Verkehrsunfall 29.08.2011

Opel Astra F

Hallo,
und zwar hatte ich gestern einen Unfall mit meinem Astra.
Ich fuhr in einem kreisverkehr und jemand ist ohne die Vorfahrt zu beachten in den Kreisverkehr gefahren, ich konnte nicht mehr ausweichen oder bremsen (60km/h Zone) und fuhr ihm in die Fahrerseite.

An meinem Fahrzeug sind folgende Teile beschädigt (zumindest auf dem ersten Blick):

Stoßstange, Blinkerglas/gehäuse (R), Kühlergrill, Kotflügel (R), Tür (R), Windschutzscheibe, Spiegelglas/gehäuse (R), Innenradkasten (VR)

Nun meine Frage, wie gehe ich denn jetzt vor?
- Rufe ich meine Versicherung an?
- Muss ich unbedingt ein Gutachten machen? (Wenn ja, muss ich dafür in Vorkasse treten?)
- Fahre ich zu Opel für einen Kostenvoranschlag?

Die Polizei haben wir nicht verständigt, da er seine Schuld voll eingesehen hat und wir es auch schriftlich festgehalten haben wie das passierte mit Unterschrift beider Parteien.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Dann kann es sein das du von deiner Versicherung keine Geld bekommst,

schlichtweg falsch!

die versicherung des schädigers MUSS dem geschädigten in voller höhe seinen schaden ersetzen - egal ob der schädiger den schaden seiner versicherung "fristgerecht" meldet oder nicht...

Zitat:

Vor Gericht zählt die Meinung der Polzei mehr, wie Deine oder die des Unfallgegners, weil die Polzei eine Staatsmacht und immer unparteiisch ist.

ebenfalls falsch!

in einem solchen fall kommt die polizei lediglich, nimmt die aussagen der beteiligten auf

(die im übrigen jederzeit völlig straffrei wieder zurückgezogen werden können!)

und das wars...eine eigene meinung dazu, haben die nicht - da sie nicht bei dem unfall dabeiwaren und so auch nicht als zeugen auftreten können!

Zitat:

Außer vor Gericht bekommst du Recht, dann KÖNNTE es sein, dass der Anwalt vom Unfallgegner oder dessen Versicherung bezahlt wird.

auch falsch!

der geschädigte hat das recht sich durch einen anwalt seiner wahl vertreten zu lassen - auf kosten der haftpflicht des verursachers...unabhängig davon ob die sache vor gericht geht oder nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



schlichtweg falsch!
die versicherung des schädigers MUSS dem geschädigten in voller höhe seinen schaden ersetzen - egal ob der schädiger den schaden seiner versicherung "fristgerecht" meldet oder nicht...

Also dann gehen wir doch ins Detail. Eine Versicherung muss den Schaden nicht in voller Höhe ersetzen, sondern den beschädigten Gegenstand in gleicher Art und Güte ersetzen. Das kann auch heißen, das der Kunde den Zeitwert des Wagens erhält, der weit unter der eigentlichen Höhe des Schadens liegen kann.

Zum Thema "fristgerecht". Auch das ist falsch. Eine Versicherung hat das Recht eine Zahlung teilweise oder ganz zu versagen, wenn Obliegenheitspflichtsverletzungen vorliegen. Dazu gehört des "fristgerechte" Schadensmeldung ob Schuld oder nicht zählt im Härtefall für eine Versicherung nicht.

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ebenfalls falsch!
in einem solchen fall kommt die polizei lediglich, nimmt die aussagen der beteiligten auf (die im übrigen jederzeit völlig straffrei wieder zurückgezogen werden können!) und das wars...eine eigene meinung dazu, haben die nicht - da sie nicht bei dem unfall dabeiwaren und so auch nicht als zeugen auftreten können!

Auch das ist falsch. Wenn es hart auf hart vor Gericht kommt, und das habe ich hier gemeint, dann wird die Polizei dazu gezogen. Habe ich selbst als Prozessbeobachter gesehen. Natürlich ist dies die Außnahme. Aber weiß man wie der andere tickt.

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



auch falsch!
der geschädigte hat das recht sich durch einen anwalt seiner wahl vertreten zu lassen - auf kosten der haftpflicht des verursachers...unabhängig davon ob die sache vor gericht geht oder nicht!

Das stimmt. Grundsätzlich hast du recht. Er kann sich auf Kosten der gegnerischen HP einen Anwalt bezahlen lassen. Ich habe auch nie das Gegenteil behauptet. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Wenn die Sachlage klar ist, (z.B. durch ein Gerichtsurteil) dann muss die gegnerische HP den Anwalt bezahlen. Wenn aber festgestellt wird, dass ihn z.B. selber eine Teilschuld trifft, was ist dann? Wenn man sich außergerichtlich einigt, braucht man keinen Anwalt. Selbst wenn man einen Anwalt beauftragt hat, mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen, kostet das Geld. Dreimal darfst du raten, wer dann die Rechnung bekommt. Viel Spaß die Rechnung dann bei der Versicherung regulieren zu lassen. Außerdem habe ich ja gesagt, dass es von Vorteil wäre seinen Anwalt zu informieren, nicht das man keinen benötigt.

Sind übrigens alles Fakten die ich selbst erlebt habe. Außerdem sollte der Werdegang mit Schadensmeldung und Polizei nur eine Empfehlung sein. Wie das dann jeder selber macht ist seine Sache, nur dann nicht beschweren wenn weniger Geld im Portemonaie ist.

GK02

bitte KEINE fullquote's (ganze posts zitieren) machen, wenn man die zitierfunktion nicht richtig beherrscht!

So, ich kam vom Gutachter:

Wiederbeschaffungswert etwa 600 - 800 Euro
Reperaturkosten etwa 2000 - 2500 Euro

Was soll man dazu sagen 🙁

Weiß jemand, wie das nun abläuft mit der Gegner Versicherung? Also wie lange das etwas dauert bis ich Geld sehe bzw. wie ich das Geld sehe? (Scheck, bargeld, Überweisung, PayPal, Kamele, Frauen etc.) ???

Gruß eines traurigen Astra Fahrers 🙁

PS: Das "geständnis, dass der Unfallverursacher zu 100% Schuld ist, habe ich nun auch auf Band von meinem Anrufbeantworter...

Wie war das gleich nochmal ... hat der Unfallgegner den Schaden schon gemeldet?

Achso ja, sorry hatte ich vergessen. Er hat seine Versicherung angerufen (Er ist Monteur und war vorher noch geschätlich unterwegs) und hat ihr das ebenfalls Berichtet und meine Aussage deckte sich zu 100% mit seiner Aussage.

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Dann würde ich sagen, Versicherung des Gegner nochmal anrufen und fragen wohin du das Gutachten schicken sollst. Am besten mit nem kurzen Anschreiben und unbedingt per Einschreiben. Aber bestimmt gibt es jetzt wieder Leute die alles besser wissen.

GK02

Der Gutachter schickt es direkt zur Versicherung des Unfallgegners.

Wenn der Gutachter deine ganzen Daten in seinem Gutachten aufgenommen hat, wovon ich ausgehe, dann sollte die nächsten Tage ein Check in deinen Briefkasten flattern. Ich denke bis ende nächster Woche sollte das erledigt sein.

KG02

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Aber bestimmt gibt es jetzt wieder Leute die alles besser wissen.

wenn du dich doch so auskennst - und nach eigenen angaben selbst in der versicherungsbranche tätig bist...warum erzählst du dem te dann nicht direkt auch, das ihm neben dem schaden am auto auch nutzungsausfall sowie eine unkostenpauschale von 25€ zusteht? 😁

Und wie mache ich diese geltend?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Aber bestimmt gibt es jetzt wieder Leute die alles besser wissen.
wenn du dich doch so auskennst - und nach eigenen angaben selbst in der versicherungsbranche tätig bist...warum erzählst du dem te dann nicht direkt auch, das ihm neben dem schaden am auto auch nutzungsausfall sowie eine unkostenpauschale von 25€ zusteht? 😁

darum eben zum kostenlosen anwalt es stehen ihm auch zinsen zu wen die versicherung sich stur stellt

Du kannst geltend machen
Wiederbeschaffungswert minus Restwert

zzgl. Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer
(steht normal im Gutachten drinn)

und die An- und Abmeldekosten bekommst du ebenfalls
erstattet ggf. auch Schmerzensgeld und das wars dann

Nunja, abgemeldet wird er ja nicht... werde ihn nach und nach reparieren denke ich, wenn nichts dazwischen kommt...

Fahrbar ist er ja zur Zeit noch, habe eben provisorisch ein neuen Blinker reingeklemmt, damit der Astra schonmal verkehrssicher ist

Zitat:

Original geschrieben von opel.muehlheim


damit der Astra schonmal verkehrssicher ist

bei dem zerdellten kotflügel, ist das auto - ob mit oder ohne blinker - garantiert NICHT verkehrssicher!

Ja stimmt, war bissi blöd von mir ausgedrückt...

Also ich meine einfach mit ganzem Blinker ists besser als mit kaputten blinker welcher einfach nur noch aus einer Birne besteht 😁

Am besten mal prüfen, ob durch Austauschen von Spiegel, Kotflügel und Grill der Wagen wieder fahrbereit gemacht werden kann. Der Spiegel ist in 10 Minuten gewechselt und kostet ca 5-10 EUR, für einen gebrauchten Kotflügel mit Grill legt man ca 50-60 EUR an. Arbeitszeit vielleicht 2h, wenn man das zum ersten Mal macht. Außer einem einfachen Ratschenkasten und Schraubendrehern braucht man kein Spezialwerkzeug, nur der Innenkotflügel aus Kunststoff ist etwas fummelig (Rad abnehmen).

Die Frage ist, ob die Tür und der Türrahmen viel abgekriegt haben, ob die Windschutzscheibe gewechselt werden muss oder ob man damit leben kann.
Wenn das Auto noch länger TÜV hat, dann die drei erstgenannten Teile für max 100 EUR wechseln, das Geld von der Versicherung nehmen und den Wagen bis zum TÜV auffahren. Dann gibts beim Verwerter nochmal ca 100 EUR dafür, mit dem Geld holt man sich dann was anderes.

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