Verkauf vom Auto

BMW 3er E36

So nun habe ich vor einigen Tagen meinen E36 überEbay verkauft.
Allerdings hatte ich gelegentlich das Problem das der erste gang raussprang (5-10 mal die woche bei 1200km Fahrt). Das stand nicht in der Artikelbeschreibung, allerdings habe ich dem Käufer das bei der Probefahrt gesagt. Er selber wollte nicht fahren somit bin ich gefahren, und er hat auf geräusche und alles gesachtet. Jetzt kommt der Käufer an und meinte, alle 500 Meter beim Anfahren springt der Gang raus, manchmal muss er den Gang 10 mal einlegen bis das geht. Getriebe und Kupplung sei defekt. KVA von 1050 Euro liegt mir vor. Nun fordert er 400 Euro beteiligung meinerseits.
Ich sehe das ganz anders. Ich habe den Verkäufer davon in Kenntnis gesetzt (Zeuge mein Bruder war dabei), von der defekten Kupplung weiß ich nichts, meines erachtens hat diese einwandfrei funktioniert.
Nun steht im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
Kann der Käufer mich jetzt in irgend einer Weise dafür haftbar machen, wegen arglistiger Täuschung ect.? Eigentlich nicht da er über den Mangel der mir bekannt war in Kenntnis gesetzt wurde, oder?

Beste Antwort im Thema

Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!
Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.

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Zitat:

Original geschrieben von midi2204


Ich denke in dem Fall wird es für ihn schwer auf eine Rückabwicklung zu pochen... Bei einem so alten Wagen findet man IMMER Mängel wenn man sucht. Außer das Ding ist ein absolutes Liebhaberstück... Meiner Ansicht nach will der Käufer den Wagen nur für einen Bruchteil des Geldes haben und versucht den Kaufpreis teils zurückzudrohen... Mal erlich wenn man bei ebay ohne vorherige Probefahrt ect. ein Auto für 1000 Euro ersteigert was will man denn da erwarten? Dann nen Kostenvoranschlag aufn Tisch zu knallen in dem einfach mal das Getriebe und ein Kupplungssatz die Ursache sein soll, da frage ich mich ok was ist das denn?!? Ein Privatverkäufer kann doch auf ein Auto welches seit 14 Jahren nicht mehr produziert wird keine Garantie auf Mängel geben... Als der Käufer den rausspringenden Gang bei Abholung ja festgestellt hat dann sag ich doch nicht ich nehm ihn und dann will ich auf einmal Kohle zurück... Das hätte man SOFORT vor Ort regeln können

Das mag schon alles so stimmen, allerdings ist das Problem, dass der Verkäufer einen bekannten Mangel vor Verkauf verschwiegen hat. Da das Problem auch meines Erachtens kein Problem ist, was man mit normalen Altersproblemen bezeichnen kann, hat der Käufer schon einen Punkt. Die Probefahrt NACH Auktionszuschlag hat rechtlich keine Aussagekraft.

Hätte der Verkäufer einfach in eBay darauf hingewiesen, dass der erste Gang beim Anfahren ab und zu rausfliegt und dass dies aber seit mehreren Monaten nicht mehr vorgekommen sei, würde sich die Situation anders darstellen.

Muß der VK einen neuen Motor auch bezahlen? 😕

Naja da spielen so viele Meinungen rein, dass es unmöglich ist jetzt 100 Prozentig rauszufinden was Recht ist und was nicht... Ich persönlich würde trotzdem abwarten ob der Käufer überhaupt in die Vollen geht...

Er wollte ja nichtmal selber Fahren, der typ kam mit dem Zug und ich meinte so, jetzt ,machen wir aber eine Probefahrt damit es nicht heißt ich verkaufe Ihnen die katze im sack. Er woltle nicht fahren, somit bin ich gefahren, er ist sogar noch hinten eingestiegen.
Während der Probefahrt ist kein gang rausgeflogen, auch die Tage davor nicht. aber ich habe ihm erzählt, das ab und an bei mir der Gang rausgesprungen ist, warum sollte ich sowas auch verschweigen. Naja, mein anwalt habe ich heute nicht erreicht.

So denke ich könnte die Email Aussehen: Sehr geehrter Herr xyxyxyxy,

Hiermit nehme ich Bezug auf ihre E-Mail vom 9. März 2012 und möchte mit meiner E-Mail zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Ich bedauere sehr, dass es mit dem Fahrzeug technische Probleme gibt, kann Ihnen aber eine Regulierung der von Ihnen geltend gemachten
Ansprüche nicht in Aussicht stellen und begründe es wie folgt:

Zu aller erst, haben Sie die Möglichkeit einer Probefahrt gehabt, diese haben Sie nicht wahrgenommen. Bei der von mir durchgeführten Fahrt ist kein Fehler des Getriebes aufgetreten. Das können Sie, aber auch mein Zeuge bestätigen.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass ich das Fahrzeug mit Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung an Sie verkauft habe, damit waren Sie mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages einverstanden.

Jedoch habe ich Sie vor Unterzeichnung darauf hingewiesen das es bei mir in der Vergangenheit gelegentlich zu einem "rausspringen" des Gangs kam, Daher ist auch der Grund einer arglistischen Täuschung nicht gegeben. Bei einer Nachfrage eines Fachmanns wurde mir mitgeteilt das könne an einem Kugelgelenk liegen. Ich als Laie kann das nicht beurteilen. Auch der von von Ihnen angesprochene Schaden der Kupplung war mir nicht bekannt, diese funktionierte nach meinem ermessen korrekt.

Zudem ist die Häufigkeit des von Ihnen beschriebenen Fehlers in der Vergangenheit bei mir nicht vorgekommen.

Somit lehne ich Ihre Schadensersatzforderung dem Grunde und der Höhe nach zurück.

Mir ist bewusst, dass wir in diesem Fall nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen konnten und sie wahrscheinlich mehr von mir erwartet haben, Umso wichtiger ist es mir das Sie meine Entscheidung nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

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Zitat:

Original geschrieben von DuriDurlag



Zitat:

Original geschrieben von midi2204


Ich denke in dem Fall wird es für ihn schwer auf eine Rückabwicklung zu pochen... Bei einem so alten Wagen findet man IMMER Mängel wenn man sucht. Außer das Ding ist ein absolutes Liebhaberstück... Meiner Ansicht nach will der Käufer den Wagen nur für einen Bruchteil des Geldes haben und versucht den Kaufpreis teils zurückzudrohen... Mal erlich wenn man bei ebay ohne vorherige Probefahrt ect. ein Auto für 1000 Euro ersteigert was will man denn da erwarten? Dann nen Kostenvoranschlag aufn Tisch zu knallen in dem einfach mal das Getriebe und ein Kupplungssatz die Ursache sein soll, da frage ich mich ok was ist das denn?!? Ein Privatverkäufer kann doch auf ein Auto welches seit 14 Jahren nicht mehr produziert wird keine Garantie auf Mängel geben... Als der Käufer den rausspringenden Gang bei Abholung ja festgestellt hat dann sag ich doch nicht ich nehm ihn und dann will ich auf einmal Kohle zurück... Das hätte man SOFORT vor Ort regeln können
Das mag schon alles so stimmen, allerdings ist das Problem, dass der Verkäufer einen bekannten Mangel vor Verkauf verschwiegen hat. Da das Problem auch meines Erachtens kein Problem ist, was man mit normalen Altersproblemen bezeichnen kann, hat der Käufer schon einen Punkt. Die Probefahrt NACH Auktionszuschlag hat rechtlich keine Aussagekraft.

Hätte der Verkäufer einfach in eBay darauf hingewiesen, dass der erste Gang beim Anfahren ab und zu rausfliegt und dass dies aber seit mehreren Monaten nicht mehr vorgekommen sei, würde sich die Situation anders darstellen.

Heute verleirt mein Auto wasser, der Grund liegt irgendwo in der Ferne, morgen ist er trocken die nächsten 6 Monate auch, soll ich dann in 6 Monaten bei verkauf erwähnen das ich vor 6 Monaten einen Wasser verlust hatte, worum ich mich nicht gekümmert habe?!

Ja klingt schon nicht schlecht... Aber wie ich schon sagte, bevor der Käufer nichts macht mit seinem Anwalt, würde ich gar nix machen... Sonst fühlt er sich eventuell angegriffen und geht deshalb dann auf Angriff...

rede lieber ERST mit dem Anwalt bevor du irgendwas schreibst.
Nochmal zu meiner Frage: Bj, Km, Preis des Wagens ?

Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!
Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!
Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.

Da wirst du woh recht haben... Du bringst es auf den Punkt....

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


rede lieber ERST mit dem Anwalt bevor du irgendwas schreibst.
Nochmal zu meiner Frage: Bj, Km, Preis des Wagens ?

Sorry deine Frage überlesen. BJ 2/1998, 233000KM 2050 Euro, mit ner sehr guten Hifi-Anlage und SAtz Winterreifen auf Alus 2 Monate alt und einen Satz Sommer reifen Kumho 215/40 17 235/40 17 auf Azev Typ A a 500 KM gefahren. Tüv hat der Wagen bis 10/2013. Sportfahrwerk, und Achteile alle erst im August und September gewechselt. Also war im gurnde nen dickes Minus für mich.

Mein RA sagt, ic hsolle ihm eine kleinigkeit anbieten, nen drittel von den Reparaturkosten, somit für mich 350 Euro, weil das nach hinten losgehen kann, wegen evtl gutachter, und RA und wenn pech noch gerichtskosten. Nimmt er das net an, hat er pech. Dann soll er sein Weg gehn.

Zitat:

Original geschrieben von rAUDIaner



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


rede lieber ERST mit dem Anwalt bevor du irgendwas schreibst.
Nochmal zu meiner Frage: Bj, Km, Preis des Wagens ?
Sorry deine Frage überlesen. BJ 2/1998, 233000KM 2050 Euro, mit ner sehr guten Hifi-Anlage und SAtz Winterreifen auf Alus 2 Monate alt und einen Satz Sommer reifen Kumho 215/40 17 235/40 17 auf Azev Typ A a 500 KM gefahren. Tüv hat der Wagen bis 10/2013. Sportfahrwerk, und Achteile alle erst im August und September gewechselt. Also war im gurnde nen dickes Minus für mich.

Mein RA sagt, ic hsolle ihm eine kleinigkeit anbieten, nen drittel von den Reparaturkosten, somit für mich 350 Euro, weil das nach hinten losgehen kann, wegen evtl gutachter, und RA und wenn pech noch gerichtskosten. Nimmt er das net an, hat er pech. Dann soll er sein Weg gehn.

Naja die Frage ist jetzt wenn du ihm das anbietest merkt er ja dass du eingeschüchtert bist und könnte dann versuchen noch mehr rauszuquetschen... Ich persönlich würde erst warten ob er überhaupt noch was macht... Anbieten kannste ihm das dann im Fall der Fälle immer noch... Mfg

Hab ich doch gesagt, ein Drittel der Kosten find ich nicht übertrieben... Und der Anwalt sagt das gleiche...😎- Bezahl, laß dir bestätigen, daß alle Ansprüche damit abgegolten sind, und du hast Ruhe... und`n gutes Gewissen!!🙂

...und der Käufer lacht sich ins Fäustchen,wie er den Deppen hier ins Bockshorn gejagt hat und seine Kohle zum Teil wiederbekommen hat.... *rumspinn*

Greetz

Cap

Hm das was der Anwalt sagt klingt vernünftig.
Ist eine Möglichkeit.
Die andere ist das Du es selbst reparieren läßt in der Werkstatt.
Da Dein Vater eine hat ist es also günstig.
Nur das von dort zu Dir bringen ist ja auch nicht umsonst.
Man kann auch dazu ein Gegengutachter schicken der Geld kostet.
Der wird, wenn der andere das Fahrzeug nicht schon umgeprimelt hat, auf denselben Fehler kommen.
Und damit die Kosten für den Gutachter zum Fenster rausgeschmissen.
Weil wie gesagt der andere es evtl. schon so hergerichtet hat wie der Schaden auch ist.
Aber man kann die Rechnung anzweifeln.
Das es mit rechten Dingen geschehen ist und ob es nicht ein Freundschaftsdienst war.
Im großen und ganzen würde ich ihm eine Kulanzreparatur anbieten ohne jeglichen Rechtsanspruch.
Damit nicht noch weitere Forderungen an Dich herangetragen werden.
Sonst könnte es sein das er noch mehr repariert haben möchte weil DU es eingestehst das das Fahrzeug diesen Defekt hatte.
Deshalb das schöne Wort Kulanz ohne Rechtsanspruch.
Kannst ihm wie auch schon gesagt die Reparatur anbieten.

Ich habe es auch mal so gemacht als ich noch schwarz fuhr.
Draufgerutscht, Werkstatt angeboten, meine Nummer dagelassen samt Personalausweis.Er sollte sich dann melden.
Er ist nicht gekommen.

Oder Auto von jemanden die Tür hinten links kaputt gemacht, Gutachten angezweifelt und der andere hat in Zweiter Instanz verloren und ging mit allen Kosten nach Hause.

Joar das ganze geschieht über eine Abfindungs erklärung, natürlich auch Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtpflicht. Das ganze schaut bei mir dann so aus: Zur Abgeltung meiner Ansprüche aus dem obigen Schadenereignis beanspruche ich eine Entschädigung in Höhe von:
350 Euro (in Worten: dreihundert-fünfzig Euro)
und erkläre, dass gegen Zahlung dieses Betrages alle Ansprüche aus dem obigen Schadenereignis, die von mir oder meinen Rechtsnachfolgern gegen die Telekom Deutschland GmbH oder gegen jeden Dritten, sofern er Gesamtschuldner ist, geltend gemacht werden können, für Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft ohne Vorbehalt auch für etwaige, heute noch nicht übersehbare Folgen abgefunden sind.
Von dieser Regelung sind Ansprüche, die auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte Kraft Gesetzes übergegangen sind oder noch übergehen, ausgeschlossen.
Es wird versichert, dass die Ansprüche weder abgetreten, verpfändet noch gepfändet sind.
Eine Entschädigung aus Anlass dieses Schadenereignisses habe ich von anderer Seite nicht erhalten oder zu erwarten. Bitte überweisen Sie den vorstehenden Betrag auf folgende Bankverbindung:

Will ich mal hoffe ndas er mir das unterzeichnet, dann ist alles gut. Zudem werde ich dann erst mit der Kohle rausrücken wenn ich eine Original Rechnung mit Arbeitsnachweis und Altteile habe. Das habe ich ihm noch in der Email geschrieben. Denn wenn er ja evtl. nichts machen lässt, bereichert er sich auf meine Kosten und sowas läuft garnicht.

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