Verkauf im Auftrag ohne Personalausweis

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Habe vor 3 Wochen einen Golf 6 erworben bei einem kleinen Händler.
Er hatte den Kaufvertrag vom Eigentümer vorunterzeichnet bei sich,
was er mir im Vorfeld auch so gesagt hat. Den Verkäufer habe ich also nie gesehen.
Dummerweise habe ich mir den Personalausweis des Verkäufers bzw. eine Kopie nicht zeigen lassen.
Alle Papiere (auch Dekra-Felgen-Eintragung) waren dabei, soweit alles normal.

Das Fz wurde im Sommer abgemeldet. Mit dem vor mir eingetragenen Eigentümer (nicht der Verkäufer) habe ich Kontakt aufgenommen. Alles ist so wie noch bei ihm. Er hatte es im Sommer bei BMW in Zahlung gegeben. Seitdem war es zwar abgemeldet, es sind aber 776 km mehr drauf. Etwas viel nur für Probefahrten.

Es hat mich nun doch etwas beschäftigt, theoretisch hat das Fz dem Verkäufer gar nicht gehört und es gehört nun gar nicht mir, aber das Geld wäre weg?
Aber gestohlen gemeldet ist es wohl nicht, sonst hätte man mir das auf der Zul.stelle sicher gesagt.

Macht es Sinn, sich den Perso nachträglich zeigen zu lassen? (wenn er das überhaupt noch macht)
Oder was meint Ihr zu der Sache?

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Achso. Dann hatte ich das falsch verstanden. Dann ist es nur die übliche Masche zur Umgehung der Gewährleistungsverpflichtungen. Wenn Du jetzt im Brief stehst, die Fahrgestellnummer darin zum Auto passt und Du keine Gewährleistungsansprüche geltend machen willst, würde ich mir da weiter keine Gedanken machen.

Was hast Du bezahlt, welcher Motor, BJ und km ? :-)

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Sinn der Aktion war vmtl. sich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entziehen.

Hat der Vor-vorbesitzer denn bestätigt einen Blankovertrag gegengezeichnet zu haben?

Größere Händler nehmen zwar auch schrottreife Fahrzeuge an, oder Fahrzeuge bei denen der Wiederverkauf aufgrund der Gewährleistungspflicht einfach nicht mehr lohnt - und geben die Fahrzeuge dann an andere Händler - oft Exporteure - ab.

Wenn der Vor-vorbesitzer das Fahrzeug beim BMW in Zahlung gegeben hat (also Geld geflossen ist), war der Vorbesitzer der BMW-Händler. Der kleine Händler ist dann ein Zwischenhändler der evtl. noch im Auftrag des BMW-Händlers verkaufen könnte - aber selbstverständlich nicht mehr im Auftrag des Vor-vorbesitzers. Und auch nicht ohne Gewährleistung.

Ohne Gewährleistung ist klar, hat der Händler Z ja im Vorfeld gesagt.

Aber der frühere Eigentümer X hat doch nicht den Vertrag unterzeichnet, der hat ihn doch beim BMW-Autohaus in Zahlung gegeben.
Der jetzige Verkäufer/Unterzeichner Y (das ist nicht der frühere Eigentümer X und nicht BMW), für den der kleine Händler Z im Auftrag an mich verkauft hat, hat den Vertrag unterzeichnet und den habe ich nie gesehen.

Achso. Dann hatte ich das falsch verstanden. Dann ist es nur die übliche Masche zur Umgehung der Gewährleistungsverpflichtungen. Wenn Du jetzt im Brief stehst, die Fahrgestellnummer darin zum Auto passt und Du keine Gewährleistungsansprüche geltend machen willst, würde ich mir da weiter keine Gedanken machen.

Was hast Du bezahlt, welcher Motor, BJ und km ? :-)

1.4TSI, Variant Style + paar Extras wie Navi, 2012, 107Tkm, 8.4T€, Türschaden bei VW behoben (Rechnung dabei), Angebot fand ich gut.

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Wenn neues Modell mit Zahnriemen und Handschalter: alles ok.
Wenn DSG und alte Krücke mit Steuerkette: Risikokauf mit viel Übermut.

Kein DSG, sondern Handschaltung.
Aber evtl. mit Steuerkette statt Zahnriemen. Ist EZ 06/2012.

Kann ich das selbst erkennen ob mit Steuerkette o. Zahnriemen?
(Austausch meiner Steuerkette bei meinem älteren 2010er-Golf mit VW-Rep.-Satz kostete übrigens rel. günstige 693€).

110 PS: Zahnriemen z.b.

Zitat:

@krebs8 schrieb am 22. Januar 2019 um 21:58:07 Uhr:


Kann ich das selbst erkennen ob mit Steuerkette o. Zahnriemen?

Die Golf VI Ottos haben alle, bis auf den 1,4l mit 80PS und den 1,6l mit 100PS, eine Steuerkette.

Würde das nicht in 2012 irgendwann geändert?

Normaler Benziner beim Golf 6 - Steuerkette.
Erst ab Golf 7 Zahnriemen.
(Beim Cabrio bin ich nicht sicher ob es da auch schon die Motoren vom 7er gab, am Ende der Bauzeit)

Den 110 PS Motor kenn ich im 6er nicht. Klingt nach einem Diesel aus dem 7er.

Was heißt „normaler“ Benziner? Ohne Turbo? Das würde sich dann mit alex1234567890 Beitrag beißen.

Tabelle dazu:
http://www.autosmotor.de/...6-typ-1k-zahnriemen-oder-steuerkette-28682

Die Liste ist zumindest beim 2,0 TDI (2009-2013) falsch denn der Zahnriemwechsel ist bei 210.000 km fällig, nicht bei 180.000 km.

Möglich. Weiß ich nicht.
Die Homepage ist sonst sehr gut sortiert. Im Zweifelsfall immer den freundlichen Händler fragen.

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