Verkehrskontrolle bei ausgeschaltetem Auto

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Guten Abend,

ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so. Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ich teilte ihnen mit das ich nichts davon wusste und das auto so vor 3 Wochen gekauft habe. Die Frage ist nun, was kann ich tun? Entfernen lasse ich dieses US-Standlicht morgen, ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt, und ich wusste nichts von dem „Verbrechen“, sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können? Ich poste mal Bilder von den Lichtern und den Strafinfos die ich im Internet gefunden habe.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Linkes Licht
Rechtes Licht
Strafinfos
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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. April 2021 um 15:15:12 Uhr:


Na das ist aber so sehr weit hergeholt. Haben sich ja auch schon genug Leute "verblinkt".

Unter Verkehrsgefãhrdung verstehe ich Licht, das blendet, Anbauten mit scharfen Kanten etc...

Bei kodiertem US Standlicht werden die Blinklichter gedimmt und gehen auch beim Blinken nicht aus sondern werden nur heller.

Gibt sogar Spezies,die sich wegen der Umrüstung die Karre außer Betrieb setzen lassen.

Zitat:

@carchecker75 schrieb am 5. April 2021 um 15:20:38 Uhr:


Es ist richtig das es laut STVO nicht Erlaubt ist...

Wird zeit die STVO zu überarbeiten das Standlicht in orange /gelb erlaubt wird, Stört, Blendet, Gefährdert keinen ist in anderen Ländern auch erlaubt.

Die StVO macht hierzu keine Aussage. Das ist komplett in der StV

Z

O geregelt.

Eine Überarbeitung der StVO in dieser Richtung wird es deshalb auch in Zukunft nicht geben.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. April 2021 um 15:19:26 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:15:58 Uhr:



Deutsche Kennzeichen...

Das sind dann wohl eher die deutschen Käufer von US-Fahrzeugen, die sich nicht die Mühe gemacht haben, die Fahrzeuge auf deutsche Zulassungsvorschriften umzurüsten.

US-Soldaten und US-Zivilangestellte haben hier in Deutschland keine Vorteile, wenn sie ihre Privatfahrzeuge mit einer deutschen Zulassung fahren.

Die Reglung kenne ich nicht. Soldaten wohnen auch nur temporär in Deutschland.

Ich weiß nur, dass solche Fahrzeug rumfahren, und je nach Region sogar sehr oft zu sehen sind. In anderen Regionen sieht man sie hingegen so gut wie nie.

US Bürger fahren hier in der Nähe mit Deutschen Kennzeichen rum, die Beleuchtung entspricht aber dem "Amerikanischen Recht".
Da ich solche (erst gestern) immer wieder als Kunden habe.....

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Hallo

Zu : US-Soldaten und US-Zivilangestellte haben hier in Deutschland keine Vorteile, wenn sie ihre Privatfahrzeuge mit einer deutschen Zulassung fahren.

Sie haben aber auch keine "Nachteile "! wenn Sie vorne Orange Blinker anhaben während der Fahrt in Deutschland, auf Deutschen Straßen. Diese Fahrzeuge sind nach Deutschem Recht Illegal auf unseren Straßen unterwegs und entsprechen nicht den Vorgaben der STVO Deutschland und fahren hier auch ohne Strafen rum. Ich wohne in der Nähe Ramstein und sehe diese Fahrzeuge fast jeden Tag. Die sind Illegal unterwegs und fahren auch auf den Deutschen Straßen. Also ich find das Bußgeld übertrieben!

mfg

Langer

Zitat:

@Langer46 schrieb am 5. April 2021 um 15:35:11 Uhr:


Diese Fahrzeuge sind nach Deutschem Recht Illegal auf unseren Straßen unterwegs und entsprechen nicht den Vorgaben der STVO Deutschland und fahren hier auch ohne Strafen rum.

Da bin ich jetzt nach Nennung der Fakten in den vorangegangenen Beiträgen aber mal auf die Begründung gespannt und einen Hinweis, inwieweit der TE in seiner Situation jetzt einen Vorteil daraus ziehen könnte.

Ist er vielleicht ein GI !

Hätte er ja auch gleich sagen können

Hi,

die Fahrzeuge der US Angehörigen haben zwar seit einigen Jahren "deutsche" Kennzeichen damit sie nicht direkt als Armeeangehörige zu erkennen sind.
SIe haben aber keine deutsche Zulassung. Daher gelten für sie auch nicht die Regeln der STVO.

Früher sind da in meiner Heimatgegend die wildesten Kisten rumgefahren (damals aber noch mit US Kennzeichen) Tüv etc. hat keinen Interessiert.
Welche Regeln da heute genau gelten keine Ahnung spielt aber auch eine Rolle.

Der TE hat offensichtlich eine Normale Zulassung und damit sind die codierten Standleuchten illegal. Ob der Beamte eine Verwarnung ausspricht oder das volle Programm auffährt liegt in seinem Ermessen.

Hängt auch immer ein wenig mit dem Verhalten und der Situation zusammen bei dem der Mangel festgestellt wird.

Wie schon mehrfach geschrieben, zahlen und daraus lernen alles andere macht keinen Sinn

Zitat:

@carchecker75 schrieb am 5. April 2021 um 15:20:38 Uhr:


Es ist richtig das es laut STVO nicht Erlaubt ist, die Beamten haben einen Ermessensspielraum und haben diesen völlig überzogen mit 135 Euro 1 Punkt

Es gibt auch bei der Polizei Menschen, die diesen Beruf besser nicht gewählt hätten.

Genau wie es Kraftfahrer gibt,die besser keinen Führerschein bekommen hätten

Vielleicht haben wir ja Glück und der TE beteiligt sich noch weiter an dieser Diskussion und reicht die Infos nach, die uns bis jetzt noch fehlen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2021 um 16:40:30 Uhr:


Genau wie es Kraftfahrer gibt,die besser keinen Führerschein bekommen hätten

Die gibt es durchaus, aber das ist hier nicht das Thema.

Zitat:

@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:


Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!
@Cano304

Den Tatbestand, den die Polizisten nennen ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn also der Bußgeldbescheid mit den 135,- € würde ich Einspruch erheben, mit der Begründung, dass du natürlich eine falsche Beleuchtung hattest, aber beim besten Willen dadurch keine Verkehrsgefährdung siehst und darum bittest den Bußgeldbescheid in nur „nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung“ abzuändern.

Wenn du die Umcodierung in einer Werkstatt machen lässt, legst du die Rechnung bei, ansonsten machst du ein Foto von der jetzt korrekten Beleuchtung.

Ich sehe die Chancen nicht schlecht, dass man deiner Bitte entspricht.

Du kannst auch zuvor bei der Bußgeldstelle und das telefonisch regeln. Du wirst merken, dass die häufig sehr nett und entgegenkommen sind. Natürlich wirst du trotzdem den Einspruch noch schriftlich schicken müssen, weißt aber schon im Vorfeld, mit welcher Reaktion du rechnen musst.

Jedenfalls ist das ein Versuch wert. Es kostet ein bisschen Zeit, aber das ist alles.

Gruß

Uwe

Ich sehe hier auch nur die "nicht vorschriftsmässige Beleuchtung", also 20€. Wenn er nu' ohne Scheinwerfer unterwegs gewesen wäre oder ohne Bremsleuchten oder so etwas, dann wäre es wohl mit Gefährdung gewesen.
Aber doch nicht, wenn einfach nur die Blinker dauerhaft leuchten.
Da würde ich es tatsächlich auf ein Verfahren ankommen lassen, in welchem ich höchst gespannt auf die Erklärung des Polizisten zur Ursache der Gefährdung wäre.

Ich sehe durchaus Chancen, dass es nicht zu einem Verfahren kommt, wenn den von mir vorgeschlagene Einspruch erhebt.

Gruß

Uwe

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