Verkauf vom Auto
So nun habe ich vor einigen Tagen meinen E36 überEbay verkauft.
Allerdings hatte ich gelegentlich das Problem das der erste gang raussprang (5-10 mal die woche bei 1200km Fahrt). Das stand nicht in der Artikelbeschreibung, allerdings habe ich dem Käufer das bei der Probefahrt gesagt. Er selber wollte nicht fahren somit bin ich gefahren, und er hat auf geräusche und alles gesachtet. Jetzt kommt der Käufer an und meinte, alle 500 Meter beim Anfahren springt der Gang raus, manchmal muss er den Gang 10 mal einlegen bis das geht. Getriebe und Kupplung sei defekt. KVA von 1050 Euro liegt mir vor. Nun fordert er 400 Euro beteiligung meinerseits.
Ich sehe das ganz anders. Ich habe den Verkäufer davon in Kenntnis gesetzt (Zeuge mein Bruder war dabei), von der defekten Kupplung weiß ich nichts, meines erachtens hat diese einwandfrei funktioniert.
Nun steht im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
Kann der Käufer mich jetzt in irgend einer Weise dafür haftbar machen, wegen arglistiger Täuschung ect.? Eigentlich nicht da er über den Mangel der mir bekannt war in Kenntnis gesetzt wurde, oder?
Beste Antwort im Thema
Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!
Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.
54 Antworten
Weil in den letzten wochen kaum vorgekommen ist das der Gang rausspringt, daher stand das nicht in der Artikelbeschreibung, habe es aber bei der Probefahrt erwähnt. Habe ihm auch gesagt das BMW mir damals irgendwie was von ner kleinigkeit erzählte, von wegen Kugelkopf Schaltgestänge..... oder so. Das habe ich am Käufer weitergegeben.
Ich konnte mit dem gelegentlichen herrausspringen des Ganges leben. Nur mittlerweile ist es so, das der Gang andauernd rausspringen soll, das war bei mir nicht der Fall.
Ob mein Vater ne Werkstatt hat oder nicht, das spielt für mich keine Rolle weil der Mangel für mich nicht gravierend war. Wäre bei mir der Gang jedesmal rausgesprungen, hätte ich bestimmt den Mangel behoben.
Was die Forderung von 400 Euro betrifft, so sehe ich das ganze so, Kupplungskit ist nicht mein ding, rechnen wir raus. Montage okay 150 plus märchen und für 200 würde ich nen gebrauchtes Getriebe mit Funktionsprüfung bekommen. Also wäre das für mich schon eine 100 Prozentige übernahme.
Das Problem ist nicht der eigentliche Mangel, sondern nur die Tatsache, dass der Mangel erst nach dem Verkauf gesagt wurde.
Nichts Anderes ist das Auktionsende, ein Verkauf.
Einen Kaufvertrag braucht es zusätzlich nicht, der ist durch den Zuschlag schon zustande gekommen.
Der Käufer muss auch vor Gebotsabgabe keine Probefahrt machen, du bist verpflichtet alle relevanten Daten und Mängel in der Artikelbeschreibung aufzuzählen (was nicht geschehen ist). Dass sich ein rausspringender Gang von selbst repariert ist nicht zu erwarten. Das dürfte auch dir klar sein.
@rAUDIaner
Spar dir jegliche weitere Postings,die werden dir hier ned helfen.....eher sollst du an den Pranger genagelt werden,das du dir erdreistet hast,nicht alles in die Artikelbeschreibung geschrieben zu haben.
Ab hier hat jeglicher Diskussionsversuch keine Grundlage mehr,IMHO....es kommt eh nix bei raus,solange du nicht klein beigibst und alles so machst,wie es der Verkäufer haben will....nur dann wird bmwkn wohl zufriedengestellt sein.
Ach und such morgen einen Anwalt auf,der wird dir da sicher Tips geben können.
@bmwkn
Laß die Kirche im Dorf,der Käufer hat den Karren NICHT mitnehmen müssen.Er hat es getan und will jetzt auch noch Geld dafür,das er es verbockt hat.
Der TE ist ja auch kein Mechaniker,also liegt hier garantiert keine arglistige Täuschung vor,nur weil der Vater des TE ne Werkstatt besitzt....das ist kein Argument in diesemm Fall,das ist es in keinem dieser Fälle.
Greetz
Cap
Was er draus mach ist mir eigentlich egal, ich habe keine Ratschläge dazu erteilt.
Mir geht es darum, dass hier keine Tatsachen verdreht werden. Man muss vorher! auf Mängel hinweisen.
Bei Abholung darauf hinzuweisen ist zu spät. Der Verkauf ist zu dem Zeitpunkt bereits getätigt.
In sofern ist es rechtlich unerheblich ob er gleich gemeckert hätte oder es jetzt tut. Theoretisch hätte er die Reparatur auch an Ort und Stelle verlangen können.
Hier wird Auktion mit Normalverkauf verwechselt.
Was wird Gegners Anwalt im Ernstfall bei Gericht auf den Tisch legen: Die Ebay Beschreibung.
Da steht nichts dazu drin, war aber die Grundlage des Geschäfts.
Ihn hinterher auf den Mangel hinzuweisen, war sicher nett gemeint wird möglicherweise als bewusste Täuschung ausgelegt.
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Und du vergißt,das man auch bei EBay-Käufen vom Kauf ZURÜCKTRETEN kann!
Wenn hier beide Parteien einverstanden sind ist der Vertrag aufgelöst,der mit Beendigung der Auktion geschlossen wurde.
Ein Verkauf ist hiermit also noch lange NICHT zustandegekommen,es ist lediglich ein Vertrag zustande gekommen,auf dessen Erfüllung der Käufer oder der Verkäufer bestehen kann,falls die Gegenseite plötzlich nimmer will.
Soviel zu Tatsachen verdrehen....
Greetz
Cap
Richtig, sofern beide Seiten sich einig sind. Jetzt will der Käufer die Sache aber haben in dem Zustand, der ihm zugesichert wurde. Dann sieht der Käufer eben unter Umständen alt aus. Wie hier. Dazu macht man Verträge.
Zitat:
Original geschrieben von sebi1985
ganz klare Sache bei Privat verkauf gilt gekauft wie gesehen.
Sehe ich auch so mein Gott man ist ja kein KFZ Meister das man alles wissen muss 😉
Und Privat vs Privat = verkauf ohne Garantie und Gewährleistung.
Hier: gekauft wie beschrieben. Von Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sprechen wir hier noch nicht mal.
Tatsache ist, ich habe es in der Beschreibung vergessen. Jetzt könnte ich die Behauptung aufstellen und sagen das ist vorher nie passiert, Bedienungsfehler des Käufers, er hat halt das Getriebe geschrottet, aber so bin ich nicht. Ich werde morgen mal beim RA rat holen, und mich dann mit dem Käufer in verbindung setzen.
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Hier: gekauft wie beschrieben. Von Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sprechen wir hier noch nicht mal.
Da weder im Kaufvertrag noch in der Ebay-Anzeige etwas von einem rauspringenden Gang steht, könnte der TE im Falle eines rechtlichen Verfahrens auch behaupten, dass bei ihm der Gang noch NIE raussprang... Und ZACK steht der Verkäufer dumm da... Beweiße hat er keine, schriftlich hat er auch nix... Also finde ich es schon sehr bewunderswert, dass der TE so erlich ist. Das müsste der Käufer bei Ebay wissen, dass er dumm aussieht wenn der TE alles verneint... Schlußfolgerung: Er will durch gezieltes einschüchtern Geld zurückholen... Das mit dem rausspringenden Gang war für ihn doch ein gefundenes Fressen. Deshalb auch der Satz: ,, JETZT HAB ICH IHN ERSTEIGERT, JETZT KAUF ICH IHN AUCH... Ich persönlich würde erstmal jegliche Geldvorderung verneinen!!! Vielleicht will der Käufer ja gar nicht erst auf ein Verfahren hinaus, sondern nur durch einschüchtern Kohle machen...
War der Kostenvoranschlag von ATU? 😕
Bei mir geht der erste Gang auch manchmal schwer rein, und wenn ich nicht aufpasse, dann springt er wieder raus. Deswegen tausche ich aber nicht die Kupplung und das Getriebe aus.
Vom Gesetz her besteht immer eine Gewährleistungspflicht. Händler können diese bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen, private Verkäufer komplett ausschließen. Dies muß aber wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Mit: "Gesehen wie gekauft" wird das aber nicht wirksam ausgeschlossen. Ein aktueller Mustervertrag von ADAC ist aber ausreichend.
Ob der Mangel, falls er überhaupt tatsächlich existiert, ein versteckter Mangel ist oder nicht ist wurst, es geht darum, ob der Mangel der kaputten Kupplung und des Getriebes verschwiegen wurde. Da der VK überrascht ist, würde ich das mal verneinen.
Ich würde ruhig bleiben, dem Käufer sagen, dass ich nichts von den Mängeln wußte, eine (anteilige) Kostenübernahme ablehne. Erst wenn er zu nervig wird, oder mit ´nem Anwalt kommen würde, würde ich zum Anwalt gehen.
Genau... Füße still halten und abwarten... In einer Vielzahl der Fällen, läst der Käufer die Sache auf sich beruhen wenn man nicht weiter drauf eingeht... Da ich denke dass du keine arglistige Täuschung begangen hast, geb ich dir den Tipp dich blöd zu stellen und sagen, dass du von einem technischen defekt nix wusstest... Da du ja auch denke ich mal nicht vom Fach bist, wird dir da keiner nen Vorwurf machen können... Also auf Anrufe mails ect. nicht mehr zu reagieren... MFG
Zitat:
Original geschrieben von rAUDIaner
Tatsache ist, ich habe es in der Beschreibung vergessen. Jetzt könnte ich die Behauptung aufstellen und sagen das ist vorher nie passiert, Bedienungsfehler des Käufers, er hat halt das Getriebe geschrottet, aber so bin ich nicht.
Das lassen wir mal schnell wieder sein. Du hast es ihm ja nach dem Kauf erzählt und dann dem Gericht erzählen wollen, dass du das nicht erzählt hättest und er sich das ausgedacht hat, ist ne Lüge und dann kommst du schon in ein ganz anderes Licht. Gerichte bewerten ja auch immer den Eindruck, den die Partein auf es machen.
Ich denke er könnte schon auf Rückabwicklung des Verkaufs pochen.
Spätestens bei der Probefahrt,auch nach dem Kauf,wäre ein alle-500m-rausspringender-Gang aufgefallen. Nachträglich jetzt über arglistige Täuschung zu reden finde ich schon sehr übertrieben. Hätte er den Wagen nach dem Kauf per Hänger abgeholt ohne einen Meter zu fahren wärs was anderes, aber so?
Um was für einen Wagen gehts hier eigentlich? Bj, Km, Preis ?
Ich denke in dem Fall wird es für ihn schwer auf eine Rückabwicklung zu pochen... Bei einem so alten Wagen findet man IMMER Mängel wenn man sucht. Außer das Ding ist ein absolutes Liebhaberstück... Meiner Ansicht nach will der Käufer den Wagen nur für einen Bruchteil des Geldes haben und versucht den Kaufpreis teils zurückzudrohen... Mal erlich wenn man bei ebay ohne vorherige Probefahrt ect. ein Auto für 1000 Euro ersteigert was will man denn da erwarten? Dann nen Kostenvoranschlag aufn Tisch zu knallen in dem einfach mal das Getriebe und ein Kupplungssatz die Ursache sein soll, da frage ich mich ok was ist das denn?!? Ein Privatverkäufer kann doch auf ein Auto welches seit 14 Jahren nicht mehr produziert wird keine Garantie auf Mängel geben... Als der Käufer den rausspringenden Gang bei Abholung ja festgestellt hat dann sag ich doch nicht ich nehm ihn und dann will ich auf einmal Kohle zurück... Das hätte man SOFORT vor Ort regeln können