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Verkaufsstrategie des Freundlichen

Mercedes C-Klasse S205

Ich habe eine Frage, die nur indirekt etwas mit der neuen C-Klasse zu hat.

Es geht um die Verkaufsstrategie der sogen. Freundlichen, im Neuwagenverkauf, über die ich mich beim meinem ersten Kontakt nur wundern konnte.

Mir wurde für mein Altfahrzeug - der bei Online-Verkaufsportalen zwischen 11.000 - 13.000 € gehandelt wurde, ein Ankaufspreis von 7.000 € nach DAT angeboten. Nachdem mein sichtbar heruntergeklappter Unterkiefer sich wieder eingerenkt hatte, wurde mir eröffnet, dass ggf. noch eine "Überbewertung" in Höhe von 1.500 € stattfinden könnte.

Als ich danach das schriftliche Angebot erhielt, dass neben dieser "Überbewertung" auch noch die Selbstabholung in Bremen als Preisnachlass - für nicht entstandene Kosten - enthielt, fühlte ich mich vollends vera... und habe mitgeteilt, dass er sich nicht weiter bemühen braucht (anschließend habe ich in einer Niederlassung ein Angebot eingeholt).

Fragwürdig ist auch der Aspekt, dass dieser Verkäufer seinen Schreibtisch bei dem freien Händler wohl nur "gemietet" hatte und er eigentlich zu einer weiter entfernten Niederlassung gehörte, zumindest lt. den Kontaktdaten des Angebotes.

Interessant ist ebenfalls, dass dieser DAT-Wert auch für einen Normalsterblichen aufrufbar ist ( Wen es interessiert = http://www.dat.de/.../gebrauchtfahrzeugwerte.html) und hier lag der Einkaufswert bei ca. 9.500 €, ohne Berücksichtigung der Sonderausstattung.

Wie ist eure Erfahrung, kann es unterschiedliche DAT-Werte geben? In meinem Kaufvertrag ist nun der Ankauf nach DAT-Wert enthalten, zzgl. der Option des Eigenverkaufs. Ich sehe da schon Ärger bei der Übergabe des Altfahrzeugs auf mich zukommen... (Anmerkung: Diese DAT-Wertermittlung hat noch nicht stattgefunden, soll erst vor kurz der Lieferung des Neuwagens erfolgen).

Beste Antwort im Thema

Nun ist die Eskalation eingetreten 😁

In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:

Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...

Der DAT-Wert liegt aktuell bei etwas über. 9.000,00 Euro, ohne Berücksichtigung der Sonderausstattung.

Mir wurde nun ca. 7.000,00 Euro angeboten, als Hausschätzung! Daraufhin ist mir, auch aufgrund der bisherigen "Verkaufsberatung", endgültig der Kragen geplatzt.

Nach meiner Antwort: "Ich empfinde es als hochgradig unseriös, trotz meiner vertraglich festgelegten Wahlfreiheit, für die Inzahlungnahme anstelle dessen nun einen nicht nachvollziehbaren Hausschätzpreis heranziehen zu wollen, der weit unter dem DAT-Händler-Einkaufswert liegt. Dies stellt für mich als Kunden und Vertragspartner ein unwägbares Risiko, sowie eine einseitige Benachteiligung dar, die wohl vor keinem deutschen Gericht Zustimmung finden wird. Unabhängig davon, dass dies den Vertragsbedingungen wiederspricht und damit der ganze Vertrag hinfällig wird", habe ich das Autohaus anschließend verlassen.

Es wird sich zeigen wie nun darauf reagiert wird.

Nach meinen Erfahrungen empfinde ich die sogen. Freundlichen im Verkauf, bzw. im meinem Fall auch eine Freundliche, zwar als freundlich, aber auch, ...ohne Fachwissen, ...ohne Arrangement, ...und uninformiert.
Bereits meine technische Eingangsfrage, ob das serienmäßig verbaute "Collision Prevention Assist Plus" auch ggf. bis zum Stillstand abbremst, wurde mit "Ja" beantwortet, weil das "Plus" in der der Bezeichnung enthalten sei (...oh Mann!).

Es ging weiter mit Nichtwissen über den Stand der Produktionsplanung, bzw. bereits festgelegtem Änderungsstopp, über Inhalte der Sonderausstattungspakete, bzw. deren Änderung zum Modelljahr 806, und... und...

Hätte Mercedes bei mir nicht einen Bonus als zuverlässigstes und absolut mängelfreies Auto, das ich je über einen längeren Zeitraum besaß, würde ich kein Mercedes-Autohaus mehr betreten.

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Zitat:

@Auslaufmodell schrieb am 6. Mai 2015 um 21:34:41 Uhr:


Nun ist die Eskalation eingetreten 😁

In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:

Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...

So einen Vertrag hätte ich niemals unterschrieben!

Ich gebe meine Fahrzeuge immer beim Händler in Zahlung.
Dabei habe ich immer einen Vertrag mit einem fairen Festpreis für den Ankauf des (alt-) Fahrzeugs durch den Händler bekommen. (Einzige Ausnahme: Bei Opel wurde einmal ein - realistisches - KM-Limit vereinbart).
Etwas anderes würde ich auch nicht akzeptieren, da nicht kalkulierbar.

Zitat:

@C320TCDI schrieb am 7. Mai 2015 um 19:12:16 Uhr:



Zitat:

@Auslaufmodell schrieb am 6. Mai 2015 um 21:34:41 Uhr:


Nun ist die Eskalation eingetreten 😁

In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:

Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...

So einen Vertrag hätte ich niemals unterschrieben!

Ich gebe meine Fahrzeuge immer beim Händler in Zahlung.
Dabei habe ich immer einen Vertrag mit einem fairen Festpreis für den Ankauf des (alt-) Fahrzeugs durch den Händler bekommen. (Einzige Ausnahme: Bei Opel wurde einmal ein - realistisches - KM-Limit vereinbart).
Etwas anderes würde ich auch nicht akzeptieren, da nicht kalkulierbar.

Ich hatte auch nen Festpreis bei meinem Freundlichen mit KM Begrenzung gem. DAT, was ok war!

Da bist du aber wirklich an eine Pfeife geraten!

Zitat:

@Auslaufmodell schrieb am 6. Mai 2015 um 21:34:41 Uhr:


In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:

Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...

Warum hast du den Vertrag trotzdem unterschrieben? 😕

Bei jeder Neuwagenbestellung habe ich darauf bestanden ein verbindliches Ankaufsangebot für den auszutauschenden Wagen zu erhalten. Das Auto wurde dann bewertet, eine max. Laufleistung und der Ankaufstermin festgelegt. Eine Eigenverwertung wurde mir auf Wunsch immer mit eingeräumt und dieses Ankaufsangebot wurde dann als separate Anlage mit zum Kaufvertrag hinzugefügt. Selbstverständlich auch im Kaufvertrag auf diese Anlage verwiesen, damit waren beide Verträge gekoppelt.
Etwaige Unfälle oder Reparaturen wären mein Risiko gewesen.
Letztenendes ist es aber nur einmal tatsächlich so gekommen das angekauft wurde, ansonsten habe ich immer selbst verkauft.
Es ist natürlich auch so dass je höher die Ankaufsvereinbarung je niedriger die Gutschrift.

Zitat:

Warum hast du den Vertrag trotzdem unterschrieben? 😕

Weil der DAT-Wert ein für mich ein kalkulierbares Risiko darstellte. Dieser gibt den Wert für ein jeweiliges Basis-Fahrzeug im altersgerechten Zustand und ohne Unfallschäden oder optische Mängel an und mein Wagen ist außergewöhnlich gut gepflegt und mängelfrei, wie der Begutachter jetzt festgestellt hat.

Mit diesem DAT-Wert, zzgl. vielleicht ein geringer Aufschlag für die umfangreiche Sonderausstattung und dem lückenlosen Wartungszustand wäre ich ja zufrieden gewesen.

Den privaten Verkauf wollte ich nicht, da ich einen nahtlosen Übergang (unter anderem wegen schwerstbehindertem Partner, der täglich zu einer Pflegeeinrichtung gefahren werden muss) benötige.

Dass der Händler nun anstatt dem für mich kalkulierbarem DAT-Wert eine ominöse Hauspreisschätzung als Basis heranziehen will ist der eigentliche Punkt (Die "Freundliche" hat sich da ausversehen versprochen).

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