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Verkehrskontrolle bei ausgeschaltetem Auto

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. April 2021 um 23:59

Guten Abend,

ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so. Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ich teilte ihnen mit das ich nichts davon wusste und das auto so vor 3 Wochen gekauft habe. Die Frage ist nun, was kann ich tun? Entfernen lasse ich dieses US-Standlicht morgen, ist die Verkehrskontrolle überhaupt zulässig? Das Auto stand und wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht bewegt, und ich wusste nichts von dem „Verbrechen“, sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können? Ich poste mal Bilder von den Lichtern und den Strafinfos die ich im Internet gefunden habe.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Linkes Licht
Rechtes Licht
Strafinfos
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100 Antworten

Zitat:

@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:

Die Polizisten meinten ich bekomme nun eine Strafe in Höhe von 135€ und 1 Punkt wegen beeinträchtigung der Verkehrssicherheit...

...sie hätten mir doch auch ein Verwarngeld in Höhe von 15-20€ geben können?

Die 20 € wären nur gerechtfertigt gewesen, wenn durch die Manipulation die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt worden wäre. Warum die Beamten so entschieden haben, wurde dir ja nach deiner obigen Beschreibung vor Ort erläutert.

Hallo @Jubi TDI/GTI

Danke für deinen Vorschlag , meine Augen sind untersucht und in Ordnung! Eins muss ich hier in der Diskussion anmerken. Ich persönlich finde unsere Gesetzgebung hier etwas veraltet.

Solange mich ein Licht wie vom TE hier jetzt beschrieben nicht direkt blendet, wäre es mir Egal ob Er vorne noch ein Oranges Licht zusätzlich mit an hat. Es ist meiner Meinung nur so, die neusten Fahrzeuge mit Weißem / LED / Xenon usw.. sind meiner Meinung nach schon ein wenig Grenzwertig. Es gibt Fahrzeuge die Blenden mich ganz einfach, trotz guter Augen. Das dem TE jetzt wegen einem leuchtendem Zusatzlicht Orange oder Gelb hier 1 Punkt + 135 Euro Geldstrafe aufgebrummt wird ist meiner Meinung nicht Verhältnismäßig. wenn er keinen direkt gefährdet hat.

Wurde das von dem Polizisten überprüft ?

mfg

Langer

Zitat:

@Cano304 schrieb am 3. April 2021 um 01:59:04 Uhr:

Guten Abend,

ich saß vorhin mit einem Freund im Auto, welches ausgeschaltet war, die Polizei kam und hat eine Verkerskontrolle durchgeführt, Führerschein Fahrzeugschein etc., das Auto war zu dem Zeitpunkt ausgeschaltet, und wir saßen im Auto und waren am erzählen. Die Polizei forderte mich auf das Auto zu starten, und es stellte sich raus das mein Auto US-Standlichter hat (wurden scheinbar vom Vorgänger codiert oder so), ich habe das Auto vor 3 Wochen gekauft und wusste davon nichts, der Verkäufer hat mir auch nichts dazu mitgeteilt, ich dachte die Lichter wären normal so.

Wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund stand ist die Kontrolle gerechtfertigt.

Carfreitag ist kein guter Tag. Ein Poster-Hotspot ist kein guter Ort. Man sollte schon gar nicht nicht zur unspasenden Zeit an einem unpassenden Ort sein, wenn mit dem Wagen etwas nicht stimmt. Dann werden auch geparkte Fahrzeuge unter die Lupe genommen.

Ein weiteres Problem ist, dass bei bestimmten "Autoliebhaber-Treffen" die Strafen gerne am oberen Ende des Ermessensspielraumes liegen.

Wenn du bei der Kontrolle die Schuld auf den Vorbesitzer schieben wolltest, und gesagt hast, dass er die Änderrung durchgeführt haben muss, hast du dich selbst belastet. (Du hässtest das Tuning nach dem Kauf überprüfen müssen.) Richtig wäre es zu sagen, dass du dachtest, der Wagen hätte es serienmäßig verbaut.

Wichtige Frage:

Handelt es sich um ein Importfahrzeug?

Zitat:

@situ schrieb am 5. April 2021 um 13:56:49 Uhr:

Die erloschene Betriebserlaubnis diskutiert kein Anwalt weg.

Wenn es Originalteile sind, und der Wagen mit diesen Teilen in Deutschland zugelassen wurde, ist es OK.

Von einem erlöschen der Beriebserlaubnis kann man nur reden, wenn die Teile nachträglich geändert wurden. Dies wird wohl erstmal vermutet, steht aber noch nicht eindeutig fest.

Zitat:

@Nari66 schrieb am 4. April 2021 um 20:49:12 Uhr:

Ein F20/F21 ist ja kein seltenes Fahrzeug. Da muss es einem schon auffallen wenn keiner mit orangefabener Dauerbeleuchtung rumfährt. Auch andere Marken fahren so nicht rum.

Das lernt man auch in der Fahrschule.

@Langer46 Kurvenlicht und TFL sind immer weiß nie Orange oder Gelb.

Aus dieser Nummer kommt der TE nicht mehr raus.

Die Aussage ist falsch. In der Nähe von US-Kasernen kann man solche Fahrzeuge sehr oft sehen, sogar mit deutem Kennzeichen. Rote Blinker hinten, und Tagfahrlicht-Blinker vorne.

Zitat:

@Langer46 schrieb am 5. April 2021 um 14:57:48 Uhr:

Das dem TE jetzt wegen einem leuchtendem Zusatzlicht Orange oder Gelb hier 1 Punkt + 135 Euro Geldstrafe aufgebrummt wird ist meiner Meinung nicht Verhältnismäßig. wenn er keinen direkt gefährdet hat.

Wurde das von dem Polizisten überprüft ?

Der Beamte braucht hier nicht zu prüfen, ob durch die Manipulation am Fahrzeug des TE jemand direkt gefährdet wurde. Den 1 Punkt und die 135 Euro Geldstrafe gibt es, wie bereits weiter vorn im Thread dargelegt, nicht wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Für die US Fahrzeuge gibt's ggf Ausnahmegenehmigungen nach 70 StVZO

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich beim TE, dass Du die US Fahrzeuge ins Spiel bringst?

Wie hat er denn bitte die Verkehrssicherheit mit den dauerhaft leuchtenden Blinkern beeinträchtigt? Wenn die Blinken gehen sie halt "aus an" statt "an aus". Sieht doch trotzdem jeder dass einer abbiegen will. Ich sehe auch hier eher die 20€ als die 135 plus Punkt. :confused:

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:02:32 Uhr:

In der Nähe von US-Kasernen kann man solche Fahrzeuge sehr oft sehen, sogar mit deutem Kennzeichen. Rote Blinker hinten, und Tagfahrlicht-Blinker vorne.

Meinst du die Nato-Kennzeichen? Diese Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Zulassungsrecht.

https://de.wikipedia.org/.../...er_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland

am 5. April 2021 um 13:13

Zitat:

@Langer46 schrieb am 5. April 2021 um 14:57:48 Uhr:

Wurde das von dem Polizisten überprüft ?

Der TE wird der Anhörung zum seinem Bußgeldbescheid und seinem Einspruch den Nachweis beilegen, dass die Leuchten so zugelassen sind. Wenn nicht, hielt sich sein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum auf und das kostet eben. Da muss gar nichts weiter diskutiert werden, weil es da nichts zu diskutieren gibt. Ich finde das auch gut so.

Die Polizei überwacht die Einhaltung von Vorschriften. Die Karre ist in einem ordnungswidrigen technischen Zustand, ob dieser andere gefährdet ist zweitrangig.

Und verantwortlich hierfür ist der Halter.

Ganz einfache Regeln.

Und wer die (angeblich unwissend) nicht einhält, weil er gerne der mit dem coolsten Auto im Ort wäre, muss eben seine Geldbörse öffnen.

Dutzendfach an jeder dritten Straßenecke zu beobachten, dieses Tuning a la "Das ist jetzt aber gaaaanz individuell".

Und wenn Polizeibeamte sich bei so etwas halt auch auskennen wird es eben etwas teurer.

Für die Gefährdungsvariante ist hier eine abstrakte Gefahr ausreichend, heißt: Die reine Vermutung, es könnte irgendwann mal jemand gefährdet werden, reicht aus.

Die Gefährdung des dauerhaften orangenen Licht liegt im Bereich von Kreuzungen. Andere sehen den "Blinker", fahren in die Straße ein aber das andere Fahrzeug biegt garnicht ab. Zack, Unfall.

Na das ist aber so sehr weit hergeholt. Haben sich ja auch schon genug Leute "verblinkt".

Unter Verkehrsgefãhrdung verstehe ich Licht, das blendet, Anbauten mit scharfen Kanten etc...

Und mittlerweile kennt sich die Rennleitung richtig gut aus

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. April 2021 um 15:12:55 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:02:32 Uhr:

In der Nähe von US-Kasernen kann man solche Fahrzeuge sehr oft sehen, sogar mit deutem Kennzeichen. Rote Blinker hinten, und Tagfahrlicht-Blinker vorne.

Meinst du die Nato-Kennzeichen? Diese Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Zulassungsrecht.

https://de.wikipedia.org/.../...er_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland

Deutsche Kennzeichen...

Zitat:

@MvM schrieb am 5. April 2021 um 15:15:58 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. April 2021 um 15:12:55 Uhr:

Meinst du die Nato-Kennzeichen? Diese Fahrzeuge unterliegen nicht deutschem Zulassungsrecht.

https://de.wikipedia.org/.../...er_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland

Deutsche Kennzeichen...

Das sind dann wohl eher die deutschen Käufer von US-Fahrzeugen, die sich nicht die Mühe gemacht haben, die Fahrzeuge auf deutsche Zulassungsvorschriften umzurüsten.

US-Soldaten und US-Zivilangestellte haben hier in Deutschland keine Vorteile, wenn sie ihre Privatfahrzeuge mit einer deutschen Zulassung fahren.

Es ist richtig das es laut STVO nicht Erlaubt ist, die Beamten haben einen Ermessensspielraum und haben diesen völlig überzogen mit 135 Euro 1 Punkt

Mittlerweile fahren neue Fahrzeuge mit Weißem / LED / Xenon BMW M5 mit gelben Lichtern rum das Fahrzeuge vorne ein bisel wie Tannenbäume aussehen.

Wird zeit die STVO zu überarbeiten das Standlicht in orange /gelb erlaubt wird, Stört, Blendet, Gefährdert keinen ist in anderen Ländern auch erlaubt.

Genauso war es mit der 3 Bremsleuchte diese war Verboten bei US Fahrzeugen mußte diese Stillgelegt werden.

Damals gab es die gleichen Argumente wie heute mit den orangen/gelben Standlichter.

Oh Wunder 1993 wurde die 3 Bremsleuchte erlaubt und 1998 EU weit an allen Neufahrzeuggen vorgeschrieben.

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