen sollen.
Habe bei der Versicherung angeruf, die mir der Verursacher genannt hat, die kennen das Kennzeichen und den Halter nicht...
Habe nun über diese Zentralnummer der Versicherungen rausbekommen wo er wirklich versichert ist, dort habe ich den Schaden gleich gemeldet. Der Verursacher hatte ihn bis dato noch nicht gemeldet.

Siehste deswegen immer die Polizei rufen. Die hätten sofort festgestellt ob und wo der Unfallgegner versichert ist. Anwalt würde ich erstmal nur informieren, dass sich was anbahnt. Denn das dieser vom Unfallgegner bezahlt wird ist falsch. Die Rechnung des Anwaltes geht an dich und nicht an den Unfallgegner. Außer vor Gericht bekommst du Recht, dann KÖNNTE es sein, dass der Anwalt vom Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlt wird.

Mfg GK02

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Hehe, die Sachlage ist DIR klar, was man mit ein paar Kniffen bzgl. der Bürokratie draus machen kann, steht auf einem ganz ganz anderen Blatt. Ich drück dir die Daumen, dass du nicht auf die Nase fällst und alles glatt läuft.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von fate_md
Hehe, die Sachlage ist DIR klar, was man mit ein paar Kniffen bzgl. der Bürokratie draus machen kann, steht auf einem ganz ganz anderen Blatt. Ich drück dir die Daumen, dass du nicht auf die Nase fällst und alles glatt läuft.

Aha da kennt sich einer aus :-)))

Was will er denn draus machen?
Laute Musik? Nicht möglich da Radio ohne Funktion.
Zu Schnell? Nicht möglich, da im Verkehr mitgeschwommen und Zeugen vorhanden sind, die einspringen würden.

Wo gibt es da ein Schlupfloch...?!

Zitat:

Original geschrieben von opel.muehlheim


Ich glaub ich hätt echt die Polizei rufen sollen.
Habe bei der Versicherung angeruf, die mir der Verursacher genannt hat, die kennen das Kennzeichen und den Halter nicht...
Habe nun über diese Zentralnummer der Versicherungen rausbekommen wo er wirklich versichert ist, dort habe ich den Schaden gleich gemeldet. Der Verursacher hatte ihn bis dato noch nicht gemeldet.

Termin bei einem unabhängigen Sachverständigen ist gemacht, alles weitere entscheidet sich dort.

Her mal paar Fotos
Der Knick, welcher grün mackiert ist, kommt vom gewaltsamen öffnen der Türe, da ich auf der Fahrerseite nicht mehr rauskam (Leitplanke zu nah, oder eben ich zu dick^^)

Edit:
Ne ne, Anwalt erst mal nicht. Die Sachlage ist klar, ich fuhr IM Kreisverkehr und er wollte hineinfahren ohne auf mich zu achten (Vorfahrtsverstoß)...

du wirst sehen was die versicherung mit dir ohne anwalt macht, der kostet dich keinen cent.

aber mir ist es egal

Zitat:

Original geschrieben von opel.muehlheim


Was will er denn draus machen?
Laute Musik? Nicht möglich da Radio ohne Funktion.
Zu Schnell? Nicht möglich, da im Verkehr mitgeschwommen und Zeugen vorhanden sind, die einspringen würden.

Wo gibt es da ein Schlupfloch...?!

mir wurde die vorfahrt genommen und ich hatte trotz 100% geklärter sachlage nur ärger

da brauchst du eh keinen kosten voranschlag.

totalschaden ca 1500€ das wars

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Dann kann es sein das du von deiner Versicherung keine Geld bekommst,

schlichtweg falsch!

die versicherung des schädigers MUSS dem geschädigten in voller höhe seinen schaden ersetzen - egal ob der schädiger den schaden seiner versicherung "fristgerecht" meldet oder nicht...

Zitat:

Vor Gericht zählt die Meinung der Polzei mehr, wie Deine oder die des Unfallgegners, weil die Polzei eine Staatsmacht und immer unparteiisch ist.

ebenfalls falsch!

in einem solchen fall kommt die polizei lediglich, nimmt die aussagen der beteiligten auf

(die im übrigen jederzeit völlig straffrei wieder zurückgezogen werden können!)

und das wars...eine eigene meinung dazu, haben die nicht - da sie nicht bei dem unfall dabeiwaren und so auch nicht als zeugen auftreten können!

Zitat:

Außer vor Gericht bekommst du Recht, dann KÖNNTE es sein, dass der Anwalt vom Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlt wird.

auch falsch!

der geschädigte hat das recht sich durch einen anwalt seiner wahl vertreten zu lassen - auf kosten der haftpflicht des verursachers...unabhängig davon ob die sache vor gericht geht oder nicht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Dann kann es sein das du von deiner Versicherung keine Geld bekommst,
schlichtweg falsch!
die versicherung des schädigers MUSS dem geschädigten in voller höhe seinen schaden ersetzen - egal ob der schädiger den schaden seiner versicherung "fristgerecht" meldet oder nicht...

Also dann gehen wir doch ins Detail. Eine Versicherung muss den Schaden nicht in voller Höhe ersetzen, sondern den beschädigten Gegenstand in gleicher Art und Güte ersetzen. Das kann auch heißen, das der Kunde den Zeitwert des Wagens erhält, der weit unter der eigentlichen Höhe des Schadens liegen kann.

Zum Thema "fristgerecht". Auch das ist falsch. Eine Versicherung hat das Recht eine Zahlung teilweise oder ganz zu versagen, wenn Obliegenheitspflichtsverletzungen vorliegen. Dazu gehört des "fristgerechte" Schadensmeldung ob Schuld oder nicht zählt im Härtefall für eine Versicherung nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Vor Gericht zählt die Meinung der Polzei mehr, wie Deine oder die des Unfallgegners, weil die Polzei eine Staatsmacht und immer unparteiisch ist.

ebenfalls falsch!
in einem solchen fall kommt die polizei lediglich, nimmt die aussagen der beteiligten auf (die im übrigen jederzeit völlig straffrei wieder zurückgezogen werden können!) und das wars...eine eigene meinung dazu, haben die nicht - da sie nicht bei dem unfall dabeiwaren und so auch nicht als zeugen auftreten können!

Auch das ist falsch. Wenn es hart auf hart vor Gericht kommt, und das habe ich hier gemeint, dann wird die Polizei dazu gezogen. Habe ich selbst als Prozessbeobachter gesehen. Natürlich ist dies die Außnahme. Aber weiß man wie der andere tickt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Außer vor Gericht bekommst du Recht, dann KÖNNTE es sein, dass der Anwalt vom Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlt wird.

auch falsch!
der geschädigte hat das recht sich durch einen anwalt seiner wahl vertreten zu lassen - auf kosten der haftpflicht des verursachers...unabhängig davon ob die sache vor gericht geht oder nicht!

Das stimmt. Grundsätzlich hast du recht. Er kann sich auf Kosten der gegnerischen HP einen Anwalt bezahlen lassen. Ich habe auch nie das Gegenteil behauptet. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Wenn die Sachlage klar ist, (z.B. durch ein Gerichtsurteil) dann muss die gegnerische HP den Anwalt bezahlen. Wenn aber festgestellt wird, dass ihn z.B. selber eine Teilschuld trifft, was ist dann? Wenn man sich außergerichtlich einigt, braucht man keinen Anwalt. Selbst wenn man einen Anwalt beauftragt hat, mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen, kostet das Geld. Dreimal darfst du raten, wer dann die Rechnung bekommt. Viel Spaß die Rechnung dann bei der Versicherung regulieren zu lassen. Außerdem habe ich ja gesagt, dass es von Vorteil wäre seinen Anwalt zu informieren, nicht das man keinen benötigt.

Sind übrigens alles Fakten die ich selbst erlebt habe. Außerdem sollte der Werdegang mit Schadensmeldung und Polizei nur eine Empfehlung sein. Wie das dann jeder selber macht ist seine Sache, nur dann nicht beschweren wenn weniger Geld im Portemonaie ist.

GK02

Kann eine Obliegenheitsverletzung nicht nur zwischen VN und Versicherung vorliegen? Die Kasko des VN (Unfallverursachers) könnte also darauf pochen, aber doch nicht die HP, denn der Unfallgeschädigte hat mit der Versicherung des VN ja überhaupt gar keinen Vertrag, kann also auch keine Obliegenheitsverletzung verursachen.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Kann eine Obliegenheitsverletzung nicht nur zwischen VN und Versicherung vorliegen? Die Kasko des VN (Unfallverursachers) könnte also darauf pochen, aber doch nicht die HP, denn der Unfallgeschädigte hat mit der Versicherung des VN ja überhaupt gar keinen Vertrag, kann also auch keine Obliegenheitsverletzung verursachen.

Stimmt eine Obliegenheitsverletzung kann nur zwischen VN und VU bestehen. Aber was ist denn, wenn sich im Nachhinnein rausstellt, dass den Geschädigten doch eine Teilschuld trifft, sei mal dahingestellt warum, was ist dann. Dann kann es passieren das auch meine eigene Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist, bzw. ungerechtfertigte Ansprüche abwehren muss. Das kann Sie nur, wenn Sie Bescheid weiß. Denn laut Gesetz bist DU zum Ersetzen des beschädigten Gegenstands verpflichtet. Wenn das VU aufgrund Obliegenheitsverletzung sagt, es zahlt nur teilweise (weil der Kunde wie du sagst, seiner Versicherung nicht mitgeteilt hat das ein Schaden passiert ist, weil er ja nicht daran Schuld ist), bleibst du auf den Kosten sitzen.

Wenn die Schadensabwicklung so läuft wie man sich das wünscht, alles ordnungsgemäß bezahlt wird und der Unfallgegner auf dumme Gedanken kommt, dann hast du vollkommen recht. Man braucht seine eigene Versicherung nicht zu informieren. Aber wenn es ums Geld geht, kommen Leute auf die tollsten Ideen. Und nur darum geht es. Um den schlimmsten Fall, denn dafür ist eine Versicherung da, oder sollte da sein.

Diese Fakten stehen in den AVB´s und im Gesetz. Wie dass dann das VU mit dir persönlich regelt, z.B. Kulanz, oder ein Auge zudrücken, das steht auf einem ganz anderen Papier.

GK02

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