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Verkauf vom Auto

BMW 3er E36

So nun habe ich vor einigen Tagen meinen E36 überEbay verkauft.
Allerdings hatte ich gelegentlich das Problem das der erste gang raussprang (5-10 mal die woche bei 1200km Fahrt). Das stand nicht in der Artikelbeschreibung, allerdings habe ich dem Käufer das bei der Probefahrt gesagt. Er selber wollte nicht fahren somit bin ich gefahren, und er hat auf geräusche und alles gesachtet. Jetzt kommt der Käufer an und meinte, alle 500 Meter beim Anfahren springt der Gang raus, manchmal muss er den Gang 10 mal einlegen bis das geht. Getriebe und Kupplung sei defekt. KVA von 1050 Euro liegt mir vor. Nun fordert er 400 Euro beteiligung meinerseits.
Ich sehe das ganz anders. Ich habe den Verkäufer davon in Kenntnis gesetzt (Zeuge mein Bruder war dabei), von der defekten Kupplung weiß ich nichts, meines erachtens hat diese einwandfrei funktioniert.
Nun steht im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
Kann der Käufer mich jetzt in irgend einer Weise dafür haftbar machen, wegen arglistiger Täuschung ect.? Eigentlich nicht da er über den Mangel der mir bekannt war in Kenntnis gesetzt wurde, oder?

Beste Antwort im Thema

Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!
Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.

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Jo so in etwa habe ich auch gedacht.
Geiler Text.
Und natürlich Altteile???
Hm da geb ich Dir welche die passend sind wenn ich immer noch genug kriminelle Energie hätte.
Du verstehst was ich meine.
Es soll damit aber niemanden etwas unterstellt werden.
Bei einigen Dingen habe ich es auch damals so gehalten.
Am besten war immer wenn erzählt wurde man hat nicht so viel Ahnung.
Grins.
NA dann gut Glück das es funktioniert mit dem Schreiben und das er es unterschreibt.

@ Te: Mich würde mal interessieren wie der RA das entgegenkommende Verhalten begründet. Ich sehe eigentliche keine rechtliche Verpflichtung. Und, wenn du eh schlechtes Geschäft gemacht hast wie du sagst, wäre es da eventl. nicht besser das ganze zurück ab zu wickeln??

RA verstehe ich trotzdem nicht ganz😕

Ist doch ganz klar. Der Verkäufer hat einen erheblichen Mangel verschwiegen. Nachdem er dann auf der Probefahrt eine "Andeutung" gemacht hat, kann er nun auch nicht mehr sagen, daß der Mangel bei ihm nicht auftrat.

Und ganz ehrlich, da ich auch öfter bei ebay Autos kaufe, finde ich es eine Sauerei. Man ist auf ehrliche Angaben angewiesen und die meisten machen das auch so. Also ich bin zum Glück noch nie so getäuscht worden. Aber das hier beschriebene Auto hätte ich ihm postwendend vor die Tür gestellt und mein Geld zurückgefordert. Demnach kann er mit dem Vorschlag des Anwalts noch glücklich sein.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Ist doch ganz klar. Der Verkäufer hat einen erheblichen Mangel verschwiegen. Nachdem er dann auf der Probefahrt eine "Andeutung" gemacht hat, kann er nun auch nicht mehr sagen, daß der Mangel bei ihm nicht auftrat.

Ich halte nochmal fest: Der Käufer konnte Probefahren, ist aber nur mitgefahren. Ihm wurde erklärt, das sporadisch der erste Gang rausspringt. Im Kaufvertrag ist Gewährleistung ausgeschlossen.

Jetzt heult der Käufer rum und hofft auf Geld: Den würde ich schön abblitzen lassen! Gekauft wie gesehen. Ende. Und @TE: schön doof, Dein RA. Aber das kenn' ich schon zur Genüge. Die Begründung für das empfohlene Entgegenkommen wüsste ich auch gern. Die Karre ist für Dich eh schon ein Minus-Geschäft. Zeig dem Käufer - methaphorisch - den Mittelfinger und vergiss die Angelegenheit, bis er tatsächlich mit 'nem offiziellen Schriebs um die Ecke kommt (das wird im Leben nicht passieren).

Hm halte ich alles für sehr Grenzwertig.

Bei einer Probefahrt tritt dieses Problem nicht zwingend auf, da es meist nur alle paar Tage mal vorkommt, ich selber war bei einem Kauf eines E36 323i dabei der dieses Problem hatte, das trat aber Dummerweise erst auf der Heimfahrt nach dem Kauf auf obwohl die Probefahrt 20 km und ein Großteil Stadt war. Behebung kostete 300 € fürs Gebrauchte Getriebe und 200 € Einbau.

Es wurde nicht in der Artikelbeschreibung angegeben, warum nicht? Bei Ebay gilt ein Ersteigern aber schon als Kaufvertrag.

Für mich klingt das so, ich schreib das nicht rein damit mehr bieten, wenn er erstmal da ist nimmt er ihn eh mit. Und warum hast du das dann nicht wenigstens schriftlich im Kaufvertrag festgehalten? Angst das das abschreckt?

Wenn du den Verkäufer ordentlich von dem Problem informiert hast, warum findet er es dann erst jetzt so schlimm? Wars eher ne leise Randbemerkung?(Deswegen auch nicht im Kaufvertrag?)

Du wolltest die Karre loswerden mit einem Mangel, und das ist nun teilweise in die Hose gegangen😁

Hatte vor länger Zeit auch mal einen Wagen mit versteckten Mängeln gekauft und einen thread aufgemacht.
Am ende könnt Ihr lesen wie´s ausgegangen ist.

http://www.motor-talk.de/.../...ller-maengel-was-tun-t2079882.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...ller-maengel-was-tun-t2079882.html?...

Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik



Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Ist doch ganz klar. Der Verkäufer hat einen erheblichen Mangel verschwiegen. Nachdem er dann auf der Probefahrt eine "Andeutung" gemacht hat, kann er nun auch nicht mehr sagen, daß der Mangel bei ihm nicht auftrat.
Ich halte nochmal fest: Der Käufer konnte Probefahren, ist aber nur mitgefahren. Ihm wurde erklärt, das sporadisch der erste Gang rausspringt. Im Kaufvertrag ist Gewährleistung ausgeschlossen.

Jetzt heult der Käufer rum und hofft auf Geld: Den würde ich schön abblitzen lassen! Gekauft wie gesehen. Ende. Und @TE: schön doof, Dein RA. Aber das kenn' ich schon zur Genüge. Die Begründung für das empfohlene Entgegenkommen wüsste ich auch gern. Die Karre ist für Dich eh schon ein Minus-Geschäft. Zeig dem Käufer - methaphorisch - den Mittelfinger und vergiss die Angelegenheit, bis er tatsächlich mit 'nem offiziellen Schriebs um die Ecke kommt (das wird im Leben nicht passieren).

Probefahrt nach Auktionsende ist halt einfach nicht mit ner Probefahrt VOR Zustandekommen des Kaufs zu vergleichen. Gekauft wie gesehen gibts bei ner ebay Auktion nicht. Er wusste von dem Mangel und hat ihn bis zu dem Zeitpunkt an dem der Kaufvertrag zustande gekommen ist geheimgehalten.

@TE: Irgendwie bin ich etwas verwundert von dir. Jetzt bietest du ihm Teilübernahme der Kosten an und behauptest gleichzeitig das wäre eh ein Minusgeschäft für dich gewesen. Warum hast den Kauf nicht einfach rückabgewickelt und das Auto nochmal mit Erwähnung des Mangels bei Ebay reingestellt? Wenn du eh mitm Preis unzufrieden warst, hätte das mehr Sinn gemacht. Will dir net zu nahe treten, aber du klingst eher so als ob du wen bei ebay übern Tisch ziehen wolltest (auch dieses Pochen auf eine Probefahrt nach dem Kauf klingt da für mich irgendwie nicht so ganz seriös). Und jetzt wo das in die Hose gegangen ist, kriegst du ein bissl Panik. Hoffe an diesen Gedanken ist nix dran, aber so ein bissl kommts mir komisch vor.

Zitat:

Original geschrieben von Compi316


Hatte vor länger Zeit auch mal einen Wagen mit versteckten Mängeln gekauft und einen thread aufgemacht.
Am ende könnt Ihr lesen wie´s ausgegangen ist.

http://www.motor-talk.de/.../...ller-maengel-was-tun-t2079882.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...ller-maengel-was-tun-t2079882.html?...

Ganz schön heftig und gut ausgegangen Deine Sache.

Und wenn er die Karre nicht geholt hat geht sie in Deinen Besitz über.
Super ein Auto umsonst

Hatte das Fahrzeug ohne diesen Mangel bei Ebay drinne, das ist Korrekt, allerding ist der Fehler über einen längeren Zeitraum bei mir nicht mehr aufgetreten, somit habe ich an "selbstreparatur" gedacht. Bammel habe ich eigentlich nicht, nur ich habe da kein bock drauf auf so nen Kram.Im übrigen hätte er jederzeit sagen können, nein wenn da so ein Fehler mal ist/war/ möchte ich das Auto nicht. Zu dem ist das Fahrzeug nicht so ersteigert worden wie in der Autkion, weil der Typ noch Anlage und Felgen dazu bekommen hat, das ist im KV vermerkt. Auch wenn der Käufer auf nachbesserung gehen sollte, warum auch immer bekommt der nen getriebe im Austausch eingepflanzt und gut ist. Auf eine Probefahrt habe ich nicht gepocht, ich habe ihm das angeboten, er wollte es aber nicht.
Naja Minus geschäft nicht direkt, hatte das Auto ja 30000 km gefahren.

Für mich stinkt die Sache, aber ganz gewaltig. Aber letztendlich musst es Du wissen. Ich würde mich nicht drauf einlassen.

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