Verkaufsstrategie des Freundlichen
Ich habe eine Frage, die nur indirekt etwas mit der neuen C-Klasse zu hat.
Es geht um die Verkaufsstrategie der sogen. Freundlichen, im Neuwagenverkauf, über die ich mich beim meinem ersten Kontakt nur wundern konnte.
Mir wurde für mein Altfahrzeug - der bei Online-Verkaufsportalen zwischen 11.000 - 13.000 € gehandelt wurde, ein Ankaufspreis von 7.000 € nach DAT angeboten. Nachdem mein sichtbar heruntergeklappter Unterkiefer sich wieder eingerenkt hatte, wurde mir eröffnet, dass ggf. noch eine "Überbewertung" in Höhe von 1.500 € stattfinden könnte.
Als ich danach das schriftliche Angebot erhielt, dass neben dieser "Überbewertung" auch noch die Selbstabholung in Bremen als Preisnachlass - für nicht entstandene Kosten - enthielt, fühlte ich mich vollends vera... und habe mitgeteilt, dass er sich nicht weiter bemühen braucht (anschließend habe ich in einer Niederlassung ein Angebot eingeholt).
Fragwürdig ist auch der Aspekt, dass dieser Verkäufer seinen Schreibtisch bei dem freien Händler wohl nur "gemietet" hatte und er eigentlich zu einer weiter entfernten Niederlassung gehörte, zumindest lt. den Kontaktdaten des Angebotes.
Interessant ist ebenfalls, dass dieser DAT-Wert auch für einen Normalsterblichen aufrufbar ist ( Wen es interessiert = http://www.dat.de/.../gebrauchtfahrzeugwerte.html) und hier lag der Einkaufswert bei ca. 9.500 €, ohne Berücksichtigung der Sonderausstattung.
Wie ist eure Erfahrung, kann es unterschiedliche DAT-Werte geben? In meinem Kaufvertrag ist nun der Ankauf nach DAT-Wert enthalten, zzgl. der Option des Eigenverkaufs. Ich sehe da schon Ärger bei der Übergabe des Altfahrzeugs auf mich zukommen... (Anmerkung: Diese DAT-Wertermittlung hat noch nicht stattgefunden, soll erst vor kurz der Lieferung des Neuwagens erfolgen).
Beste Antwort im Thema
Nun ist die Eskalation eingetreten 😁
In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:
Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...
Der DAT-Wert liegt aktuell bei etwas über. 9.000,00 Euro, ohne Berücksichtigung der Sonderausstattung.
Mir wurde nun ca. 7.000,00 Euro angeboten, als Hausschätzung! Daraufhin ist mir, auch aufgrund der bisherigen "Verkaufsberatung", endgültig der Kragen geplatzt.
Nach meiner Antwort: "Ich empfinde es als hochgradig unseriös, trotz meiner vertraglich festgelegten Wahlfreiheit, für die Inzahlungnahme anstelle dessen nun einen nicht nachvollziehbaren Hausschätzpreis heranziehen zu wollen, der weit unter dem DAT-Händler-Einkaufswert liegt. Dies stellt für mich als Kunden und Vertragspartner ein unwägbares Risiko, sowie eine einseitige Benachteiligung dar, die wohl vor keinem deutschen Gericht Zustimmung finden wird. Unabhängig davon, dass dies den Vertragsbedingungen wiederspricht und damit der ganze Vertrag hinfällig wird", habe ich das Autohaus anschließend verlassen.
Es wird sich zeigen wie nun darauf reagiert wird.
Nach meinen Erfahrungen empfinde ich die sogen. Freundlichen im Verkauf, bzw. im meinem Fall auch eine Freundliche, zwar als freundlich, aber auch, ...ohne Fachwissen, ...ohne Arrangement, ...und uninformiert.
Bereits meine technische Eingangsfrage, ob das serienmäßig verbaute "Collision Prevention Assist Plus" auch ggf. bis zum Stillstand abbremst, wurde mit "Ja" beantwortet, weil das "Plus" in der der Bezeichnung enthalten sei (...oh Mann!).
Es ging weiter mit Nichtwissen über den Stand der Produktionsplanung, bzw. bereits festgelegtem Änderungsstopp, über Inhalte der Sonderausstattungspakete, bzw. deren Änderung zum Modelljahr 806, und... und...
Hätte Mercedes bei mir nicht einen Bonus als zuverlässigstes und absolut mängelfreies Auto, das ich je über einen längeren Zeitraum besaß, würde ich kein Mercedes-Autohaus mehr betreten.
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19 Antworten
Zitat:
@Auslaufmodell schrieb am 12. April 2015 um 11:28:48 Uhr:
In meinem Kaufvertrag ist nun der Ankauf nach DAT-Wert enthalten, zzgl. der Option des Eigenverkaufs. Ich sehe da schon Ärger bei der Übergabe des Altfahrzeugs auf mich zukommen...
Welche Art von Ärger befürchtest du bei der Übergabe des Altfahrzeugs (an den Händler oder an einen privaten Erwerber bei Eigenverkauf)?
Ärger bei dem Ankauf durch die Niederlassung: 7.000 € oder 9.500 € sind schon ein Unterschied.
Den Privatverkauf wollte ich mir eigentlich ersparen, ist auch schwierig, diesen zeitgleich hinzubekommen.
Auch mein Verkäufer gehört zur benachbarten Niederlassung und nicht zur örtlichen Mercedes-Werkstatt, bei der er das Büro besitzt. Das ist bei MB normal.
Mir wurde für mein Altfahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags schriftlich ein festes Angebot gemacht.
Die Möglichkeit zum Privatverkauf während der Lieferzeit des Neufahrzeugs wurde mir zusätzlich eingeräumt.
Der Kaufpreis wurde mir vor der Übergabe bereits überwiesen.
So eine unliebsame Überraschung hatte ich vor 15 Jahren in der NL Mannheim erlebt, als ich meinen W202 C180 in Zahlung gegen wollte bei der Bestellung des W203.
Da wurde mir beiu Vertragsabschluss nur versichert, eine Kaufpreisbeurteilung gäbe es frührestens 4 Wochen vor Übernahme des Neuwagens.
Aber ich bekomme auf jeden Fall einen guten Preis.
Als die Liefermitteilung kam und ich dann einen Termin gemacht habe zur Bewertung, hats mich auch fast aus allen Wolken gehauen.
5000.- DM unter Marktpreis!
Da hätte ich am liebsten die Bestellung storniert, aber da war es ja schon zu spät.
Nach diversen Inseraten in Zeitungen und Internet habe ich dann an einen Händler zum akzeptablem Preis verkauft.
@ auslaufmodel und tippexx
ist das Autohaus im Westen HH ??
Bei mir war das die gleiche Konstellation. Neufahrzeugkauf über MB und die Inzahlungnahme durch das Autohaus. Der Ankaufspreis wurde zugesichert bei Einhaltung einer bestimmten festgelegten Laufleistung und das der Zustand des Fzgs der gleiche ist wie bei der Begutachtung. Ich hatte auch die Option den Wagen selber privat zu verkaufen (ist mir gelungen). Der Wert war an DAT angelehnt wie bei Euch. Der Ankaufswert ist enttäuschend. Wobei man bedenken sollte, dass das Autohaus ja noch Garantie geben muss und evtl. das Auto noch ein wenig kosmetisch bearbeitet.
Was auch noch bedacht werden sollte: Wenn man den neuen mit dem alten finanziert dauert der Geldtransfer vom Händler zu Dir und von Dir zu MB etwas länger. Und den neuen gibt's nur wenn MB den Geldeingang hat.
LG
FBSHH
Zitat:
@bikendrifter schrieb am 12. April 2015 um 17:29:54 Uhr:
So eine unliebsame Überraschung hatte ich vor 15 Jahren in der NL Mannheim erlebt, als ich meinen W202 C180 in Zahlung gegen wollte bei der Bestellung des W203.Da wurde mir beiu Vertragsabschluss nur versichert, eine Kaufpreisbeurteilung gäbe es frührestens 4 Wochen vor Übernahme des Neuwagens.
Aber ich bekomme auf jeden Fall einen guten Preis.
Als die Liefermitteilung kam und ich dann einen Termin gemacht habe zur Bewertung, hats mich auch fast aus allen Wolken gehauen.
5000.- DM unter Marktpreis!
Da hätte ich am liebsten die Bestellung storniert, aber da war es ja schon zu spät.
Nach diversen Inseraten in Zeitungen und Internet habe ich dann an einen Händler zum akzeptablem Preis verkauft.
Einen solchen Vertrag würd ich nicht abschließen. 🙄
Es sind doch (fast) alle Verkäufer gleich. Vor Vertragsabschluss versprechen sie das Blaue vom Himmel und hängst du erstmal an der Angel, dann war das SO nicht gemeint.😎
Daher schriftlich zumindest einen (Mindest-) Preis fixieren oder den Kaufvertrag unter einer Bedingung oder eines Rücktrittrechtes (wenn der schriftlich zugrunde gelegte Preis x % unterschritten sollte und die Abweichung nicht auf einer Veränderung des techn. Zustandes beruht den der "Käufer des Neuwagens" zu vertreten hat.) Dann wird man sehen wie ernst es dem VK mit seinen Auslobungen ist 😁
Zitat:
@FBSHH schrieb am 12. April 2015 um 17:41:20 Uhr:
@ auslaufmodel und tippexx
ist das Autohaus im Westen HH ??
Nein, in Südwestdeutschland. 🙂
Man sollte beim Preisvergleich bedenken, dass der Händler bei Verkauf des Altfahrzeugs noch die Mehrwertsteuer abführen und Garantie gewähren muss.
Hallo,
das mit der MWST ist kein Problem, in so einem Fall fällt die MWST nur für den Teil des Preisaufschlags an, d.h. der Händler kauft für X Euro ein und schlägt noch mal Y Euro auf den Einkaufspreis drauf, dann fällt die MWST auch nur für die Y Euro an. (§ 25a UStG - Differenzbesteuerung).
Gruß
Micha
an
Zitat:
Man sollte beim Preisvergleich bedenken, dass der Händler bei Verkauf des Altfahrzeugs noch die Mehrwertsteuer abführen und Garantie gewähren muss.
Nun ja, ich habe Verständnis, dass ein Fahrzeug schwer zu bewerten ist, mit dem Halter noch fast ein halbes Jahr weiter herumfahren wird. Insofern ist der DAT-Händler-Einkaufpreis für beide Seiten schon ein fixierbarer Richtwert.
Nur wenn dieser dann anschließend ohne Begründung wesentlich unterschritten werden soll hört bei mir das Verständnis auf.
Ich bin nun kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Kaufvertrag mit der darin enthaltenen Ankaufsvereinbarung als wirtschaftliche Einheit gesehen wird und wenn ein Teil des Vertrages (Ankauf zum DAT-Wert) nicht eingehalten wird, auch der andere Teil (Abnahme des Neuwagens) hinfällig wird.
Nun ist die Eskalation eingetreten 😁
In meiner Bestellung/Auftragsbestätigung ist folgender Passus enthalten:
Wir übernehmen Ihren gebrauchten PKW ...nach Ihrer Wahl zu dem am Tage der Übernahme gültigen DAT-Händler-Einkaufswert oder einer Hausschätzung...
Der DAT-Wert liegt aktuell bei etwas über. 9.000,00 Euro, ohne Berücksichtigung der Sonderausstattung.
Mir wurde nun ca. 7.000,00 Euro angeboten, als Hausschätzung! Daraufhin ist mir, auch aufgrund der bisherigen "Verkaufsberatung", endgültig der Kragen geplatzt.
Nach meiner Antwort: "Ich empfinde es als hochgradig unseriös, trotz meiner vertraglich festgelegten Wahlfreiheit, für die Inzahlungnahme anstelle dessen nun einen nicht nachvollziehbaren Hausschätzpreis heranziehen zu wollen, der weit unter dem DAT-Händler-Einkaufswert liegt. Dies stellt für mich als Kunden und Vertragspartner ein unwägbares Risiko, sowie eine einseitige Benachteiligung dar, die wohl vor keinem deutschen Gericht Zustimmung finden wird. Unabhängig davon, dass dies den Vertragsbedingungen wiederspricht und damit der ganze Vertrag hinfällig wird", habe ich das Autohaus anschließend verlassen.
Es wird sich zeigen wie nun darauf reagiert wird.
Nach meinen Erfahrungen empfinde ich die sogen. Freundlichen im Verkauf, bzw. im meinem Fall auch eine Freundliche, zwar als freundlich, aber auch, ...ohne Fachwissen, ...ohne Arrangement, ...und uninformiert.
Bereits meine technische Eingangsfrage, ob das serienmäßig verbaute "Collision Prevention Assist Plus" auch ggf. bis zum Stillstand abbremst, wurde mit "Ja" beantwortet, weil das "Plus" in der der Bezeichnung enthalten sei (...oh Mann!).
Es ging weiter mit Nichtwissen über den Stand der Produktionsplanung, bzw. bereits festgelegtem Änderungsstopp, über Inhalte der Sonderausstattungspakete, bzw. deren Änderung zum Modelljahr 806, und... und...
Hätte Mercedes bei mir nicht einen Bonus als zuverlässigstes und absolut mängelfreies Auto, das ich je über einen längeren Zeitraum besaß, würde ich kein Mercedes-Autohaus mehr betreten.
Nur weil du an eine Pflaume geraten bist, hier alle Verkäuferinnen und Verkäufer über einen Kamm zu scheren ist deutlich über das Ziel hinaus.
Das es mit dem Fachwissen in der Beratung nicht weit her ist, hast du doch sicherlich schon vor der Unterschrift gemerkt, also hättest du dir auch einen neuen, vielleicht kompetenteren Händler zu suchen können.
In diesem Fall hält sich mein Mitleid für dich doch sehr in Grenzen.
Ich hatte das Autohaus bereits gewechselt (siehe Chronologie der Beiträge).
Und auf Mitleid war ich nicht aus, höchstens Skepsis bei anderen Käufern zu wecken, denen es vielleicht ähnlich gehen könnte...
@Auslaufmodell, dein Ärger über deine "Autofachverkäuferin", kann ich nachvollziehbaren, echt schade für dich - wünsche dass es ab jetzt besser läuft.
Deinen Groll hinsichtlich des PKW-Ankaufs solltest du relativieren, da Markenhändler ohne "Ankauf-Offensive" planmäßig unterirdische Ankaufpreise anbieten. Dies ist, wenn keine Quer-Subventionierung kalkuliert wird, kaufmännisch sogar korrekt, denn auf der Händlerseite ist noch einiges an Kosten und Provisionen zu berücksichtigen.
In diesem "Normalfall" ist der Privatverkauf eigentlich immer die bessere Alternative.
Der Schwackewert bei mir lag bei ca 11,5 TEUR, mein Händler hatte mir (3 Monate vor Lieferung) ohne Angabe von Laufleistung etc. die Option zugesichert für 10TEUR bei Übernahme abgeben zu können. Privat hab ich ihn dann letztendlich für 14,2TEUR verkauft und bin die letzten 4 Wochen ca. 1 Woche mit einem Leihwagen von meinem Händler (kostenlos inklusive Sprit) rumgefahren und im Anschluss 3 Wochen mit einem von meinem Händler zum Sonderpreis vermittelten Leihwagen einer Autovermietung (ohne Kaution etc.), den ich dann auch in Bremen abgegeben habe. Kurz und knapp...kein Autohaus wird dir den Gebrauchtwagen zu einem deinem Empfinden nach angemessenen Preis abgeben!
Trotzdem haben Sie zumindest mich durch Service überzeugt ;-)